Hallo,
wir haben einen Bauvertrag nach VOBAbk. mit festgelegter Abschlagszahlung nach Leistungserbringung für ein Einfamilienhaus abgeschlossen. Der Bau ist bis zum Rohbau mit Dacheindeckung vorangeschritten. Jetzt ist die 3. Abschlagszahlung für Rohbau/Dachstuhl und die 4. Abschlagszahlung für die Dacheindeckung von unserem Bauunternehmer gestellt worden. Nun haben wir mehrere durchaus behebbare Mängel zum Rohbau und zum Dachstuhl festgestellt, die wir schriftlich dem Bauunternehmer angezeigt haben und die teilweise auch bereits behoben worden sind. Bei einem Teil der Mängel streiten wir uns noch mit dem Bauunternehmer auf noch! sachliche Art. Der Bauunternehmer bestreitet den Mangel obwohl der DEKRA-Bau-Sachverständige dies festgestellt hat (Höhenunterschied der Vollbeton-Montagedecke im Spitzbogen über DINAbk.). Um unseren guten Willen zu zeigen haben wir jetzt 95 % der dritten Abschlagszahlung für den Rohbau/Dachstuhl angewiesen. Eine Teilzahlung lehnt der Bauunternehmer aber kategorisch als vertragsunzulässig ab und hat nun alle Bauarbeiten eingestellt, bis zur Zahlung der vollständigen Rate. Sind wir im unrecht und ein Einbehalt ist wirklich bei einem VOB-Vertrag unzulässig? Was haben wir dann für Möglichkeiten, um die Nachbesserung durchzudrücken. Brauchen wir vielleicht gar nicht zahlen, solange wir nicht sachlich angemessen zufrieden mit der Leistung sind. Vollständigkeitshalber, wir bauen in Berlin.
Vielen Dank schon jetzt.
Einbehalt bei Bauvertrag nach VOB nicht zulässig?
BAU-Forum: Neubau
Einbehalt bei Bauvertrag nach VOB nicht zulässig?
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Mal die VOB/B
lesen (müsste Ihnen ja ausgehändigt worden sein). Dort unter § 16 "Zahlung" Satz 1.
Dort ist von Abschlägen "für vertragsgemäße Leistungen" zu lesen. Eine mangelhafte Leistung ist keinesfalls vertragsgemäß.
Unter Pkt. 2 kann nachgelesen werden, dass Einbehalte sehr wohl zulässig sein können.
Im übrigen: Wenn es nichtgütlich geregelt werden kann, Baurechtsanwalt ... -
Ergänzung ...
Bei Mängeln, die Sie behaupten, muss der Bauunternehmer Ihnen nachweisen, dass seine Leistung mängelfrei ist.
Bis dahin haben Sie (so lange Sie guten Gewissens handeln) i.d.R. das Recht, Einbehalte in Höhe der zu erwartenden Mangelbehebungskosten vorzunehmen, ggf. sogar mit einem "Druckzuschlag".
Diese Zahlen sollten Sie allerdings belegen können. Ob da der freundliche Prüfer der Autofraktion helfen kann? -
@Ralf
man kann sich bestimmt bei DEKRA als BAU-Sachverständiger zertifizieren, ob man auch Autos begutachten kann? :)
Es sind so viele Sachverständige von der Handwerkskammer oder Architektenkammer, wie kommen die Bauherren immer an solche Spezialisten dran verstehe ich net.
@Fragesteller meiner Meinung nach dürfen sie das Dreifache der zu erwartende Schadenbehebungskosten einbehalten.
Wie gesagt nur meine Meinung ;)
MfG
Yilmaz -
Baustopp
Ich möchte noch ergänzen, dass der Bauunternehmer (den vorliegenden Infos zufolge) auch nicht berechtigt ist, die Arbeiten einzustellen.
ich würde den Bauunternehmer deshalb auffordern, die Arbeiten unverzüglich fortzuführen.
