Ich bewohne in Brandenburg ein eigenes Haus (ca. 120 m² Wfl.) auf eigenem ca. 1.200 m² grossen Grundstück (zu drei Seiten hin kein direkter Nachbar / öffentliche Wege). ich möchte auf einer Ecke (zwei Seiten an öffentlichen Wegen) einen Verkaufsstand / Container (HBT ca. 2,5 x 6 x x2,5 m) / Holzhaus (ca. 40 m²) stellen, für meinen Kunstgewerbeverkauf.
Die mündliche Zusage vom Bauamt, dass ich dort eine Doppelgarage hinstellen könnte, habe ich schon einmal erfragt.
Nun handelt es sich bei dem Verkaufsstand aber um GEWERBE!
Ich wäre dankbar für die Beantwortung folgender Fragen:
- Benötige ich eine extra Genehmigung?
- Oder gibt es hier auch gewisse Grössen, die nicht genehmigungspflichtig sind?
- Ich weiß, dass die Nutzungsänderung eines Wohnhauses genehmigungspflichtig ist - gilt das auch für dieses Vorhaben?
- Ich habe in der Bauordnung zwar den Hinweis gefunden, dass Verkaufsstände von der Regelung "nichtgenehmigungspflichtiger Bauten" ausgenommen sind, aber auch keinen Hinweis auf ihre Genehmigungspflicht - wie verhält es sich damit?
- Besagt dieser Ausschluß also automatisch eine Genehmigungspflicht?
Puuuh, dieser Paragraphendschungel ist kaum zu bewältigen, wenn man sich nicht gerade jeden Tag damit beschäftigt.
Vielen Dank!