Regelgeschoss gleich Vollgeschoss? Definition, Unterschiede & Bedeutung im Baurecht
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Ich habe nämlich bisher keine Definition für Regelgeschoss gefunden.
Danke
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Bauplanung oder Bauantragstellung ohne vorherige rechtssichere Einstufung der Geschosse durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bauingenieur oder Architekten.
🔴 KRITISCH: Die Annahme „Regelgeschoss = Vollgeschoss“ führt zu baurechtlichen Fehlberechnungen – insbesondere bei Geschossflächenzahl (GFZAbk.), Abstandsflächen und Grenzbebauung – und birgt Risiko der Baueinstellung oder Rückbauanordnung.
⚠️ WICHTIG: Die Definition des Vollgeschosses ist landesspezifisch und verbindlich nur in der jeweiligen Landesbauordnung (z. B. § 2 LBOAbk.) festgelegt – die Musterbauordnung ist nicht unmittelbar anwendbar.
⚠️ WICHTIG: „Regelgeschoss“ ist kein gesetzlicher Begriff – seine Verwendung in Unterlagen (z. B. Bauanträgen, Kostenberechnungen) darf nicht als Ersatz für die baurechtlich verbindliche Einstufung als Vollgeschoss dienen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Begriffe "Regelgeschoss" und "Vollgeschoss" werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet, jedoch ist es wichtig, die exakte Definition in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) zu prüfen.
Ein Vollgeschoss ist in der Regel ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als eine bestimmte Höhe (oft 1,60 m bis 2,20 m, je nach LBO) über der Geländeoberfläche liegt und das über seine gesamte Fläche oder einen wesentlichen Teil davon die erforderliche Mindesthöhe aufweist.
Ein Regelgeschoss hingegen ist kein explizit definierter Begriff im Baurecht. Er wird eher in der Architektur und im Bauwesen verwendet, um ein typisches Geschoss eines Gebäudes zu beschreiben, das sich in seinen Eigenschaften (Grundriss, Höhe, Nutzung) von anderen Geschossen (z.B. Erdgeschoss, Dachgeschoss) unterscheidet. Ob ein Regelgeschoss auch ein Vollgeschoss ist, hängt von den baurechtlichen Bestimmungen ab.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Definitionen in der für Ihr Bauvorhaben relevanten Landesbauordnung, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den rechtlichen Anforderungen entspricht. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Architekten oder Baurechtsexperten zu konsultieren.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Nutzer fragt nach der Gleichsetzung der Begriffe "Regelgeschoss" und "Vollgeschoss" im Baurecht. Dies ist eine typische Frage, die auf ein grundlegendes Missverständnis der baurechtlichen Terminologie hindeutet. Die Begriffe stammen aus unterschiedlichen Regelungskontexten und sind nicht deckungsgleich.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass "Regelgeschoss" gleich "Vollgeschoss" sei, ist fachlich falsch. Der Begriff "Regelgeschoss" ist kein standardisierter Rechtsbegriff in den Landesbauordnungen (LBO). Er wird umgangssprachlich oder in der Planungspraxis verwendet, um ein Geschoss zu beschreiben, das sich in seiner Grundfläche und Höhe von abweichenden Geschossen (wie Staffelgeschossen oder Dachgeschossen) unterscheidet.
➕ Ergänzung: Der korrekte Rechtsbegriff ist das "Vollgeschoss". Die Definition eines Vollgeschosses ist in den jeweiligen Landesbauordnungen (z.B. § 2 LBO) abschließend geregelt. Entscheidend sind Kriterien wie die lichte Höhe (meist über 2,30 m) und die Grundflächenüberdeckung (z.B. mehr als zwei Drittel der darunterliegenden Geschossfläche). Ein "Regelgeschoss" kann ein Vollgeschoss sein, muss es aber nicht.
