WDVS Bestandteil des Baufensters oder nicht?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

WDVS Bestandteil des Baufensters oder nicht?

Immer wieder stellt sich die Frage, ob bei dem Gebäudeaußenmaßen, die der Vermesser Aufgrund des Bauantrages in der Baugrube einmißt, der eventuelle Vollwärmeschutz integriert ist oder ob diese bis zu 20 cm und mehr über die Außenwände überstehen darf? Es gibt geteilte Meinungen, nützlich wäre vielleicht eine konkrete Verordnung von Seiten der VOBAbk. u. ä.
Besten Dank schon mal ...
  • Name:
  • Michael Tagscherer
  1. Vermesser

    Hallo,
    der Vermesser misst im Normalfall die Gebäudeaußenkante einschl. WDVSAbk. der EGAbk., wen man im Keller die andere Maße (Kelleraußenkante) eingemessen haben möchte, vermasst der das auf Wunsch und überträgt das so auf sein Vermessungsprotokoll.
    MfG
    Yilmaz
  2. Grübelrätselundstudier ...

    Der Vermesser misst ein, was man ihm vorgibt.
    Wenn die EGAbk. Fassade über KG/Bodenplatte übersteht, muss ihm dies entweder mitgeteilt werden oder der Plan, den der Vermesser kriegt, so angelegt werden, dass der Überstand berücksichtig ist.
    Oder der V. misst das EG ein, dann muss es dem Maurer entsprechend mitgeteilt werden.
    Genau dafür gibt es Planung und Bauleitung.
    Und was soll Vermessung in der VOBAbk.? Da gibt es meines Wissens keine Leistung DINAbk. 18xyz Gebäudeeinmessung.
  3. Baufenster, Baulinien, Baugrenzen

    Die Festlegungen gem. Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) sind eindeutig.
    Natürlich ist die bauliche Anlage und das Schnurgerüst so einzumessen, dass diese mit all seinen Anbauten, Wandverkleidungen, etc. innerhalb des Baufensters liegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auf eine Baulinie gebaut werden muss und bis zu einer Baugrenze gebaut werden kann. Aber niemals darüber.
    Vgl. Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 23
    MfG
    R. Kaiser
  4. Okay ...

    Yilmaz war schneller ;-)
    @ Ralph Kaiser.
    Ich glaub der Frager verwechselt den baurechtlichen Begriff Baufenster mit dem landläufigen, der die überbaute Grundstücksfläche bezeichnet  -  unabhängig von Fluchtlinien und Baugrenzen

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