ich brauche dringend Hilfe. Wir haben ein Grundstück in NRW gekauft auf dem ein privater Kanal zweier Nachbarn verläuft. Im Grundbuch ist folgendes zu lesen: "Grunddienstbarkeit - Kanalleitungsrecht - für den jeweiligen Eigentümer des Grundstückes (Nachbar A) und Grundstück (Nachbar B) zurzeit eingetragen in Blatt XXX. Bezug: Bewilligung vom 6. Januar 2004. Eingetragen am 9. Januar 2004. "
Eine Skizze ist hier zu sehen:
Die Bewilligung haben wir NIE gesehen. Zum Kanal: Der Hauptkanal geht 30 Meter über unser Grundstück und hat auf unserem Grundstück zwei Abgriffe, von denen Stichkanäle zu den Nachbarn gehen. Laut Entwässerungsamt können wir mit an diesen Kanal anschließen (bezogen auf die Kapazität), was wir auch gerne machen würden. Daraus ergegen sich jedoch die ersten Fragen:
1. Können uns die Nachbarn überhaupt verbieten an den Hauptkanal anzuschließen?
2. Welche Kosten dürfen die verlangen oder dürfen wir sonst eine Art Miete von denen verlangen?
Nun aber weiter: In einem ersten Gespräch mit den Eigentümern wurde uns das OK für den Anschluss gegeben: "Da werden wir schon eine Einigung finden. "
Wir sind jedoch vorsichtig und wollen einen schriftlichen Vertrag mit den Nachbarn machen. Jeder soll für seinen Stichkanal (Hausanschluss) selber verantwortlich sein - da diese Stichkanäle aber bis auf unser Grundstück (unter unsere Garagenzufahrt) gehen - müssen die Nachbarn bei Reparaturen anschließend unser Grundstück wieder herrichten, samt Pflasterung, etc..
Bei Arbeiten am Hauptkanal sollen die anfallenden Kosten samt Widerherstellung unseres Grundstückes durch uns alle drei geteilt werden.
Gibt es für sowas Musterschreiben? - Wie wird so etwas normalerweise geregelt - wir können doch nicht die einzigen sein, bei denen so ein Fall vorliegt!?
Hilfe BITTE!
Es eilt leider schon etwas!
Bei Fragen gerne auch per E-Mail.
Grüße,
.-- Meike Dormhagen