Hallo - wer immer auch helfen kann
Wir haben in 2003 in einem Mischgebiet gebaut. Dort waren wir die ersten. Unser Haus lag schön mittendrin nur an eine anliegerstraße angrenzend. Letztes Jahr wurde seitens der Gemeinde beschlossen einen Bäcker, fleischer, drogerie und lebensmittelmarkt im besagten Mischgebiet zu bauen. das begrüßen wir sehr. allerdings wurde dabei auch beschlossen, eine neue anliegerstraße zu bauen, welche dann direkt an unserem GrundStück entsteht. somit werden wir zu einem EckgrundStück! weiterhin bräuchten sie dann auch noch ein ca. 13 m² großes Stück von unserem Land, da die müllabfuhr sonst nicht um die Kurve kommen würde. diese Ecke haben wir bisher dazu genutzt, Sträucher zu pflanzen, um den Sichtschutz zu gewähren. mein man und ich haben beim bau des Hauses ja versucht alle eventualitäten einzukalkulieren, leider keine Änderung der Bebauung. das heißt, wir machen uns große sorgen, da wir nicht wissen, welche anliegerkosten auf uns zukommen würden. desweiteren hegen wir den Verdacht, dass neu entstehenden anliegerstraße auch für die Anlieferung des lebensmittelmarktes benutzt wird, welcher nur mit einer kleinen Ecke an die anliegerstraße Grenzen wird. Viel Text, aber steckt auch viel Geld dahinter. brauche alle mögliche Tipps und welche rechte wir eventuell haben. könnten wir zwangsenteignet werden?
Gruß krümel
Änderung der Bauplanung in Mischgebiet seitens der Gemeinde
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Änderung der Bauplanung in Mischgebiet seitens der Gemeinde
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Wurde die Änderung des B Plan bezüglich der ...
Wurde die Änderung des Bebauungsplan bezüglich der neuen Straße schon verabschiedet. Wurden Sie als Anlieger vorher über die geplante Änderung informiert? Haben Sie falls ja bedenken geäußert bzw. Einspruch eingelegt? -
Danke für die schnelle Antwort ja die Änderung ...
Danke, für die schnelle Antwort.
ja. die Änderung wurde schon verabschiedet. danach ist dem Architekten aufgefallen, das man von unserem Grundstück ein Teil benötigt. Und nein, wir wurden vorher nicht befragt.
Gruß krümel -
Neue Straße
Wenn die Bebauungsplanänderung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, kann als letztes Mittel theoretisch enteignet werden. Für das Eckgrundstück entstehen beim Bau der neuen Straße auch Erschließungsbeitragspflichten. Die Grunderwerbskosten sind beitragsfähig. Die Enteignungsentschädigung bzw. den Kaufpreis zahlt der Beitragspflichtige deshalb anteilig wieder mit. -
Fragen Sie nach ob die ordentliche Bürgerbeteiligung durchgeführt ...
Fragen Sie nach, ob die ordentliche Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde. Und es wäre mher als anständig gewesen, wenn die Verwaltung sich zu Beginn der Planung mit Ihnen in Verbindung gesetzt hätte.
Suche Sie das Gespräch mit den Ratsfraktionen und den Mitgliedern des Bauausschusses sowie der Verwaltung.
Ansatzpunkt könnte für Sie die Fehlplanung bezüglich der benötigten fremden Grundstücksfläche sein. Sowas ist eigentlich im Vorhinein zu prüfen.
Ich empfehle Ihnen dringend die Erstberatung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. -
aber es ist doch ein Mischgebiet
Sie haben ausdrücklich in einem Mischgebiet gebaut, dort sind Wohnungen und Gewerbe zulässig und der Lärmpegel ist höher als im reinen Wohngebiet.
Sicherlich haben Sie sich gefreut, dass nur wenig Gewerbe durch falsche Erschließung möglich ist.
Aber Müllauto, Feuerwehr, Möbelwagen und Krankenwagen müssen immer durchkommen.
Fazit: die zusätzliche Straße wäre auch bei einem reinen Wohngebiet gekommen.
Ich vermute Sie ärgern sich nun, dass Sie in einem Mischgebiet wohnen. -
im Forum
wird man die Problematik sicherlich nicht klären können.
Thema Enteignung: harter tobak, die Gemeinde wird sich das dreimal überlegen. Enteignungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und auch nur dann, wenn das wohl der Allgemeinheit dies erfordert und der Enteignungszweck auf andere weise nicht erreicht werden kann. >> dann muss der sb-Markt eben anders gebaut werden (einfach nur abstellen ist eben nicht immer drin). ist ein sb-Markt zum wohle der Allgemeinheit (in dieser Größe) erforderlich?
Thema Mischgebiet: im Moment wissen wir gar nicht, was im Bebauungsplan festgesetzt ist. Mischgebiete sind ja nicht überall gleich ...
außerdem dienen mischgebiete der Unterbringung von gewerbebetrieben, die das wohnen nicht wesentlich stören. Ich würde der Gemeinde also schon einmal mitteilen, dass sie noch eine Fläche für die lärmschutzwand mit einplanen muss (nicht, dass das auch noch vergessen wird..).
Fazit: so einfach, wie die Gemeinde sich das vorstellt, ist es auch nicht. Ich würde mir an Stelle des FrageStellers mit Hilfe eines Architekten und eines versierten anwalts mal das Bebauungsplan Verfahren und alle daraus resultierenden Möglichkeiten anschauen. am besten sofort, falls noch irgendwelche fristen laufen. ob das Bebauungsplan-Verfahren korrekt gelauufen ist, kann man bei der Gelegenheit ja auch mal prüfen..
schöne Grüße -
vielen Dank für die vielen Antworten wir haben ...
vielen Dank, für die vielen Antworten.
wir haben mittlerweile auch einen Termin beim Bürgermeister. mal sehen, was er uns mittteilen wird.
Sehr geehrter Herr Klaus, wir ärgern uns nicht, dass wir in einem Mischgebiet gebaut haben. Schließlich wohnen wir bisher nicht auf einem Acker. Auch jetzt gelangen wir über eine Anliegerstraße zu unserem Grundstück. Es soll eben noch eine mehr entstehen. Die neue wäre dann ca. 80-100 m neben der bisherigen Straße. Oder wie weit stehen 2 Straßenlaternen voneinander entfernt?
Daher interessiert mich eben auch so sehr, ob es unbedingt nötig ist, eine neue Straße zu bauen. Daher auch der Verdacht, dass diese zum Beliefern des SB-Marktes dient. Dies würde mich auch nicht stören. Nur, wenn dies der hauptgrund wäre, dann soll doch der SB-Markt die Straße bezahlen.
Ich mache mir große sorgen, wie wir diese zusätzlichen Kosten aufbringen sollen?
Danke und einen schönen Sonntag noch
Interne Fundstellen
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