NRW-Nachtrag zur Baugenehmigung abgelehnt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

NRW-Nachtrag zur Baugenehmigung abgelehnt

Hallo!
Ich habe eine Baugenehmigung von 04/03 für ein freistehendes Einfamilienhaus. Den Antrag haben wir damals eingereicht um uns die Eigenheimzulage nach der alten Bemessungsgrenze zu sichern. Mit dem Bau haben wir noch nicht begonnen. Im vergangenen Jahr habe ich die Planung überarbeitet und der zuständigen Sachbearbeiterin beim Bauamt gezeigt, um zu klären ob sich die Änderungen im Rahmen eines Nachtrags genehmigen lassen. Dem hat sie zugestimmt, habe aber nichts schriftliches. Diese Zusage war und ist für uns sehr wichtig, da wir das Haus ohne die Eigenheimzulage nicht bauen können. Eigentlich wollte ich den Nachtrag kurz nach diesem Termin einreichen, die ganze Angelegenheit hat sich aber von unserer Seite wegen Familienzuwachs verzögert und so habe ich erst letzte Woche besagten Nachtrag eingereicht. Heute habe ich einen Anruf erhalten, die Änderungen seien so gravierend, dass ein neuer Antrag gestellt werden müsse. Für uns wäre das eine ziemliche Katastrophe! Wer kann mir sagen wo die "Toleranzgrenze" für Änderungen ist, vor allem aber wo das steht, ich habe nämlich nichts gefunden. Am Freitag habe ich einen Termin beim Bauamt und möchte möglichst gut informiert dort erscheinen, ich hoffe deshalb sehr dass mir jemand helfen kann, vielleicht auch aus eigener Erfahrung!
Genehmigt ist ein ein - geschossiges, giebelständiges Einfamilienhaus ohne Keller mit 2 am Giebel vorgestellten Abstellräumen und Garage, die mit der "Gartenwand" des Gebäudes abschließt. Die Abstellräume sind vom Flur des Hauses zu begehen.
Bei der Überarbeitung sind die Abstellräume weggefallen, wir haben das ganze Haus länger gemacht, sodass wir die Fläche im OGAbk. vergrößert haben. Außerdem haben wir die Garage an die Vorderkante des Hauses verschoben, einmal aus optischen Gründen, aber auch weil wir vorher die GRZAbk. überschritten haben. Innen haben wir über dem Wohnraum, der bis unter das Dach offen ist (Pultdach) eine Galerie eingeplant, die den halben Luftraum schließt. Darüber hinaus sind die meisten Innenwände leicht verschoben worden, die Raumaufteilung ist aber gleich geblieben. Zuletzt haben sich die Formate und die Anordnung einiger Fenster geändert.
Die ganze Geschichte eilt leider ziemlich da schnellstens eine Lösung her muss, sonst verfällt auch noch meine Baugenehmigung!
  • Name:
  • Gudrun
  1. komplizierter Fall ...

    Ihr Fall erscheint m.E. zu kompliziert, um hier im Forum kurz und verlässlich beantwortet werden zu können.
    Für nachträgliche Änderungen der Baugenehmigungsplanung, sogenannte Tekturanträge gibt es keine Vorschriften in den Bauordnungen der Länder, bspw. wann diese noch zulässig wären, oder ob schon ein neuer Baugenehmigungsantrag gestellt werden muss. Insofern liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Baugenehmigungsbehörde. Änderungen der Außenabmessungen von baulichen Anlagen und Veränderungen deren Lage im Grundstück, bzw. derer von Nebengebäuden stellen nach meiner Erfahrung keine (einfachen) Tekturen ("Nachträge") mehr dar.
    Empfehlen möchte ich dennoch:
    1. lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Architekten beraten. Dieser sollte auch in der Lage sein entsprechende Verhandlungen mit der Genehmigungsbehörde zu führen.
    2. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt üblicherweise vier Jahre ab Erteilung der Baugenehmigung (Architekt fragen, Landesbauordnung). Ggf. beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung der Baugenehmigung, um nicht in Zeitdruck zu geraten. (Ihr Architekt kann Sie informieren)
    3. In Zweifelsfällen kann Ihnen möglicherweise nur ein Fachanwalt für Baurecht weiterhelfen.
    MfG
    Ralph Kaiser
  2. Hallo Hr. Kaiser, vielen Dank für die schnelle ...

    Hallo Hr. Kaiser,
    vielen Dank für die schnelle Antwort! Werde versuchen beim Bauamt einen Kompromiss zu erreichen. Vielleicht akzeptieren sie ja die geänderten Außenmasse, für die verschobene Garage könnte ich ggf. einen neuen Bauantrag einreichen, das würde die Eigenheimzulage ja nicht aushebeln!
    MfG Gudrun Offermann
    • Name:
    • Gudrun Offermann
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baugenehmigung, NRW-Nachtrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Baugenehmigung, NRW-Nachtrag" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Baugenehmigung, NRW-Nachtrag" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN