Pauschalvertrag Rohbau: Nachträge, Mehrkosten & Architektenfehler – Was tun bei Abweichungen?
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Pauschalvertrag Rohbau: Nachträge, Mehrkosten & Architektenfehler – Was tun bei Abweichungen?

Die Ausschreibung für unseren Rohbau wurde vom Architekten gemacht und überprüft. Es wurde ein Preis mit der Rohbaufirma verhandelt und dieser wurde pauschaliert. Im Zuge der Arbeiten stellte sich dann aber heraus, dass immer wieder Nachträge nötigt waren, weil der Architekt Mengen ändern musste oder Leistungspositionen vergessen hatte. Wir hatten ständig Nachtragsangebote und dadurch teilweise erhebliche Mehrkosten. Im Zuge der voran schreitenden Arbeiten ist es dann auch nicht möglich gewesen andere Vergleichsangebote einzuholen. Was ist denn der Sinn einer Pauschalierung, wenn sowieso ständig der Preis sich ändert? Leider hat sich diese blöde Art des Architekten durch sämtliche Gewerke gezogen, sodass wir am Ende sicherlich unser Preisvorstellung um 20 % überschreiten werden.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

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    Bei einem Pauschalvertrag im Rohbau ist die vereinbarte Summe grundsätzlich bindend. Nachträge entstehen, wenn sich der Leistungsumfang ändert. Dies kann durch Anordnungen des Architekten oder unvorhergesehene Umstände geschehen.

    🔴 Gefahr: Wenn die Nachträge nicht klar geregelt sind, kann es zu erheblichen Mehrkosten kommen.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Prüfen Sie den Bauvertrag: Welche Regelungen gibt es zu Nachträgen?
    • Dokumentieren Sie alle Änderungen: Halten Sie jede Anordnung des Architekten schriftlich fest.
    • Fordern Sie Vergleichsangebote ein: So können Sie die Angemessenheit der Nachtragsangebote überprüfen.
    • Suchen Sie rechtlichen Rat: Ein Anwalt für Baurecht kann Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Pauschalvertrag und die Nachträge von einem Bausachverständigen oder Anwalt prüfen, um Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Pauschalvertrag
    Ein Pauschalvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine feste Summe für die gesamte Leistung vereinbart wird. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten höher sind als die vereinbarte Summe. Nachträge sind nur in Ausnahmefällen möglich.
    Verwandte Begriffe: Einheitspreisvertrag, Bauvertrag, Werkvertrag
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Änderung des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss. Nachträge können durch Anordnungen des Architekten oder unvorhergesehene Umstände entstehen. Sie müssen schriftlich dokumentiert und vom Auftraggeber genehmigt werden.
    Verwandte Begriffe: Mehrkosten, Bauzeitverlängerung, Bauvertrag
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauverträgen regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
    Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, Baurecht
    Architektenfehler
    Ein Architektenfehler liegt vor, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt und dadurch Schäden verursacht. Dies kann beispielsweise durch Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler oder fehlerhafte Leistungsbeschreibungen geschehen.
    Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Planungsfehler, Haftung
    Mehrkosten
    Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, die im Rahmen eines Bauvorhabens entstehen und nicht im ursprünglichen Vertrag vereinbart waren. Sie können durch Nachträge, unvorhergesehene Umstände oder Fehler verursacht werden.
    Verwandte Begriffe: Nachtrag, Bauvertrag, Kostenüberschreitung
    Leistungsposition
    Eine Leistungsposition ist eine einzelne Leistung, die im Leistungsverzeichnis eines Bauvertrags aufgeführt ist. Jede Leistungsposition ist mit einer Beschreibung, einer Menge und einem Preis versehen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Einheitspreis, Bauvertrag
    Mengenabweichung
    Eine Mengenabweichung liegt vor, wenn die tatsächlich erbrachten Mengen einer Leistung von den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen abweichen. Mengenabweichungen können zu Nachträgen und Mehrkosten führen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Nachtrag, Bauabrechnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Pauschalvertrag im Bauwesen?
      Ein Pauschalvertrag ist ein Bauvertrag, bei dem eine feste Summe für die gesamte Leistung vereinbart wird. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer das gesamte Bauvorhaben zu diesem Preis fertigstellen muss, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Nachträge sind nur in Ausnahmefällen möglich.
    2. Wann sind Nachträge bei einem Pauschalvertrag gerechtfertigt?
      Nachträge sind gerechtfertigt, wenn sich der Leistungsumfang ändert, beispielsweise durch Anordnungen des Architekten oder unvorhergesehene Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Diese Änderungen müssen schriftlich dokumentiert und vom Auftraggeber genehmigt werden.
    3. Was tun, wenn der Architekt Mengen ändert und Nachträge erforderlich werden?
      Wenn der Architekt Mengen ändert, sollten Sie dies schriftlich festhalten und ein Nachtragsangebot von der Rohbaufirma einholen. Vergleichen Sie dieses Angebot mit anderen Angeboten, um die Angemessenheit zu prüfen. Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Mengenänderung mit dem Architekten.
    4. Wie kann man sich vor unberechtigten Nachträgen schützen?
      Um sich vor unberechtigten Nachträgen zu schützen, sollten Sie den Bauvertrag sorgfältig prüfen und alle Änderungen schriftlich festhalten. Fordern Sie detaillierte Nachtragsangebote ein und vergleichen Sie diese mit anderen Angeboten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Bausachverständigen oder Anwalt beraten.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschalvertrag und einem Einheitspreisvertrag?
      Bei einem Pauschalvertrag wird eine feste Summe für die gesamte Leistung vereinbart, während bei einem Einheitspreisvertrag die einzelnen Leistungen nach tatsächlich erbrachten Mengen abgerechnet werden. Der Einheitspreisvertrag bietet mehr Flexibilität bei Änderungen, birgt aber auch das Risiko von Kostenüberschreitungen.
    6. Welche Rolle spielt die VOBAbk. bei Nachträgen im Pauschalvertrag?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauverträgen. Sie kann auch bei Pauschalverträgen zur Anwendung kommen, insbesondere wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Die VOB enthält Regelungen zu Nachträgen und deren Abrechnung.
    7. Was bedeutet "BGB-Vertrag" im Bauwesen?
      Ein BGB-Vertrag ist ein Bauvertrag, der auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) basiert. Im Gegensatz zur VOB/B sind die Regelungen des BGB weniger detailliert und bieten mehr Spielraum für individuelle Vereinbarungen.
    8. Wie sollte man Nachträge dokumentieren?
      Nachträge sollten immer schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation sollte die genaue Beschreibung der Änderung, die Begründung für die Änderung, das Nachtragsangebot des Auftragnehmers und die Genehmigung des Auftraggebers enthalten. Fotos und Skizzen können die Dokumentation ergänzen.

