Erschließung Grundstück RLP: Ab wann gilt sie als sichergestellt? Dauer, Kosten & Behördenwege
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Erschließung Grundstück RLP: Ab wann gilt sie als sichergestellt? Dauer, Kosten & Behördenwege

Hallo,
nachdem wir nun seit fast 4 Jahren um die Erschließung unseres Grundstückes in Rheinland Pfalz kämpfen ist es nun endlich soweit, dass die Leitungen alle gelegt sind (Gas, Wasser, Abwasser, Telefon, ...) und derzeit die Straßen gepflastert werden.
Um so mehr war ich überrascht, dass unsere Baugenehmigung nicht erteilt wurde, da die Erschließung noch nicht gesichert ist. Die Nachfrage bei der Verbandsgemeinde ergab, dass die Erschließung erst sichergestellt ist wenn die Erschließungsarbeiten abgeschlossen sind (inkl. Beleuchtung, ...) und das noch Monate dauern kann.
Was kann ich tun um dennoch mit dem Bau zu beginnen?
Wie kann ich den Behörden vermitteln, dass die Erschließung nur noch eine Frage von Wochen ist und bis zur Fertigstellung unseres Hauses mit Sicherheit abgeschlossen ist.
Vielen Dank für die Hilfe,
  • Name:
  • Maic
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie nach der langen Wartezeit auf die Erschließung Ihres Grundstücks in Rheinland-Pfalz nun Klarheit wünschen. Die Erschließung gilt rechtlich als sichergestellt, wenn die wesentlichen Erschließungsanlagen (Straße, Wasser, Abwasser, Strom, etc.) funktionsfähig hergestellt sind und von den zuständigen Behörden abgenommen wurden.

    Konkret bedeutet das:

    • Die Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser und Telekommunikation müssen nicht nur verlegt, sondern auch angeschlossen und betriebsbereit sein.
    • Die Straße muss befestigt und benutzbar sein, inklusive Beleuchtung.
    • Die Abnahme der Erschließungsanlagen durch die Gemeinde oder Verbandsgemeinde muss erfolgt sein.

    Sollten nach der Fertigstellung der Pflasterarbeiten noch wesentliche Mängel bestehen oder die Abnahme noch nicht erfolgt sein, ist die Erschließung rechtlich noch nicht sichergestellt. Klären Sie den genauen Stand der Dinge bei Ihrer Verbandsgemeinde ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Fragen Sie bei der zuständigen Verbandsgemeinde nach dem Protokoll der Abnahme der Erschließungsanlagen. Dieses Dokument gibt Ihnen rechtliche Sicherheit.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Erschließung
    Die Erschließung umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören der Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und die Entsorgung von Abwasser. Auch Telekommunikationsanschlüsse zählen dazu. Verwandte Begriffe: Baureifmachung, Infrastruktur, Ver- und Entsorgung.
    Verbandsgemeinde
    Eine Verbandsgemeinde ist ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, die gemeinsam bestimmte Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. In Rheinland-Pfalz sind Verbandsgemeinden häufig für die Planung und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zuständig. Verwandte Begriffe: Gemeinde, Kommunalverwaltung, Gebietskörperschaft.
    Erschließungsarbeiten
    Erschließungsarbeiten sind die konkreten Bauarbeiten, die zur Herstellung der Erschließungsanlagen erforderlich sind. Dazu gehören z.B. das Verlegen von Leitungen, der Straßenbau und die Errichtung der Straßenbeleuchtung. Verwandte Begriffe: Tiefbau, Straßenbau, Leitungsbau.
    Fertigstellung
    Die Fertigstellung der Erschließung bedeutet, dass alle Erschließungsanlagen vollständig hergestellt und betriebsbereit sind. Nach der Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch die zuständige Behörde. Verwandte Begriffe: Bauabschluss, Inbetriebnahme, Übergabe.
    Behörden
    Behörden sind staatliche Stellen, die mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind. Im Zusammenhang mit der Erschließung sind insbesondere die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie die Bauaufsichtsbehörden relevant. Verwandte Begriffe: Verwaltung, Amt, öffentliche Stelle.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Dazu gehören z.B. das Baugesetzbuch, die Landesbauordnungen und die Bebauungspläne. Das Baurecht legt fest, welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung erfüllt sein müssen. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung.
    Grundstück
    Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist. Grundstücke können bebaut oder unbebaut sein. Die Erschließung ist eine wichtige Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks. Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Bauland.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "Erschließung" eines Grundstücks?
      Die Erschließung umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören der Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und die Entsorgung von Abwasser. Auch Telekommunikationsanschlüsse zählen dazu.
    2. Welche Behörde ist in Rheinland-Pfalz für die Erschließung zuständig?
      In der Regel ist die jeweilige Gemeinde oder Verbandsgemeinde für die Erschließung von Grundstücken zuständig. Diese plant, koordiniert und überwacht die Erschließungsarbeiten. Sie ist auch Ansprechpartner für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Erschließung.
    3. Was kann ich tun, wenn sich die Erschließung meines Grundstücks verzögert?
      Setzen Sie sich zunächst mit der zuständigen Gemeinde oder Verbandsgemeinde in Verbindung und erfragen Sie die Gründe für die Verzögerung. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich. Bei anhaltenden Problemen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
    4. Welche Kosten entstehen für die Erschließung eines Grundstücks?
      Die Kosten für die Erschließung werden in der Regel auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Grundstücks, der Art der Erschließungsanlagen und den örtlichen Gegebenheiten. Die genauen Kosten können bei der Gemeinde oder Verbandsgemeinde erfragt werden.
    5. Was ist ein Erschließungsvertrag?
      Ein Erschließungsvertrag ist ein Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Grundstückseigentümer, in dem die Einzelheiten der Erschließung geregelt werden. Dazu gehören z.B. die Art und der Umfang der Erschließungsarbeiten, die Kostenverteilung und die Fristen für die Fertigstellung.
    6. Was bedeutet "baureif" im Zusammenhang mit der Erschließung?
      Ein Grundstück gilt als baureif, wenn es an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasser sichergestellt ist. Erst wenn ein Grundstück baureif ist, kann eine Baugenehmigung erteilt werden.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Erschließung und Ausbau?
      Die Erschließung bezieht sich auf die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen, während der Ausbau die Verbesserung oder Erweiterung bestehender Anlagen umfasst. Beispielsweise kann der Ausbau einer Straße die Verbreiterung oder die Errichtung eines Radwegs beinhalten.
    8. Welche Rolle spielt die Beleuchtung bei der Erschließung?
      Die Straßenbeleuchtung ist ein wichtiger Bestandteil der Erschließung, da sie die Verkehrssicherheit erhöht und das öffentliche Leben im Wohngebiet ermöglicht. Die Beleuchtung muss den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen.

