Muss der Elektriker Wandschlitze wieder zumörteln?
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Muss der Elektriker Wandschlitze wieder zumörteln?

Bei der Renovierung hat der Elektriker die Wände im ganzen Haus aufgeschlitzt, um die Kabel zu verlegen für die vielen Steckdosen und Lichtschalter, die versetzt oder neu eingebaut werden mussten. Er gipste dann zwar die Steckdosen und Lichtschalter ein, sagte aber, dass es nicht seine Aufgabe sei, die Wandschlitze zuzumörteln, sodass ich dies den putze machen lassen musste und dafür 1000 € extra berappen musste. In dem Kostenvoranschlag des Elektrikers steht nichts darüber, und der Elektriker sagt, dass er mich vor dem Beginn seiner Arbeit auch nicht extra darauf hingewiesen hatte, weil dies gängige Praxis sei.

Könnten Sie mir bitte sagen, wer nach den Regeln der Baukunst und / oder nach der gängigen Praxis für das Zumörteln der Wandschlitze zuständig ist? Und falls dies doch zu den üblichen Leistungen des Elektrikers gehören sollte, ob es dann gerechtfertigt wäre, ihm die 1000 € anrechnen, die ich dafür dem putze bezahlen musste.

Vielen Dank im Voraus

  • Name:
  • Gerhard König
  1. Ist doch klar

    Wenn das Schlitzen im KVA stand dann müssen Sie dafür auch entsprechend Rechnung bezahlen. Wenn das Schlitze schließen nicht im KVA stand, dann will der Elektriker diese Arbeit nicht machen und wird ihnen diese Arbeit auch nicht in Rechnung stellen. Suchen Sie sich also einen putze oder Maler, der die Schlitze schließt  -  natürlich kostet der Geld  -  welches Sie beim Elektriker gespart haben.

    Wie kommen Sie auf die Idee, dass Putzarbeiten beim Elektriker kostenneutrale Nebenarbeiten wären?

  2. Gängige Praxis ...

    Gängige Praxis ist bei uns seit 30 Jahren, dass die Verputzer/ Maurer die Schlitze verschließen. Ich (Elektrofirma) hatte noch keinen Kunden, der von mir das Zumörteln, Verputzen oder am Ende noch Streichen o. Tapezieren angefordert hat.

    Machbar ist jedoch alles bei entsprechender Entlohnung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Th. Groß

  3. Putzarbeiten

    Putzarbeiten gehören nicht zum Berufsbild eines Elektrikers. Er kann diese Leistungen nicht erbringen, schon gar nicht in der erforderlichen Qualität. Der Auftrag des Elektrikers waren das Schlitzen der Wand zur Verlegung des Kabels unter Putz. Einen Auftrag zum Verschließen der Schlitze hätte der Elektriker sowieso an einen Fachmann vergeben, mit einem entsprechenden Aufschlag für seine Koordination und Aufwand.

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