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  2. Architektenfehler im Rohbau: Anwaltliche Beratung empfohlen!

    Da ich Ihren ...
    Da ich Ihren Architektenvertrag nicht kenne, kann ich Ihnen nur raten zum Anwalt zu gehen. Es stellen sich hier mehrere Fragen: u.a. hat Ihr Architekt einen Beratungsfehler begangen oder hat er schlicht und einfach "Sch ... " gebaut. Dann wäre eventuell über die Haftpflicht des Architekten etwas zu machen. Wie ich Ihren Worten entnehme haben Sie bereits Zusatzaufträge erteilt, schauen Sie mal was Sie noch retten können.
  3. Pauschalierung im Bau: Vereinfachte Abrechnung vs. Risiko

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Sinn der Pauschalierung
    Der Sinn der Pauschalierung liegt in der vereinfachten Abrechnung. Je nach Gewerk kann der Aufwand für die Erstellung genauer Aufmaße und umfangreicher Rechnungen schnell 3 % der Auftragssumme verschlingen. Aus diesem Grund lassen sich viele Auftragnehmer auf eine nachträgliche Pauschalierung ein. Manchmal können sie auch nicht anders, wenn von Beginn an ein Pauschalangebot verlangt war. Pauschalangebote können auch von Anbieterseite aus initiiert sein, wenn keine Ausschreibungsunterlagen erstellt wurden.
    Der Grund für die Pauschalierung (durch den Auftraggeber initiiert) liegt aber woanders: der ausschreibende Planer will sich Arbeit und Zeit sparen (für Massenermittlung und Leistungsbeschreibung, Prüfung der Abrechnung). Er glaubt irrigerweise, er könne dem Auftragnehmer einseitig das Massen-Risiko, das Risiko für Planungsfehler und das Risiko für geänderte oder unvorhergesehene Leistungen übertragen. Dies ist aber zumindest mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht wirksam möglich. Schließlich bezieht sich die Pauschalierung nicht nur auf die Vergütung, sondern auch die Leistung ist festgeschrieben. Bei Abweichungen zu Lasten des Auftragnehmers sind Nachträge vorprogrammiert. So lange sich die Leistung nur innerhalb einer geringen Schmerzgrenze verändert, wird der Auftragnehmer dies schlucken, aber irgendwann ist der Punkt überschritten, an dem sich die Abrechnungsarbeiter lohnt und er wird sich zu Recht daran erinnern, dass geänderte und zusätzliche Leistungen auch beim Pauschalvertrag einen zusätzlichen Vergütungsanspruch auslösen können.
    Die meisten Pauschalverträge sind m.E. unfair. Hat der Ausschreibende fehlerhaft zu hohe Mengen angesetzt, geht das möglicherweise unbemerkt zu Lasten des Bauherrn. Im umgekehrten Fall muss der Auftragnehmer erst große Hürden nehmen, um die Mehrungen nachzuweisen und die Vergütung durchzusetzen. Nur in wenigen Fällen stimmt am Ende das Leistungs-Soll mit dem Leistungs-Ist so genau überein, dass die Vorteile der Pauschalierung durch vereinfachte Abrechnung beiden Parteien zugute kommen.
    Wurde eigentlich das Architektenhonorar auch pauschaliert (auf der Basis der zu niedrigen Baukosten natürlich)? Wurde bei der Festsetzung des Honorars der Minderaufwand wegen pauschlierter Vergabe und Abrechnung berücksichtigt?
