Bauvoranfrage ohne Grundstück: Ist das möglich? Infos zu Ablauf, Kosten & Datenschutz
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Bauvoranfrage ohne Grundstück: Ist das möglich? Infos zu Ablauf, Kosten & Datenschutz

Hallo!
Ist es möglich eine Bauvoranfrage für ein Haus zu stellen, das auf einem Grundstück gebaut werden soll, das man noch gar nicht besitzt?
Wie sieht es mit der "Schweigepflicht" der Behörden aus: Kann ich davon ausgehen, dass der Noch-Grundstücksbesitzer von der Bauvoranfrage nichts erfährt, oder ist es eher wahrscheinlich das er Wind von dem Projekt bekommt? Wer hat Erfahrung mit so etwas?
Zur Erklärung: in meinem Fall würde Kenntnis des Grundstücksverkäufers über das geplante Projekt den Kaufpreis deutlich in die Höhe treiben, was ich natürlich nicht möchte.
Wer kann hierzu was sagen?
Grüße, Karli
Bayern
  • Name:
  • karl
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    Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine Bauvoranfrage für ein Haus auf einem Grundstück zu stellen, das man noch nicht besitzt. Dies ist oft sinnvoll, um vor dem Kauf des Grundstücks die grundsätzliche Bebaubarkeit zu klären.

    Bezüglich der "Schweigepflicht" der Behörden: Die Behörden sind grundsätzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Allerdings kann es in der Praxis schwierig sein, vollständig zu verhindern, dass der Grundstückseigentümer von der Bauvoranfrage erfährt, insbesondere wenn er enge Kontakte zur Gemeinde hat oder Nachfragen stellt. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit dem Verkäufer zu besprechen.

    Ich empfehle, vorab mit der zuständigen Baubehörde in Bayern Kontakt aufzunehmen, um die spezifischen Anforderungen und Verfahrensweisen zu klären. Dies kann auch helfen, mögliche Bedenken des Grundstücksverkäufers auszuräumen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Bebaubarkeit des Grundstücks vor dem Kauf durch eine Bauvoranfrage und stimmen Sie dies mit dem Verkäufer ab.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvoranfrage
    Ein formeller Antrag bei der Baubehörde, um vorab die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens zu klären. Sie dient der Planungssicherheit vor einem Bauantrag.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bebauungsplan
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält Festsetzungen über die Art der Bebauung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Flächennutzungsplan
    Baubehörde
    Die zuständige Behörde für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften. Sie ist in der Regel bei der Gemeinde oder dem Landkreis angesiedelt.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Baugenehmigungsbehörde
    Grundstück
    Ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständige Einheit eingetragen ist. Es kann bebaut oder unbebaut sein.
    Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Bauland
    Bauantrag
    Ein formeller Antrag bei der Baubehörde, um die Genehmigung für ein konkretes Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält detaillierte Pläne und Beschreibungen des Vorhabens.
    Verwandte Begriffe: Bauvoranfrage, Baugenehmigung, Bauanzeige
    Baugenehmigung
    Die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage. Sie ist Voraussetzung für die Durchführung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvoranfrage, Baurecht
    Baurecht
    Die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Bauen und die Nutzung von Grundstücken regeln. Es umfasst sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bauvoranfrage?
      Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag bei der Baubehörde, um vorab zu klären, ob ein bestimmtes Bauvorhaben auf einem bestimmten Grundstück grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie ist weniger detailliert als ein Bauantrag und dient der Planungssicherheit.
    2. Welche Unterlagen sind für eine Bauvoranfrage erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel sind ein Lageplan, eine Baubeschreibung und gegebenenfalls Skizzen oder Pläne des geplanten Bauvorhabens erforderlich. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Baubehörde nach den genauen Anforderungen.
    3. Wie lange dauert die Bearbeitung einer Bauvoranfrage?
      Die Bearbeitungsdauer einer Bauvoranfrage kann variieren, liegt aber in der Regel zwischen ein und drei Monaten. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Vorhabens und der Auslastung der Baubehörde ab.
    4. Welche Vorteile bietet eine Bauvoranfrage vor dem Grundstückskauf?
      Eine Bauvoranfrage bietet Planungssicherheit, da sie vorab klärt, ob das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Dies kann finanzielle Risiken minimieren und unnötige Investitionen vermeiden.
    5. Kann eine Bauvoranfrage abgelehnt werden?
      Ja, eine Bauvoranfrage kann abgelehnt werden, wenn das geplante Bauvorhaben nicht mit den geltenden Bauvorschriften oder dem Bebauungsplan übereinstimmt. In diesem Fall kann das Vorhaben in der geplanten Form nicht realisiert werden.
    6. Was passiert, wenn die Bauvoranfrage positiv beschieden wird?
      Ein positiver Bescheid auf eine Bauvoranfrage bedeutet, dass das geplante Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Dies ist jedoch noch keine Baugenehmigung. Für die Realisierung des Vorhabens ist weiterhin ein Bauantrag erforderlich.
    7. Ist eine Bauvoranfrage bindend?
      Ein positiver Bescheid auf eine Bauvoranfrage ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein bis zwei Jahre) bindend. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Bauantrag auf Grundlage der positiven Bauvoranfrage gestellt werden.
    8. Was kostet eine Bauvoranfrage?
      Die Kosten für eine Bauvoranfrage variieren je nach Bundesland, Gemeinde und Umfang des Vorhabens. Sie können sich aus Gebühren für die Bearbeitung des Antrags und Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen zusammensetzen.

