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  • Architekt / Architektur

  • 10728: Statiker hat sich verrechnet

Architekt / Architektur

Bauforen aktuell
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Statiker hat sich verrechnet 25.07.2006    

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Unser Statiker hat sich verrechnet, was ihm leider erst während der Rohbauphase aufgefallen ist. Dies führte dazu, dass es zu Mehraufwand beim Rohbau (Stahlbiegen auf der Baustelle) gekommen ist, der nicht im Rahmen des Festpreises verhandelt war. Im Endeffekt haben wir jetzt langwierige Diskussionen um den Mehraufwand, da nur schwer zu bemessen ist, was die Mehrleistungen gekostet hätten, wenn sie gleich bei der Vergabe mitverhandelt worden wären (wahrscheinlich deutlich weniger). Kann mir jemand Tipps geben, wie ich hier am besten gegenüber Statiker und Rohbauer auftrete.
Vielen Dank!

Name:

  • Thorsten
  1. Haken 25.07.2006    

    dran und weg, das sind genaugenommen sowieso-Kosten.
    Wenn Sie keine Einheitspreise haben, z. B.: für Betonstahl liefern und verlegen, dann wird es schwierig.
    Ansonsten kann der Mehrstahl Menge X Einheitspreis abgerechnet werden.

    Name:

    • Joern Doekel
  2. Um wieviele Tonnen oder Gramm geht es? 25.07.2006    

    Hallo,
    wen sich Ihre statiker verrechnet kann der Rohbauer wenig dafür!
    Um was für ein aufwand geht es?Sind das wirklich Mehrere Hundert kilo?
    Einzigste möglickeit den Rohbauer bezahlen(zu eine günstigere Kurs) mit dem statiker eine einigung finden.
    Die mehraufwand stahl hätten sie bei ein anderen statiker auch bezahlen müßen.
    Mfg.
    Yilmaz

    Name:

    • Yilmaz Ay
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.maurermeister.com
  3. Die verantwortlichkeitr für Biegeliste ist entscheidend 25.07.2006    

    Die Betonstahlliste, auch Biegeliste genannt, ist maßgebend für den Bewehrungsstahl, der vorgebogen auf die Baustelle geliefert wird. Mir scheint, diese Liste war fehlerhaft oder unvollständig, so dass vor Ort einzelne zusätzliche Eisen gebogen werden mussten, dies ist bis d=12 mm in Grenzen üblich. Es kommt auch vor, dass Deckeneisen zu kurz sind, und nicht ausreichend tief in das Auflager reichen. Dann müssen zusätzliche Eisen verlegt werden.
    In jedem Fall sollte der Bauherr, die eingereichte Tagelohnrechnung dem Ersteller der Bewehrungspläne zuschicken und um Stellungnahme bitten. Dann wird man weiter sehen.

    Name:

    • Hans-Joachim Wienert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.pmt-wienert.de/
  4. Bla 25.07.2006    

    Man, welch wichtigtuender Beitrag von Herrn Wienert.
    Biegeliste - dass ich nicht lache!
    + AndenHaarenherbeigezogeneBeispiele =?
    Entweder gibz mehr Infos "Worum geht's eigentlich genau?" oder die mitlesenden Fachleute schütteln weiter den Kopf über sinnfreie Beiträge, die wohl nur den Zweck haben, dass die email-Adresse platziert wird. "Fang-den-Laien" oder wie heißt das Spiel?

    • kotz*

    Name:

    • Herr JDB
  5. Sommerloch 25.07.2006    

    auf Biegen und Brechen
    ;-)

    Name:

    • Uwe Michael Filusch
  6. Na, das ist ja ein netter Umgangston hier. ... 25.07.2006    

    Na, das ist ja ein netter Umgangston hier. Dann werde ich die Sache noch etwas spezifizieren.
    Im Prinzip ist es so wie weiter oben ausgeführt. Es war natürlich ausgeschrieben wieviel vorgebogener Bewehrungsstahl zu liefern ist. Bedingt durch die Änderungen des Statikers mußten zusätzliche Eisen auf der Baustelle gebogen werden. Die Lohnkosten hierfür bewegen sich deutlich über dem, was die Lieferung vorgebogener Teile gekostet hätte. Die Mehrkosten (einige Tausend Euro) sind jetzt de fakto entstanden; mir geht es darum, ob dies dem Statiker irgendwie in Rechnung gestellt werden kann. Ich frage mich auch, ob solche vorgebogenen Eisen nicht einfach nachbestellt werden können und somit der zusätzlich Aufwand für das Biegen vermeidbar gewesen wäre. Verzeiht einem Laien seine Fragen, aber ich möchte den sog. Fachleuten mit den ich zusammenarbeite nicht hilflos ausgeliefert sein.
    Danke schon mal für die bisherigen Antworten.
    Thorsten

  7. Das reicht immer noch nicht. 26.07.2006    

    Wenigstens wissen wir jetzt, dass es nicht um Peanuts geht.
    Angebot: Sende mir eine eMail und wir telefonieren. Habe zwar wenig Zeit, aber das Ding interessiert mich.
    Kostet nix und vielleicht kommt eine einvernehmliche Schlichtung dabei heraus. Evtl. Veröffentlichung der weiteren Schritte bzw. des Ergebnisses nach Deinem Gusto.