  4. Pauschalpreise im Bau: Ursprung & Risiken für Bauherren

    Dem Allen muss ich als verarbeitendes Gewerbe mal widersprechen!
    Woher kommt den eigentlich der Drang zum Pauschalpreis? ... Meine Antwort drauf "Sie kommt von den Fertighaushersteller die mit 08/15 Preisen z.B. 249.000,- DM dauernd werben" und wehe dem da kommt noch was an Extras dazu DANN muss da teuer bezahlt werden.
    Heute holt sich bald jeder Bauherr der später dann doch koventionell baut ein Angebot von diversen Fertighausbauern ... und dann hat er nur noch den Drang bei seinem Häuserl auch alles zu pauschalieren.
    Und die Praxis wie sieht das den aus? ... Der Architekt rechnet die Massen zusammen ... der Bauherr überlegt derweil ... sieht das eine oder andere und plant im Kopf schon fast das halbe Haus dann um.
    Dann der große Tag verhandelt wird bis auf Teufel komm raus bis der Pauschalpreis steht ... Skonto wird noch abgezogen ... und das es ja ein krummer Betrag rechnen wir nach unten! ... ALLES klar jeder ist glücklich und der Pauschalvertrag unterschreiben ALLE voller Zuversicht!
    Und was kommt? ... ja das was ja kommen musste der Bauherr will seine Wünsche natürlich jetzt ALLE einbringen ... er hat ja schließlich einen Pauschalvertrag ... da werden Fundamente für Gartenhäuschen usw. zusätzlich abverlangt ... WEIL es ist ja ein Pauschalvertrag ODER plötzlich sitzt die Badewanne im Himmel die Stufen Podest usw. klar macht der Bauunternehmer ... WIR haben ja einen Pauschalvertrag ... oder plötzlich die Idee "Eine gemauert Runddusche" super machen wir ... Wie gehabt ist ja eh ein Pauschalvertrag!
    ALSO hört mir bloß mit euren Pauschalverträgen auf ... diese Verträge werden abgeschlossen wenn der Bauunternehmer regelrecht ausbluten hat müssen und dann doch am Ende noch um seinen Lohn beschissen werden soll!
    Ihn meiner 12 Jährigen Tätigkeit hat ich den Fall mit dem Pauschalvertrag ca. 10 mal ... jedes mal war ich am Ende der Gelackmeierte aus Gründen siehe oben ... ODER muss/soll bei jedem Pauschalvertrag bereits eine Klage wegen Mehrarbeit eingerechnet werden!?!
    Sorry ABER diese Pauschalverträge dienen nur zum Streiten wie sieht's den Aus ... Die Massen werden noch im Werkplan ermitteln was man nicht weiß wird geschätzt ... ABER nicht zugunsten des Bauherrn! und nach Abschluss des Vertrages haben wir Zeit und machen in aller Ruhe den Werkplan ... und der sieht manchmal ganz anders aus als der Eingabeplan! ... der schlimmste Fall in Sachen Pauschalpreis war als wir 4 Doppelhäuser Bauten und der Statiker nach Abschluss des Pauschalpreises der Meinung war er benötige Giebel- und Wandringanker sowie betonierte Mauerwerksstützen usw. usw. usw. ca. 15.000,- DM Gesamtmehrkosten was meinen SIE was damals der Bauherr meinte als wir unsere Nachträge stellten?!? (nur ein Teil wurde bezahlt)
    Fazit: Pauschalpreise bei ungenauen Auftragsmassen gehören genau so in den Mülleimer geworfen wie Angebote OHNE Pläne! ... bei beiden kann man davon ausgehen, dass beschissen werden soll!
  5. Pauschalvertrag: Architektensicht & Konkursrisiko im Rohbau

