Ich hätte ein paar Fragen an Rechtsexpertten:
1. Gibt es rechtliche Konstrukte, um das Gemeindevorverkaufsrecht in einem Bauerwartungsland
zu umgehen. z.B. Schenkung, Preis zu hoch für die Gemeinde, sodass sie auf den Kauf verzichtet oder Erbbaugrundstück mit späterer Verkaufsoption.
2. Wann fängt das gesetzliche Vorverkaufsrecht an und wann endet es zeitlich
(z.B. endet es evtl., wenn der Bebauungsplan steht)
3. Gibt es ein Verzeichnis von Rechtsanwälten, die sich mit öffentlichem Baurecht auskennen,
und wo ist dieses zu finden.
Es geht darum, dass der Besitzer des Grundstückes (Ackerland) mir das Grundstück lieber verkaufen will als der Gemeinde.
MfG
Daniela
Gemeindevorverkaufsrecht
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Gemeindevorverkaufsrecht
-
Rechtsanwälte für Baurecht ...
Rechtsanwälte für Baurecht werden Ihnen u.a. auch von der für Ihre Gegend zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt. -
Verwendung muss angegeben werden!
Die Gemeinde kann das ihr zustehende Vorkaufsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn sie eine Verwendung für die Grundstücke hat. Insofern wäre es schon interessant zu wissen, ob irgendwelche Planungen in Ihrer Gemeinde existieren. Bei Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts muss die Gemeinde die geplante Verwendung begründen. Wenn ein Bebauungsplan existiert, dann besteht immer ein Vorkaufsrecht der Gemeinde wenn die Flächen für die öffentliche Nutzung vorgesehen sind. Das Vorkaufsrecht kann nicht ausgeübt werden bei einem Übertrag des Grundstücks (Schenkung, Verkauf) auf Verwandte. -
Sie sind noch in de plannugsphase
Sie sind noch in de plannugsphase, die Bezirksregierung (glaube ich) oder sowas ähnliches muss noch zustimmen, aber was ist mit Erbbaurecht da hat die Gemeinde doch keinen Vorkaufsrecht steht glaube ich in einen gesetzes Text. oder?
Wo erfahre ich ob ein vorverkaufsrecht eingetragen wurde Grundbuchamt?
MfG
Daniela -
wenn Sie von Bauerwartungsland sprechen
dann muss doch eine Planung existieren? Oder erwartet dies nur der Verkäufer? In der Regel gibt es doch einen Flächennutzungsplan. Dieser ist schon weit vorausschauend. Ein gekauftes Grundstück nimmt Ihnen doch die Gemeinde nicht einfach weg. Es sei denn, die Planung sieht so aus, dass von "Ihrem" gedachten Grundstück evtl. Flächen für Straßen etc. benötigt werden. -
Vorkaufsrechte können Grundbuchmäßig gesichert sein
Die Gemeinde kann Vorkaufsrechte sich per Grundbucheintrag gesichert haben, dann können sie gar nichts umgehen. In diesem Fall müssen sie die Gemeinde vorher fragen, ob von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird oder nicht. -
Nichtausübung kostet
bei uns auch noch Geld! Habe einen Gebührenbescheid von der Stadt bekommen, als ich das Grundstück über Bauträger gekauft habe. "Wegen Nichtausübung eines Vorkaufsrechts"
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Gemeindevorverkaufsrecht, Gemeinde". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Gemeindevorverkaufsrecht, Gemeinde" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Gemeindevorverkaufsrecht, Gemeinde" oder verwandten Themen zu finden.