Schlampige Massenermittlung beim Bau: Wie Rechnungen prüfen & Baukosten kontrollieren?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Schlampige Massenermittlung beim Bau: Wie Rechnungen prüfen & Baukosten kontrollieren?
Wir haben einen Architekten mit der Renovierung und dem Anbau/Umbau eines Altbaus beauftragt. Alle Bauphasen. Mittlerweile sind wir fast fertig. Es kommen also die ersten Handwerkerrechnungen ins Haus geflattert.
Leider muss ich immer wieder feststellen, dass unser Architekt bei der Massenermittlung bei etlichen Gewerken ziemlich daneben lag. Dadurch wird die ganze Sache langsam teurer als geplant. Noch sind nicht alle Rechnungen da / alle Gewerke durchgeführt, aber ich befürchte die bisherige Reihe setzt sich fort.
Wenn mal ein paar m² oder so daneben gehen - kein Problem, ist ja Altbau. Aber wenn er komplette Arbeiten bei bestimmten Gewerken einfach 'vergessen' hat, wenn er z.B. beim Balkon (den er selbst geplant hat) um 50 % daneben liegt, was Länge und Fläche angeht, geht meine Geduld bald zur Neige.
Die Gewerke bei denen die Massen stimmen, hat er auch nicht selbst ermittelt. Dort haben die Handwerker selbst gemessen bzw. Ich habe es getan.
Was die eigentlichen Baukosten angeht kann ich wohl nicht viel machen. Die Leistung der Handwerker wird ja erbracht, und z.B. der Balkon ist ja nun mal so groß wie er ist. Schaden entsteht mir auch nicht, weil ich zum Glück genug Puffer in meine Finanzierung eingebaut habe (hoffentlich reicht der noch!).
Aber was mir stinkt ist die Tatsache, dass ich für diese schlampige Arbeit auch noch bezahlen muss. Ich bin nicht grundsätzlich unzufrieden mit dem Mann (Bauleitung macht er ganz gut), aber die Phase Massenermittlung muss ich ja wohl voll nach HOAIAbk. bezahlen, oder? Und dass obwohl er es entweder gar nicht gemacht hat (Handwerker bzw. Ich) oder einfach schlecht / falsch.
Kann ich da was machen?
Oder muss ich diese Kröte schlucken?
Danke für Tipps und Hinweise!
Gruß
Joachim
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Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Massenermittlung Ihres Architekten haben und nun Handwerkerrechnungen prüfen müssen. Das ist nachvollziehbar, da eine korrekte Massenermittlung die Grundlage für eine transparente Kostenkontrolle ist.
Mögliche Ursachen für Abweichungen:
- Fehlerhafte Berechnung: Überprüfen Sie die Berechnungen des Architekten anhand der Baupläne und Leistungsverzeichnisse.
- Nachträge: Wurden während der Bauphase Änderungen vorgenommen, die zu zusätzlichen Leistungen geführt haben? Diese müssen schriftlich dokumentiert sein.
- Unklare Leistungsbeschreibungen: Sind die Leistungen im Leistungsverzeichnis eindeutig beschrieben? Unklare Formulierungen können zu unterschiedlichen Interpretationen führen.
Wie Sie vorgehen können:
- Rechnungen prüfen: Vergleichen Sie die Rechnungen mit dem Leistungsverzeichnis und den Massenermittlungen. Achten Sie auf Abweichungen.
- Dokumentation einfordern: Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Aufstellung der Massenermittlung und der erbrachten Leistungen an.
- Gespräch suchen: Sprechen Sie mit dem Architekten über Ihre Bedenken und fordern Sie eine Erklärung für die Abweichungen.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu, um die Massenermittlung und die Rechnungen zu prüfen. Dies kann Ihnen helfen, Fehler aufzudecken und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Massenermittlung
- Die Massenermittlung ist die quantitative Bestimmung der Mengen aller im Bauprojekt benötigten Materialien und Arbeitsleistungen. Sie bildet die Grundlage für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Kalkulation der Baukosten. Eine sorgfältige Massenermittlung ist entscheidend für eine realistische Budgetplanung und die Vermeidung von Nachträgen.
Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Aufmaß, Mengenermittlung. - Leistungsverzeichnis (LVAbk.)
- Das Leistungsverzeichnis (LV) ist ein detailliertes Dokument, das alle für ein Bauvorhaben erforderlichen Leistungen beschreibt. Es enthält Angaben zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen sowie die dazugehörigen Mengen. Das LV dient als Grundlage für die Angebotserstellung durch Handwerker und die Rechnungsprüfung.
Verwandte Begriffe: Massenermittlung, Baubeschreibung, Angebot. - Nachtrag
- Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung des ursprünglichen Bauvertrags, die während der Bauphase erforderlich wird. Nachträge entstehen in der Regel durch unvorhergesehene Umstände, Planungsänderungen oder zusätzliche Leistungen. Sie müssen schriftlich vereinbart und vom Bauherrn genehmigt werden.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauzeitverlängerung, Mehrkosten. - Aufmaß
- Das Aufmaß ist die genaue Messung der erbrachten Leistungen auf der Baustelle. Es dient als Grundlage für die Rechnungsstellung durch die Handwerker. Das Aufmaß muss sorgfältig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Verwandte Begriffe: Massenermittlung, Rechnungsprüfung, Bauabnahme. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein unabhängiger Experte mit fundierten Kenntnissen im Bauwesen. Er kann Bauleistungen beurteilen, Schäden begutachten, Streitigkeiten schlichten und als Gutachter vor Gericht auftreten.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baubegleitung. - Bauleitung
- Die Bauleitung ist für die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten verantwortlich. Sie stellt sicher, dass die Bauarbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden und dass die vereinbarten Termine und Kosten eingehalten werden.
Verwandte Begriffe: Architekt, Projektsteuerung, Bauüberwachung. - Gewerke
- Gewerke sind die einzelnen Fachbereiche oder Handwerksleistungen, die bei einem Bauvorhaben ausgeführt werden müssen, wie z.B. Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten, Elektroinstallationen oder Sanitärinstallationen. Die Koordination der verschiedenen Gewerke ist eine wichtige Aufgabe der Bauleitung.
Verwandte Begriffe: Handwerker, Fachunternehmen, Bauausführung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Massenermittlung?
Die Massenermittlung ist die quantitative Bestimmung der für ein Bauvorhaben benötigten Materialien und Leistungen. Sie dient als Grundlage für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Kalkulation der Baukosten. - Warum ist eine korrekte Massenermittlung wichtig?
Eine korrekte Massenermittlung ist entscheidend für eine transparente Kostenkontrolle und die Vermeidung von Nachträgen. Fehlerhafte Massenermittlungen können zu erheblichen Mehrkosten führen. - Wie kann ich eine Massenermittlung prüfen?
Vergleichen Sie die Massenermittlung mit den Bauplänen und Leistungsverzeichnissen. Achten Sie auf Rechenfehler und unklare Leistungsbeschreibungen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen hinzu. - Was sind Nachträge?
Nachträge sind zusätzliche Leistungen, die während der Bauphase aufgrund von Änderungen oder unvorhergesehenen Umständen erforderlich werden. Sie müssen schriftlich vereinbart und vom Bauherrn genehmigt werden. - Was kann ich tun, wenn ich Fehler in der Massenermittlung feststelle?
Sprechen Sie mit dem Architekten über Ihre Bedenken und fordern Sie eine Erklärung für die Abweichungen. Wenn Sie keine Einigung erzielen können, ziehen Sie einen Bausachverständigen oder einen Anwalt hinzu. - Welche Rolle spielt das Leistungsverzeichnis?
Das Leistungsverzeichnis beschreibt detailliert die zu erbringenden Leistungen und die dazugehörigen Mengen. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Rechnungsprüfung. - Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann Massenermittlungen prüfen, Schäden begutachten und Streitigkeiten schlichten. - Wie kann ich mich vor fehlerhaften Massenermittlungen schützen?
