Hallo Bau (-rechts) Experten! Uns steht die letzte Rate (10.000 €/3,5 %) zur Überweisung an. Die Mängel nach Abnahmeprotokoll sind zum Großteil beseitigt. Jedoch ist ein wesentlicher Punkt offen: bei den Verkaufsgesprächen wurde uns eine Dachterrasse (ca. 3x7 m) präsentiert. Es ist eine DGAbk. Wohnung mit 1 m Kniestockhöhe, 24 °DN. Diese Dachterrasse hätte zur Außenwand hin eine Brüstungsmauer 1 m hoch/7 m lang/Westseite. Realisiert wurde nun angeblich aus bautechnischen Gründen eine Mauerhöhe von 1,28 m - wir sitzen also im wahrsten Sinne im Schuhkarton uns sehen nur Mauer! Bei früheren Gesprächen wurde bereits über einen Ausgleich am Ende nachgedacht. Außerdem werfen wir dem Bauträger übermäßig notwendigen Nerven-, Kosten- und Zeitaufwand unsererseits vor (Kontrolle, Telefonate, Faxe, Fahrten, Diskussionen), da die Bauleitung trotz schlüsselfertigen Bauens nicht in der Lage war, diese auch tatsächlich zu bieten.
In welcher Größenordnung sollte hierzu der vom Bauträger erstattete Betrag liegen? Welche stichhaltigen Argumente kann ich bringen, um ihn auch tatsächlich zur Erstattung zu bewegen? MfG S. Lingen
Überweisung der letzten Rate/Baumängel
BAU-Forum: Neubau
Überweisung der letzten Rate/Baumängel
-
Für die Nerven dürfte es ...
Für die Nerven dürfte es wohl nichts geben, wenn Sie nicht rechtzeitig Abmahnungen, Fristsetzungen mit Ablehnungsandrohung usw. usw. geschrieben haben. Für 2 m² Mauerwerk 10.000 € einzubehalten, dürfte etwas viel sein. Weiterhin ist es eine Vertragsfrage VOBAbk. oder BGBAbk.). Vorschlag: Einigen Sie sich mit dem Bauträger/Generalunternehmer usw. auf: entweder a) angemessene Minderung oder b) Nachbesserung. In dem Fall sollten Sie, um Ihre Zahlungswilligkeit zu beweisen das Geld auf Anderkonto zahlen. Ein Prozess, kostet weitaus mehr Nerven und ist weitaus langwieriger, als alles andere. Keine Rechtsberatung, nur Erfahrung. -
warum wussten sie das denn nicht vorher?
es steht doch vorher fest, wie hoch die Wände werden ...
wieder nur nach 100stel Plänen gebaut? dann müssen sie sich doch jetzt nicht wundern..
für Gespräche am Telefon, Fahrten etc. können sie nichts abziehen. das sind kosten, die jeder Bauherr hat..
das mit der Dachterrasse hatten sie ja offensichtlich schon geklärt - ist Verhandlungssache, m.e. fällt sowas allerdings vor einreichen des bauantrages auf, spätestens jedoch bei der Ausführungsplanung. -
Antworten
Danke für die Antworten. Die detaillierten Ausfürungspläne wurden uns erst nach dem Kauf präsentiert. Bis dahin war für uns die 1 m hohe Mauer selbstverständlich. Der Bauträger hatte unserer Meinung nach auch technische Möglichkeiten, dort z.B. einen Dachausschnitt zu erstellen. Für diese Änderung war jedoch der Baufortschritt schon zu weit (Fallrohre). Geplant war eine 1,41 m hohe Mauer. Nur mit Mühe konnten wir die Architekten wenigstens noch von der Möglichkeit mit 1,28 m überzeugen. Jedoch äußerten wir schon damals unsere Unzufriedenheit (leider nur mündlich.
Wie hoch ist denn eine angemessene Minderung (Richtwert) in diesem Fall? -
Aus welchen bautechnischen Gründen
konnte denn die 1 m Mauer nicht realisiert werden? Gibt ja mit Sicherheit einen plausiblen Grund dafür. Sind die 1 m schriftlich vereinbart worden? Seien Sie mir nicht böse, aber es erweckt ein bisschen den Anschein, dass Sie nur mindern möchten und an einer etwaigen Nachbesserung gar nicht interessiert sind -
Wenn ich das ...
