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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 12653: Untergeordnetes Bauteil?

Bauplanung / Baugenehmigung

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im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

Untergeordnetes Bauteil? 14.03.2005    

Hallo,
ich plane ein freistehendes EFHA (Pläne unter http://www.consten.de/seite1.htm
Vielen Dank http://www.consten.de

Weiterführende Links:

  • http://www.consten.de/seite1.htm

Name:

  • Michael Consten
  1. Auf den ersten Blick ist das im Grundriß 14.03.2005    

    dargestellte Bauteil ein untergeordnetes Bauteil - und bekommt somit bei einem Vorsprung von 0.75 m < 1.5 m auch keine Abstandsfläche. Da ich aber in Ihrem Link auch eine Lageplan zum Bauantrag sehe mit einer Abstandsfläche für besagtes Bauteil würden mich mal die Ansichten interessieren... Gibt's die auch irgendwo? http://www.malige.de

    Name:

    • Karsten Malige, Dipl.-Ing.
  2. Bitteschön.. 14.03.2005    

    Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Ansichten habe ich zugefügt. Ich habe gehört, dass ein untergeordnetes Bauteil nicht vom Boden beginnen darf (sorry, ist bestimmt nicht fachmännisch ausgedrückt). Kann das sein? Eine Eingangstreppe gilt doch auch als untergeordnet und beginnt zweifelsfrei auf dem Boden. http://www.consten.de

    Weiterführende Links:

    • http://www.consten.de/seite1.htm

    Name:

    • Michael Consten
  3. untergeordnet 15.03.2005    

    Foto von Martin Halbinger

    Es gibt keine fixen Maße bis zu welcher Größe ein Bauteil untergeordnet ist. Es gibt aber verschiedene Anhaltspunkte. Dabei ist auch die Gestaltung relevant. Ein dominantes Bauteil kann auch bei kleineren Abmessungen als nicht untergeordnet wirken.
    Als Anhaltspunkte gelten z. B.:

    • Breite max 1/3 der ges. Fassadenbreite
    • Fassadenfläche max 1/5 der ges. Fassadenfläche
    • Tiefe max 1,50 m
    • bei Gauben: durchlaufende und abgesetzte Trauf- und Firstlinie.
    ...
    Ich würde den Quergiebel als nicht untergeordnet ansehen.

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/
  4. durch die Ansicht wird es klarer: 15.03.2005    

    aufgrund der durchbrochenen Traufhöhe ist das - nennen wir es Zwerchhaus? - vorgesetzte Bauteil nicht mehr als untergeordnetes Bauteil anzusehen; obwohl es weniger als 1.5 vor die Gebäudeflucht vortritt. Es erhält somit eine eigene Abstandsfläche.
    @Herr Halbinger: die Breite ist den Nordrheinwestfalen egal, es könnte rein theoretisch auch z.B. ein Balkon von 1.5 über die gesamte Hauslänge gehen ohne eine eigene Abstandsfläche zu erhalten... http://www.malige.de

    Name:

    • Karsten Malige, Dipl.-Ing.
  5. Sind Friesengiebel nicht höher 15.03.2005    

    und schmaler in Relation zum Resthaus, als der hier gezeigte es ist?
    I. Simon

    Name:

    • Frau Ind-295-Sim
  6. Vielen Dank.. 15.03.2005    

    Ich wollte mich nur recht herzlich für die Hilfe bedanken. Dann wird es wohl nichts damit, das Haus auf dem Grundstück nach vorne zu ziehen. Offensichtlich werden wir ja wohl eine eigene Abstandsfläche für den zusätzlichen Giebel und den damit einhergehenden Grenzabstand von 3 m zum Nachbargrundstück einhalten müssen.
    Nochmals, vielen Dank. http://www.consten.de

    Name:

    • Michael Consten

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