Grüße Thomas -
Zahlungen nur für mangelfrei erbrachte Leistungen
Hallo,
wurde ja schon geschrieben.
Haben Sie denn die VOB/B ausgehändigt bekommen?
Mit freundlichen Grüßen -
Vielen Dank
Vielen Dank an die schnellen Antworter!
Um zunächst die Frage nach der VOBAbk. zu beantworten: Ja, wir haben diese mit dem Vertrag ausgehändigt bekommen und auch gelesen. Sie erschien mir in meiner Unsicherheit nur so widersprüchlich. In § 16 (5) steht, dass der Bauunternehmer seine Leistungen bis zur Zahlung einstellen kann. Andererseits steht auch wieder richtigerweise drin, dass Leistungen mängelfrei zu erbringen sind. Ich will jetzt keine juristische Fachsimpelei auslösen. Es hilft uns schon sehr, dass wir mit dem Einbehalt scheinbar doch richtig liegen. Dafür spricht auch, dass gestern, am Dienstag, plötzlich nach dem Baustopp am Montag ein weiterer Vor-Ort-Termin mit den Gewerken und der Bauleitung stattgefunden hat, auf dem alle strittigen und unstrittigen Mängel nun auch von der Bauleitung (nicht nur immer von uns) protokolliert wurden und nun auch ausnahmslos! heute und morgen nachgebessert werden sollen. Im Gegenzug erwartet man dann von uns auch, dass danach die restlichen 5 % der Abschlagszahlung kommen (d.h. im Umkehrschluss, dass man unsere 95 % anerkannt hat). Daran soll es nicht liegen, wenn korrekt nachgebessert wird.
Nun noch kurz zur DEKRA. Ich bin eigentlich auch kein Liebhaber der DEKRA oder des TÜV. Habe selbst oft alle 2 Jahre meine Problemchen in Bezug auf Auto. Aber die DEKRA ist noch ein bisschen mehr als die Abteilung Auto. In unserem Fall handelt es sich um eine baubegleitenden Kontrolle, die uns schon so einige kleinere Mängel (wie sie nun mal passieren können) aufgezeigt hat, die wir selbst aber nicht gefunden hatten. Zum Schluss erhalten wir dann ein Dekra-Siegel für "Qualität am Bau" für unser Häuschen. Es ist vielleicht etwas rosarot, aber der mögliche Wiederverkaufswert könnte im schlimmsten Fall zumindest psychologisch gesehen dadurch noch einen kleinen Pusch bekommen. Außerdem kann man auch bei anderen Prüfinstituten Pech mit den Sachverständigen haben. Das ist m.E. nach immer ein Glücksspiel, ob nun TÜV, BSB oder DEKRA.
Es scheint ja nun auch wieder mit dem Bau weiterzugehen. Für nächste Woche sind uns die Fenster angekündigt ... Ich verbuche das Ganze jetzt unter "Machspielchen", wie weit der Bauunternehmer bei uns gehen kann. Nochmals vielen lieben Dank an alle. -
Der Grund ...
warum viele SV's geradezu allergisch auf die Erwähnung von großen Prüforganisationen reagieren, liegt auch in der bei diesen wesentlich eingeschränkten Haftung.
