Verkehrssicherung beim Bau an Grundstücksgrenze
BAU-Forum: Neubau

Verkehrssicherung beim Bau an Grundstücksgrenze

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum Thema Baustellensicherheit in München (Bayern). Es ist geplant einen 4 stöckigen Neubau zu errichten  -  Eine Baugenehmigung liegt vor. Der Neubau ist an ein Bestandsgebäude (5 Stockwerke) im Norden angebaut und steht im Westen und Osten direkt an der Grundstücksgrenze (Grenzbebauung zulässig). Die Nachbarn (an der Grundstücksgrenze) verweigern jegliche Möglichkeit auf deren Grundstück Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen (Bauzaun als Absperrung, Gerüst, etc.). Hier sind z.B. bestehende Fahrradstellplätze angesiedelt und somit auch die Bewohner durch die Baustelle gefährdet. Wie können diese Grenzen während der Bauarbeiten gesichert werden (z.B. gegen Herunterfallen von Baumaterial, etc.)? Darf der Bauherr ein hängendes Schutzgerüst anbringen, welches jedoch dann über das Nachbargrundstück ragt? Kann der Nachbar zur Zustimmung von Baustellensicherungsmaßnahmen (= Mitwirken) verpflichtet werden?

Ich danke Ihnen schon jetzt herzlich für Ihren Rat. Rüdiger Distler

  • Name:
  • Rüdiger
  1. Gibt es

    in Bayern das sogenannte Hammerschlag- und Leiterrecht (Hammerschlagrecht, Leiterrecht) nicht?
  2. Art. 46b BayAGBGB

    Die Nachbarschaft fängt ja toll an. Herzlichen Glückwunsch.

  3. Sie sollten

    vor Baubeginn auch gleich mal eine Beweissicherung für das Nachbargrundstück beauftragen.

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