Überdachung Autoabstellplatz ohne Baugenehmigung
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Überdachung Autoabstellplatz ohne Baugenehmigung
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Nicht die Konstruktion ...
sondern der Zweck bestimmt die Genehimgungspflicht. Wenn also ein dauerhafter Zweck angestrebt wird, dann wäre z.B. auch eine Lkw-Wechselbrücke, unter der ein Sportwagen geparkt wird, als Carportersatz genehmigungspflichtig (aber wohl nicht - fähig). Zelte gehören in die Abteilung Sonderbauten - viel Spaß mit denen. -
Das kommt darauf an!
wie und wo der Stellplatz genehmigt wurde! Es kann sein, dass der CP oder eine GA verfahrensfrei zu erstellen sind, es kann aber auch sein, dass der Stellplatz genehmigt ist, eine CP oder GA aber nicht möglich ist, weil außerhalb der überbaubaren Flächen. B-PlanAbk. schauen, was, wo zulässig ist und dann in die LBOAbk.. Am besten Jmd. fragen, der sich damit auskennt! -
Danke für die Hinweise! ...
Danke für die Hinweise! Vielleicht kann jemand weiterhelfen, wenn ich noch etwas präzisiere:das Zeltdach aus Lkw-Plane könnte man ja "leicht demontierbar", also "nicht dauerhaft" konstruieren (2-3 Betonanker im Boden, eine mobile Stütze auf bodenebenem Betonsockel und eine Befestigung an der Hauswand). Würde das ausreichen, die Genehmigung zu vermeiden?
Müssen Zeltkonstruktionen generell genehmigt werden (Statik etc.)?
Danke für Eure Hilfe!
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Und wenn Sie Regenschirme verwenden ...
ändert das gar nichts, wenn denn eine Genehmigung erforderlich ist! (Außer an der Statik) Nochmal - es geht nicht drum, wie Sie es titulieren oder für welchen Zweck der Hersteller es gedacht hat, sondern reineweg um die tatsächliche Verwendung.Sinngemäß steht in allen LBOAbk. drin: "Begriffe: Gebäude - Bauwerke, die dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen. " Ein Zelt oder ein riesiger Regenschirm würde dem Schutz eines PKW dienen, ... Vermeiden lisse sich eine solche Genehmigung EVTL. dann, wenn Sie das Zeot vor der Abfahrt abbauen, einladen und nach der Heimkehr wieder aufstellen. : -p
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nun mal Butter bei die Fische
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Tja
der Stellplatz liegt außerhalb der bebaubaren Fläche/des Baufensters ("Vorgartenbereich"). Da fürchte ich, dass ein offizieller Bauantrag bei der Gemeinde keine Chance hat. -
und sie glauben
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Das Dumme ist ...
dass sich auch genehmigungs- und verfahrensfreie (genehmigungsfreie, verfahrensfreie) Bauvorhaben an die geltenden LBOs und B-Pläne zu halten haben. Halten sie sich nicht daran, wird es auch eine Abrissverfügung geben können. -
Kapiert
Danke für die Klarheit. Werde mir den Plan abschminken! -
Warum