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Überweisung der letzten Rate/Baumängel
BAU-Forum: Neubau

Überweisung der letzten Rate/Baumängel

Hallo Bau (-rechts) Experten! Uns steht die letzte Rate (10.000 €/3,5 %) zur Überweisung an. Die Mängel nach Abnahmeprotokoll sind zum Großteil beseitigt. Jedoch ist ein wesentlicher Punkt offen: bei den Verkaufsgesprächen wurde uns eine Dachterrasse (ca. 3x7 m) präsentiert. Es ist eine DGAbk. Wohnung mit 1 m Kniestockhöhe, 24 °DN. Diese Dachterrasse hätte zur Außenwand hin eine Brüstungsmauer 1 m hoch/7 m lang/Westseite. Realisiert wurde nun angeblich aus bautechnischen Gründen eine Mauerhöhe von 1,28 m  -  wir sitzen also im wahrsten Sinne im Schuhkarton uns sehen nur Mauer! Bei früheren Gesprächen wurde bereits über einen Ausgleich am Ende nachgedacht. Außerdem werfen wir dem Bauträger übermäßig notwendigen Nerven-, Kosten- und Zeitaufwand unsererseits vor (Kontrolle, Telefonate, Faxe, Fahrten, Diskussionen), da die Bauleitung trotz schlüsselfertigen Bauens nicht in der Lage war, diese auch tatsächlich zu bieten.
In welcher Größenordnung sollte hierzu der vom Bauträger erstattete Betrag liegen? Welche stichhaltigen Argumente kann ich bringen, um ihn auch tatsächlich zur Erstattung zu bewegen? MfG S. Lingen
  • Name:
  • Stefan Lingen
  1. Für die Nerven dürfte es ...

    Für die Nerven dürfte es wohl nichts geben, wenn Sie nicht rechtzeitig Abmahnungen, Fristsetzungen mit Ablehnungsandrohung usw. usw. geschrieben haben. Für 2 m² Mauerwerk 10.000 € einzubehalten, dürfte etwas viel sein. Weiterhin ist es eine Vertragsfrage VOBAbk. oder BGBAbk.). Vorschlag: Einigen Sie sich mit dem Bauträger/Generalunternehmer usw. auf: entweder a) angemessene Minderung oder b) Nachbesserung. In dem Fall sollten Sie, um Ihre Zahlungswilligkeit zu beweisen das Geld auf Anderkonto zahlen. Ein Prozess, kostet weitaus mehr Nerven und ist weitaus langwieriger, als alles andere. Keine Rechtsberatung, nur Erfahrung.
  2. warum wussten sie das denn nicht vorher?

    es steht doch vorher fest, wie hoch die Wände werden ...
    wieder nur nach 100stel Plänen gebaut? dann müssen sie sich doch jetzt nicht wundern.. :-)
    für Gespräche am Telefon, Fahrten etc. können sie nichts abziehen. das sind kosten, die jeder Bauherr hat..
    das mit der Dachterrasse hatten sie ja offensichtlich schon geklärt - ist Verhandlungssache, m.e. fällt sowas allerdings vor einreichen des bauantrages auf, spätestens jedoch bei der Ausführungsplanung.
    • Name:
    • Herr Rossi
  3. Antworten

    Danke für die Antworten. Die detaillierten Ausfürungspläne wurden uns erst nach dem Kauf präsentiert. Bis dahin war für uns die 1 m hohe Mauer selbstverständlich. Der Bauträger hatte unserer Meinung nach auch technische Möglichkeiten, dort z.B. einen Dachausschnitt zu erstellen. Für diese Änderung war jedoch der Baufortschritt schon zu weit (Fallrohre). Geplant war eine 1,41 m hohe Mauer. Nur mit Mühe konnten wir die Architekten wenigstens noch von der Möglichkeit mit 1,28 m überzeugen. Jedoch äußerten wir schon damals unsere Unzufriedenheit (leider nur mündlich.
    Wie hoch ist denn eine angemessene Minderung (Richtwert) in diesem Fall?
    • Name:
    • Stefan Lingen
  4. Aus welchen bautechnischen Gründen

    konnte denn die 1 m Mauer nicht realisiert werden? Gibt ja mit Sicherheit einen plausiblen Grund dafür. Sind die 1 m schriftlich vereinbart worden? Seien Sie mir nicht böse, aber es erweckt ein bisschen den Anschein, dass Sie nur mindern möchten und an einer etwaigen Nachbesserung gar nicht interessiert sind
  5. Wenn ich das ...