Interne Fundstellen
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- … Behebung der Mängel habe, denn laut Vertrag wurde der Bau nach VOBAbk. ausgeführt. Habe dies aber hier gelesen: Anspruch des Bauherrn auf Mängelgewährleistung …
- … In meinem Vertrag steht nur nach VOBAbk.! Gilt diese denn nicht grundsätzlich zwei Jahre? …
- … die Gewährleistung (wenn nicht anders geregelt) gem. VOBAbk. 2 Jahre. Sie haben zwar nach 1 1/2 Jahren den Mangel gerügt, was jedoch zu beweisen wäre. (Schriftstücke o.ä.) @ H. Raabe: Versteckte Mängel sind nicht deshalb diesolchen, weil der Bauherr sie nicht sehen kann, sondern der Ausführende muss im Sinne arglistiger Täuschung aktiv die Mängel versteckt haben. Und Arglistige Täuschung ist fast nie zu beweisen. …
- … Gehen wir davon aus, dass die VOB in der 200er Fassung wirksam vereinbart war, haben Sie den …
- … der Regelfrist von 2 Jahren ab Abnahme gerügt. Aber § 13.5 VOBAbk./B sagt: Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt mit …
- … Ein Anwalt kann prüfen, ob die VOBAbk. wirksam vereinbart wurde. Falls nicht, könnte die 5-Jahresfrist nach BGBAbk. zur …
- … frage nur weil da irgendwie Geld einbehalten wurde. …
- … scheinbar hat es nicht gereicht die VOBAbk. zu verstehen! …
- … die VOBAbk. ist da eindeutig - und das bgb schon lange. …
- … und ihre Auslegung der VOBAbk. verstehe wer will! …
- … wie diese Mängel behandelt werden - klärt aber eindeutig die VOB/b § 13 und das bgb. …
- … Abs. 1 Nr. 2 BGBAbk. / § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOBAbk./B erst dann zu laufen beginne, wenn der Mangel augenscheinlich geworden …
- … mit der Abnahme der Bauleistung gem. § 640 BGBAbk. / § 13 VOBAbk./B zu laufen. Eine Sonderreglung für verdeckte oder versteckte Mängel, d.h. …
- … Gesetzbuch, noch in der Vergabe- und Vertragsordnung (Vergabeordnung, Vertragsordnung) für Bauleistungen (VOBAbk./B) vorgesehen. …
- … des § 634 a BGBAbk. / § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOBAbk./B hinausgehende Mängelbeseitigungsfrist vorliegen kann, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil …
- … Besteller/Auftragnehmer bei Bauwerken entweder fünf Jahre (BGBAbk.) oder vier Jahre (VOBAbk./B). …
- … 195 BGBAbk.. Im Gegensatz dazu gilt für die entfernten Mangelfolgeschäden beim VOBAbk.-Vertrag die zweijährige Verjährung. Trifft den Auftragnehmer ein Organisationsverschulden, beispielsweise dadurch, …
- … -://www.ludolph-management.de/printable/schadenfaelle/verjaehrungsfristennachvob.html …
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- BAU-Forum - Neubau - Pauschale f. Innen- / Außenputz (Innenputz, Außenputz) und nicht ausgeführte Arbeiten
- … Haben Sie einen VOBAbk.-Vertrag und ist keine förmliche Abnahme vereinbart, kann die Abnahme von …
- … selbst eingetreten sein, vgl. § 12 VOBAbk./B. …
- … -://www.archifee.de/vob2002/index.html …
- … Vollmacht . Der ist unsere Bauleitung! Wir hatten eine Beauftragung nach VOBAbk. gem. Bauleistungsauftrag des Architekten in unserem Namen ohne förmliche Auftragsbestätigung durch …
- … die 10 % stehen beim Pauschalpreis nirgends. Ich leite Sie aus der VOBAbk./B § 2 Nr. 3 i.V.m. § 2 Nr. 7 her. …
- … M.E. geht es hier um schlicht nicht ausgeführte Arbeiten. Lässt sich VOBAbk. dazu tatsächlich so deutlich aus? Zur Gewissensfrage: Wir hatten trotz Pauschalvertrag …
- … Die Abnahme hat wenig mit Ihren Rechten auf Geldeinbehalt zu tun, Thomas. Auch nach wissentlicher (!) Abnahme mangelhafter Werkleistung …
- … Haus zum Preis X? Ein Fall der Mengenänderung (10 %-Regel nach VOBAbk./B) liegt im Falle des gänzlichen Wegfalles einer vereinbarten Leistung (= …
- … Leistungsänderung und keine Mengenänderung. Aber auch hier hält der § 2 VOBAbk./B eine Lösung bereit. Inwieweit die wirklich zur Lösung beiträgt hängt …
- … Ich dachte BGBAbk. ist hier nicht relevant, sondern VOBAbk.. Sehen Sie bitte auch meine obige Erläuterung, wie es zum Pauschalpreis …
- … Der § 2 VOBAbk./B 7. (1) gibt die Abweichungen von Herrn Stöckel nicht her. …
- … ergibt. An meiner Aussage ändert sich nichts. Auch in § 12 VOBAbk./B ist die Regelung enthalten, Zitat: …
- BAU-Forum - Neubau - Bordstein durch Sub beschädigt! Wer haftet für den Schaden?
