Austragshaus bauen: Notarielle Verpflichtung, Wohnrecht & Zustimmung des Freistaats Bayern?
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Austragshaus bauen: Notarielle Verpflichtung, Wohnrecht & Zustimmung des Freistaats Bayern?

Hallo,
die Eltern meiner Freundin haben soeben den unterschriebenen Bauantrag vom Landratsamt Aichach Friedberg (Bayern) zur Errichtung eines Austragshauses bekommen:
Sie sollen vor Baubeginn eine notarielle Urkunde mit folgendem Inhalt abgeben:
"Der zu errichtende Altenteiler-Wohnraum darf nur von Personen genutzt werden, die durch den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks mit Zustimmung des Freistaates Bayern bestimmt werden. Diese Zustimmung gilt als erteilt für Personen, die entweder ehemalige Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes waren oder die hauptberuflich im landwirtschaftlichen Betrieb des Bestimmungsberechtigten tätig sind oder zu dessen noch nicht selbständigen und wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen gehören. "
Es ist aber geplant, das ich mit meiner Freundin (Tochter der Hof- und Grundbesitzer) in das Austragshaus einziehe. Sie wohnt noch auf dem Hof, arbeitet aber als Arzthelferin. Ist das ohne Probleme möglich, und kann der Baugrund inkl. Rohbau an meine Freundin überschrieben werden?
schon mal Danke für Ihre Hilfe und Vorschläge
Michael Karmann
  • Name:
  • Herr Mic-1272-Kar
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    Die notarielle Urkunde, die vor Baubeginn des Austragshauses verlangt wird, dient der Sicherstellung, dass der Wohnraum im Austragshaus nur von bestimmten Personen genutzt wird. Dies ist in Bayern üblich, um zu verhindern, dass das Austragshaus später anderweitig genutzt wird und somit die Privilegierung im Baugenehmigungsverfahren verloren geht.

    Konkret bedeutet dies, dass der Wohnraum im Austragshaus in der Regel nur von den Altenteilern (den Übergebern des Hofes), deren Familienangehörigen und eventuell dem Betriebsnachfolger bewohnt werden darf. Die genauen Bestimmungen sind im jeweiligen Vertrag festgelegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den genauen Wortlaut der notariellen Urkunde von einem Fachanwalt für Agrarrecht oder einem Notar prüfen, um die Rechte und Pflichten genau zu verstehen. Klären Sie insbesondere, welche Personen konkret zum Kreis der Nutzungsberechtigten gehören und welche Konsequenzen eine Zuwiderhandlung hätte.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Altenteil
    Der Altenteil umfasst die Versorgungsleistungen, die dem Übergeber eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen der Hofübergabe zustehen. Dazu gehören Wohnrecht, Verpflegung, Pflege und gegebenenfalls Geldleistungen.
    Verwandte Begriffe: Leibgedinge, Ausgedinge, Übergabevertrag
    Austragshaus
    Das Austragshaus ist ein Wohngebäude, das auf dem Grundstück eines landwirtschaftlichen Betriebes errichtet wird und den Altenteilern als Wohnraum dient.
    Verwandte Begriffe: Altenteilerwohnung, Leibgedinghaus, Ausgedinghaus
    Wohnrecht
    Das Wohnrecht ist das Recht, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen. Es kann als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen werden und ist somit gegenüber Dritten wirksam.
    Verwandte Begriffe: Nießbrauch, Dauerwohnrecht, Mietrecht
    Notarielle Urkunde
    Eine notarielle Urkunde ist eine von einem Notar errichtete Urkunde, die eine besondere Beweiskraft hat. Sie ist erforderlich für Rechtsgeschäfte, die von besonderer Bedeutung sind, wie z.B. Grundstückskäufe oder Hofübergaben.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Beglaubigung, öffentlicher Glaube
    Freistaat Bayern
    Der Freistaat Bayern ist ein deutsches Bundesland. In Bayern gelten besondere Bestimmungen für die Landwirtschaft und die Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen.
    Verwandte Begriffe: Landesrecht, Baurecht, Agrarrecht
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Bauvorschriften eingehalten werden.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die damit verbundenen Rechte eingetragen sind.
    Verwandte Begriffe: Grundbucheintrag, Eigentümer, Belastung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Austragshaus?
      Ein Austragshaus ist ein Wohngebäude, das im Zusammenhang mit einer Hofübergabe errichtet wird. Es dient dazu, den Altenteilern (den Übergebern des Hofes) einen Wohnraum auf dem Grundstück zu sichern.
    2. Was bedeutet Altenteil?
      Altenteil bezeichnet die Leistungen, die der Übernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes dem Übergeber (den Altenteilern) als Gegenleistung für die Hofübergabe gewährt. Dazu gehören in der Regel Wohnrecht, Verpflegung und Pflege.
    3. Warum ist eine notarielle Urkunde erforderlich?
      Die notarielle Urkunde dient der rechtlichen Absicherung des Altenteils und stellt sicher, dass die Vereinbarungen zwischen Übergeber und Übernehmer verbindlich sind. Sie wird oft von den Baubehörden gefordert, um sicherzustellen, dass das Austragshaus nur für den vorgesehenen Zweck genutzt wird.
    4. Was passiert, wenn die Bestimmungen der Urkunde nicht eingehalten werden?
      Wenn die Bestimmungen der notariellen Urkunde nicht eingehalten werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann die Baugenehmigung widerrufen werden oder es können Nutzungsuntersagungen ausgesprochen werden.
    5. Wer gehört zum Kreis der Familienangehörigen?
      Die Definition von Familienangehörigen kann je nach Vertrag unterschiedlich sein. In der Regel gehören dazu Ehepartner, Kinder und Enkelkinder. Es ist wichtig, dies im Vertrag genau zu definieren.
    6. Was bedeutet die Zustimmung des Freistaats Bayern?
      In manchen Fällen ist für die Errichtung eines Austragshauses die Zustimmung des Freistaats Bayern erforderlich, insbesondere wenn es sich um landwirtschaftliche Flächen handelt. Dies dient dem Schutz der Landwirtschaft und der Sicherstellung einer geordneten Bebauung.
    7. Kann das Austragshaus vermietet werden?
      In der Regel ist die Vermietung des Austragshauses an Dritte nicht gestattet, da dies den Bestimmungen der notariellen Urkunde widersprechen würde.
    8. Was ist, wenn sich die persönlichen Umstände ändern?
      Wenn sich die persönlichen Umstände ändern (z.B. Tod eines Altenteilers), sollte die notarielle Urkunde überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um die Rechte der verbleibenden Altenteiler zu sichern.

