Eigentumsverhältnisse eines Schallschutz-Zaunes
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Eigentumsverhältnisse eines Schallschutz-Zaunes

Ich habe in 2000 ein Grundstück gekauft, welches laut Bebauungsplan auf der östlichen Seite von einem 4-Meter hohen Schallschutz-Wall begrenzt werden sollte. In 2001 ist mein Haus fertiggestellt worden, zuvor wurde ein ca. 2,5 m hoher Wall und ein ca. 1,5 m hoher "Schallschutz-Zaun" darauf gebaut. In meinem Grundstückskaufvertrag ist keine Rede vom Zaun, dort ist der ursprüngliche Wall ausgewiesen. Der Erschließungsträger (= Architektengemeinschaft) meinte damals, ein Zaun sei besser, weil doch weniger Fläche verloren geht und hat das prompt bei der Behörde beantragt und genehmigt bekommen. Mittlerweile denke ich, dass man sich dort ordentlich "vermessen" hat und die Grundstücke mit dem großen Wall zu klein geworden wären. Nun habe ich aber den Zaun auf meinem Grundstück stehen (jedenfalls mindestens zur Hälfte), der laut Aussage des Erschließungsträgers ca. 100 Jahre halten soll (nee- kein Beton oder massives Metall, er ist aus Nadelholz zwischen verzinkten Doppel-T-Trägern) Nach ca. 3 Jahren Stelle ich schon bis zu 5 cm große Zwischenräume zwischen den Holzdielen fest, sodass an Schallschutz nicht zu denken ist. Abgesehen davon ist der Zaun unansehnlich. Ich rechne in wenigen Jahren mit massiven Instandsetzungsarbeiten, wo doch für die Erschließung des Baugebietes der entsprechende Schallschutz gesetzlich gefordert ist. Der Erschließer soll/will den Zaun wohl nachbessern und mit den Anwohnern über einen "nachträglichen Besitzübergang" des Zaunes sprechen, der ja auf unseren Grundstücken schon steht, weil das in den Grundstückskaufverträgen vergessen worden war  -  klar: damals sollte ein Wall gebaut werden, kein Zaun.
Hat jemand ähnliche Probleme schon einmal gelöst, in die auch die örtliche Baubehörde involviert ist? Wäre für Rechtslage-Tipps und ggf. die Namen von Fachexperten dankbar.
  • Name:
  • Thomas
  1. wem gehört das

    Bevor man einen Rat gibt, sollte die Eigentumsfrage geklärt werden, woraus sich auch die Unterhaltspflicht ableitet.
    Wenn die Wand nicht zum gekauften Eigentum gehört: wo verläuft die Grenze?
    Sprechen Sie auch mit den Nachbarn.
    Zumindest haben Sie Anspruch auf richtige Pläne und Bezeichnungen in Verträgen.
    In 10 Jahren weiß keiner was von einer Änderung und man fragt Sie, warum Sie den Wall durch eine Wand ersetzt haben.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Klaro-Eigentumsverhältnisse klären!

    Danke zunächst für diesen Kommentar  -  um die Sachlage nochmals klarzustellen:
    Ich habe ein Grundstück gekauft, auf dem ein 4 m Wall errichtet werden sollte. Nachträglich wurde der Erschließungsplan so geändert, dass ein 2,5 m Wall inkl. 1,5 m Zaun als Schutz herhalten solle. Der Zaun wurde errichtet, bevor wir unser Haus Bauten  -  daher schenkten wir dem Zaun sehr wenig Beachtung  -  möglicherweise hat der Architekt sogar mit uns darüber gesprochen. Schriftlich gibt es allerdings sicher keine Zustimmung. Ich habe auch keine Informationen über die Beschaffenheit vor dem Bau erhalten. Der nicht von mir genehmigte Zaun wurde zumindest zur Hälfte auf meinem Grund und Boden errichtet, das angrenzende Grundstück (die andere Seite vom Wall) gehört wohl der Stadt.
  3. Befürchtungen

    Man wird Ihnen einen Teil der Anlage kostenlos abtreten, alles umschreiben und Sie für den Rest des Lebens an der Instandhaltung beteiligen.
    Verkaufen Sie lieber die Fläche auf der die Anlage steht, sonst gibt das eine unendliche Geschichte.
    Sie wollen mit dem "Werk" doch wohl nichts zu tun haben, denken Sie daran, dass der Schallschutz eine Bauauflage ist, die eingefordert werden kann.
    • Name:
    • Herr Klaus

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