vielleicht weiß das ja hier jemand.
Unlängst gab es ja diesen Bericht der hier
Hätten Mieter damit eine Rechtsgrundlage, Miete mit der Begründung einzubehalten, da der Mietgegenstand nicht den "Regeln der Technik" also nicht dem faktisch geschuldeten Brandschutz entspricht?
(Brandversuch Minute 36)
Besten Dank, falls es jemand weiß oder auch nur ahnt!
Gruß!