Wählen Sie einen erfahrenen und zuverlässigen Architekten. Fordern Sie eine detaillierte Massenermittlung an und prüfen Sie diese sorgfältig. Dokumentieren Sie alle Änderungen und zusätzlichen Leistungen schriftlich.
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Architekt Fehler – Honorarminderung bei Massenermittlungsfehlern?
wohl kaum
Hallo Herr Stöber,
ich denke Sie werden da wenig Aussicht auf Erfolg haben. Der BGH sieht bei einer Überschreitung der vom Architekten ermittelten Kosten diese nicht als Schaden an, da ja die Mehrkosten insofern eine Wertsteigerung beinhalten, toll nicht wahr? Mein Empfehlung: Wenn Ihr Architekt etwas auf sich hält, dann sieht er seine Fehler selber ein und mindert seine Rechnung entsprechend. Dies ist keine Rechtsberatung!
' -
Rechnungsprüfung: Architekt haftbar für fehlerhafte Massenermittlung?
hallo
gehen die Handwerkerrechnungen eigentlich direkt zu ihnen oder über den Architekten? der muss diese ja prüfen und an sie weiterreichen. danach würde ich ihm einen Brief schreiben, in dem sie ihn freundlich bitten, zu den entstandenen Mehrkosten Stellung zu nehmen und fragen sie ihn auch, was er nun zu tun gedenkt. -
Bauleitung: Wie Architekt Rechnungen ohne Massen im Griff prüft
komisches Ding,
wenn der die Bauleitung macht prüft er doch auch die Rechnungen, oder?
Wie macht der das, wenn er die Massen nicht im Griff hat - misst der dann vor Ort alles auf?
Sind mit den Massen auch die Kosten gestiegen, oder stimmen die Kostenschätzungen/Ermittlungen?
Wird nach den Ausführungsplänen gebaut, oder gibt es wesentliche Abweichungen? -
Rechnungsprüfung Altbau: Architekt addiert nur Summen – Vorgehen?
Antworten
Hallo,
hier die Antworten zu den verschiedenen Fragen:
Die Handwerkerrechnungen gehen an ihn. Er 'prüft' sie und reicht sie weiter. Seine Prüfung besteht darin, dass er die Summen aufaddiert (besonders sinnvoll bei Rechnungen die mit EDV erstellt sind ...) und hier und da sinnlose Kommentare einfügt. Meistens bekomme ich sogar nur Kopien der Rechnungen von ihm (war bei den Angeboten genauso). Darüber hinaus lässt er sich z.T. bis zu 9 Tage Zeit mit dem Weiterreichen! Zum Glück konnte ich bisher trotzdem immer noch Skonto abziehen ...
Auf den Sachverhalt der z.T. höheren Kosten (wg. der falsch ermittelten Massen) angesprochen meint er, dass sei nun mal bei Altbaurenovierung so. Er habe ja schließlich darauf hingewiesen, dass man sowas nicht auf die einzelne DM genau schätzen/ermitteln kann.
Wie gesagt, ich sehe ja auch ein, dass die Dinge kosten was sie kosten. Mich ärgert es nur wahnsinnig, dass der Typ mit seinen Schätzungen / Ermittlungen z.T. voll daneben liegt und ich ihn dafür auch noch bezahlen soll!
Das kann doch nicht sein, oder?
Weitere Frage: im Verlauf des Umbaus musste Gas und Wasser neu von der Grundstücksgrenze verlegt werden (Auflage der Stadt). Dies wurde erst in Phase 8 (Bauüberwachung) klar und hatte etliche Mehrkosten zur Folge. Wahrscheinlich konnte er es tatsächlich nicht wissen, dass dieses noch dazu kommt. Wie dem auch sei. Kann er für diese Mehrkosten auch noch sein Honorar für die Phasen 1 bis 7 in Rechnungen stellen? Geplant, ermittelt, etc. hat er ja nichts.
Schon mal Danke für Eure Antworten.
Gruß
Joachim -
HOAI Vertrag: Welche Kosten sind nicht anrechenbar?
