Hallo!
Meine Situation:
Ich würde gerne bei einem Reihenmittenhaus, bei dem die Terrasse nach links und rechts mit einer 3 m hohen Sichschutzmauer abgegrenzt ist, auf eben dieser Terrasse einen Wintergarten/Anbau errichten.
Einen Wintergarten auf eben dieser Terrasse haben mehrere Nachbarn, solle ich also grundsätzlich auch genehmigt bekommen. Kann ich evtl. statt er Terrasse auch einen Anbau (eingeschossig) errichten, und so zusätzlichen Wohnraum schaffen, der aber besser vor den Wettereinflüssen geschützt ist, schaffen?
Die Hauptfrage ist also:
Gibt es bei der Genehmigung Wintergarten/Anbau ein unterschiedliche Maßstäbe?
Bundesland Bayern
Dass ich letzten Endes in den Bebauungsplan schauen muss ist, klar - mich interessiert vor allem der mögliche Unterschied Wintergarten zu Anbau.
Danke
Bastt
Unterschiede Anbau/Wintergarten?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Unterschiede Anbau/Wintergarten?
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Eine Unterscheidung ...
zwischen einem Wintergarten und einem "Anbau" sieht der Verordnungsgeber in der BayBO nicht vor. Ein Anbau, Wintergarten, etc. sind Erweiterungsbauten, bzw. Ergänzungen einer bestehenden baulichen Anlage. Insofern werden Sie für einen Wintergarten nicht eher eine Genehmigung bekommen als für einen massiven, geschlossenen Anbau mit Fenstern. Entscheidend ist allerdings das erlaubte Maß der baulichen Nutzung nach Bebauungsplan, insbesondere z.B. wenn Sie auf dem Dach des Anbaus eine Terrassennutzung anstreben sollten, was bei einem Wintergarten bekanntlich nicht möglich ist. Entsprechende Auflagen würden in einer Genehmigung stehen.
Ich möchte Ihnen daher empfehlen:
1. Evtl. finden Sie, für Sie verständliche, Erläuterungen im betreffenden Bebauungsplan.
2. besser und speziell in Ihrem Fall (Reihenhausbebauung, Nachbarn) bes. nötig ist, sich mit einem Architekten vorab zu besprechen. Dieser kann Ihnen in Kürze mitteilen, welche (in Art und Maß) Erweiterungsmöglichkeiten Sie auf Ihrem Grundstück haben.
MfG
Ralph Kaiser
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