- … §§ BGBAbk. berufen, dürfte dies dann dem (m.E. ohnehin unwirksam geschlossene) VOBAbk./B-Vertrag ja nicht entgegenstehen. Oder? …
- … VOBAbk./B ist, das wird vielfach übersehen, kein Gesetz und keine Verordnung, sondern Allgemeine Geschäftsbedingung. Abgesehen davon sind die deliktsrechtlichen Vorschriften des BGBAbk. nicht ausgeschlossen, auch die Haftung für den Erfüllungsgehilfen nicht. …
- … Und wenn Sie noch Geld einbehalten haben, dann machen Sie auch deshalb ein ZBR geltend …
- … § 10 VOBAbk./B …
- … VOBAbk. Teil B. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DINAbk. 1961 - Ausgabe Mai 1998 …
- … In den neueren VOB/B sowie auch in den älteren Ausgaben (glaube ich) ist …
- … Sie schreiben, dass die VOBAbk. vereinbart ist. Da Sie die VOB/B aber offensichtlich nicht vorliegen haben (sonst hätten Sie wohl …
- … -://www.ing-stoeckel.de/vob.html …
- … -://www.ing-stoeckel.de/bund/vob2002.pdf …
- … /vob2000.pdf …
- … Dass der VOBAbk./B-Vertrag nicht wirksam vereinbart worden sein kann, ist mir bekannt. Es …
- … Vertragsanlage, den wir aber nicht unterschrieben haben, auch wurde uns keine VOBAbk. ausgehändigt. Aber bislang haben wir diesen Trumpf nicht ausgespielt und Frage …
- BAU-Forum - Neubau - VOB oder BGB?
- … VOBAbk. oder BGBAbk.? …
- … Was ist denn nun der Unterschied zwischen einem Werkvertrag nach VOB oder nach BGB (außer der Gewährleistungszeit)? …
- … BGBAbk. - VOBAbk. …
- … Im VOBAbk.-Vertrag sind Einschränkungen der Rechte und Pflichten jedes Vertragspartners gegenüber dem …
- … angepasst und auf Ausgleich zwischen AN und AG ausgerichtet. Deswegen ist VOBAbk. als Ganzes oder gar nicht vereinbart. Wer einzelne Teile der VOB …
- … VOBAbk.-Vertrag ist auch nur gültig, wenn dem Privatmann die VOB/B …
- … Als BH brauchen Sie nur die VOBAbk. Teil B. Die Teile A und C sind die umfangreicheren, aber …
- … VOBAbk. sh ... …
- … ein Link zur aktuellen VOB. …
- … -://www.ing-stoeckel.de/vob.html …
- … den Vertrag rein. Habe ich das nun richtig verstanden? In der VOBAbk. stehen so Sachen wie Müll beseitigen usw. ja schon drin. …
- … wunder dass Herr ebel wieder mal rumwürfelt! heute geht es der VOBAbk. an den kragen! warum widerspricht eigentlich keiner der Experten? …
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- … Gewerke einzeln an die ansässigen Baufirmen/Handwerker, fahren Sie mit der VOBAbk. besser. Es gibt kaum noch jemanden, bei dem nach VOB nicht …
- … eine Gewährleistung von 5 Jahren (abweichend zur VOBAbk.) zum Tragen kommt. Meist bieten seriöse Handwerker (nicht die Billigbauer) von alleine die 5 Jahre an. Keine Scheu vor der VOB. …
- … - die VOBAbk. enthält bauspezifische Regelungen, das BGBAbk. nur allgemeine Regelungen. So sind nach …
