Verweigerung eines Wegerechtes kontra BPlan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Verweigerung eines Wegerechtes kontra BPlan

Land NRW
Wir besitzen ein bebaubares Stück Land hinter einem bereits bebauten Stück. Da es aber direkt an einem Hang liegt kann es nicht von dieser Seite erreicht werden, so ist der geplante Weg (laut BPlan) über drei bzw. vier weitere Grundstücke oberhalb des Grundstückes. Dort ist auch bereits ein Weg vorhanden, Baulasten für die entsprechenden Inhaber eingetragen.
Nun würden wir dort gerne bauen, was der nette Nachbar nicht möchte, d.h. der letzte in der Reihe möchte kein Wegerecht geben. Somit würde man nur zu Fuß über das andere Grundstück, welches wie gesagt einige Meter tiefer liegt, kommen.
Da eine andere Möglichkeit der Zufahrt nicht in Betracht kommt, heißt das: No Way?
  • Name:
  • marc
  1. Bauen nur bei gesicherter Erschließung

    Ein Baugrundstück hat man nur bei einer gesicherten Ver- und Entsorgung (Versorgung, Entsorgung).
    Sie müssen das über Wegerechte und Grundbucheintragungen sichern sonst können Sie nicht bauen.
    Wegerechte sind eine Quelle ständiger Probleme die nur mit begleitenden Maßnahmen (Geld) überwunden werden können.
    Man kauft nur Problemgrundstücke mit Wegerechten.
    Nachträglich ist das schwer zu erreichen.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Schwieriger Fall ...

    Ein im B  -  Plan festgesetztes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (Fahrrecht, Leitungsrecht) begründet leider keinen Anspruch auf die später erforderliche dingliche Sicherung (z.B. Eintragung einer Baulast).
    Sie müssten ggf. ein Enteignungsverfahren anstrengen, aber wenn nur ein privater Bauherr und nicht das Allgemeinwohl betroffen ist, besteht kaum Aussicht auf Erfolg.
    Einzige Chance ist die Einigung mit dem Nachbarn, der ja mit der Fläche selbst nicht viel anfangen kann; als Argument könnte das Angebot einer großzügigen Entschädigung dienen ...
    Günstiger für Sie wäre es, wenn im Bebauungsplan eine Verkehrsfläche festgesetzt wäre. diese könnte verhältnismäßig schnell von der Gemeinde realisiert werden.
    Viel Erfolg!
    M. Büttner
    • Name:
    • Martin Büttner
  3. Stichwort

    "Notwegerecht" siehe hier:

    Tipp: Mit allen Unterlagen einen Anwalt aufsuchen und Rechtsberatung einholen.

    • Name:
    • M.P.
  4. Danke erst mal

    Nach einigen Nachforschungen im Netz und den obigen Antworten scheint das doch eher ein schwieriges Problem zu sein.
    Das tragische ist eher, dass das Grundstück in Familienbesitz ist, somit zur Verfügung stehen würde. Der Nachbar möchte einfach seine Ruhe haben, Fastrentner, und scheint auf Geld nicht angewiesen zu sein, da bereits ein zweiter Betroffener Geld in nicht unerheblichem Masse angeboten hat.
    Also erstmal vielen Dank.
    Werde des Resultat hier bekannt geben.
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