Hallo,
ich stehe vor einer großen Entscheidung, unzwar möchte ich ein Doppelhaushälfte kaufen das eine Wohnfläche von 100 m² hat, da das Grundstück groß ist (931 m²) möchte ich einen Anbau von 30 m² bauen. Laut Bauamt kann ich es direkt an der Nachbarsgrenze bauen, aber der Nachbar möchte das nicht, um es schriftlich bestätigt zu bekommen vom Bauamt, habe ich einen Bauvorantrag gestellt, meine Frage muss ich die Einwilligung vom Nachbarn haben? Was passiert wenn das Bauamt das OK gibt aber der Nachbar nicht einverstanden ist? Kann er rechtliche Schritte eingehen so das wir nicht Anbauen können? Ich danke im Voraus.
Anbau 30 m²
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Anbau 30 m²
-
Grenzbebauung
Hallo,
sollte eine Wohnnutzung im Anbau geplant sein, muss der Nachbar eine >Narchbarliche Einverständniserklärung< für die Grenzbebauung unterschreiben.
Das Formular ist dann auch für rechtliche Nachfolger des Nachbarn bindend. Das Bauamt kann Ihnen ohne diese Unterschrift
den Anbau gar nicht genehmigen. Dem Nachbarn müssen übrigens alle Planunterlagen/Zeichnungen vorgelegt/ausgehändigt werden.
Aber Achtung:
Mein erster Absatz ist hinfällig, wenn das Grundstück in einem
B-PlanAbk.-Gebiet liegt und die Bebauungsplan-Vorgaben eine Grenzbebauung ausdrücklich zulassen. Hier sind Längen und Höhen und gegebenenfalls Materialien zu beachten, dies kann alles im Bebauungsplan geregelt sein.
Auch wenn der Nachbar selbst schon an der Grenze gebaut hat, können Sie im gleichen Ausmaß an diese Bebauung anschließen.
Sollte es sich bei Ihrer Planung um ein Carport oder eine Garage handeln, sieht es schon wieder anders aus. Hier sind in bestimmten Ausmaßen diese Nebenanlagen genehmigungsfrei.
Sie haben in Ihrer Fragestellung leider nicht erwähnt, was Sie bauen wollen (Nutzung, Höhe, Länge) und wo (Bundesland) Sie bauen möchten, dies ist für eine korrekte Beantwortung dieser Frage unumgänglich. Die Landesbauordnungen unterscheiden sich in einigen Punkten.
Ihre Frage ist so leider nicht erschöpfend zu beantworten.
Lassen Sie sich am besten von dem Planer informieren, der für Sie den Bauantrag erstellen soll.
Gruß
Heiko Nielson -
Bundesland NRW
Hallo,
der Anbau soll als Wohnzimmer genutzt werden, 5 m x 6 m x 2,60 m, laut Bebauungsplan kann ich Anbauen, aber wie gesagt der Nachbar möchte nicht das ich direkt an der Grenze baue, wenn ich das OK bekommen sollte vom Bauamt muss dann der Nachbar trotzdem eine Einverständniserklärung unterschreiben?
Gruß
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Anbau, Nachbar". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Montagekosten Solaranlage
- … völlig unkomplizierter Leitungsführung direkt durch das ungedämmte Dach in einen Heizungsanbau. Also keine zusätzlichen Montagekosten durch ungünstige Bedingungen! Falls es da ein …
- … Aber wenn die Nachfrage weiter wächst, wird es irgendwann auf Holzanbau zum Verheizen hinauslaufen. Und eine Wald-Monokultur für Brennholz ist so unökologisch …
- … Fahrer) die Leute wollen ihrem Blödsinnigen Lebesstil (den ich in meiner Nachbarschaft aber immer wieder beobachte) ein ökologisches Mäntelchen umhängen, indem sie …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Berechnung des Pufferspeichers
- … In D werden Kernkraftwerke geschlossen im Nachbarland neue gebaut von denen wir dann den Strom günstig kaufen. …
- … oder Gaskessel (Ölkessel, Gaskessel) ohne Zusatzkomponenten angeschlossen werden. lediglich die Kessel-notwendigen Anbauteile (Rücklaufanhebung, evtl. hydraul. Weiche, etc.) sind zu installieren. Der angebotene …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Überschüssige Solarwärme speichern: RW-Zisterne / Eisspeicher / Sand-Betonspeicher
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gemeinschaftsvertrag und einheitlicher Charakter: Rechtliche Aspekte und Handlungsmöglichkeiten in Wohnanlagen
- … Auf Anfrage unserer Maklerin bei diesen Alteigentümern konnte jedoch keine solche nachbarschaftliche Vereinbarung vorgelegt werden auch die Denkmalschutzbehörde hat sich schlapp gelacht …
- … - Anbauten (Vordächer, Wintergärten, Geräteschuppen etc.) …
- … Bei real geteilten Grundstücken müsste sich ein RA die alte nachbarschaftsrechtliche Vereinbarung zum Ensembleschutz ansehen und bewerten, ob diese überhaupt für …
- … Neueigentümer bindend ist. Solche privaten Absprachen und viele nachbarlichen Vereinbarungen kauft man nämlich bei Erwerb eines Grundstücks nicht mit, wenn diese Vereinbarungen nicht im Grundbuch verankert sind. …
- … GbR ist eine Unternehmensform! Ich glaube nicht, dass dies auf eine nachbarschaftliche Gemeinschaft von Einzeleigentümern benachbarter Grundstücke anwendbar ist …
- … und lassen sie ihn erklären welche Verbindlichkeiten sich aus einem solchen Nachbarschaftsvertrag für sie tatsächlich ergeben. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik und Prüfstatik für Anbau notwendig bei Gebäudekl. 5?
