Baupfusch Perimeterdämmung: Rechtliche Schritte, Mangelanzeige & Kosten bei zu geringer Dämmstärke?
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Baupfusch Perimeterdämmung: Rechtliche Schritte, Mangelanzeige & Kosten bei zu geringer Dämmstärke?

Hallo alle Forumteilnehmende,
Ich mache es kurz: statt 6 cm Perimeterdämmung/Drainplatte habe ich am Haus 2,8 cm Drainplatte. Der Bauunternehmer hatte das als Mangel anerkannt, wollte sogar die austauschen. Plötzlich weigert er sich, da er angeblich mit dem 1. Architekten das so abgesprochen hat, was im seinen Bautagebuch steht (war davon bei der Bauabnahme keine Rede).
Wir
1. wissen nicht davon,
2. würden unsere Zustimmung nie geben, da wir auf die Kellerdämmung verzichten würden
3. Im Endrechnung stehen die ursprünglich geplannte 6 cm Platten, keine 2,8 cm
Da wir noch nicht bezahlt haben, können wir reagieren ... Da die Kosten um 1000 € liegen, wollte ich mir den teuren RA zuerst sparen..
Ich weiß, es ist eine rechtliche Frage, aber trotzdem vielleicht Laienmeinung?
Danke, Thomas Grünbeck
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Durch die mangelhafte Dämmung kann es zu Kondenswasserbildung und Schimmelbefall im Kellerbereich kommen.

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    Der Fall schildert einen klaren Mangel: Die vereinbarte Dämmstärke der Perimeterdämmung wurde nicht eingehalten. Dies kann zu erhöhten Heizkosten, Feuchtigkeitsproblemen und Bauschäden führen.

    🔴 Gefahr: Eine zu geringe Dämmstärke kann langfristig zu Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich führen, was die Bausubstanz gefährdet.

    Ich empfehle folgende Schritte:

    • Mangelanzeige: Setzen Sie dem Bauunternehmer schriftlich eine Frist zur Nachbesserung. Dokumentieren Sie den Mangel detailliert (Fotos, Bautagebuch).
    • Beweissicherung: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses dient als Grundlage für weitere Schritte.
    • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

    Die angebliche Absprache des Bauunternehmers mit dem Architekten entbindet ihn nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber Ihnen, sofern im Bauvertrag eine bestimmte Dämmstärke vereinbart wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Dämmstärke von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen und fordern Sie den Bauunternehmer schriftlich zur Nachbesserung auf. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Perimeterdämmung
    Die Perimeterdämmung ist die Dämmung der erdberührten Bauteile eines Gebäudes, wie Kellerwände und Bodenplatten. Sie dient dem Schutz vor Wärmeverlusten und Feuchtigkeit. Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Kellerdämmung, Feuchtigkeitssperre.
    Mangelanzeige
    Die Mangelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer, in der ein Mangel an der erbrachten Leistung gerügt wird. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Bauherren berät. Er kann Baumängel beurteilen und Sanierungsvorschläge machen. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauwesen.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer über die Errichtung eines Bauwerks. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk..
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre bei Bauwerken. Verwandte Begriffe: Mangel, Nacherfüllung, Verjährung.
    Bautagebuch
    Das Bautagebuch ist eine fortlaufende Dokumentation des Baugeschehens. Es dient als Nachweis für die erbrachten Leistungen und als Grundlage für die Abrechnung. Verwandte Begriffe: Baudokumentation, Baustellenbericht, Protokoll.
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Auftragnehmer an den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Übergabe, Inbesitznahme, Mängelprotokoll.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist Perimeterdämmung?
      Antwort: Perimeterdämmung ist die Dämmung der erdberührten Bauteile eines Gebäudes, also hauptsächlich Kellerwände und Bodenplatten. Sie schützt vor Wärmeverlusten und Feuchtigkeit.
    2. Frage: Welche Folgen hat eine zu geringe Dämmstärke?
      Antwort: Eine zu geringe Dämmstärke führt zu höheren Heizkosten, da mehr Wärme verloren geht. Zudem steigt das Risiko von Kondenswasserbildung und Schimmelbefall, was die Bausubstanz schädigen kann.
    3. Frage: Was ist eine Mangelanzeige?
      Antwort: Eine Mangelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Bauunternehmer, in der ein Mangel am Bauwerk gerügt wird. Sie setzt den Unternehmer in Verzug und gibt ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung.
    4. Frage: Was macht ein Bausachverständiger?
      Antwort: Ein Bausachverständiger untersucht Bauschäden und Baumängel, erstellt Gutachten und berät Bauherren bei technischen Fragen. Er kann die Ursache eines Mangels feststellen und Lösungsvorschläge unterbreiten.
    5. Frage: Welche Rechte habe ich bei einem Baumangel?
      Antwort: Bei einem Baumangel haben Sie grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung, also die Beseitigung des Mangels durch den Bauunternehmer. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    6. Frage: Kann ich Schadensersatz fordern?
      Antwort: Ja, wenn Ihnen durch den Baumangel ein Schaden entstanden ist (z.B. erhöhte Heizkosten), können Sie Schadensersatz vom Bauunternehmer fordern.
    7. Frage: Was ist ein Bautagebuch?
      Antwort: Ein Bautagebuch ist eine fortlaufende Dokumentation des Baufortschritts. Es enthält Angaben zu den ausgeführten Arbeiten, den verwendeten Materialien, den Wetterbedingungen und eventuellen Problemen. Es dient als Beweismittel bei Streitigkeiten.
    8. Frage: Was ist die Bauabnahme?
      Antwort: Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

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  2. Perimeterdämmung: Drainplatte – Keine Dämmwirkung & Kostenerstattung!

