Zustimmung des Nachbarn zu Grenzmauer
BAU-Forum: Rund um den Garten

Zustimmung des Nachbarn zu Grenzmauer

Hallo liebe Forumsteilnehmer, Da ich leider keinen vergleichbaren Fall im Forum gefunden habe und mit den Aussagen der Gesetzestexte nicht ganz klarkomme, möchte ich hier mein Problem schildern. Wir wohnen in Hessen und haben ein kleines Grundstück erworben, das aufgeschüttet wurde (ca. 1,20) Das Grundstück, bereits bebaut, war begrenzt durch eine nicht gepflegte Hainbuchenhecke (Höhe 10 Meter), die wir bereits mit widerwilliger Zustimmung des Nachbarn gekürzt haben. Da die Erde aber nur gegen die Stämme aufgeschüttet wurde (also nicht befestigt ist) und damit zum Nachbargrundstück abrutschen könnte und auch von dieser Seite ordentlich zugemüllt wird, haben wir vorgesehen, die Hainbuchen zu entfernen, eine Befestigung aus Pflanzkübeln zu errichten und die Hecke neu anzupflanzen. Das Umweltamt hat gegen die Beseitigung generell keine Einwände, aber unser Nachbar gibt uns keine Genehmigung, die Büsche, die z.T. zu 1/3 in seinem Grenzbereich stehen, zu entfernen. Ich möchte mich ja lieber friedlich mit meinem Nachbarn einigen, aber er scheint nicht einlenken zu wollen. Können wir unser Vorhaben trotzdem ohne seine Zustimmung umsetzen, insbesondere mit dem Hinweis auf die Gefahr wegen der Nichtbefestigung oder müssen wir die Grenze verlottern lassen, obwohl wir für die Hecke eine Ersatzbepflanzung angeboten haben. Sollte man in solch einem Fall eine Genehmigung des Bauamtes zur Absicherung der Grundstücksgrenze einholen oder gibt es einen besseren Ansprechpartner? Für einen kleinen Tipp wäre ich sehr dankbar
  • Name:
  • AZ
  1. Da gibt es was!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Wo genau das geregelt ist, fällt mir momentan nicht ein. Es gehört in die Kategorie Hammerschlags- und Leitungsrecht sowie Betretungsrecht. Sie haben das Recht ein Nachbargrundstück zwecks Unterhaltung / Pflege / Erneuerung Ihrer eigenen Anlage zu betreten, wenn die Arbeiten anders nicht ausgeführt werden können.
    Im Bauamt können Sie sich die genauen Texte dazu holen. Eine Genehmigung an sich werden Sie vom Bauamt nicht brauchen.
    • Name:
    • Tu
  2. Nachbarrechtgesetzte des Landes ...

    Nachbarrechtgesetzte des Landes siehe Link. Brauchen wir heute wohl noch öfter (Forum/Balkon-Terrasse/22 :-)). Wobei ich mir wiederum nicht vorstellen kann, dass sie die 1/3 der Pflanzen auf dem Grundstück des Nachbarn entfernen dürfen. Allerdings ist er verpflichtet, diese auf einer bestimmten Höhe zu halten. Hier gibt es nun wieder Verjährungsfristen. Laden sie sich die pdf-Datei aus dem angegebenen Link, da steht alles drin. Viel Erfolg Ulf Eberhard
  3. Buchenhecke, ich wünschte ich hätte eine

    Hallo AZ, ich wünschte ich hätte eine Buchenhecke zum Nachbarn, dazu noch zehn Meter hoch. Ich würde mit kleinen Pflegemaßnahmen das ganze verschönern und mich an der Hecke freuen, die mich vorm Nachbarn schützt. Alles eine Frage der Sichtweise. Beste Grüße Karl Napp
  4. Hey Herr Napp ...

    Hey Herr Napp zwischen den Zeilen lesen ... AZ will ja eine fachgerechte Abstützung des um 1,2 m aufgefüllten Geländes herstellen, was bei bestehender Hecke offensichtlich nicht geht. Deshalb das vorübergehende Entfernen der Hecke. Ich persönlich hätte auch gern so eine, bei mir kann (noch) jeder auf die Terrasse gaffen ... :-) Ulf
  5. Vielen Dank für die Antworten

    Wow super, wirklich vielen Dank für die schnellen und auch unterschiedlichen Antworten. Ich habe noch einen kleinen Punkt vergessen. Der Teil des Nachbargrundstückes, der an unseres grenzt, ist im Lageplan als Weg ausgewiesen. Gelten hier vielleicht andere Grundsätze bzg. Grenzmauer oder Beseitigung von Bäumen? . Noch ein kleiner Hinweis: Wir möchten die Bäume eigentlich nicht wegmachen, aber durch die lange Verwahrlosung haben sie zwar in den Kronen Blätter gehabt, jedoch nicht im unteren Bereich, da sieht man nur Stämme, die zum Teil 1 Meter auseinanderstehen. Wir müssten in jedem Fall zwischenpflanzen und ich denke, dann sollte man das richtig machen. Der Nachbar, der nicht auf dem Grundstück wohnt, lätßt es leider verwahrlosen. Entsprechend wird der Platz als Autoabstellplatz benutzt und da er nicht abgesperrt ist, schmeißt jeder seinen Müll da hin. Das stört ihn nicht, aber unsere Bäume sollen bleiben, damit es ein bisschen grün ist. Das ist doch wohl Schikane, oder? Nochmals vielen Dank an die Forumsteilnehmer.
    • Name:
    • AZ

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