Onkel mit Meisterbetrieb => Schwarzarbeit?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Onkel mit Meisterbetrieb => Schwarzarbeit?
Hallo liebes Forum,
wir befinden uns gerade in der Planung unseres Einfamilienhaus. Ein Onkel meiner Frau besitzt eine eigene Flaschnerei. Sein Sohn (also ein Cousin meiner Frau) arbeitet dort auch.
Nun hat er uns angeboten, die Heizung- und Sanitärinstallationen durchzuführen. Für Material würde er uns deutliche Rabatte gewähren, ich denke, auch beim Lohn würde er uns einen Sonderpreis machen.
Können wir damit Probleme mit der IHKAbk. oder dem Finanzamt bekommen? Es handelt sich übrigens um Baden-Württemberg.
Meine Frage zielt (natürlich) in Richtung Schwarzarbeit bzw. unlauteren Wettbewerb.
Vielen Dank schon mal,
Christoph Ballhause
wir befinden uns gerade in der Planung unseres Einfamilienhaus. Ein Onkel meiner Frau besitzt eine eigene Flaschnerei. Sein Sohn (also ein Cousin meiner Frau) arbeitet dort auch.
Nun hat er uns angeboten, die Heizung- und Sanitärinstallationen durchzuführen. Für Material würde er uns deutliche Rabatte gewähren, ich denke, auch beim Lohn würde er uns einen Sonderpreis machen.
Können wir damit Probleme mit der IHKAbk. oder dem Finanzamt bekommen? Es handelt sich übrigens um Baden-Württemberg.
Meine Frage zielt (natürlich) in Richtung Schwarzarbeit bzw. unlauteren Wettbewerb.
Vielen Dank schon mal,
Christoph Ballhause
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Schwarzarbeit ist es immer wenn ...
-- wenn Sie keine Rechnung bekommen
.-- wenn Geld ohne Rechnung fließt
.-- wenn arbeitslos gemeldete Personen arbeiten
.-- wenn die Rechnung andere Leistungen ausweist
.-- wenn steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden
.-- wenn Rechnungsnummer und Steurnummer auf der Rechnung fehlt
.-- wenn Arbeitgeber Melde-Beitrags- und Aufzeichnungspflichten
unterlasasen
.-- empfangene Sozialleistungen nicht deklariert werden
.-- Gefälligkeiten gemacht werden außer naher Verwandtschaft
Innerhalb von 6 Monaten muss eine Rechnung gestellt werden die eine Privatperson 2 Jahre aufbewahren muss, der Unternehmer 10 Jahre.
Trifft etwas bei Ihnen zu? -
Innerhalb von sechs Monaten
diese Aussage würde mich in anderem Zusammenhang interessieren.
wir haben bei unserem Haus einen Zaun setzen lassen. bis jetzt (ca. 5 Monate her) hat die Firma keine Rechnung gestellt. Wir haben uns natürlich auch nicht gemeldet.
ab wann hat die Firma ihren Anspruch auf Bezahlung verwirkt? -
Der Stein fällt vom Herzen
Vielen Dank für die Hilfe. Wir werden zwar erst im Frühjahr (hoffentlich) beginnen können, ich gehe aber davon aus, dass von den Punkten keiner zutrifft.
D.h. bei der Preisgestaltung was Material- und Lohnkosten (Materialkosten, Lohnkosten) angeht, ist jeder Handwerker im Prinzip ungebunden?
Viele Grüße,
Christoph Ballhause -
@ Hr. Guth: Bedenkliche Einstellung!
Stellen Sie sich vor Ihr Arbeitgeber vergisst Ihnen Ihr Weihnachtsgeld auszuzahlen und Sie merken das erst nach einer gewissen Zeit. Was würden Sie sagen wenn Ihr Arbeitgeber dann sagt: Ätsch, der Anspruch ist leider verjährt. Wir haben's zwar gemerkt aber da Sie sich nicht gemeldet haben haben wir auch stillgehalten.
Geld sparen ist zwar eine schöne Sache, aber so könnte ich nicht ruhig schlafen. -
@Hr. Guth
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@Herr Guth
Eine Verjährung tritt erst nach 3 Kalenderjahren ein.
Das ist keinesfalls mit der Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung zu verwechseln.
Sie bekommen Probleme wenn der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) in Köln) Sie auf Grund einer Anzeige kontrolliert.
Privatpersonen werden nur nach einer Anzeige kontrolliert, Firmen auch so, auch abends und am Wochenende.
Bei Verdacht werden weitere Behörden wie Finanzamt eingeschaltet.