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für Abriss einen Statiker bemühen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

für Abriss einen Statiker bemühen

Wir haben eine Lagerhalle, für die wir eine Abrissgenehmigung erhalten haben. Wir wollen allerdings nicht die ganze Halle abreißen, sondern teilweise die Grundmauern stehen lassen. Momentan hat das Gebäude eine Höhe von ca. 7 m an der höchsten Stelle bleiben ca. 3 m die Mauern stehen. Nun die Frage: die Baubehörde will ein Standsicherheitsnachweis von einem Statiker. Muss das sein? Bisher steht das Gebäude ja auch! Ab welcher Wandgröße können sie das verlangen und kann man sich dagegen wehren?
  • Name:
  • Ralf
  1. unabhängig ..

    ... von der wandgröße: ja, die können.
    man könnte noch über Spielraum in der LBOAbk. diskutieren, wenn's ein komplettabbruch wäre -
    aber halbgare Wände stehen lassen? besser nicht!
  2. worum geht es eigentlich bei der Forderung ...

    Nur so ein Gedanke: Geht es dem Amt um eine Standsicherheit der verbleibenden Wandreste?  -  Oder geht es dem Amt nicht vielmehr um einen vollständigen Standsicherheitsnachweis für das anschließend unter Verwendung der alten Wandteile neu hergestellten Gesamttragwerkes?
    Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass das Amt eine Statik für jeden Rückbauzustand haben will (Halle ohne Dach, Wände teilrückgebaut, etc.)!
    Anders sieht es sicher aus, wenn Sie den Abbruch auf halber Strecke stehen lassen wollen über längere Zeit (Monate oder Jahre), um dann einige Jahre später weiter zu machen, dann kann es natürlich sein, dass das Amt sicherstellen will, dass die "Ruine" in der Zwischenzeit auch standsicher ist und keine Gefährdung im Sinne einer vorhandenen Einsturzgefahr von ihr ausgeht.
    Vielleicht fragen Sie der Einfachheit halber mal den zuständigen Sachbearbeiter, was er genau haben will. Das ist sicher leichter, als eine Prognose aus der Ferne.
  3. übliche Forderung

    Baubehörden verlangen bei Abriss und Teilabriss eine Abrissstatik und ein Fachunternehmen für den Abriss.
    Die Abrissstatik legt auch die Reihenfolge für den Abriss und eventuelle Sicherheitsmaßnahmen fest.
    Nur bei dem Totalabriss einer gemauerten Hundehütte mit genügend Abstand zur Grundstücksgrenze kann man sich wehren, aber kaum bei einer derart großen Lagerhalle wovon auch noch Teile stehen bleiben sollen.
    Ob ein Abrissunternehmen beginnt ohne Statik ist mir nicht bekannt.
    • Name:
    • Herr Klaus
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