Liebe Berater,
ich habe folgendes Problem:
Mein Nachbar hat auf sein angrenzendes Grundstück vor längerer Zeit ein Swimmingpool gebaut. Diesen Sommer hat er es überdacht und dazu auf die Grenze gebaut. Er hatte dies ohne Einwilligung der Gemeinde getan. Er hat nun ein Ultimatum von der Gemeinde bekommen und möchte von mir eine Grunddienstbarkeit bekommen.
Können Sie mir erklären was dies genau ist, welche Nachteile mir dadurch entstehen und ob es für mich etwas Kosten würde. Muss ich dazu einen Notar besuchen? Gibt es auch andere Möglichkeiten, dass mein Nachbar seine Überdachung behalten kann ohne dass es für mich Einschränkungen gibt? Das Grundstück befindet sich in Bayern
Vielen Dank schon mal
Monika
Grunddienstbarkeit von Nachbarn
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grunddienstbarkeit von Nachbarn
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Grunddienstbarkeit
Die erste Frage ist, ob Sie damit einverstanden sind, dass Ihr Nachbar seinen Swimmingpool überdacht hat, und ob Sie damit leben können?
1. Wenn ja, dann können Sie ihm für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen der unrechtmäßigen Bebauung eine Grunddienstbarkeit erteilen. Sie sollten sich dafür eine angemessene Entschädigung zahlen lassen, oder im Gegenzug eine Grunddienstbarkeit des Nachbarn zu Ihren Gunsten (bspw. für eine spätere Grenzbebauung Ihrerseits) im gleichen Umfang zu Lasten seines Grundstücks erteilen lassen.
Ihre Einschränkung hierbei ggf. Verschattung Ihres Grundstücks wg. des Daches, Einschränkung der Aussicht, etc.
2. Wenn nein, dann lassen Sie das Verfahren bei der Baubehörde laufen, die ggf. einen Rückbau der Überdachung von Ihrem Nachbarn fordern wird.
Kosten sollten für Sie in keinem der beiden Fälle entstehen (bei 1. im Gegenteil)
Siehe Link für weitere Informationen zur Grunddienstbarkeit
MfG
R. Kaiser
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