Zusätzlicher Wohnraum durch Aufstockung der Garage?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Zusätzlicher Wohnraum durch Aufstockung der Garage?

Hallo zusammen,
es stellt sich für mich die Frage, ob man eine Garage für Wohnraum aufstocken kann  -  in NRW..
z.B. wenn die Gegebenheiten so liegen, eigenes Haus, direkt daran die eigene Garage, dann direkt die Nachbarsgarage an der eigener Garage dran und dann versetzt das Haus des Nachbarn (aber ca. 4 m weiter vorne  -  also keine Berührungspunkte mit Garage oder Haus.
Mit Aufmalen wäre es einfacher zu erklären ...
UND, ob man dann oben auf dem aufgestockten Wohnraum eine Dachterrasse bauen darf.
Vielen Dank für Antworten
  • Name:
  • Debbie
  1. Aufstockung Grenzgarage

    zu Wohnzwecken geht ganz allgemein nach Landesbauordnungen nicht!
    . -.
    Daher keinerlei Chance ein solches Vorhaben genehmigt zu bekommen.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Hm, also das heißt, auch wenn der Nachbar ...

    Hm, also das heißt, auch wenn der Nachbar mit seine Unterschrift geben würde  -  so müsste ich unter Umständen den Bau wieder rückgängig machen?
    Darf ich den auf eine Garage einen Balkon machen? Ohne Baugenehmigung?
  3. Nein, leider auch das nicht.

    Aber was heißt "wieder rückgängig machen"? Haben Sie schon gebaut?
    Es gibt nur eine entfernte Möglichkeit mit Übernahme einer Abstandflächenbaulast durch Ihren Nachbarn. Mit einer einfachen Nachbarzustimmung ist es nicht getan. Aber auch wenn Ihr Nachbar eine solche Baulast übernehmen würde, muss das Bauamt zustimmen wollen.
    Auch eine Dachterrasse ist unzulässig. Bzw. genauer: Durch die Dachterrasse (auch Wintergarten, Aufstockung) wird die Grenzgarage unzulässig. Sie ist sozusagen nicht mehr als Grenzgebäude "privilegiert". Das kann nur durch die Übernahme einer Abstandflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück oder dem Rückbau der unzulässigen Nutzung (Dachterrasse o. Aufstockung) "geheilt" werden.
    Gruß
  4. Vielen Dank erstmal für die Antworten. Nein, gebaut ...

    Vielen Dank erstmal für die Antworten.
    Nein, gebaut haben wir noch nicht!
    Was bedeutet denn eine Abstandsflächenbaulast?
    Wie ich gerade aus dem Flurplan entnehmen konnte, ist die Garage vom Nachbarn überhaupt nicht eingetragen..
    D.h. unsere Garage wäre bis an die Grundstücksgrenze gebaut worden und irgendwann hat der Nachbar seine ohne Genehmigung auch angebaut.. Hm, könnten wir jetzt vielleicht drauf bauen  -  oder hat dies überhaupt nichts mit der anderen Garage zu tun?
    Auch meinte ein Bekannter, dass wenn der Nachbar einwilligen würde dies die Bauverordnung aufheben würde  -  stimmt das also nicht?
    Gruß
  5. Das

    Sie den Wohnraumaufbau/Terrasse auf Ihrer Garage nicht genehmigt bekommen, hat nichts mit Nachbars Garage zu tun. Unter § 6 der BauO NRW können Sie nachlesen, was grenzständig/im Grenzabstand gebaut werden kann. Wohnräume/Dachterrassen auf Garagen gehören nicht dazu.
    Ob Nachbars Garage in der Flurkarte eingetragen ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.
    • Name:
    • M.P.

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