Mängelrechte vor der Abnahme? (§ 4 VII VOB/B)
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Mängelrechte vor der Abnahme? (§ 4 VII VOB/B)

Guten Tag,

es gibt ein BGH-Gerichtsurteil vom 19.01 2017 (Az. VII. 301/13, Az. VII ZR 235/15, Az. VII ZR 193/15) wonach bei BGBAbk.-Bau- / Werkverträgen keine Mängelrechte vor Abnahme bestehen.

Hat dies auch Auswirkung auf § 4 VII VOBAbk./B wonach Leistungen,  die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen sind?

Danke und viele Grüße

  • Name:
  • Thomas
  1. Also ...

    Guckst Du hier ...

    Wir schreiben hier keine juristischen Belehrungen, Fallerläuterungen oder Auslegungen von Urteilen.

    Wenn Du einen konkreten Fall hast, darfst du diesen aber gerne detailliert schildern und dann wird dieser aus Sicht eines Ausführenden oder eines Bauleiters bantwortet.


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