Man müsste den Vertrag kennen
Aus der HOAIAbk.:
Nicht anrechenbar sind für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Maßnahmen doe Kosten für:
2. das Herrichten des Grundstücks soweit der AN es weder plant noch seine Ausführung überwacht
3. die öffentliche Erschließung und andere einmalige Abgaben
4. die nichtöffentliche Erschließung sowie die Abwasser- und Versorgungsanlagen und die Verkehrsanlagen soweit der AN es weder plant noch seine Ausführung überwacht
5. Die Außenanlgane soweit nicht unter 4. erfasst
Aber ohne Vertragskenntnis werden Sie nicht weiterkommen -
Architekt Fehler: Falsche Massenberechnung – Ärger berechtigt!
was hat das mit dem Sachverhalt zu tun?
es geht hier nicht um die anrechenbaren Kosten, sondern einfach darum, das der Architekt gesagt hat, das eine Leistung 10 Mark kostet, der Unternehmer jetzt aber 12 Mark achtzig haben will, und dies offenbar Aufgrund der Tatsache, das er Flächen oder Massen falsch berechnet hat, ich wäre da auch sauer drüber. allerdings ist sowas aus der Ferne ohne das Wissen über Einzelheiten kaum zu bewerten. -
Architekt Honorar: Anpassung an höhere Baukosten – Rechtliche Schritte!
HatvHerr Stöber doch geschrieben
Nicht nur, dass die Kosten an sich höher werden, sondern der Architekt auch offensichtlich sein HOAIAbk.-Honorar den höheren Baukosten anpasst.
Also Rechtsanwalt, aber möglichst zügig. -
Architekt Haftung: Kostenanschlag vs. Bausummenüberschreitung
Haftet der Architekt?
Mir hat ein Architekt (zu einem größeren Bauvorhaben) mal gesagt, dass er für den Kostenanschlag haftet und er deshalb im Vorfeld sehr genau sämtliche Kosten (Auflagen, Bodenbeschaffenheit) etc. ermittelt bzw. prüft.
Ich habe jetzt mal in einem "schlauen" Büchlein (Motzke, Wolff, Praxis der HOAIAbk.) von mir nachgeguckt: Da steht etwas von einer Einstandspflicht für Bausummenüberschreitungen. Eine Toleranzbreite noch hinzunehmender Überschreitungen läge bei 15 % bezogen auf den Kostenanschlag, bezogen auf die erste Kostenschätzung sogar bei 40 %, hängt aber vom Einzelfall ab.
Die Überschreitung Stelle einen Schaden dar, wenn der Bauherr bei richtiger Kostenermittlung und Beratung die verteuernden Zusatzarbeiten zurückgestellt hätte. Die Bausummenüberschreitung ist eine Vertragsverletzung des Architekten nur dann, wenn die Kostenermittlungsverfahren vorwerfbar fehlerhaft vorgenommen würden. Frage wäre auch, ob der Bauherr ein Kostenlimit vereinbart hat.
.-- das waren nur ein paar Ausschnitte von S. 22-23, steht noch viel, typisch kompliziert im Juristendeutsch in dem Werk ---
Auf alle Fälle kann sowas nur im Rechtsverfahren mit Anwalt geklärt werden, da wäre eine erste Beratung durch einen geeigneten Anwalt sicher sehr sinnvoll.
Gruß,
Judith Kaehler -
Baurecht: Komplexe Sachverhalte – Anwaltliche Beratung empfohlen
Genau, es ist für Nicht-Juristen zu komplex
Ich habe auch ein paar nette Unterlagen hier. Da steht noch etwas mehr dazu.
Aber erstens habe ich keine Lust, alles abzutippen und außerdem kann ich als Nicht-Jurist keine Wertung oder überhaupt eine Zuordnung vornehmen.
Deswegen "sammeln" wir auf unserer HP auch fähige Baurechtsanwälte. -
Architekt Honoraranspruch: Mangelhafte Leistung – Honorarminderung möglich?
Und nun die Antwort:
auf die Frage:
Der bloße Umstand, dass der Architekt möglicherweise eine mangelhafte Leistung erbracht hat, führt nicht zu einer automatische Reduzierung seines Honorars. Vielmehr muss der Bauherr konkrete Gewährleistungsansprüche dem richtig berechneten Honoraranspruch entgegensetzten, um dieses zu vermindern.
