Dachgeschoss = VOLLGESCHOSS?!
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dachgeschoss = VOLLGESCHOSS?!

Hallo!
Ich habe eine Expertenfrage:
Bei Eingeschossigkeit darf die Grundfläche des Dachgeschosses max. 2/3 der Erdgeschossgrundfläche betragen.
Dabei werden im Dachgeschoss Räume unter 2,20 m Höhe nicht mitgerechnet.
Also könnte man ein (im Grunde) zweigeschossiges Haus bauen und im Dachgeschoss 1/3 der Räume auf 2,15 m Höhe begrenzen und den Raum zwischen Decke und Dach komplett mit Dämmung füllen?
(Vorausgesetzt es gibt im Bebauungsplan keine anderen einschränkenden Vorschriften?)
Ich bin gespannt auf eine Expertenantwort!
Gruß, Marvin
  1. Wäre wohl theoretisch

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    möglich, aber eigentlich nur bei Flachdachbauten. Bei Steildächern ist die Fläche des DGAbk. alleine durch die Dachneigung schon kleiner, da machen solche Gedankenspiel wenig Sinn.
    Der Architekt gestaltet deshalb ein Haus so, dass der Bebauungsplan (in diesem Fall das DG) maximal ausgenutzt werden kann.
    Außerdem steht dem entgegen, dass Aufenthaltsräume eben >als 2,15 m sein müssen. So funktioniert das nicht!
  2. Nein, nee, Sie verwechseln

    da anrechenbare Grundfläche und Raumhöhen bei Aufenthaltsräumen. Eine durchgehende Raumhöhe von 2,15 nimmt Ihnen keiner ab. Mal ehrlich, ist ja auch schlecht nutzbar. Blicken Sie in die Landesbauordnung
    Bin zwar kein Experte, aber wenn Sie im Dachgeschoss einen hohen Kniestock, ja vielleicht sogar alle Räume ohne Dachschrägen vorsehen wollen, dann gibt es folgenden Kunstgriff: Planen Sie im Erdgeschoss viele, wirklich nur 1stöckige Anbauten an. Deren Grundfläche ergibt sich nach der 2/3 -Regel. Mir sind viele Bauten bekannt, die normalerweise als 2stöckig gelten müssten, aber durch diese Regelung pervertiert nur als 1 bzw. 1,5-geschossig gelten.
  3. Kommt auf das Bundesland an!

    Bei uns (Schleswig-Holstein) wird die anrechenbare Höhe unterhalb der Dachaußenhaut gemessen. Da nützen einem mit Dämmstoff abgeteilte Bereiche überhaupt nichts. Weiterhin werden auch Anbauten (z.B. Wintergärten o.ä.) nicht zur EGAbk.-Fläche gerechnet.
    Letztlich hilft nur ein genauer Blick in die Landesbauordnung.
  4. Anbauten,

    ist schon klar, Herr Alde, die Anbauten müssen Wohnfläche sein. Nutzfläche wie Carport, echte Wintergärten, Terrassen gelten nicht  -  auch nicht hier in Niedersachsen. Klar, zuerst immer in die LBOAbk. schauen.
  5. 1,5 m Raumhöhe im Hauswirtschaftsraum

    Besten Dank für die bisherigen Antworten.
    Ausgegangen war ich natürlich von einem Gebäude mit geringer Dachneigung (< 20 °).
    Wenn man z.B. im EGAbk. eine Grundfläche von 100 m² (voll überbaut)
    und eine "EG-Anbaugrundfläche" von 30 m² (nicht überbaut) ,
    dann darf man bei 1-geschossiger Bauweise 66 m² +20 m² = 85 m² Wohnraum bei einer Höhe über 2,20 m haben.
    Die restlichen "übrigen" 15 m² könnte man als "Hauswirtschaftsraum" ausweisen mit einer Höhe von unter 2,20 m.
    Allerdings darf dann nach unserer LBOAbk. kein Hohlraum zwischen Decke und Dach bestehen. Also wird der Raum mit Dämmstoff aufgefüllt  -  fertig. Oder?
  6. Rechengang ist richtig,

    aber die Ausweisung eines HWR mit Höhen unter 2,20 nimmt Ihnen keiner ab. Also ich weiß nicht ...
  7. Hallo Marvin,

    Foto von Horst Schmid

    ich denke da läuft einiges durcheinander.
    Ist es richtig, dass Sie in Niedersachsen bauen wollen?
    Bei der Anrechnung von Vollgeschossen kommt es nicht darauf an, ob Sie "Hohlräume" mit Dämmung auffüllen. Es kommt hier nur auf die lichte Höhe an und ob hier theoretisch ein Aufenthaltsraum möglich wäre.
    Lichte Höhen unter 2,15 m erinnern mich an die Bauweisen vor 200 Jahren. Das sollten Sie im Hinblick auf den heutigen Standard und auch unter späteren Verkaufsgesichtspunkten werten.
    Gruß
  8. Hohlraum dämmen

    Hallo Horst Schmid,
    danke für die Antwort.
    In der Niedersächs. Bauordnung steht jedenfalls, dass
    Räume mit Raumhöhen unter 2,20 nicht als Aufenthaltsräume
    gezählt werden und dass zwischen Dach und Raumdecke kein
    "Hohlraum" sein darf.
    Wenn ich aber nun mal aus Wärmeschutzgründen diesen einen Hauswirtschaftsraum zum Dach hin so gut dämmen möchte, dass
    nur noch 2,15 tatsächliche Raumhöhe übrigbleibt?
    Damit ist es kein Hohlraum mehr, denn er ist mit Dämmmaterial gefüllt. Oder wird solch ein Hohlraum irgendwo näher definiert?
    ... und schließlich handelt es sich auch um ein Niedrigenergiehaus.
  9. Wollen Sie keine Schräge haben?

    dann kann auch anders bei 1 Geschossigkeit gelöst werden.
  10. Hatte ich auch schon versucht ;-)

    dabei handelte es sich nur um ca. 10 m² die mein Geschoss zum Vollgeschoss machten. Mit der Begründung, dass jeder Zeit ein Rückbau möglich ist, wurde es mir versagt. Mit einem Dacheinschnitt/Dachterrasse konnte ich die Fläche auf das geforderte Maß senken.
    MfG Uwe

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