Kiesfläche als Versiegelungsfläche für GRZ II? Berechnung, Urteile & Freistellung
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Kiesfläche als Versiegelungsfläche für GRZ II? Berechnung, Urteile & Freistellung

Hallo liebes Forum,

das Landratsamt Roth in Bayern war bei mir und überprüfte die angegebenen versiegelten Flächen zur GRZAbk. II  -  Berechnung. Ich habe zwar bei meinem Bauantrag 2015 eine Freistellung über die Gemeinde erhalten, muss jetzt aber wegen einer Nutzungsänderung eine Genehmigung beim LRA einholen.

Da ich keinen Rasen mehr wollte, habe ich die Freiflächen mit Kies und Pflanzen bedeckt.

Das Landratsamt meinte, dass wäre nun wegen des Kies eine versiegelte Fläche und müsste in der GRZ II  -  Berechnung aufgenommen werden. Auf meine Frage, wo das denn stünde, wussten Sie selbst keine Antwort.

Allerdings muss ich natürlich jetzt den Nachweis erbringen, dass das Regenwasser natürlich durch den Kies ins Erdreich gelangt, also eigentlich keine Versiegelung darstellt.

Nun fällt es mir natürlich leichter, wenn ich aus dem Gesetz oder der Rechtsprechung (Urteile, etc.) argumentieren könnte, dass der Kies keine Versiegelung darstellt.

Ich bitte um fundierte Antworten ohne subjektive Meinungen. Zielführend wären wie gesagt Gesetzesstellen oder einschlägige Rechtsprechung.

Vielen Dank.

  • Name:
  • Michael
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    🔴 Gefahr: Falsche Angaben zur Versiegelung können rechtliche Konsequenzen haben.

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    Die Frage, ob eine Kiesfläche als Versiegelungsfläche im Rahmen der GRZAbk. II-Berechnung gilt, ist vom jeweiligen Landesrecht und der konkreten Ausgestaltung der Bauordnung abhängig. Entscheidend ist, inwieweit die Kiesfläche die natürliche Versickerung des Regenwassers behindert.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Berechnung der GRZ II kann zu Bußgeldern oder sogar zur Rückforderung von Baugenehmigungen führen.

    Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:

    • Landesbauordnung: Welche Definition von Versiegelung liegt zugrunde?
    • Gemeindliche Satzungen: Gibt es spezielle Regelungen zur Behandlung von Kiesflächen?
    • Versickerungsfähigkeit: Inwieweit ist die Fläche tatsächlich versiegelt? Gibt es Nachweise über die Versickerungsfähigkeit des Bodens?

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Architekten oder einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt hinzu, um die Sachlage rechtssicher zu beurteilen. Klären Sie die spezifischen Anforderungen des Landratsamtes Roth ab.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    GRZ II (Grundflächenzahl II)
    Die Grundflächenzahl II gibt den maximal zulässigen Anteil der Grundstücksfläche an, der neben den Gebäuden zusätzlich versiegelt sein darf. Sie wird in den Bebauungsplänen festgelegt und dient der Steuerung der Bebauungsdichte und des Versiegelungsgrades. Verwandte Begriffe: GRZ I, Bebauungsplan, Versiegelung.
    Versiegelung
    Versiegelung bezeichnet die Bedeckung des Bodens mit einer wasserundurchlässigen Schicht, wodurch die natürliche Versickerung des Regenwassers verhindert wird. Dies kann negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Klima haben. Verwandte Begriffe: Flächenversiegelung, Entsiegelung, Regenwasserversickerung.
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Gestaltung von Gebäuden und die Anforderungen an die Bauausführung. Verwandte Begriffe: Baugesetzbuch (BauGBAbk.), Bebauungsplan, Baugenehmigung.
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstücks festlegt. Er enthält detaillierte Bestimmungen über die zulässige Bebauung, die Bauweise und die Freiflächengestaltung. Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze.
    Regenwasserversickerung
    Regenwasserversickerung bezeichnet die natürliche oder künstliche Ableitung von Regenwasser in den Boden. Sie dient der Wiederauffüllung des Grundwassers und der Entlastung der Kanalisation. Verwandte Begriffe: Versickerungsanlage, Rigole, Mulde.
    Bodengutachten
    Ein Bodengutachten ist ein Gutachten, das die Beschaffenheit des Bodens untersucht. Es gibt Auskunft über die Tragfähigkeit, die Versickerungsfähigkeit und die Schadstoffbelastung des Bodens. Verwandte Begriffe: Baugrunduntersuchung, Geotechnik, Altlasten.
    Freistellung
    Eine Freistellung im Baurecht bedeutet, dass ein bestimmtes Bauvorhaben oder eine bestimmte Fläche von bestimmten Anforderungen der Bauordnung befreit ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Vorhaben von geringer Bedeutung ist oder wenn besondere Umstände vorliegen. Verwandte Begriffe: Befreiung, Ausnahme, Abweichung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet GRZ II?
      Die Grundflächenzahl II (GRZ II) gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche neben Gebäuden zusätzlich versiegelt werden darf, beispielsweise durch Zufahrten, Stellplätze oder eben auch Kiesflächen. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Bebauungsdichte eines Grundstücks.
    2. Frage: Wie wird die Versiegelung einer Fläche definiert?
      Die Definition von Versiegelung ist nicht bundeseinheitlich geregelt und kann je nach Landesbauordnung variieren. Im Allgemeinen gilt eine Fläche als versiegelt, wenn sie durch eine wasserundurchlässige Schicht bedeckt ist und somit die natürliche Versickerung des Regenwassers verhindert wird.
    3. Frage: Welche Rolle spielt die Versickerungsfähigkeit bei Kiesflächen?
      Wenn eine Kiesfläche trotz der Kiesschicht eine ausreichende Versickerungsfähigkeit aufweist, kann sie unter Umständen nicht als vollständig versiegelt gelten. Dies hängt jedoch von den konkreten Vorgaben der jeweiligen Bauordnung ab. Ein Bodengutachten kann hier Klarheit schaffen.
    4. Frage: Was ist eine Freistellung im Bauantrag?
      Eine Freistellung bedeutet, dass bestimmte Bauvorhaben oder Flächen von bestimmten Anforderungen der Bauordnung befreit sind. Ob eine Freistellung für eine Kiesfläche im Zusammenhang mit der GRZ II möglich ist, hängt von den jeweiligen Umständen und den geltenden Vorschriften ab.
    5. Frage: Welche Nachweise sind für die Versickerungsfähigkeit erforderlich?
      Der Nachweis der Versickerungsfähigkeit kann in der Regel durch ein Bodengutachten erbracht werden, das die Durchlässigkeit des Bodens unter der Kiesfläche untersucht. Auch der Nachweis eines fachgerecht angelegten Rigolenfeldes kann hier helfen.
    6. Frage: Was tun, wenn das Landratsamt eine Fläche als versiegelt einstuft?
      Wenn das Landratsamt eine Fläche als versiegelt einstuft, obwohl Sie anderer Meinung sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit der Behörde suchen und Ihre Argumente darlegen. Gegebenenfalls können Sie ein Gegengutachten erstellen lassen oder rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.
    7. Frage: Gibt es Urteile zur Bewertung von Kiesflächen als Versiegelung?
      Ja, es gibt zahlreiche Gerichtsurteile zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kiesflächen als Versiegelung gelten. Die Urteile sind jedoch oft einzelfallbezogen und berücksichtigen die spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine Recherche relevanter Urteile kann jedoch hilfreich sein.