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  2. Erschließung RLP: Gespräch mit Gemeinde suchen!

    na die scheinen sie ja richtig zu "mögen"
    hhm  -  vermitteln! in einem netten Gespräch vielleicht  -  Termin geben lassen  -  und  -  ganz nett und artig mit dem zuständigen reden. obs hilft?
    weitere Möglichkeit: netter Brief (ich meine wirklich nett) ohne irgendwelche rechtlichen oder moralischen Hinweise  -  einfach nett anfragen  -  persönliche Situation schildern  -  Grundstück  -  Haus  -  alles wartet  -  bitte lieber Beamter hilf uns oder zeig uns einen weg. das hilft meist mehr als drohen und so. Beamte sind da sehr zäh und resistent!
    wies mit der rechtlichen Situation in der Gemeinde aussieht kann ich schlecht sagen
    Gruß jens
  3. Erschließung RLP: Benutzbarkeit bei Einzug entscheidend

    Erschießung gesichert
    Erschließung gesichert, bedeutet, dass die Versorgungsleitungen zum Einzug benutzbar sein müssen, nicht zu Baubeginn. Anderseits bedeutet das verlegen der Leitungen nicht automatisch, das diese auch in absehbarer Zeit benutzbar werden. Manchmal müssen hierzu noch andere Leitungen außerhalb des Erschließungsgebietes verstärkt oder vergrößert werden.
    Wie von Herrn Raabe richtig angemerkt sollten Sie zunächst in höflicher Form bei dem Bauamt vorstellig werden. Fragen Sie konkret wann die Medien für Sie benutzbar sein werden.
  4. Erschließung RLP: Anspruch auf gesicherte Erschließung!

    Die Erschließung ist gesichert ...
    Die Erschließung ist gesichert wenn mit der Benutzung zum Zeitpunkt der Gebrauchsabnahme des Bauwerkes gerechnet werden kann. Basta. Siehe hierzu Urteil des BVerwGer v. 10.09.76, Az. 4 c 5.76, abgedruckt in DÖV 1977 S. 607 ff. Ihre Gemeindeverwaltung sind also Tröten. Nix freundlich Brief, Sie haben einen Anspruch drauf.
  5. Erschließung RLP: Schreiben an Gemeinde verfassen