    Wenn ich das richtig interpretiere haben Sie nichts schriftliches in der Hand, woraus die 1 m Brüstungshöhe draus hervorgeht?! Alles nur mündlich geregelt, keine schriftlichen Protokolle über die Vereinbarung? Also aus meiner Sicht, sehe ich dann schwarz für Ihr Anliegen, hier einen Mangel geltend zu machen ... : (((
  6. Antworten

    In der Tat haben wir leider nichts schriftliches zu der 1 m Absprache in der Hand. Der Bauträger redete sich zum Zeitpunkt der Feststellung der überhöhten Brüstungsmauer mit zu großem Änderungsaufwand heraus, da der Baufortschritt schon so weit war: die geplante Lage der Fallrohre sowie der gesamte Dachaufbau (Aufsparrendämmung) ließ keinen Dachausschnitt mehr zu  -  Ende! Was ist denn eigentlich eine mündliche Absprache noch Wert und wie hoch hätte er denn die Mauer machen können/dürfen, ohne das wir ein Recht auf Änderung bzw. Entschädigung haben? Für uns ist dieser Punkt nun mal ein fundamentaler Vertrauensbruch und wir sehen keine Andere Möglichkeit, als vom Bauträger ein "Schmerzensgeld" zu bekommen. Eine Nachbesserung jetzt wäre sehr aufwendig, es handelt sich um ein 10 Familienhaus mit zwei DGAbk. Wohnungen, die je eine Dachterrasse dieser Art haben. Die darunterliegenden Wohnungen haben zur gleichen Seite Balkone (8 Stück).
    • Name:
    • Stefan Lingen
  7. Verbuchen Sie es ...

    Verbuchen Sie es unter Lehrgeld / Erfahrung, denn mündliche Nebenabreden gehören schriftlich fixiert : (((
    • Name:
    • Reg2003-TBu
  8. was eine mündliche Vereinbarung Wert ist?

    Nichts.
    Leidige Bauherrenerfahrung.
  9. aber auch leidige Generalübernehmer-Erfahrung ...

    Foto von Helmuth Plecker

    ... denn auch Bauherren halten manchmal nicht ihr Wort.
  10. 28 cm

    Wenn ich es richtig interpretiere sind die 28 cm Ihr Problem. Rechtlich stehen Ihre Chancen schlecht, siehe Vorredner. Vorschlag zur Problembeseitigung:
    Wenn die Wand zu hoch ist dann heben Sie doch den Boden an!? z. b: aufgeständerter Holzbohlenbelag.
    Es kommt natürlich auf die genauen baulichen Gegebenheiten an (Breite/Länge, Bodentiefe Fenster, Stufen vor Terrassentür etc.) Aber eventuell wäre dies ja eine machbare Sache um nicht im "Schuhkarton" zu sitzen.
    P. S: nur ein "Laientipp", evtl. haben die Fachleute bessere Ideen
    • Name:
    • ANDRE
  11. Schauen Sie mal ...

    in Ihren Vertrag. Da finden Sie mit Sicherheit irgendwo den Passus: "Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht". Der Unternehmer wird sich in den nächsten Wochen sowieso nicht mehr an die 1 m-Mauer erinnern können ... leidige Bauherren-Erfahrung :-)
  12. seid ihr denn so klein

    gewachsen, das ihr nicht drübergucken könnt? oder gehört ihr auch nicht zu den sitzriesen? ;-) wenn überhaupt, würde ich das so wie andre versuchen, Nachteil wäre dann allerdings eine stufe. versucht euch gütlich zu einigen. das ganze ist doch den stress nicht Wert, siehe "lehrgeld". MfG Holzauge :-) PS: wenn das der einzige "Mangel" ist, dann gibt es tausende, welche sofort tauschen würden!
    • Name:
    • Herr Holzauge
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