    Foto von

    ich sehe keinen Widerspruch zu meinem Beitrag Herr Thalhammer
    Natürlich habe ich mehr aus der Sicht des Architekten geschrieben. Aber ich glaube, die pauschalierenden Architekten sind in meinem Beitrag nicht gut weggekommen. Damit Sie sehen, dass Sie kein Einzelschicksal sind: ich war 5 Jahre baugewerblich tätig, geschäftsführender Gesellschafter einer mittelständischen Rohbaufirma. Mein Ausflug ins gewerbliche Lager endete mit einem Konkurs, verursacht durch einen Pauschalauftrag. Der Auftraggeber, ein großer Konzern, hat einen Betrag von über drei Mio DM drei Jahre lang nicht bezahlt. Es handelte sich hier um Nachträge zu einem 30-Mio-Pauschalauftrag. Auf Grund mangelhafter Haustechnikplanung mussten z.B. über 1000 (i.W. eintausend) plangemäß hergestellte Wanddurchbrüche in KS-Wänden, teilweise mit Sichtbetonstürzen, z.T. mehrere m² groß und meist direkt unter der 6 m hohen Decke, nachträglich geschlossen und an neuer Stelle wieder hergestellt werden. Allein die Foto- und Planänderungsdokumentation zu diesen AG-seits veranlassten Änderungen füllte 7 Aktenordner. Schließlich musste für jede einzelne Aussparung nachgewiesen werden, dass sie am Tag der Herstellung dem an diesem Tag gerade gültigen Plan entsprochen hatte (die Planindices hatten utopische Höhen erreicht, täglich kamen 10 Änderungsfaxe). Die Leistung ging als eine der Hauptpositionen mit über 1 Mio DM in den Nachtrag ein. Durch Umplanungen bei laufendem Bau kam es auch zu Stahlbetonmehrmengen von gerade mal 5000 (i.W. fünftausend) m³. Auch hier musste nachgewiesen werden, welche der Bauteile in den rund 1000 (i.W. eintausend) m² Angebotsplänen enthalten waren und welche nicht. Als nach fast drei Jahren außergerichtlichem und gerichtlichem Streit, verbunden mit 400.000 DM Gutachter- und Anwaltskosten (Gutachterkosten, Anwaltskosten) zuzüglich Zinsbelastung von fast 1 Mio endlich ein Vergleich zu Stande kam, war es für die ansonsten normal laufende Firma zu spät. Wenigstens bin ich jetzt in Baurechts- und VOBAbk.-Streitigkeiten gestählt 🙂
  6. Zusatzinfo: Insolvenzrechtliche Aspekte bei Bauverträgen

    Foto von

    vergessen:
    und im Insolvenzrecht auch 🙂
  7. Festpreis-Sanierung: Detaillierte Ausschreibung als Schutz?

    Bin ich dann auch ein "Böser"?
    Auf Wunsch des Auftraggebers war ein Angebot für eine Sanierung als Festpreis anzugeben. Allerdings gab es exakte Ausschreibung dazu, mit allen nötigen Massen (bei der Entsorgung sowohl Gewicht als auch Volumen). Einschließlich Beschreibung der Zugänglichkeit und Lagermöglichkeiten sowie Einschränkungen. Die gesamte Baustelle war als Anhang in Bildern beschrieben, ebenso Detailpunkte.
    Die Angebote kamen rein (in diesem Falle zwischen 121.000 und 138.000 DM gerundet) und aus diesen exakten Angeboten wurden dann Festpreise gemacht.
    Kann Herr Thalhammer mit dieser Art leben? Ich bin kein Architekt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Pauschalierung im Bau: Das Problem liegt im Procedere!