    🔗 Verwandte Themen

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      Regelt die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer beim Erwerb eines Grundstücks.
    • Finanzierung eines Bauvorhabens
      Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmodellen und Fördermöglichkeiten für den Hausbau.
    • Bauplanung und Architektenleistungen
      Tipps zur Auswahl eines Architekten und zur Erstellung eines individuellen Bauplans.
    • Bebauungsplan verstehen
      Erläuterung der wichtigsten Festsetzungen im Bebauungsplan und deren Bedeutung für das Bauvorhaben.
    • Nachbarrechtliche Belange
      Informationen zu Rechten und Pflichten gegenüber Nachbarn im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben.
  2. Bauvoranfrage ohne Grundstück – Risiko und Alternativen

    Bauvoranfrage?
    Hallo Karli,
    so wie Sie sich das vorstellen, wird das nichts, zumindest nicht offiziell. Sie können aber im Bauamt sicher nachfragen, ob dieses Grundstück, welches Sie erwerben wollen, bebaubar ist. Ich würde sagen, dass ganze wäre doch ein kleiner Betrug, und stellen Sie sich vor es kommt doch irgendwie ans Tageslicht.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Bauvoranfrage: Datenschutz vs. Information des Grundeigentümers

    Foto von Martin G. Halbinger

    Widerspruch
    Im Normalfall erhalten nur die direkt am Verfahren Beteiligten (Antragsteller, Entwurfsverfasser evtl. Nachbarn) Auskunft über die Maßnahme.
    Es ist aber nicht auszuschließen, dass der Grundeigner zumindest Teilinformationen erhält, da z.B. die Gemeinden i.d.R. in öffentlichen Gemeinderats- bzw. Ausschusssitzungen (Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen) darüber beraten und die Nachbarn evtl. sich "verplappern".
    Sie sollten im Vorfeld auf jeden Fall die Problematik mit den Behörden absprechen. Normalerweise müsste eine Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung möglich sein.
  4. Bauvoranfrage: Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich!

    Sachbescheidsinteresse!
    Hallo Karli,
    manche Baubehörden entscheiden eine (n) Bauantrag od. Bauvoranfrage nicht aus fehlemden "Sachbescheidsinteresse", wenn nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegt. Das vorher abklären!
    Gruß aus Baden
  5. Bauvoranfrage im Außenbereich: Gespräch mit Baubehörde sinnvoll

    Gespräch mit Behörde?
    Ok, dann wird das also eine heikle Sache!
    Nein, ich will damit gewiss niemandem betrügen, es geht nur darum ein Grundstück im Außenbereich zu erwerben auf dem ich eine Vollerwerbslandwirtschaft errichten will. Der derzeitige Besitzer würde von mir einen sehr guten Preis erhalten, da er aber sehr kauzig ist, würde er mir das Grundstück niemals verkaufen, wenn er wüsste, dass ich darauf einen Hof bauen möchte. Es handelt sich um REINEN Sozialneid.
    Deswegen meine Frage.
    Wenn ich es richtig verstehe, sollte ich also erst mal ein vorsichtiges Gespräch mit der Baubehörde führen?
    Ist eine Bauvoranfrage auch für ein so komplexes Verfahren wie Landwirtschaftliches Bauen und Außenbereich (Vollerwerbslandwirtschaft geplant), überhaupt möglich?
    Danke für euren Rat!
  6. Bauvoranfrage: Empfehlungen zu Vorgehen und Behördenkontakt

    Bauvoranfrage ...
    ist grundsätzlich immer möglich, und bei einem ungewissen Bauvorhaben sicherlich auch immer sehr angebracht. Meine Empfehlung:
    1. fragen Sie mal vorsichtig bei Ihrer zuständigen Baubehörde an
    2. wenn dort keine prinzipiell negativen Auskünfte erteilt werden (wenn möglich schriftlich bestätigen lassen, zumeist ist dies aber schon kostenpflichtig [da gewissermaßen eine (Bauvor) Anfrage], dann ggf. den Kaufvertrag unter Dach und Fach bringen
    3. Für das weitere Vorgehen (Bauvoranfrage und dann Baugenehmigung) benötigen Sie soundso einen Architekten für Ihr Vorhaben. Der sollte Sie i.A. entsprechend beraten und betreuen können und die weiteren Schritte aus bauplanungsrechtlicher Sicht einleiten können.
    MfG
    R. Kaiser
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauvoranfrage ohne Grundstück: Ablauf, Risiken und Alternativen

    💡 Kernaussagen: Eine Bauvoranfrage ohne Grundstück birgt Risiken, da die Zustimmung des Eigentümers fehlen kann. Die Information des Grundstückseigentümers durch Behörden ist nicht ausgeschlossen. Ein Gespräch mit der Baubehörde im Vorfeld ist ratsam, besonders im Außenbereich. Es gibt Alternativen, wie die Anfrage nach Bebaubarkeit oder das Einholen schriftlicher Auskünfte. Das Vorgehen sollte immer transparent und ehrlich sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauvoranfrage ohne Grundstück – Risiko und Alternativen kann eine Bauvoranfrage ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers problematisch sein und im schlimmsten Fall als Betrug gewertet werden. Daher ist Vorsicht geboten.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauvoranfrage: Empfehlungen zu Vorgehen und Behördenkontakt empfiehlt, zunächst vorsichtig bei der zuständigen Baubehörde anzufragen und sich ggf. eine schriftliche Bestätigung einzuholen. Dies kann jedoch kostenpflichtig sein.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Bauvoranfrage können variieren. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Gebühren zu informieren, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor der Einreichung einer Bauvoranfrage ohne Grundstück die rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Konsequenzen ab. Führen Sie ein offenes Gespräch mit der Baubehörde, wie im Beitrag Bauvoranfrage im Außenbereich: Gespräch mit Baubehörde sinnvoll vorgeschlagen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Prüfen Sie alternative Vorgehensweisen, um Ihr Bauvorhaben im Einklang mit dem Baurecht und den Interessen aller Beteiligten zu realisieren.

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