    Name:

    • Herr JDB
  8. "nö" 26.07.2006    

    des reicht wirklich noch ned ... seit wann gibt der Statiker
    bei Angebotsabgabe des BU an wieviel Rundstahl gerade bzw.
    wieviel Rundstahl gebogen wird?
    iss es ned so daß da ein Preis im LVA hinter der to. Angabe
    des BST 500 S steht ... und da steht meist "geschnitten gebogen und
    positioniert" (!) ... und was auch noch interesieren würde wäre
    die Tatsache wieviel Zeit verging zwischen Herausgabe der
    Bewehrungspläne und dem Einbau (!)
    wenn man schon am raten iss da wär mein Tip daß hier ein
    BU seine Urlaubskasse aufzubessern versucht (!)

    Name:

    • Josef Thalhammer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  9. Wieso 26.07.2006    

    reicht das ned?
    Der Stahl hätte doch sowieso rein gemußt - ergo kein Verschulden des Statikers, denn er hat es ja noch gemerkt.
    Der BH muß den Stahl sowieso bezahlen.
    Der Bauunternehmer hat, verm. damit es schnell geht den Stahl vor Ort gebogen, ansonsten verm. bis zu einer Woche Lieferzeit (je nachdem wie gut man mit dem Stahlhandel kann)
    Wenn ich richtig verstanden habe gibt es ein Ur-LVA mit einem EP für geschnitten und gebogen.
    Also Tonnage x EP = Mehrkosten
    Für Vermeidung von Stillstandzeiten würde ich dem Bauunternehmer etwas mehr bezahlen, weil eine anständiger NAchtrag aus Vorhaltung, Stillstand - getörter Bauablauf bringt echt mehr!
    Deswegen abhaken!
    Gruss

    Name:

    • Joern Doekel
  10. Ist der Gott des Festpreises 26.07.2006    

    (total inclusive) etwa wirklich spurlos an die vorbeigegangen?
    Ich seh das Problem schon und alles nur weil der Bauherr stumpf eine scheinbar einfache, aber letztendlich dann doch teure Lösung gewählt hat: Festpreislösung. Denn BUs, die sich auf soetwas einlassen, haben entweder alle Unwägbarkeiten mit einkalkuliert oder spielen gnadenlos den Nachtragsjoker.

    Name:

    • Herr JDB
  11. Lassen 26.07.2006    

    wir mal die Frage außen vor, ob ich bei einem privaten BH einen Nachtrag durchsetzen soll, muß, will oder darf.
    Wenn der Bauunternehmer (BU) anhand eines LVA (Massenvorgabe durch wen auch immer nur nicht BU) einen Pauschalpreis vereinbart hat, dann sind Massenänderungen auch vergütungspflichtig.
    Wenn er die Massen selber rechnet, dann wird wohl irgendjemand die Vorgabe gemacht haben wieviel Stahl (Selber aus ner Statik rausziehen ohne Bew.-Pläne, na ich weiß nicht).
    Auch dann würde sich die Grundlage ändern, aber es wäre nicht so einfach dieses weiterzugeben.
    Ehrlich gesagt sehe ich das immer noch so das der Bauherr vergütungspflichtig ist, OHNE an z. B.: den Statiker Kosten weiterreichen zu können.
    (Unternehmerfreundlicher) Gruss

    Name:

    • Joern Doekel
  12. Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe ... 26.07.2006    

    ... dann geht es nicht um die Mehrkosten für den Stahl an und für sich, sondern lediglich um die Mehrkosten die das Biegen auf der Baustelle verursacht hat. Mal ganz abgesehen davon das ich keine Ahnung von diesen Dingen habe gibt der Fragesteller einen Betrag von mehreren tausend Euro an. Sollte dies zutreffen bin ich schon der Meinung das der Statiker aufgrund des von ihm begangenen Fehlers und der daraus resultierenden späten Korrektur der Stahlmengen mit im Boot ist.