Wenn ich das richtig interpretiere haben Sie nichts schriftliches in der Hand, woraus die 1 m Brüstungshöhe draus hervorgeht?! Alles nur mündlich geregelt, keine schriftlichen Protokolle über die Vereinbarung? Also aus meiner Sicht, sehe ich dann schwarz für Ihr Anliegen, hier einen Mangel geltend zu machen ... : ((( -
Antworten
In der Tat haben wir leider nichts schriftliches zu der 1 m Absprache in der Hand. Der Bauträger redete sich zum Zeitpunkt der Feststellung der überhöhten Brüstungsmauer mit zu großem Änderungsaufwand heraus, da der Baufortschritt schon so weit war: die geplante Lage der Fallrohre sowie der gesamte Dachaufbau (Aufsparrendämmung) ließ keinen Dachausschnitt mehr zu - Ende! Was ist denn eigentlich eine mündliche Absprache noch Wert und wie hoch hätte er denn die Mauer machen können/dürfen, ohne das wir ein Recht auf Änderung bzw. Entschädigung haben? Für uns ist dieser Punkt nun mal ein fundamentaler Vertrauensbruch und wir sehen keine Andere Möglichkeit, als vom Bauträger ein "Schmerzensgeld" zu bekommen. Eine Nachbesserung jetzt wäre sehr aufwendig, es handelt sich um ein 10 Familienhaus mit zwei DGAbk. Wohnungen, die je eine Dachterrasse dieser Art haben. Die darunterliegenden Wohnungen haben zur gleichen Seite Balkone (8 Stück). -
Verbuchen Sie es ...
Verbuchen Sie es unter Lehrgeld / Erfahrung, denn mündliche Nebenabreden gehören schriftlich fixiert : ((( -
was eine mündliche Vereinbarung Wert ist?
Nichts.
Leidige Bauherrenerfahrung. -
aber auch leidige Generalübernehmer-Erfahrung ...
-
28 cm
Wenn ich es richtig interpretiere sind die 28 cm Ihr Problem. Rechtlich stehen Ihre Chancen schlecht, siehe Vorredner. Vorschlag zur Problembeseitigung:
Wenn die Wand zu hoch ist dann heben Sie doch den Boden an!? z. b: aufgeständerter Holzbohlenbelag.
Es kommt natürlich auf die genauen baulichen Gegebenheiten an (Breite/Länge, Bodentiefe Fenster, Stufen vor Terrassentür etc.) Aber eventuell wäre dies ja eine machbare Sache um nicht im "Schuhkarton" zu sitzen.
P. S: nur ein "Laientipp", evtl. haben die Fachleute bessere Ideen -
Schauen Sie mal ...
in Ihren Vertrag. Da finden Sie mit Sicherheit irgendwo den Passus: "Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht". Der Unternehmer wird sich in den nächsten Wochen sowieso nicht mehr an die 1 m-Mauer erinnern können ... leidige Bauherren-Erfahrung -
seid ihr denn so klein
gewachsen, das ihr nicht drübergucken könnt? oder gehört ihr auch nicht zu den sitzriesen?wenn überhaupt, würde ich das so wie andre versuchen, Nachteil wäre dann allerdings eine stufe. versucht euch gütlich zu einigen. das ganze ist doch den stress nicht Wert, siehe "lehrgeld". MfG Holzauge
PS: wenn das der einzige "Mangel" ist, dann gibt es tausende, welche sofort tauschen würden!
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Überweisung, Rate". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Schädigt Heizen mit Pellets unsere Wälder?