    🔗 Verwandte Themen

    • Flächenversiegelung reduzieren
      Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenversiegelung und Förderung der Regenwasserversickerung.
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      Übersicht über wasserdurchlässige Befestigungsmaterialien für Wege und Plätze.
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    • Bebauungsplan verstehen
      Erläuterung der Inhalte und Bedeutung eines Bebauungsplans.
    • Nachhaltige Gartengestaltung
      Tipps zur umweltfreundlichen Gestaltung von Gärten und Freiflächen.
  2. GRZ II: Verkehrsfläche – Berechnung trotz Wasserdurchlässigkeit

    egal
    Es ist eine Verkehrsfläche, egal ob es wasserdurchlässig ist oder nicht. Also geht es in die Berechnung ein. Ob es Versiegelung ist oder nicht ist nur bei der Niederschlagsmenge relevant und ob es an die Entwässerung angeschlossen ist. Gras wäre keine Verkehrsfläche, sondern Garten. So kann es ergehen, wenn man genehmigungsfrei baut und trickst.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. GRZ II: Gesetzesgrundlage zur Flächenberechnung fehlt

    Schade um diesen Kommentar
    Leider in der Antwort keine Gesetzesstelle oder Rechtsprechung, wie von mir erbeten. Von daher war die Antwort leider wenig hilfreich.
  4. GRZ II: Kiesfläche – Anrechnung als bebaute Fläche?

    Mmh
    "habe ich die Freiflächen mit Kies und Pflanzen bedeckt"

    Wenn es sich hierbei um bauliche Anlagen (z.B. befestigte PKW-Stellflächen oder befestigte Wege zur fußläufigen Erschließung der Hauptanlagen) handelt, dann sind diese Flächen mit anzurechnen. Da ist interpretationsspielraum und die Gemeindevertreter sollten dir da genaue Formulierungen vorlegen weshalb sie diese unversiegelte Fläche (keine Fläche der GRZAbk. I) trotzdem als bauliche Verkehrsfläche in die GRZ II einrechnen wollen.

  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

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    Kiesfläche als Versiegelungsfläche für GRZAbk. II: Berechnung & Freistellung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine mit Kies belegte Fläche bei der Berechnung der Grundflächenzahl II (GRZ II) als Versiegelungsfläche angerechnet wird. Entscheidend ist, ob die Fläche als Verkehrsfläche gilt und ob sie bauliche Anlagen erschließt. Die ursprüngliche Freistellung im Bauantrag könnte durch eine Nutzungsänderung hinfällig werden. Rechtsprechung und konkrete Gesetzesstellen sind für die Beurteilung wesentlich.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut GRZ II: Verkehrsfläche – Berechnung trotz Wasserdurchlässigkeit wird eine Verkehrsfläche, unabhängig von ihrer Wasserdurchlässigkeit, bei der GRZ II-Berechnung berücksichtigt. Dies betrifft die Niederschlagsmenge und den Anschluss an die Entwässerung.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag GRZ II: Kiesfläche – Anrechnung als bebaute Fläche? wird darauf hingewiesen, dass befestigte PKW-Stellflächen oder befestigte Wege zur Erschließung von Hauptanlagen als anzurechnende Flächen gelten können. Hierbei gibt es Interpretationsspielraum, der mit der Gemeinde geklärt werden sollte.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die Anrechnung der Kiesfläche als Versiegelungsfläche zu klären, sollte man sich an die Gemeinde wenden und die genauen Formulierungen für die Beurteilung der Fläche einholen. Zudem ist es ratsam, sich über aktuelle Urteile und Gesetze im Bereich Baurecht und Grundstücksrecht zu informieren, um die eigene Position gegenüber dem Landratsamt zu stärken. Die Klärung der Frage, ob es sich um eine Verkehrsfläche oder eine bauliche Anlage handelt, ist entscheidend.

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