➕ Ergänzung: Die Verwechslung der Begriffe kann zu erheblichen Problemen bei der Bauplanung führen. Die Anzahl der Vollgeschosse bestimmt maßgeblich die baurechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens, z.B. die Einhaltung der Geschossflächenzahl (GFZ) oder der Abstandsflächen. Ein vermeintliches "Regelgeschoss", das die Kriterien eines Vollgeschosses nicht erfüllt, könnte zu einer Überschreitung der zulässigen Baumasse führen.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass Bauherren oder Planer aufgrund dieser Begriffsverwirrung eine falsche Berechnung der Geschossflächen vornehmen. Dies kann im schlimmsten Fall zu einer Baueinstellung oder zur Verweigerung der Baugenehmigung führen. Auch nachträgliche Nutzungsänderungen können dadurch erschwert werden.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte dringend die spezifische Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes konsultieren, in dem das Bauvorhaben realisiert werden soll. Nur dort findet sich die verbindliche Definition des "Vollgeschosses". Für eine konkrete Bauplanung ist die Hinzuziehung eines Architekten oder Bauingenieurs unerlässlich, der die korrekte Einstufung der Geschosse vornimmt und die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften sicherstellt.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft eine grundlegende baurechtliche Begriffsbestimmung: die Abgrenzung zwischen "Vollgeschoss" und dem nicht gesetzlich definierten Begriff "Regelgeschoss". Im deutschen Baurecht (insbesondere in den Landesbauordnungen und der Musterbauordnung) ist "Vollgeschoss" klar definiert – typischerweise als Geschoss mit einer lichten Raumhöhe von mindestens 2,30 m über mindestens der Hälfte der Geschossfläche, wobei die Dachneigung und die Ausbildung der Außenwand maßgeblich sind.
✅ Zustimmung: Die Beobachtung, dass "Regelgeschoss" in keiner geltenden Rechtsnorm definiert ist, ist korrekt – dieser Begriff taucht weder in der Musterbauordnung noch in den Landesbauordnungen als juristischer Terminus auf.
➕ Ergänzung: "Regelgeschoss" wird in der Praxis gelegentlich informell verwendet, etwa in der Baukostenkalkulation oder bei der Ermittlung der Geschosszahl für die Bauordnungsbehörde, aber stets als umgangssprachliche oder fachliche Vereinfachung – niemals als baurechtlich bindende Kategorie.
⚠️ Korrektur: Es besteht keine Gleichsetzung zwischen "Regelgeschoss" und "Vollgeschoss"; letzteres ist ein streng definiertes, baurechtlich relevanter Begriff mit Auswirkungen auf die zulässige Geschosszahl, die Baugenehmigungspflicht und die Ermittlung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl.
➕ Ergänzung: Auch "Regelgeschoss" wird manchmal fälschlich mit "Wohngeschoss" oder "Nutzgeschoss" verwechselt – doch nur das Vollgeschoss (und ggf. das Dachgeschoss nach besonderer Ausgestaltung) zählt bei der baurechtlichen Geschosszählung, sofern es die Voraussetzungen erfüllt.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Annahme, dass "Regelgeschoss" baurechtlich gleichwertig mit "Vollgeschoss" sei, kann zu unzulässiger Bauausführung, Rückbauanordnungen oder Ablehnung der Baugenehmigung führen – insbesondere bei Grenzbebauung oder in geschützten Bestandsgebieten.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Baugutachter oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um die konkrete Geschosseinteilung Ihres Vorhabens baurechtssicher zu prüfen – insbesondere vor Einreichung einer Bauantragstellung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass „Regelgeschoss“ kein gesetzlich definierter Begriff in Landesbauordnungen oder der Musterbauordnung ist und daher keine baurechtliche Wirkung entfaltet.
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle bestätigen, dass „Vollgeschoss“ ein klar definiertes, baurechtlich bindendes Kriterium ist – mit konkreten, landesspezifischen Anforderungen an lichte Raumhöhe (meist ≥ 2,30 m) und Flächenanteil (meist ≥ 50 % oder ≥ 2/3 der Grundfläche).
⚠️ Abweichung: GoogleAI beschreibt „Regelgeschoss“ als „typisches Geschoss“ mit Unterscheidung zu Erd- oder Dachgeschoss – relativ neutral. DeepSeek und Qwen betonen stärker die Praxisgefahr einer fälschlichen Gleichsetzung und klassifizieren die Verwechslung als fachlich falsch bzw. rechtlich irreführend.
➕ Ergänzung: DeepSeek hebt als einzige KI die konkreten baurechtlichen Folgen hervor: Gefährdung der GFZ-Einhaltung, Abstandsflächenberechnung und damit mögliche Ablehnung der Baugenehmigung – mit klarem Verweis auf die praktische Planungsrelevanz.
➕ Ergänzung: Qwen nennt als einzige KI die explizite Empfehlung, einen öffentlich bestellten und vereidigten Baugutachter oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einzuschalten – stärker rechtlich abgesichert als die allgemeinere Empfehlung von Architekten bei GoogleAI.
❌ Widerspruch: GoogleAI formuliert, ein Regelgeschoss könne ein Vollgeschoss sein – ohne klare Warnung vor Fehlannahmen. DeepSeek und Qwen widersprechen dem deutlich: Sie betonen, dass eine solche Annahme nicht automatisch zutrifft und stets einer Einzelfallprüfung bedarf – bei fehlender Prüfung droht rechtsfolgenreiche Fehleinstufung.