- … schon weh. Da wird keine Fachfirma bestellt, geschweige denn ein Energieberater oder Fachplaner beauftragt, siehe die vielen Foreneinträge hier, wo Leute nach …
- … wie viele energetische Gebäudaufrüstungen hätte die kfw wohl von der Lehmann-Überweisung fördern können? …
- … für ein Nischenprodukt und werde mir deshalb auch keine zulegen bzw. rate auch Bauherren ab. Von der für mich relativ CO2-Diskussion mal abgesehen, …
- BAU-Forum - Bautagebuch - Baubuch
- … Es werden dort alle Rechnungen und Überweisungen eingetragen und aufgeschlüsselt. …
- … Für die Auszahlung der letzten Rate muss man das Baubuch und die aufgelisteten Rechnungen vorlegen. …
- … Hier kannst du alles erleben: Höhen und Tiefen. Ratet mal, wo ich gerade SCHWEBE ... (psssssst: Dank zurück, Lob tut …
- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Grundrissplanung durch Architekten
- … jeder Ecke, da kann Sie der Bekannte ja auch weiter beraten. Die Probleme treten aber doch meistens während der Bauphase auf …
- … beschränkten. Wenn einem ALLE Bekannten vom Architekten ab- und zum Bauzeichner raten und man selbst keine Ahnung hat, was wird man dann wohl …
- … ich durch den Bund deutscher Architekten und Baumeister wirklich gut beraten und aufgeklärt wurde) nur noch mit Architekt bauen. Bauzeichner haben anscheinend …
- … die rechtliche Situation so unklar, dass auch ein Anwalt davon abgeraten hat. Verkaufen lässt sich das Ding nicht. …
- … Hand nimmt und erst Geld sehen wollte und wir dann nach Überweisung wiederkommen dürfen, war dieses Thema für uns gestorben. …
- … lassen Sie sich unverbindlich bei einem Architekten in Ihrer Nähe beraten , das dürfte doch kaum verboten sein? Und es würde zur …
- BAU-Forum - Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus - Dämmung zu dünn
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Qualitätsmängeol beim VEKA-Profil
- … Montageteam informierte, dass eine Balkontür falsch geliefert wurde, konnte ich die Überweisung, da noch nicht gebucht wieder stoppen. Wollte dann 90 % überweisen, damit …
- … wieder 8 Wochen sinnlos rum und ich muss zahlen ... Was raten die Fensterfachleute? Kann man die Fenster auch nachträglich von innen mit …
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Ärger mit Innentüren
- … Ausbesserungskosten gegenüberstellen. Lohnt es sich? Ich persönlich zahle nur noch per Überweisung, nachdem ich die Ware gesehen habe. Aber warten sie einfach noch …
- … Sie ein paar Schuhe im Versandhandel bestellt hätten. Die Verbraucherzentralen beraten Sie da umfassen und kostengünstig. …
- … Ich kann nur jedem raten, niemals vollständig zu bezahlen, bevor man nicht alles genauestens überprüft …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Abtretung Barvermögen
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Wie Finanziere ich am besten?
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Kredit für ETW teils Bank teils LBS?
- … Und lassen Sie den Berater nie wieder ins Haus, der Ihnen so etwas andrehen will. …
- … 500,- Überweisung an ein Tagesgeldkonto …
- … 287,92 Rate für die 50.000,- Finanzierung …
- … nicht die freigewordenen KfW-Mittel in die Finanzierung ein? Wenn Sie die Raten nicht mehr an die KfW zahlen, sondern an die finanzierende Bank, …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Annuität 8 % ... wer kann sich das leisten..
- … so billig wie nie ist, ist eindeutig Falsch! Zwar werden die Raten dadurch niedriger, wer aber weniger zahlt, kann auch nur weniger tilgen. …
- … die Zinsen am Markt auf 7 oder 8 % angewachsen, ist seine Rate plötzlich viel höher. …
- … bei einer 10-jährigen Zinsbindung für 4,28 %. Stolz, sich die 748 Rate leisten zu können, unterschreibt sie den Kreditvertrag. …
- … 1 % Annuität ein. Dazu muss man wohl das Marketing der Finanzberater/Bänker loben bzw. rügen, je nachdem aus welcher Richtung man es …
- … aus Angst vor dem Wegfall der Eigenheimzulage eine Ich-kann's-mir-gerade-noch-so-leisten-Finanzierung angeraten bekamen. Im Glauben, dass ihr 25 -Bausparvertrag (den sie zur Absicherung …
- … zu prüfen, wo die eigene Belastungsgrenze ist. Wenn man später die Raten Aufgrund von höheren Zinsen nicht mehr zahlen kann, ist das Drama …
- … machen, es derart anzulegen. Aber dann bitte dem Geld auf dem Überweisungsträger Tschüss sagen und über jeden Tag, den es noch da …
- … Ein guter Anlageberater ist durchaus in der Lage, so etwas zu erstellen. Selbst ich …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Überweisung, Rate" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Überweisung, Rate" oder verwandten Themen zu finden.