    Foto von

    nicht die Pauschalierung ist das Böse
    sondern das Procedere, das der Unternehmer bei Änderungen durchlaufen muss. Mit dem süffisanten Hinweis "Pauschal" lässt man ihn fast (Thalhammer) oder ganz (mich) verhungern. Im Grunde sind viele normale LVAbk.-Positionen bereits Pauschalen, was den Preis betrifft. Es werden mehrere Kostenbestandteile (Lohn, Stoffe, Gerät, Energie, Gemeinkosten, teilweise unterschiedliche Leistungen) zusammengefasst. Nur tue ich mich beim Abrechnen leichter. Stand 1 St. Schacht im LV und werden es 2 St., kann ich 2 St. abrechnen. Aber bis aus "1 Stück Haus pauschal" 2 Stück Haus werden ist es ein weiter Weg.
    Zu Ihrem Fall Herr Beisse: wenn sich das Bausoll nicht verändert hat ist das ein Beispiel für eine Pauschalierung zum Vorteil aller. Ob was Böses im Sinn von "moralisch verwerflich" dabei war, kommt auf Ihre schwarzen Gedanken an 🙂
  9. Handwerkerfreundliche LV: Aufrundung der Massen beim Dach

    Ich geb ja zu *rot werde*
    Ich war da sehr Handwerkerfreundlich, weil ich die Massen nach oben hin aufgerundet habe. Nein, da verändert sich nix. Ich habe natürlich vergessen, dass ich vorher natürlich das betreffende Dach an mehreren Stellen geöffnet habe. Auch diese Bilder waren dem LVAbk. beigefügt. Die Auftraggeber hatten nur mit einem anderen ausschriebenden Architekten schlechte Erfahrung gemacht und bestanden daher auf Festpreis. Vielleicht haben die jetzt etwas zu viel bezahlt. Da es sich allerdings um eine Verwaltung handelt, wird der Mehrpreis für den einzelenn nicht mal eine Mark erreichen. Ich denke, damit kann jeder leben.
    Wenn Sie die Ausschreibung interessiert, sende ich die gerne per E-Mail zu (pdf)
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Ausschreibung Dachsanierung: Konkurrenzanalyse erwünscht!

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    her damit
    mal sehen wie die Konkurrenz ausschreibt. Dachsanierung hatte ich noch nie auszuschreiben, vielleicht kann ich noch was lernen 🙂
  11. Preisspiegel gesucht: Vergleich für Dachsanierung?

    Geht los
    Muss nur suchen 🙂 Auch Preisspiegel?
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. Preisspiegel: Das Salz in der Suppe für Ausschreibungen!

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    ist da
    der Preisspiegel wäre das Salz in der Suppe!
  13. Kritik erwünscht: Anonymisierter Preisspiegel folgt!

    Tz Tz, da reicht man den kleinen Finger 🙂
    Ich muss erst die Namen rausnehmen und in pdf umwandeln ...
    Ach so. Kritik immer erwünscht.
    • Name:
    • Martin Beisse
  14. Pauschalvertrag: Denkt jemand an den Fragesteller?

    Jetzt ist die Grundsatzdiskussion ...
    Jetzt ist die Grundsatzdiskussion in vollem Gange, logisch bei dieser Fragestellung. Aber liebe Leute, hat jemand von Euch mal an den Fragesteller gedacht?
  15. Pauschalvertrag: Konkrete Infos für Antworten nötig!

    Klar tun wir das
    Aber die Frage ist ja auch eine Grundsatzfrage. Ist ja nichts konkretes dabei. Was Solen wir denn ohne weitere Info dazu sagen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  16. Sinn der Pauschalierung: Ausführliche Antwort & Kritik

    Foto von

    also an mir liegt es nicht 🙂
    liebe Bergs, das war das erste an was ich gedacht habe, deshalb auch meine ausführliche Antwort zum Sinn der Pauschalierung, so lautete die Frage. Danach ist es natürlich mit mir durchgegangen *zugeb*. Also Experten ran!
    PS: Übrigens ging Ihre Antwort, einen Anwalt zu nehmen, m.E. völlig an der Fragestellung vorbei *stichel*
  17. Pauschalierung: Präzise Leistung = Mögliche Ausnahme!