    Hallo
    wir hatten 2003 ein ähnliches Problem mit unserer Gemeinde in NRW (an der Grenze zu Rheinland-Pfalz). Die wollten sich auch raus reden wegen "Erschließung nicht sichergestellt".
    Dank Familie Berg, die uns damals netterweise auf den Paragraphen aufmerksam gemacht hatten, haben wir ein Schreiben ans die Gemeinde verfasst und angefragt wann denn mit der gesicherten Erschließung zu rechnen wäre. Die schriftliche Antwort kam umgehend. Es hieß, dass es noch max. 2 Monate dauern würde. Da unser Haus aber eine Bauzeit von auf jeden Fall 12 Monaten hatte, sind wir mit dem Schreiben der Gemeinde dann zum übergeordneten Bauamt des Kreises gegangen und hatten unsere Baugenehmigung innerhalb weniger Tage.
    Man war damals bei der Gemeinde sehr erstaunt, dass wir plötzlich eine Baugenehmigung hatten🙂 ) )
    Ich hatte mich auch vorher wochenlang mit den entsprechenden Sachbearbeitern und Amtsleiter herumgeärgert. Manche meinen halt sie sitzen am längeren Hebel, aber dieser Hebel kann auch mal zu Bruch gehen. Das freut einen als Bürger, der die Beamten schließlich aus Steuergeldern finanziert um so mehr.
    Hoffe das hilft weiter.
  6. Bauzeit: Was wurde 12 Monate lang gebaut?

    kann mir die gesichter gut vorstellen
    aber ich frage mich gerade  -  was um Gottes willen sie 12 Monate lang gebaut haben?
    MfG
    jens
  7. Hausbau: Massivbau mit Eigenleistung in 2 Jahren

    Es war ein Haus!
    Massivbau  -  Rohbau, Dach, Fenster von Unternehmern, der Rest in Eigenleistung. Wochenende, nach Feierabend und Urlaub von 2 Jahren.
    Ist allerdings nicht das 120 m² Standardhaus. Bei einem 6 Personen Haushalt braucht man schon was mehr Platz.
    Haben direkt so gebaut, dass man später auch mal ein 2 Familienhaus draus machen kann. Wer will schon zu 2 Personen ca. 240 m² plus Dachboden (ist unser Keller) bewohnen. Das Haus ist nicht unterkellert.
    Aber bis die 4 Kids groß sind, kann ich sie ja schlecht zum schlafen an den Nagel in der Wand hängen.
    Schönen Abend noch
  8. Hausbau: Massivbau mit Eigenleistung in 2 Jahren

    Es war ein Haus!
    Massivbau  -  Rohbau, Dach, Fenster von Unternehmern, der Rest in Eigenleistung. Wochenende, nach Feierabend und Urlaub von 2 Jahren.
    Ist allerdings nicht das 120 m² Standardhaus. Bei einem 6 Personen Haushalt braucht man schon was mehr Platz.
    Haben direkt so gebaut, dass man später auch mal ein 2 Familienhaus draus machen kann. Wer will schon zu 2 Personen ca. 240 m² plus Dachboden (ist unser Keller) bewohnen. Das Haus ist nicht unterkellert.
    Aber bis die 4 Kids groß sind, kann ich sie ja schlecht zum schlafen an den Nagel in der Wand hängen.
    Schönen Abend noch
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Erschließung Grundstück RLP: Rechte und Vorgehensweisen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wann die Erschließung eines Grundstücks in Rheinland-Pfalz als gesichert gilt. Es wird betont, dass die Benutzbarkeit der Versorgungsleitungen zum Zeitpunkt des Einzugs entscheidend ist. Ein Anspruch auf gesicherte Erschließung besteht, und ein freundliches Schreiben an die Gemeinde kann hilfreich sein. Der Bauherr berichtet von einem Hausbau in Eigenleistung über 2 Jahre.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Erschließung RLP: Benutzbarkeit bei Einzug entscheidend bedeutet das Verlegen der Leitungen nicht automatisch, dass diese auch zeitnah benutzbar sind. Es können noch weitere Arbeiten außerhalb des Erschließungsgebietes notwendig sein.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Nutzer empfiehlt im Beitrag Erschließung RLP: Schreiben an Gemeinde verfassen, ein Schreiben an die Gemeinde zu verfassen, um den Stand der Erschließung zu erfragen und auf den baldigen Baubeginn hinzuweisen. Dies kann den Prozess beschleunigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Bedingungen für eine gesicherte Erschließung mit dem Bauamt ab und bestehen Sie auf Ihren Anspruch. Ein Gespräch mit der Gemeinde, wie im Beitrag Erschließung RLP: Gespräch mit Gemeinde suchen! vorgeschlagen, kann ebenfalls hilfreich sein, um die Situation zu klären und eine Lösung zu finden. Beachten Sie die Informationen zur Bauzeit im Beitrag Bauzeit: Was wurde 12 Monate lang gebaut? und planen Sie ausreichend Zeit für die Erschließungsarbeiten ein.

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