👉 Empfehlung: Die sicherere, vorsichtsorientierte Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: „Regelgeschoss“ darf niemals als baurechtliche Abkürzung für „Vollgeschoss“ verwendet werden – jede Einstufung erfordert eine gesonderte, lBO-konforme Prüfung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens „Regelgeschoss“ als Rechtsbegriff ❌ Widerspruch Kein gesetzlicher Begriff in MBOAbk. oder LBO – ausschließlich umgangssprachlich/fachlich informell verwendet. „Vollgeschoss“ als Rechtsbegriff ✅ Konsens Rechtlich verbindlich definiert (meist in § 2 LBO); entscheidend sind lichte Höhe (≥ 2,30 m) und Flächenanteil (meist ≥ 50 % oder ≥ 2/3). Gleichsetzung beider Begriffe ❌ Widerspruch Rechtlich unzulässig; „Regelgeschoss“ ist kein Ersatz für die baurechtliche Vollgeschoss-Prüfung. Praktische Auswirkungen einer Fehleinstufung ⚠️ Abwägung Alle Modelle warnen vor Baugenehmigungsrisiken – DeepSeek und Qwen präzisieren die Folgen (GFZ, Abstandsflächen, Rückbau) stärker als GoogleAI. Verbindliche Prüfungsinstanz ✅ Konsens Eine rechtssichere Einstufung erfordert fachkundige Prüfung – durch Architekten, Bauingenieure oder öffentlich bestellte Baugutachter. 👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie keine baurechtliche Geschosseinteilung auf Basis des Begriffs „Regelgeschoss“ auf – führen Sie stattdessen für jedes Geschoss eine lBO-konforme Vollgeschoss-Prüfung durch und dokumentieren Sie diese mit Unterschrift eines befugten Fachplaners.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlannahme „Regelgeschoss = Vollgeschoss“ Baugenehmigung wird abgelehnt oder nachträglich widerrufen. 🔴 Risiko Unzureichende Prüfung der lichten Raumhöhe und Grundflächenanteile Geschoss wird fälschlich als Vollgeschoss gewertet – Überschreitung der zulässigen GFZ. 🔴 Risiko Verwendung des Begriffs „Regelgeschoss“ im Bauantrag ohne Klärung Verwirrung bei der Bauaufsichtsbehörde; Nachforderung von Nachweisen oder Verzögerung des Verfahrens. 🔴 Risiko Keine landesspezifische LBO-Auswertung vor Planungsbeginn Unzulässige Planung wegen abweichender Definitionen (z. B. Mindesthöhe 2,20 m vs. 2,30 m). 🔴 Risiko Nachträgliche Nutzungsänderung ohne erneute Vollgeschoss-Prüfung Verstoß gegen Bauordnung bei Umnutzung (z. B. Dachgeschoss zu Wohnnutzung) – Gefahr der Nutzungsverbote. ✅ Chance Klare Trennung von fachlichem und baurechtlichem Sprachgebrauch Vermeidung von Missverständnissen zwischen Planern, Bauherren und Behörden – kürzere Genehmigungsverfahren. ✅ Chance Einsatz eines öffentlich bestellten Baugutachters bereits in der Entwurfsphase Frühzeitige Absicherung der Geschosseinteilung – Reduktion von Planungsrisiken und Nachbesserungen. ✅ Chance Systematische Dokumentation aller Geschoss-Prüfungen im Bauaktenverzeichnis Nachweisführung für spätere Nutzungsänderungen, Verkauf oder Versicherungsanfragen. ✅ Chance Fortbildung zu Landesbauordnungen für Planungsbüros Erhöhte Planungssicherheit bei grenzüberschreitenden Projekten oder mehreren Bundesländern. ✅ Chance Digitale Prüftools mit LBO-Datenbankintegration (z. B. für lichte Höhenberechnung) Automatisierte Vorab-Prüfung vor Einreichung – Steigerung der Effizienz und Rechtssicherheit. Orientierungshilfen
- Rechtssicherheit vor Planung: Prüfen Sie vor Beginn der Entwurfsplanung die aktuelle Landesbauordnung Ihres Bundeslandes (insbesondere § 2) – nutzen Sie die offizielle Online-Ausgabe der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde.
- Experten beauftragen: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Bauingenieur oder Architekten mit der schriftlichen, lBO-konformen Einstufung jedes Geschosses – inkl. Skizzen und Höhenberechnungen.
- Bauantragsunterlagen prüfen: Entfernen Sie jeden Verweis auf „Regelgeschoss“ aus Bauanträgen, Zeichnungen und Beschreibungen – ersetzen Sie ihn durch die konkrete, rechtlich geprüfte Einstufung (z. B. „1. Vollgeschoss gem. § 2 Abs. 3 LBO XY“).