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  2. Austragshaus: Sonderregelung bei Hofübergabe im Außenbereich

    Foto von Martin G. Halbinger

    Austragshaus
    das sog. Austragshaus ist eine Sonderregelung, durch die bei der Betriebsübergabe landwirtschaftlicher Anwesen im Außenbereich sowohl der frühere Besitzer (meist Eltern) als auch der Betriebsnachfolger auf dem Hof wohnen können.
    Ein Neubau eines "normalen" Wohnhauses ist i.d.R. im Außenbereich nicht zulässig.
    Die geforderte Grunddienstbarkeit soll einen unzulässigen "Missbrauch" verhindern.
    Verhandeln Sie mal mit der Behörde; Vielleicht erhalten Sie (evtl. unter Auflagen) die Zustimmung des Freistaates Bayern.
    PS: Wenn Austragshaus beantragt war, wäre die Antragstellung ja eigentlich falsch gewesen.
  3. Wohnrecht Austragshaus: Unselbständigkeit durch fehlenden Wohnraum?

    Mal eine Idee zu Ihrem Problem
    Nachdem ja die Varianten Inhaber oder hauptberufliche Tätigkeit entfallen, wäre zu klären was der Freistaat eigentlich unter "nicht selbständig und wirtschaftlich abhängig" versteht.
    Ergibt sich die Unselbständigkeit und wirtschaftliche Abhängigkeit ggf. auch daraus, das Ihre Freundin über keinen eigenen Wohnraum verfügt, also keine eigene Küche, kein eigenes Bad und somit auch eine quasi wirtschaftliche Abhängigkeit besteht, da ja Mieten nicht aufgebracht werden müssen/können und daher die Unterkunft in Form des (Kinder) zimmers durch die Eltern zur Verfügung gestellt wird?
    Ich kann mir nicht vorstellen, das der letzte Teilsatz gilt um Minderjährigen ein Haus zu errichten.
    Eventuell hat ja jemand aus Ihrer Region Erfahrung mit der Auslegung und kann hier helfen oder ihre Architekt hat die Kommentare zur Bayrischen Bauordnung und Kenntnisse zur Rechtsprechung wo dies geregelt ist.
  4. Tausche Minderjährigen

    gegen Minderjährigen
  5. @Jähn

    Foto von

    nix BayBOAbk.
    BauGB (§ 35)
  6. BauGB: Privilegierte Vorhaben und Rechtsprechung zum Austragshaus

    Na gut, dann Kommentar
    und Rechtsprechung zum BauGBAbk.. Privilegierte Vorhaben sind immer eine Sache für sich.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Austragshaus bauen in Bayern: Wohnrecht & Freistaat-Zustimmung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Voraussetzungen für den Bau eines Austragshauses in Bayern, insbesondere die notarielle Verpflichtung, das Wohnrecht und die Zustimmung des Freistaats Bayern. Ein zentraler Punkt ist die Sonderregelung für Austragshäuser bei der Betriebsübergabe landwirtschaftlicher Anwesen im Außenbereich. Die geforderte Grunddienstbarkeit soll einen Missbrauch verhindern. Die Unselbstständigkeit und wirtschaftliche Abhängigkeit der Bewohner sind entscheidend für die Genehmigung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Austragshaus: Sonderregelung bei Hofübergabe im Außenbereich ist der Neubau eines "normalen" Wohnhauses im Außenbereich in der Regel nicht zulässig. Das Austragshaus stellt eine Ausnahme dar, die jedoch an Bedingungen geknüpft ist.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Idee zur Lösung des Problems, wie im Beitrag Wohnrecht Austragshaus: Unselbständigkeit durch fehlenden Wohnraum? dargelegt, ist die Klärung, was der Freistaat unter "nicht selbständig und wirtschaftlich abhängig" versteht. Dies könnte sich auch daraus ergeben, dass die Freundin über keinen eigenen Wohnraum verfügt.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die genauen Auflagen und Bedingungen für die Zustimmung des Freistaats Bayern bei der zuständigen Behörde zu erfragen. Zudem sollte ein Architekt oder Baurechtsexperte hinzugezogen werden, um die spezifischen Anforderungen der Bayrischen Bauordnung zu berücksichtigen. Beachten Sie auch den Beitrag BauGB: Privilegierte Vorhaben und Rechtsprechung zum Austragshaus bezüglich der Rechtsprechung zum BauGBAbk..

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