Teile einer Baudokumentation
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Teile einer Baudokumentation

Liebe Kollegen, immer wieder werden Architekten oder Sachverständige zu Bauabnahmen gerufen und sollen dann nachträglich feststellen, ob alles normengerecht und vertragsgemäß erstellt ist. Besonders schwierig wird es dabei im Spannungsfeld zwischen Bauträger und Wohneigentümern. Oft liegt nur eine lausige Verkäuferbaubeschreibung vor und ein paar Wohnungsgrundrisse.

Hat mittlerweile irgend ein Verband mal eine Liste herausgegeben, welche Bauwerksunterlagen zum Verkauf zwingend übergeben werden müssen (mal vom gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis abgesehen  -  schlapplach)?

Bitte ankreuzen: [ ] Baubeschreibung [ ] Bauzeichnungen M 1:100 (Genehmigungsplanung) [ ] Werkplanung M 1:50 oder M 1:20 (Werkplanung) [ ] Sanitärplanung (Leitungspläne, Strangschema) [ ] Elektroplanung (Verlegepläne) [ ] Statik [ ] vollständiger Wärmeschutz-Nachweis [ ] Schallschutznachweis [ ] Dokumentation der Haustechnik [ ] Sonstiges ... (bitte eintragen!) Je nach Bundesland gibt es zumindest einiges von der Liste im Bauamt als Baugenehmigungsunterlagen, aber das reicht meist nicht weit.

Bitte keine Antworten wie: Die Liste der geschuldeten Dokumente sollte im Kaufvertrag vereinbart werden! (Das ist bei Wohneigentum völliger Quatsch, die Kaufverträge werden i.d.R. vom Bauträger diktiert und sind deshalb kein geeignetes Mittel der Rechtspflege zum Schutz der einzelnen Erwerber) Wir brauchen vertragsunabhängige Vorgaben! Gibt es sowas mittlerweile irgendwo?

  1. Vertragsunabhängige Vorgaben scheint es nicht zu ...

    Foto von wiki

    Vertragsunabhängige Vorgaben scheint es nicht zu geben. Einfach mal googlen nach "Unterlagen Bauträger". Da ist die aktuelle Rechtsprechung nachzulesen.
  2. unterschiedlich

    Ich unterscheide zwischen "Hausunterlagen" für den Verwalter und "Wohnungsunterlagen" für den Käufer. Zu den Hausunterlagen gehören zusätzlich zur Liste die Baugenehmigung, Bilddoku vom Rohbau, Erdungspläne, Abwassergesuch, evtl. Lüftungsgesuch, Anschlussmeldungen für Zähler, Messprotokolle und Bauabnahmen, Fertigmeldungen, Abnahmen Schornsteinfeger, Berechnungen Niederschlagswasser, Abnahmen Sicherheitsanlagen, Unterlagen Schließanlage, Unterlagen über Wartungen (z.B. Heizungsanlage, Toranlagen, Ruf- oder Videoanlagen (Rufanlagen, Videoanlagen) etc.) Grundbuchauszug, Einträge ins Baulastenverzeichnis, bauamtliche Fertigmeldung, abgearbeitete Liste der Bauauflagen, Flurkarte, Versicherungen, Hausmeisterdienste uvm. Der Käufer hat alle Unterlagen zu seiner Wohnung zu bekommen, das sind Kopien der Baugenehmigung für seine Wohnung (daraus wird die Teilungserklärung hergestellt), Flächenberechnungen, Messprotokolle Elektroanlage, Installationspläne, Energieausweis, Zwischenzähler, Wärmemengenzähler, Unterlagen über Verwalter und WEGAbk.-Beschlüsse. Die Liste ist also zu ergänzen und je nach Objekt anzupassen. Wichtig ist dabei, dass die Pläne für die Abgeschlossenheits-Bescheinigung nach WEG aus der amtlichen Baugenehmigung entnommen ist weil sonst die Gefahr der Fälschung besteht. Gruß
  3. ein erster Schritt

    Ihre Liste von Unterlagen ist recht umfangreich, aber ist sie rechtlich auch durchsetzbar, wenn man 2 Jahre nach Kauf (vor Ablauf der Gewährleistung) zu einer WEGAbk. gerufen wird und feststellt, dass keinerlei Unterlagen an die HV übergeben worden sind? Welche Unterlagen kann man dann noch vom Bauträger einklagen und auf welcher Rechtsgrundlage? Ein Problem, das man leider häufiger trifft!
  4. Qualitätsmerkmal

    Die Unterlagen sagen etwas über die Qualität des Bauherrn und der Bauleitung aus. Außer der Bilddokumentation lassen sich alle Unterlagen nachvollziehen, nachmessen oder aus den Akten des Bauamtes, des Finanzamtes oder anderer am Bau beteiligter kopieren. Wenn wichtige Unterlagen verschwunden sind muss man nach den Gründen suchen. Oft sind das Dinge die Pfusch, Manipulation und/oder Betrug beweisen und Unterlagen die dem Käufer höhere Kosten verursachen. Das Fehlen von Unterlagen hat also einen einseitigen "guten Grund" Gruß

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