Hallo
bei mir war gestern ein Herr der BG Bau, um meine Angaben bezüglich der gesetzlichen Unfallversicherung zu kontrollieren.
Nach seinem "Computer Programm" fehlen ihm ca. 650 Stunden, die in der Luft schweben. Er hat sämtliche Handwerker Rechnungen kontrolliert und meine Eigenleistungen. Da ich fast alles selber gemacht habe und ihm die Stunden fehlen werde ich wohl für diese 650 Stunden einen Beitrag zahlen müssen, obwohl ich sie ja geleistet habe. Selbst wenn ich sie nicht gemacht habe, sondern z.B. mein Kumpel oder sonst wer, was NICHT der Fall ist, kann er mir das ja nicht nachweisen. Gibt es da ein Urteil oder sonstige Informationen zu, damit ich mir diese größte Abzockerei neben dem Blitzen und Falschparken sparen kann?
Ärger mit der BG Bau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Ärger mit der BG Bau
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Eigenleistung muss versichert werden
Handwerkerrechnungen inklusive Montage interessieren die BG nicht. Haben Sie Material eingekauft und in Eigenleistung verbaut, dann will die BG Geld.
Sie waren verpflichtet, diese Eigenleistung zu melden, nun hat die BG geschätzt und wird Ihnen eine Rechnung schicken.
Gruß -
so nicht ganz richtig
>"Haben Sie Material eingekauft und in Eigenleistung verbaut, dann will die BG Geld. Sie waren verpflichtet, diese Eigenleistung zu melden. "
Nur Bekannte/Verwandte, die beim Bau helfen, müssen bei der Bau-BG versichert werden. Zitat BG:
"Bauherr/in und Ehegatte/in sind für ihre Person grundsätzlich nicht gegen die Folge von Arbeitsunfällen pflichtversichert. Eine nach § 67 der Satzung mögliche freiwillige Versicherung müssten Sie schriftlich beantragen. "
Für sich selber *muss* der Bauherr also nicht zahlen.
Ist die Zahl der notwendigen Arbeitsstunden allerdings sehr hoch, schöpft die BG eventuell Verdacht.
Laiensenf, keine Rechtsberatung. -
"so nicht richtig" ist nicht richtig
Die Bau-BG ist auch für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten zuständig.
Ausdrücklich steht dort das Wort "Eigenarbeit"
Bei Geltungsbereich steht "alle Personen", es gilt das Territorialprinzip.
Daraus folgt: der private Häuslebauer muss sich anmelden und versichern.
googlen Sie mal bei Bau-BG und der Laie wird sich wundern.
Gruß am späten Abend. -
Bauherr und blutiger Laie,
aber aus eigener Erfahrung. Die Versicherung des Bauherrn und seines Ehepartners ist sehr teuer und nicht verpflichten.- Zuständigkeit:
- http://www.baubg.de/code.php?link=1307207
- Bauherrenpflichten:
- http://www.baubg.de/code.php?link=1311608
- Private Bauherrenversicherung:
- http://www.baubg.de/code.php?link=1307268
-
der Tag hat nur 24 Stunden ...
Hallo,
auch bei uns war es so, dass meine Frau und ich beitragsfrei waren und NICHT versichert.
Auch wir haben sehr viel Eigenleistung erbracht ... und es gab keine Probleme.
Das Problem scheint mir hier eher, dass für den Prüfer Zeitmenge und Zeitrahmen nicht zusammen passen.
650 (fehlende) Std. sind eine Menge und meiner Erfahrung/Schätzung nach realistisch durch eine (nichtarbeiterslose) Person nicht unter einem halben Jahr zu erbringen ist (wobei das Problem weniger die Wochenenden sind, sondern wieviel Zeit Sie nach Ihrer normalen Arbeit noch erbringen können).
Möglicherweise ist er aber schon eine Stufe weiter und hat schon berechnet wieviel Zeitaufwand Ihrerseits für Maßnahmen zwischen zwei Handwerkereinsätzen zu erbringen waren ...
Ob es hier eine umgekehrte Beweislast gibt weiß ich nicht. In diesem Falle müssten Sie aber nachweisen, dass Sie "unschuldig" sind.
Vielleicht ist es hilfreich wenn Sie zu allererst Ihre Grundeinstellung (Blitzen, Falschparken ... etc.) mal überprüfen.
Gruß -
hmpf
@Herr Klaus:
> "der private Häuslebauer muss sich anmelden und versichern"
Eben nicht. Das versuchte ich ja mit dem Auszug aus den BG-Bestimmungen deutlichzumachen.
Helfer (Verwandte, Bekannte) sind versichert. Für sie muss ein Beitrag (pro Arbeitsstunde) an die BG gezahlt werden.
Bauherr und Bauherrin müssen sich nicht bei der BG versichern lassen und sind ggf. unversichert, wenn ihnen beim Werkeln etwas zustößt, denn diese Tätigkeiten sind nicht über die normale gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Daher gibt es ja für diesen Zweck (freiwillige) Zusatzversicherungen.
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