bei uns wurden einige Abweichungen vom Bauplan durch die Hausbaufirma vorgenommen:
- Solarkollektoren sollten zwischen 2DF platziert werden. Aufgrund einer falschen Messung passen diese nicht an den vorgesehenen Ort und wurden von den monteuren einfach irgendwohin platziert.
- es wurde ein DF geplant, dass jedoch Aufgrund der Abgasführung der Gastherme nicht zu öffnen ist - somit wertlos
Kann Aufgrund dieser "Mängel" Schadenersatz gefordert werden?
Bauort ist in Bayern
MfG