- … § 1 VOBAbk./B automatisch jede Menge bautechnischer Regelungen und DINAbk.-Normen vereinbart. Beim BGBAbk.-Vertrag müssen Gerichte erst entscheiden, ob bestimmte DIN-Normen herangezogen werden können oder nicht. Nur die VOB verlangt ausdrücklich die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik. …
- … VOBAbk. legt dem Unternehmer die komplette Verantwortung für die Mängelfreiheit auf, verschuldensunabhängig. …
- … - Die VOBAbk. enthält klare Abrechnungsregeln, das BGBAbk. spricht nur von üblicher Vergütung. …
- … Beim VOBAbk.-Vertrag muss der Unternehmer zusätzliche Leistungen ankündigen, sonst läuft er Gefahr, sie nicht vergütet zu bekommen. Nach BGBAbk. steht ihm immer eine übliche Vergütung zu. …
- … - Die VOB regelt das Recht des Unternehmers auf Abschlagszahlungen. Das BGB kennt …
- … - Die Gewährleistung läuft nach VOBAbk. 4 Jahre, nach BGBAbk. 5 Jahre. Liegt ein Mangel vor, z.B. …
- … ein undichtes Dachflächenfenster, beginnt nach der Mangelbehebung gem. VOBAbk. für das Fenster eine neue (verkürzte) Gewährleistungsfrist, und zwar beliebig oft. Beim BGBAbk.-Vertrag wird die Gewährleistung nur gehemmt (während Verhandlungen oder durch Rechtsverfolgung), aber irgendwann ist endgültig Schluss. …
- … - Nach VOB berechtigen nur wesentliche Mängel zur Abnahmeverweigerung. Die Abnahme kann auch …
- … Verträge nach VOBAbk. Teil B enthalten automatisch Teil C …
- … nach VOBAbk. abschließen wollen, interessiert mich auch dies Thema. …
- … -://www.ing-stoeckel.de/bund/vob2002.pdf …
- … bei Verträgen nach VOBAbk. Teil B automatisch auch Teil C enthalten. Soweit so gut, aber vorher weiß ich, was ich mit Teil C vertraglich vereinbare. …
- … Ich verstehe, dass der Bauträger uns Teil B aushändigen muss, damit der VOB Vertrag wirksam wird. Und was ist mit Teil C? Bekomme …
- … habe ich es nicht geschafft mit der BAU.DE Suche gezielt nach VOBAbk. Teil C zu suchen, da 1000-de Beiträge zum Thema VOB auch …
- … befürchte, Teil C nicht vollständig im Internet (for free) gibt, obwohl VOBAbk. doch Gesetzescharakter hat, dann würde ich mich über Links freuen, die …
- … Sonst - was nützt mir als interessiertem Bauherr der VOBAbk. Teil C, wenn ich nicht weiß, was dort steht.? ;-) …
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- … VOBAbk./C Beispiel @Martin …
- … Die VOB Teil C wird vom DIN …
- … da nichts im Internet (OK, fast nichts). Gesetzesrang hat sie nicht. VOBAbk./B und C sind nichts anderes als vorformulierte Vertragsbedingungen, die nur …
- … gelten wenn sie vereinbart sind. Durch die massenhafte Anwendung ist die VOBAbk. aber zu dem geworden, was der Gesetzgeber als gewerbliche Verkehrssitte und …
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- … die VOB/C besteht aus einzelnen DINAbk.-Normen. Sie ist, wie schon geschrieben, …
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