    Name:

    • Klaus-Peter Alde
  13. Nö, 26.07.2006    

    denn übliche Ausschreibungstexte lauten: "Betonstahl ... gechnitten und gebogen, ... liefern und verlegen ..."
    Da ist biegen und schneiden Sache des BU.
    Wenn dieser nun auf der Baustelle schneidet und biegt, gut, kommt einem zügigen Bauablauf zugute.
    Ich würde diese Begründung BU freundlich auslegen.
    Aber wir sind rein spekulativ, denn die Herleitung des Festpreises ist nicht nachvollziehbar.
    so far

    Name:

    • Joern Doekel
  14. Wo ist der überwachende Architekt oder Bauingenieur? 27.07.2006    

    Ich vergass zu fragen, wer überwacht den Rohbau und was sagt der überwachende Architekt oder Bauleiter zum Tagelohn. Gerade für das Nachbiegen von Stahl auf der Baustelle gibt es ausreichend Erfahrungswerte über die Angemessenheit. Normalerweise kommen hier keine hohen Summen zustande.

    Name:

    • Hans-Joachim Wienert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.pmt-wienert.de/
  15. Da schreibt einer, der keine Ahnung davon hat 27.07.2006    

    1. muss der Stahl besorgt werden
    2. Muss die Biegevorichtung auf die Baustelle
    3. muss per Hand gebogen werden (sieht schon interessant aus, jemanden zu beobachten, der dass schon lange nicht gemacht hat - die ersten 20 Bügel kloppst du in die Tonne)
    Einzig - die paar tausen Euro wollen nicht in meinen Kopf. Die Differenz erscheint sehr hoch für ein Einfa.Haus

    Name:

    • Mark A. Carden
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.sv-carden.de/
  16. vielen dank für eure antworten. hat mir alles ... 27.07.2006    

    vielen dank für eure antworten. hat mir alles sehr weitergeholfen, so wie es aussieht,wird die sache jetzt gerichtlich fortgesetzt.

  17. Schade! 27.07.2006    

    Hört sich an wie ein Abschied. Von meinem Angebot wurde leider kein Gebrauch gemacht. Zwischen den Zeilen sehe ich den Bauherrn als Ausgangspunkt des Übels: Keine Ahnung, aber Pauschalvertrag abschließen.

    Name:

    • Herr JDB
  18. @JDB 27.07.2006    

    resonance erhält nur der jenige, der die Antworten so gibt - wie der Fragesteller diese gerne hören möcht.
    Das er dann nicht damit glücklich wird, ist erst einmal nebensächlicher Natur.

    Name:

    • Mark A. Carden
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.sv-carden.de/
  19. "hmmm" 28.07.2006    

    das wichtigste wär mir gewesen zu wissen ... wann der Bewehrung-
    plan rausging ung wieviele Tage vergingen bis das gebogene
    eingebaut wurde ... "denn" ich mag ned glauben daß der Statiker
    nen Plan raus gibt und dann bei der Bewehrungsabnahme nochmal
    Bügel auf der Baustelle biegen lässt (!) ... hier stinkt´s doch
    hinten und vorne ... "naja" vielleicht wollte der BU "nur" seinen
    besch.... Pauschalpreis aufpeppen :)

    Name:

    • Josef Thalhammer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  20. Ich kann gerne nochmal auf die Fragen zurückzukommen, ... 28.07.2006    

    Ich kann gerne nochmal auf die Fragen zurückzukommen, wobei wie gesagt, eine außergerichtliche Einigung derzeit kaum denkbar ist. Leider habe hier ich den Eindruck, dass der Bauherr eh immer Depp ist; von daher bitte ich auch um Verzeihung, dass ich das Hilfsangebot der überaus vertrauensvoll anmutenden http://www.super-billig-bau.de
    Aktuell ist der stand wie folgt:
    Aufgrund von Fehlern in der Statik mußte mehr Stahl verarbeitet werden. Ist eigentlich kein Problem, weil nicht teuer, wenn mans vorher weiß. Aber in unserem Fall wurde der Stahl auf der Baustelle gebogen. Insgesamt sind dabei einige tausend Euro Zusatzkosten fürs Stahlbiegen auf der Baustelle entstanden.
    Bei der Schuldfrage drehen sich alle im Kreis. Der Bauunternehmer hat es nicht schriftlich geltend gemacht, sondern es mündlich mit der Bauleitung geklärt (obwohl im Vertrag was anderes steht). Er beruft sich natürlich, darauf, dass gebogener Stahl gerade ein knappes Gut ist und er selbst biegen mußte, um die Termine einzuhalten.
    Die Bauleitung (gestellt vom Architekten) hat mir nichts von irgendwelchen Problemen und Zusatzkosten erzählt. Zwei Tage nach der Rohbauabnahme erhalte ich die Abrechnung der Zusatzkosten.
    Schuld hat eigentlich der Statiker, denn dessen falsche Berechnung (was er auch eingesteht) haben zu dem Mehraufwand geführt. Problem ist, dass auch dieser nicht von der Bauleitung über die Mehrkosten informiert wurde. Er macht jetzt geltend, dass er den gebogenen Stahl hätte besorgen können. Kurzum die Aufwendung für das Biegen will keiner übernehmen.