- … Statik und Prüfstatik für Anbau notwendig bei Gebäudekl. 5? …
- … Ein Anwesen besteht aus Haupthaus mit einer letzten Geschoßbodenhöhe von > 13 m und einen mit dem Haupthaus verbundenen Anbau der aus EGAbk. und einem Ziegeldach gefertigt ist. …
- … Der Anbau besteht aus EGAbk. und einem Ziegeldach was nicht begehbar ist und keine Betondecke besitzt. …
- … Wenn nun im Anbau eine Kernsanierung mit dem dem Entfernen von Wänden (die bis …
- … Prüfstatik Vorschrift nach der Gebäudekl. 5 sich hier auch auf den Anbau bezieht da mit dem Haupthaus verbunden und auch in der Teilungserklärung …
- … es ging nur um die Frage, ob ein Anbau, der aus dem EGAbk. und einem Dach besteht, die gleichen Statik-Vorauussetzungen …
- … ist denkbar und möglich. Der Fragesteller spricht aber von einem verbundenen Anbau. Damit ist es aber ein Bauwerk das gemeinsam betrachtet wird. Bauwerke …
- … zum tragen kommen und die Tatsache das es wohl als eigenständiger Anbau zu sehen ist, macht die Sache schon viel einfacher. Denke ich. …
- … schon klar, dass es für die Gemeinschaft ein Gemeinschaftseigentum und der Anbau natürlich auch dazu gehört. …
- … nun so, wie vorhin mitgeteilt wurde, dass der Anbau, wegen seiner eigenständigen Form, ist ja kein 3 stöckiges Gebäude, sonden nur das EGAbk., von Seiten der Bauordnungsbehörde und den Bauvorschriften anders behandelt wird, wie das Haupthaus, was in der Gebäudeklasse 5 ist? …
- … So wie Du schreibst, wäre der kleinere Anbau auch so zu behandeln, also auch Gebäudeklasse 5. …
- … beeinflusst wird und zum Anderen, da hier aus der Ferne unter Anbau viele konstruktiv unterschiedliche Situationen denkbar sind... von durch eine Silikonfuge verbunden …
- … Damit man hier sieht wie solch ein Anbau eigenständig ist oder sogar von dem Tragwerk her mit dem Haupthaus …
- … Im Archiv der BOB ist auf dem Urplan das Haupthaus der Anbau sichtbar. …
- … späterem Seminarräume im Anbau ohne Bad, WC, Küche) hatte, wurde es wohl nach dem Krieg nochmals umgebaut. …
- … Da die EGAbk.-Wohnung des Haupthauses an den Anbau grenzt und dort Fenster die zum Anbau zeigten, die später …
- … zugemauert wurden, kann man hier noch erkennen, dass die Wand zum Anbau erst frei (ohne Anbau) stand. Wieso man das im Archivplan …
- … nicht sieht, weiss ich nicht. Der Anbau dürfte aber tatsächlich erst kurz nach Fertigstellung des Haupthauses angebaut worden sein. …
- … Der Anbau ist somit mit einer Silikonfuge sichtbar vom Haupthaus getrennt. …
- … Bis eine spätere Änderung am Anbau und der benachbarten EGAbk.-Wohnung dazu kam. …
- … ganzen Anwesen Wohnungen machte, fehlte im Anbau die Küche und das Bad. …
- … Bei der folgenden Teilungsänderung des Anwesens nahm man der EGAbk.-Wohnung des Haupthauses, einen Raum weg, brach zum Anbau durch, wonach dann der Anbau auch sein Badezimmer hatte. …
- … dann auch die Bewertung der BOB vielleicht wieder ändern, da dieser Anbau nun durch eine statische Änderung am Haupthaus mit diesem verbunden wurde …
- … Schliesslich ist ein Raum vom Anbau, im Haupthaus untergebracht und miteinander verbunden. …
- … Versorgungstechnisch, Heizung, Brauchwasser, etc. wird der Anbau vom Haupthaus versorgt! …
- … Jetzt plötzlich hängt der Anbau über einen Durchbruch am Altbau, also ist die Brandwand durchbrochen und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Guten Tag, ich habe eine Frage zu ...
