Anbau 30 m²
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Anbau 30 m²
Hallo,
ich stehe vor einer großen Entscheidung, unzwar möchte ich ein Doppelhaushälfte kaufen das eine Wohnfläche von 100 m² hat, da das Grundstück groß ist (931 m²) möchte ich einen Anbau von 30 m² bauen. Laut Bauamt kann ich es direkt an der Nachbarsgrenze bauen, aber der Nachbar möchte das nicht, um es schriftlich bestätigt zu bekommen vom Bauamt, habe ich einen Bauvorantrag gestellt, meine Frage muss ich die Einwilligung vom Nachbarn haben? Was passiert wenn das Bauamt das OK gibt aber der Nachbar nicht einverstanden ist? Kann er rechtliche Schritte eingehen so das wir nicht Anbauen können? Ich danke im Voraus.
ich stehe vor einer großen Entscheidung, unzwar möchte ich ein Doppelhaushälfte kaufen das eine Wohnfläche von 100 m² hat, da das Grundstück groß ist (931 m²) möchte ich einen Anbau von 30 m² bauen. Laut Bauamt kann ich es direkt an der Nachbarsgrenze bauen, aber der Nachbar möchte das nicht, um es schriftlich bestätigt zu bekommen vom Bauamt, habe ich einen Bauvorantrag gestellt, meine Frage muss ich die Einwilligung vom Nachbarn haben? Was passiert wenn das Bauamt das OK gibt aber der Nachbar nicht einverstanden ist? Kann er rechtliche Schritte eingehen so das wir nicht Anbauen können? Ich danke im Voraus.
-
Grenzbebauung
Hallo,
sollte eine Wohnnutzung im Anbau geplant sein, muss der Nachbar eine >Narchbarliche Einverständniserklärung< für die Grenzbebauung unterschreiben.
Das Formular ist dann auch für rechtliche Nachfolger des Nachbarn bindend. Das Bauamt kann Ihnen ohne diese Unterschrift
den Anbau gar nicht genehmigen. Dem Nachbarn müssen übrigens alle Planunterlagen/Zeichnungen vorgelegt/ausgehändigt werden.
Aber Achtung:
Mein erster Absatz ist hinfällig, wenn das Grundstück in einem
B-PlanAbk.-Gebiet liegt und die Bebauungsplan-Vorgaben eine Grenzbebauung ausdrücklich zulassen. Hier sind Längen und Höhen und gegebenenfalls Materialien zu beachten, dies kann alles im Bebauungsplan geregelt sein.
Auch wenn der Nachbar selbst schon an der Grenze gebaut hat, können Sie im gleichen Ausmaß an diese Bebauung anschließen.
Sollte es sich bei Ihrer Planung um ein Carport oder eine Garage handeln, sieht es schon wieder anders aus. Hier sind in bestimmten Ausmaßen diese Nebenanlagen genehmigungsfrei.
Sie haben in Ihrer Fragestellung leider nicht erwähnt, was Sie bauen wollen (Nutzung, Höhe, Länge) und wo (Bundesland) Sie bauen möchten, dies ist für eine korrekte Beantwortung dieser Frage unumgänglich. Die Landesbauordnungen unterscheiden sich in einigen Punkten.
Ihre Frage ist so leider nicht erschöpfend zu beantworten.
Lassen Sie sich am besten von dem Planer informieren, der für Sie den Bauantrag erstellen soll.
Gruß
Heiko Nielson -
Bundesland NRW
Hallo,
der Anbau soll als Wohnzimmer genutzt werden, 5 m x 6 m x 2,60 m, laut Bebauungsplan kann ich Anbauen, aber wie gesagt der Nachbar möchte nicht das ich direkt an der Grenze baue, wenn ich das OK bekommen sollte vom Bauamt muss dann der Nachbar trotzdem eine Einverständniserklärung unterschreiben?
Gruß