    JA Herr Bruno Stubenrauch
    so wie Sie den Fall geschildert haben läuft das immer in der Praxis ab und dabei gibt es nur einen Verlierer ☹
    Thema Beisse ... naja der Fall liegt hier schon etwas anders als bei einem ganzen Haus zumal ja Ausführung bzw. Leistung genau bestimmt waren ... sprich z.B. 20 Balkone gleiche Ausführung Menge usw. vorher genau bekannt ... Sowas kann man schon pauschalieren! ... ABER bei ganzen Häusern und dann noch SO Großprojekte wie Hr. Stubenrauch sie geschildert hat ... muss man schon schon überlegen ob man beim Pauschalieren nicht vorsätzlich über den Tisch gezogen wird!?!
    Wenn ALLE Hausaufgaben sprich Werk- und Statikpläne usw. auf den Tisch liegen und offen gespielt wird sprich einer Pauschalierung eigentlich nichts entgegen ... ABER in der Regel werden diese Hausaufgaben immer erst auf den letzten Drücker gemacht wobei der Statiker dafür eigentlich gar nichts kann ... es geht halt erst wenn der Werkplan des Architekten aufliegt bzw. die Wünsche des Bauherren auf dem Papier ... leider habe ich noch nie erlebt das andersrum gewesen wäre ... und so kommst zu Fällen wie Hr. Stubenrauch und ich sie beschreiben das man bei Pauschalieren von Aufträgen einfach mit "NEIN DANKE ICH STEH NICHT AUF BESCHISS" ablehnen muss!
    In 12 Jahre hat ich nur einen Rechtsstreit ich steh nicht auf Projekte wo von vornerein eigentlich der Prozess mit eingeplant werden muss ... sprich ich will jedem Bauherrn AUCH nach Jahren noch offen in die Augen schauen können und dabei nicht das Gefühl zu haben "Ich habe Ihn oder Er hat mich beschissen" ... Bei aller liebe Bitte Fair bleiben! ... ordentliche Leistung sollte auch Ordentlich bezahlt werden ... Murks ist etwas anders und wer Murks produziert sollte sich auch nicht beschweren wenn ihm dann Geld abgezogen wird!
    In diesem Sinne einen guten Abend
  18. Dachsanierung-Ausschreibung: Gerne auf Anfrage!

    Ist doch mein Reden
    Ich habe die Ausschreibung nicht zu Thalhammer geschickt. Nicht, weil ich das nicht will, sondern weil das wohl wenig Sinn hat. Es geht ja um eine Dachsanierung. Ist aber kein Geheimnis. Bei Bedarf schicke ich gerne
    • Name:
    • Martin Beisse
  19. Dachsanierung: Pauschalierung nur beim Runterwerfen?

    Was will ich mit einer Dachsanierung 🙂
    habe zwar ein Dach das mehr als Sanierungsbedürftig ist (die Fachleute würden staunen!) ... ABER selber naja wenn ich dabei viel mache dann ist's das runterwerfen der Alten Biber dann könnt man dann auch pauschalieren 🙂
  20. Dachsanierung: Keine Biber im abgesoffenen Zustand!

    Biber?
    Also abgesoffen uisses ja, Biber schwimmen da aber noch nicht drin rum 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  21. Dachdämmung: Luftige Angelegenheit mit Bibern?

    Nönö
    Biber nagen noch ned dran ... ABER Luft könnt ich bei dieser
    speziellen Dämmart zu hauf abgeben 🙂
  22. Architektenfehler: Bauherr zahlt bei Pauschalvertrag drauf!

    Nein Bruno ...
    ... der Punkt ist hier folgender: der Erfüllungsgehilfe (Architrekt) suggeriert dem unbefangenem Betrachter (sorry für die Wortwahl, aber es stimmt: dummer Bauherr) dass er ein Produkt Haus mit den Leistungsmerkmalen xy zum Preis von soundso viel € bekommt. Dann stellt sich raus, dass der Erfüllungsgehilfe sich verrechnet hat. Und damit ist selbiger dran. Dann gibt es doch nur zwei Möglichkeiten: entweder raus, oder anderswo wieder einsparen. Ich für mein Teil würde gnadenlos diesem Architekten die Mehrkosten von seiner Gage abziehen. Dieses wird der aber nicht auf sich beruhen lassen, sondern vielmehr auf seine HOAIAbk. pochen. Ergo: man streitet sich, und deswwegen zum Anwalt.
  23. Baukostenüberschreitung: Architektenhaftung schwer nachweisbar