  21. Du hast vergessen zu erzählen, dass es sich ... 28.07.2006    

    Du hast vergessen zu erzählen, dass es sich nicht um ein EFHA, sondern um den Neubau eines 100-Betten-Hotels handelt!?

    Name:

    • Herr JDB
  22. *g*; schön wärs! ... 28.07.2006    

    • g*; schön wärs!
  23. 2 Dinge 28.07.2006    

    Deine Vertragsverhältnisse und die Konsequenzen daraus, müssen getrennt betrachtet werden.
    Angenommen, Du machst mit deinem BU einen (kuriosen) Vertrag, der die Klausel beinhaltet, dass 100.000 € fällig werden, falls dieser Eisen auf der Baustelle biegen muss. Willst Du die dann auch vom Statiker wiederhaben?
    Will sagen: Es kann nicht sein, dass der Statiker für Konsequenzen aus Deinem Vertragsverhältnis mit dem BU geradezustehen hat. Das Eisenbiegen muß ja anscheindend mindestens 50-60 Stunden gedauert haben. Irre!
    Hier muß eine angemessene (!)Lösung gefunden werden. Was schlägt denn der Statiker vor?

    Name:

    • Herr JDB
  24. Ganz koscher ist das doch nicht... 28.07.2006    

    ...was der BU da will.
    Wir fassen zusammen:
    1. Statiker hat was vergesse, daß mußte dann noch zusätzlich (gem. LVA-Position) eingebaut werden. Mehrkosten, weil Mehrmassen. Die waren ja wohl nicht strittig.
    2. Dieser Stahl mußte vor Ort gebogen werden. Das sollte dann zusätzliche Kosten erzeugen.
    Na von mir aus...ein paar EUR, aber ein paar Tausend von denen? Setzen wir mal ganz keck einen Stundenlohn von EUR 35,00 an (das muß nämlich nicht zwingend vom Polier ausgeführt werden), so kommen wir hier schnell -einmal 3.000 EUR Mehrkosten angesetzt- auf satte 85 Stunden. Da kann einer lange biegen....
    Was hat denn gefehlt? Sicher nicht der Mattenstahl der Decke oder einer betonierten Wand (da muß nicht so viel gebogen werden). Doch wohl eher Stützen oder Unterzüge/Überzüge oder Anschlußeisen. Da die ja wohl nicht zur Gänze gefehlt haben, sondern nur ein Teil der Massen, frage ich mich wie solche Zahlen zustande kommen sollen.
    Aber das ist Fischen im Trüben. Bitte mehr Infos:
    1. Wieviel Mehrkosten
    2. Wieviel Tonnen Stahl wurden da denn munter gebogen
    Gruß
    Thomas

    Name:

    • Thomas Bock
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.architekt-bock.de/
  25. 35 €/Std.? 28.07.2006    

    Wohl nur Aushilfen auf der Baustelle?
    Aber wie auch immer, ich kann mir die hier im Raum befindlichen Zahlen auch nicht erklären.

    Name:

    • Mark A. Carden
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.sv-carden.de/
  26. o.k.,....EUR 39,00 29.07.2006    

    ..sind es bei einer aktuelle Ausschreibung (+ MwSt.).
    Thomas

    Name:

    • Thomas Bock
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.architekt-bock.de/
  27. Im Sektor Tagelohnarbeien mit 200 Std als Multiplikator? 29.07.2006    

    Wer im Westen mit 39 € kalkuliert - hat seine Hausaufgaben nicht im Griff, oder kauft einen Großteil der Leistung bei Subbies ein, oder viele Aushilfen.
    Wir müssen mit 41 bis 42 € kalkulieren. Die Jahresendzahlen beweisen dieses immer wieder.
    PS: Ohne großen Wasserkopf

    Name:

    • Mark A. Carden
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.sv-carden.de/
  28. Nix da.... 29.07.2006    

    ....39 EUR sind von einer West-Firma. 1a-Leistungen....wirklich.
    Aber: Die Regie (Rapport-) Stunden sind ja nur für den Fall, daß so was mal anfallen sollte. Normalerweise Abrechjung nach EP im LVA.
    Grüßla
    Thomas

    Name:

    • Thomas Bock
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.architekt-bock.de/

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