- GFZ-Check vor Einreichung: Lassen Sie die errechnete Geschossflächenzahl (GFZ) durch den Planer separat gegen die zulässige GFZ im Bebauungsplan abgleichen – unter Einbeziehung der konkreten Vollgeschoss-Definition.
- Abstandsflächen dokumentieren: Zeichnen Sie für jedes Vollgeschoss die maßgeblichen Außenwände und die sich daraus ergebenden Abstandsflächen separat ein – nicht nur für das Erdgeschoss.
- Vertragsklausel vereinbaren: Vereinbaren Sie mit Ihrem Planer im Honorarvertrag ausdrücklich, dass die Vollgeschoss-Einstufung Teil der vertraglich geschuldeten Leistung ist – mit Haftung bei Fehleinstufung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vollgeschoss
- Ein Geschoss, das die in der Landesbauordnung definierten Kriterien hinsichtlich Höhe und Lage über dem Gelände erfüllt. Es wird bei der Berechnung der Geschossfläche berücksichtigt.
Verwandte Begriffe: Teilgeschoss, Geschossfläche, Bebauungsplan - Regelgeschoss
- Ein typisches, sich wiederholendes Geschoss eines Gebäudes, das sich in seinen Eigenschaften von anderen Geschossen unterscheidet. Der Begriff ist nicht baurechtlich definiert.
Verwandte Begriffe: Erdgeschoss, Dachgeschoss, Geschoss - Landesbauordnung (LBO)
- Das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes, das die baurechtlichen Bestimmungen und Anforderungen für Bauvorhaben regelt.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Baugenehmigung - Geschossfläche
- Die Summe der Grundflächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der zulässigen Bebauung.
Verwandte Begriffe: Grundfläche, Bebauungsdichte, Vollgeschoss - Bebauungsplan
- Ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen zu Art und Maß der Bebauung.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Landesbauordnung, Baugenehmigung - Baugenehmigung
- Die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie setzt die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen voraus.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Landesbauordnung, Bebauungsplan - Baurecht
- Die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es umfasst sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht.
Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Vollgeschoss im Sinne der Bauordnung?
Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als eine bestimmte Höhe über dem Gelände liegt und das eine bestimmte Mindesthöhe aufweist. Die genauen Definitionen variieren je nach Landesbauordnung. - Wo finde ich die Definition für Vollgeschoss?
Die Definition für Vollgeschoss finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Diese ist online einsehbar oder bei der zuständigen Baubehörde erhältlich. - Was ist der Unterschied zwischen Vollgeschoss und Teilgeschoss?
Ein Teilgeschoss unterschreitet entweder die erforderliche Höhe oder die Mindestfläche, um als Vollgeschoss zu gelten. Die genauen Kriterien sind in der Landesbauordnung festgelegt. - Was bedeutet der Begriff "Regelgeschoss"?
Der Begriff Regelgeschoss ist keine offizielle baurechtliche Definition, sondern wird im Bauwesen verwendet, um ein typisches, sich wiederholendes Geschoss eines Gebäudes zu beschreiben. - Ist ein Regelgeschoss immer auch ein Vollgeschoss?
Nicht unbedingt. Ob ein Regelgeschoss als Vollgeschoss zählt, hängt davon ab, ob es die Kriterien für ein Vollgeschoss gemäß der Landesbauordnung erfüllt. - Warum ist die Unterscheidung zwischen Vollgeschoss und Teilgeschoss wichtig?
Die Unterscheidung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die Berechnung der Geschossfläche und somit auf die zulässige Bebauung eines Grundstücks hat. - Wer kann mir bei Fragen zum Thema Vollgeschoss und Regelgeschoss helfen?
Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an einen Architekten, einen Baurechtsexperten oder die zuständige Baubehörde wenden. - Was passiert, wenn ein Geschoss fälschlicherweise als Vollgeschoss eingestuft wird?
Eine falsche Einstufung kann zu Problemen mit der Baugenehmigung führen und im schlimmsten Fall den Rückbau von Bauteilen erforderlich machen.
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Wie die Geschossfläche ermittelt wird und welche Geschosse dabei berücksichtigt werden. - Unterschied zwischen Vollgeschoss und Teilgeschoss
Abgrenzung der beiden Begriffe und ihre Bedeutung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. - Bedeutung des Bebauungsplans für die Geschosszahl
Wie der Bebauungsplan die zulässige Anzahl der Vollgeschosse festlegt. - Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Welche Bauvorhaben ohne Baugenehmigung realisiert werden können und welche Einschränkungen dabei gelten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Regelgeschoss, Vollgeschoss, Bauordnung, Baurecht". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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