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    ok 2. Versuch
    Hallo Bergs, stimmt. Ich habe meine Antwort zu dem einzigen Satz gegeben der ein Fragezeichen hinten dran hatte (Was ist der Sinn der Pauschalierung ...)  -  grammatikalisch korrekt gedacht, aber etwas am Problem des Fragestellers vorbei. Also jetzt meine Meinung zur Überschreitung der Baukosten um 20 %: Selbst wenn ein Fehler auf Architektenseite vorliegt, ist es schwierig bis unmöglich, Schadensersatz zu bekommen. Es ist nämlich kein Schaden errechenbar, da der Bauherr einen Gegenwert in Form einer wertvolleren Immobilie hat, der die Mehrkosten meist ausgleicht. Deshalb halte ich es für ziemlich aussichtslos, die 20 % von der Haftpflichtversicherung des Architekten holen zu wollen. Ein paar entmutigende Urteile dazu habe ich unten verlinkt.
  24. Pauschalpreis: Fokus auf die Kernfrage des Bauvertrags!

    am Thema vorbei
    Leider muss ich feststellen das hier im Forum immer wieder an der Frage vorbei diskutiert wird. Nach 2 Seiten Beiträgen, weiß man gar nicht mehr worum es eigentlich geht.
    Ich habe den Eindruck, das manch einer nur Spaß am Streit hat.
    Nun nochmal zurück zur Frage.
    Wir haben einen Pauschalpreis für eine Handwerkerleistung vereinbart, die unserer Arch. durch Planung und Ausschreibung ermittelt hat. Die Summe wurde Aufgrund von E.P. x Menge ermittelt. Der Preis wird im Werkvertrag festgelegt. Wir haben z.B. jetzt den Fall, dass 10 Wochen nach Fertigstellung des Daches, dem Arch. noch einfällt, das ein sog. "Kompriband? " fehlt. Diese Leistung muss noch nachträglich vergütet werden.
    Wir konnten aber als Laien davon ausgehen, das im Werkvertrag ein komplettes Dach bezahlt und beauftragt wird , oder? Ich mal gespannt, was noch alles fehlt. Planungsfehler?
  25. Pauschalierung: Vereinfachte Abrechnung vs. Ausnutzung?

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    Streit im Forum sieht anders aus,
    wir sind immer noch im Bereich einer sachlichen Diskussion. Ein bisschen müssen Sie sich an die eigene Nase fassen Herr Ehlers, weil Ihre Frage nicht exakt genug gestellt und für mich missverständlich war. Nochmal: Was ist der Sinn der Pauschalierung, wenn sich der Preis später doch ändert?
    Der Sinn der Pauschalierung ist einzig, die Abrechnung zu vereinfachen.
    Eine Pauschalierung macht keinen Sinn, wenn damit nur der Preis festgeschrieben wird, aber die Leistung variabel bleiben soll. Ich formuliere mal überspitzt: Lieber Unternehmer baue mir ein Stück Haus zum Festpreis, Basis ist das was ich in der Eile aufgestellt habe zuzüglich allem was ich aus Unfähigkeit vergessen habe. So etwas ist auch juristisch nicht haltbar.
    Hinter dem Verlangen nach Pauschalierung unter Ausnutzung der Marktlage und der Verhandlungsposition kann sogar böse Absicht stecken, die Auswirkungen wurden von Herrn Thalhammer und mir geschildert.
    Zu Ihrem Fall: Hinter dem Streben des Architekten nach Pauschalierung bei gleichzeitig mangelhafter Planung und Ausschreibung steckt böse Absicht, zumindest eine gehörige Portion Frechheit. Zum einen wird erst mal der Unternehmer in eine schlechte Position gebracht, zum anderen wird dem Bauherrn Kostensicherheit vorgegaukelt. Am Ende ist scheinbar der Unternehmer der Böse, weil er etwas nachfordert, der Bauherr ist enttäuscht weil es teurer wird und dem Architekten können Sie nichts anhaben, weil bei sorgfältiger Planung und Ausschreibung die Kosten von vorne herein höher gewesen wären, also gar kein Schaden im juristischen Sinn entstanden ist.
    Ich hoffe, ich liege diesmal näher an Ihrem Thema.
  26. VOB: Nebenleistungen vs. Besondere Leistungen beim Bau