    Zu 2.
    Eine Drainplatte hatte KEINE Dämmwirkung (oder besser nur eine sehr geringe, so lange sie nass ist). Also das Sparargument schon mal abgehakt.
    Wenn 6 cm angeboten und 2,8 eingebaut, ist die Ersparnis zu erstatten, ob vom Architekt "erlaubt" oder nicht!
    Was sagt denn der Architekt dazu  -  oder sagt er nix, weil es mittlerweile Nr. 2 gibt?
  3. Perimeterdämmung: Vertragliche Dämmstärke, EnEV-Nachweis & Architekt!

    Fragen zum Thema :
    (1) Stärke von 60 mm vertraglich geschuldet (Belege vorhanden)?
    (2) Was steht im EnEVAbk.-Nachweis?
    (3) Was sagt der Architekt dazu?
    (4) Ist bekannt, wie hoch die Kosten für den Austausch der Dämmung sind?
    (5) Welche Leistungsphasen waren dem Architekten beauftragt und wer ist der Auftraggeber?
    Meine Laienmeinung :
    (a) Der Architekt ist rechtlich normalerweise nicht befugt, Verträge zu ändern: Architektenvertrag prüfen
    (b) Wenn im EnEV Nachweis 60 mm gefordert werden, müssen da auch 60 mm hin ...
  4. Baupfusch: Architekt gekündigt – Fehlende Dämmung im Leistungsverzeichnis!

    Also der 1. Architekt
    Also der 1. Architekt ist gekündigt worden und wir haben keinen Kontakt mehr mit dem. Er war mit LPAbk. 1-8 beauftragt, hat aber schlecht gearbeitet und trat uns gegenüber sehr aggressiv auf. z.B. :
    Den Leistungsverzeichnis hat der mit ihm befreundete Bauunternehmer erstellt und dort leider keine Dämmung, nur die 6 cm dicke Dränplatten stehen. Den haben wir auf Empfehlung von dem 1 Architekt unterschrieben ... Die fehlende Dämmung u.a. Sachen hatte der 1. Architekt übersehen trotz Prüfung.
    Jetzt aber haben wir in der Endrechnung 6 cm dicke Dränplatten, am Haus 2,8 cm Drainageplatten und der BU, nachdem seine Mängelbeseitigungspflicht vorbei ist, weigert sich die zu entfernen, da er die dünneren Platten nach der Absprache mit dem 1. Architekt angebracht hat ...
    Davon war aber vor der Bauabnahme, während der Bauabnahme und nach der Bauabnahme keine Rede.
    Wir wollten die Dämmung als Nachtrag machen, das will der Bauunternehmer nicht.
    Danke für Ihre Gedanken Thomas
  5. Perimeterdämmung: Rechtliche Bewertung erfordert Aktenkenntnis!

    Wenn's so iss ...
    Wenn's so iss ist es eine rein rechtliche Frage und kann hier  -  ohne genaue Kenntnis der "Aktenlage"  -  nicht sicher beantwortet werden.
    Freundliche Grüße
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Perimeterdämmung Baupfusch: Rechte, Kosten & Mangelanzeige

    💡 Kernaussagen: Bei mangelhafter Perimeterdämmung (zu geringe Dämmstärke) besteht Anspruch auf Kostenerstattung. Der Architekt ist nicht befugt, Verträge eigenmächtig zu ändern. Ein EnEVAbk.-Nachweis ist wichtig zur Klärung der geschuldeten Dämmleistung. Die rechtliche Bewertung erfordert genaue Kenntnis der Aktenlage. Bei einem Baupfusch sollte eine Mangelanzeige erfolgen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Perimeterdämmung: Drainplatte – Keine Dämmwirkung & Kostenerstattung! hat eine Drainplatte allein keine nennenswerte Dämmwirkung. Die Ersparnis durch die geringere Dämmstärke ist zu erstatten, unabhängig von Absprachen mit dem Architekten.

    📊 Zusatzinfo: Die vertraglich geschuldete Dämmstärke (60 mm) muss durch Belege nachweisbar sein. Der EnEV-Nachweis gibt Aufschluss über die energetischen Anforderungen. Die Kosten für den Austausch der Dämmung sollten ermittelt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den EnEV-Nachweis und die vertraglichen Vereinbarungen zur Dämmstärke. Klären Sie die Verantwortlichkeiten des Architekten. Beachten Sie den Beitrag Perimeterdämmung: Vertragliche Dämmstärke, EnEV-Nachweis & Architekt!. Bei Unklarheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, wie im Beitrag Perimeterdämmung: Rechtliche Bewertung erfordert Aktenkenntnis! betont wird.

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