Bauvorlageberechtigt in Bayern - aber wie ist's in Baden-Württemberg?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauvorlageberechtigt in Bayern - aber wie ist's in Baden-Württemberg?
Hallo,
Ich bin Bauingenieur und in Bayern für Häuser mit bis zu 3 WEAbk. Bauvorlageberechtigt, gemäß BayBoAbk..
Nun bin ich nach Baden-Württemberg umgezogen und möchte mein Einfamilienhaus KG, EGAbk., OGAbk. (jeweils Vollgeschosse) selber planen und einreichen. Habe ich den Artikel 43 der LBOAbk.-BW richtig verstanden, dass ich das nicht darf?
Ich würde mich über eine Antwort von Euch freuen.
Ich bin Bauingenieur und in Bayern für Häuser mit bis zu 3 WEAbk. Bauvorlageberechtigt, gemäß BayBoAbk..
Nun bin ich nach Baden-Württemberg umgezogen und möchte mein Einfamilienhaus KG, EGAbk., OGAbk. (jeweils Vollgeschosse) selber planen und einreichen. Habe ich den Artikel 43 der LBOAbk.-BW richtig verstanden, dass ich das nicht darf?
Ich würde mich über eine Antwort von Euch freuen.