    Foto von Stefan Ibold

    es gilt auch zu unterscheiden ...
    Moin zusammen,
    ... zwischen Leistungen, die auch ohne explizite Vereinbarung zur Funktionstüchtigkeit eines Gewerkes gehören, da "klaue" ich mal den Begriff "Nebenleistungen" aus der VOBAbk., und den "besonderen Leistungen" gem. VOB, die zusätzlich, z.B. als Hosenträger zum Gürtel, gewünscht werden, also nicht eigentlich zur Funktionstüchtigkeit und mangelfreien Ausführung gehören.
    Der Architekt macht es sich m.E. zu einfach, wenn er diese Hosenträgerleistung dem Handwerker aufs Auge drücken will. Es hängt ja immer in erster Linie davon ab, was vertraglich geliefert werden soll. Dafür gibt es ja die Leistungsbeschreibung. Handelt der AN danach, und es entsteht dem AGAbk./BH durch das Fehlen einer Leistung kein Nachteil, handelt er Regelkonform. Ansonsten hätte er Bedenken anmelden müssen.
    Und dann darf der AN auch die Sowieso-Kosten nicht aus den Augen verlieren.
    MfG
    Stefan Ibold
  27. Sachbeitrag verschwunden: Technisches Problem im Forum?

    Foto von

    Beitrag verschluckt?
    Ich glaube mittags noch einen Sachbeitrag hier geschrieben zu haben. Technisches Problem oder gelöscht? Wenn kein Beitrag mehr gewünscht ist, sollte der Thread erkennbar geschlossen werden.
  28. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Pauschalvertrag Rohbau: Nachträge, Mehrkosten & Architektenfehler

    💡 Kernaussagen: Bei Pauschalverträgen im Rohbau tragen Bauherren oft das Risiko für Planungsfehler des Architekten. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung und Massenermittlung sind entscheidend. Nachträge sollten kritisch geprüft und dokumentiert werden. Rechtliche Beratung durch einen Anwalt ist bei Unklarheiten ratsam. Die Pauschalierung dient primär der vereinfachten Abrechnung, birgt aber Konfliktpotenzial.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architektenfehler: Bauherr zahlt bei Pauschalvertrag drauf! diskutiert, kann ein Architektenfehler zu erheblichen Mehrkosten für den Bauherrn führen, besonders wenn dieser durch einen Pauschalvertrag gebunden ist. Es ist daher ratsam, den Architektenvertrag sorgfältig zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Pauschalierung im Bau: Vereinfachte Abrechnung vs. Risiko erklärt den Sinn der Pauschalierung als Vereinfachung der Abrechnung. Allerdings wird auch das Risiko für den Auftraggeber betont, insbesondere bei ungenauen Leistungsbeschreibungen. Eine detaillierte Ausschreibung mit exakten Massen ist daher essenziell, wie im Beitrag Festpreis-Sanierung: Detaillierte Ausschreibung als Schutz? hervorgehoben wird.

    Die Diskussionsteilnehmer beleuchten die Problematik von Pauschalverträgen aus verschiedenen Perspektiven. Einige betonen die Notwendigkeit einer klaren und umfassenden Leistungsbeschreibung, um das Risiko von Nachträgen zu minimieren. Andere weisen auf die Schwierigkeiten hin, Architektenfehler im Nachhinein nachzuweisen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der Beitrag Baukostenüberschreitung: Architektenhaftung schwer nachweisbar unterstreicht diese Problematik.

    Die Frage, ob eine Pauschalierung sinnvoll ist, wird kontrovers diskutiert. Während einige die Vereinfachung der Abrechnung als Vorteil sehen, warnen andere vor den Risiken, insbesondere bei unklaren oder unvollständigen Planungen. Der Beitrag Pauschalierung: Vereinfachte Abrechnung vs. Ausnutzung? thematisiert die mögliche Ausnutzung einer Pauschalierung durch den Auftragnehmer, wenn die Marktlage oder Verhandlungsposition ungünstig ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor Abschluss eines Pauschalvertrags eine detaillierte Leistungsbeschreibung und Massenermittlung durchführen lassen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen und die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Bei Nachträgen sollten diese kritisch hinterfragt und dokumentiert werden. Weitere Informationen zur VOB finden Sie im Beitrag VOB: Nebenleistungen vs. Besondere Leistungen beim Bau.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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