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Klinker an Doppelhaushälfte
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wie ist es richtig? Fundament Anbau ans Bestandshaus
- … Wie ist es richtig? Fundament Anbau ans Bestandshaus …
- … Bei der Planung unseren Anbaus an eine bestehende Doppelhaushälfte und nach 2 verschiedenen Statikermeinungen …
- … Der Anbau muss als eingenständiges Gebäude mit einer Dehnungsfuge erstellt werden. Komplett entkoppelt vom Bestandsgebäude. Die Fundamente müssen auf das Niveau des Bestandsgebäudes gebracht und abgetreppt werden. (Bestandsgebäude ist unterkellert) …
- … Die Sohlplatte des Anbaus kann mittels Auflagertaschen mit dem Bestandsgebäude verbunden werden und …
- … Was ist jetzt richtig bzw. wie sollte in diesem Fall ein Anbau gegründet werden. …
- … Ich muss dazu sagen, dass der Nachbar ebenfalls an …
- … der Grenze einen Anbau mit 80 cm Streifenfundamenten hat. …
- … Man kann sicher annehmen das es um den Arbeitsraum vom Bestand geht. Innerhalb des alten Arbeitsraumes sind Fundamente nicht tragfähig, deshalb bis Kellerfundamentebene runter auf tragfähigen Boden und dann abtreppen. Befestigung von Auflagerlaschen ist die preiswertere Möglichkeit dann sollte aber zwischen Alt- und Anbau (Altbau, Anbau) eine Entkopplungsfuge eingeplant werden. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Grenzgarage mit Wandhöhe über 4 m
- … bauen (Saarland). Nun haben wir diverse Probleme mit Abstandsflächen: der linke Nachbar hat vor 3 Jahren eine Garage mit einer Wandhöhe von mehr …
- … 3 m?) und für uns noch viel wichtiger: wirft die nachbarschaftliche Garage auch noch eine Abstandsfläche auf unser Grundstück? …
- … können direkt anbauen …
- … Bei einer Garage ist das Privileg, genehmigungsfrei zu bauen. Der Nachbar hatte wegen der Höhe das Privileg nicht und benötigte deshalb …
- … eine Nachbargenehmigung und eine Baugenehmigung. …
- … Sie können nun deckungsgleich an diese genehmigte Wand anbauen und benötigen dafür keine Nachbargenehmigung. Wenn Sie auf …
- … Wir möchten allerdings keine Garage an die bereits bestehenden Garage des Nachbarn anbauen, sondern wir möchten ein Wohnhaus neben der Nachbargarage …
- … damit aus? Welchen Abstand müssen wir mit einem Wohnhaus zu der Nachbargarage halten, die eine Wandhöhe von über 4 m hat? …
- … Grundstück liegen müssen, also meist diese 3 Meter. Wie hoch des Nachbarn Garage ist, ist völlig uninteressant. Die Garage löst keine Abstandsflächen aus. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kauf Reihenmittelhausgrundstück ohne unmittelbare Bauabsicht: Auswirkungen
- … Jahren erschlossen sein wird. Ein öffentlicher Bauzwang besteht nicht. Wenn meine Nachbarn in ein paar Jahren bauen und ich nicht, was für Auswirkungen …
- … hat dies für meine Nachbarn (Mehraufwand / Mehrkosten). Lässt sich später problemlos ein Reihenhaus mit Keller zwischen die bereits bestehende Reihenhäuser bauen? Ist hierbei etwas Besonderes zu beachten? …
- … Sie müssen dafür sorgen, dass die Bauarbeiten später durchgeführt werden können, alle Schäden an Nachbargrundstücken müssen Sie übernehmen. Mehrkosten sind später möglich wenn Baumaschinen …
- … Sofort werden Kosten fällig, wenn die Nachbarn keinen Keller bauen und eine besondere Gründung für Ihr Haus erfolgen …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Anbau, Nachbar" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Anbau, Nachbar" oder verwandten Themen zu finden.