Nachträge skontierbar?
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Nachträge skontierbar?

Hallo, unser Elektriker hat Nachträge (die waren so mit uns abgesprochen) in Rechnung gestellt. Im Hauptauftrag haben wir BGBAbk. und 3 % Skonto vereinbart. Die Nachträge tragen alle die gleiche Auftragsnummer wie der Hauptauftrag, es ist aber nicht schriftlich Skonto niedergeschrieben. Nach VOBAbk. richten sich die Zahlungsbedingungen nach dem Hauptauftrag. Wie ist das nach BGB? Danke!
  • Name:
  • S. Kirchner

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