Eine vereinzelt gebliebene Rechtsprechung verschiedener OLGen hat hierfür eine Ausnahme gemacht für sog. zentrale Leistungen einer Leistungsphase. Diese Rechtsprechung hat dann dem Bauherrn bspw. bei einer nicht erstellten Kostenermittlung einen Abzug von 1 % des Honorars gestattet. Auch wenn man diese Rechtsprechung als durchaus gerecht emfpinden kann, ist sie doch falsch. Der Architekt schuldet als Werkunternehmer das mängelfreie und kostengerechte Entstehen lassen des Bauwerks. Steht das Bauwerk, ist der Honoraranspruch grds. vollständig verdient.
Es also durchaus möglich, dass ein Architekt an einer Kostenerhöhung mitverdient. Will man dies ausschließen, kann man von der Möglichkeit des § 4a HOAIAbk. Gebrauch machen. Hier kann bspw. die Kostenberechnung allen Leistungsphasen zur Abrechnung zugrunde gelegt werden. Voraussetzung: ausdrückliche Honorarvereinbarung, schriftlich und bei Auftragserteilung abgeschlossen.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Kostenermittlung: Architektenhonorar – Stufen und Toleranzen
Kostenermittlungsarten und der Beschiss
Die anrechenbaren Kosten, auf denen das Honorar des Architekten basiert hat vier Stufen.
1. Kostenschätzung, diese darf später 30 % höher ausfallen als geschätzt.
2. Kostenberechnung, diese darf später 20 % höher ausfallen als berechnet.
3. Kostenanschlag, darf 10 % über seinen berechneten Wert liegen und zu letzt die
4. Kostenfeststellung, sie stellt die Addition aller Rechnungen (Belege) dar (und der Bauherr wird ganz blass).
Nun zum Verhalten des Architekten: Standardmuster
"Zuerst dem Bauherrn eine Kostenschätzung vorlegen, die seinen Vorstellungen entspricht. Dann den "Kalkulationsrahmen" ausschöpfen, insbesondere dann, wenn der Bauherr keine Bausumme im Vertrag schriftlich genannt hat, keine Kappungsgrenze für das Architektenhonorar vereinbart worden ist und eine Bausummengarantie ein Fremdwort bleibt und Vertragsstrafen (überall üblich nur bei Architekten nicht) sowieso nicht ins Konzept passen"
Was die Frage anbetrifft, ob der der Architekt für seine fehlerhafte Massenermittlung im Rahmen der HOAIAbk. haftet bzw. sein Honorar zu kürzen ist, darf ich ihnen mitteilen "Vergessen Sie es". Kostet Ihnen nur Zeit und Mühe und bringt Ihnen unter dem Strich vielleicht ein Prozent. Die Darlegungs und Beweislast liegt bei Ihnen als Bauherr. Ohne entsprechende Fachkenntnisse geht das nicht. Ein erforderlicher SV Frist da Ihre Ersparnisse wieder auf.
Allgemein:
Grundsätzlich verpasst der Bauherr mit Vertragsabschluss 90 % aller seiner Möglichkeiten. Das fängt da schon an, wo dem Bauherrn erzählt wird, das doch schon alles in der HOAI geregelt sei. Tatsächlich stellt aber die HOAI nur einen Bruchteil des Vertragswesens dar. Schadensersatzforderungen, Terminfristen, Fälle in den das Honorar gekurzt werden darf usw. werden alle schön ausgeklammert. Vorgefertigte Architektenverträge, wie sie von den Kammern ausgegeben werden, sorgen dafür, dass der Architekt nur in Ausnahmefälle haftet. Darlegungs und Beweislasten werden, ohne das es ausdrücklich genannt wird, auf den Bauherrn abgeschoben. Die hier angepriesenen "rechtssicheren Architektenverträge" sind bei genauer Betrachtung "Billiger HOAI Abklatsch" von dem Sie besser Ihre Finger lassen.
Und noch ein Irrtum: Die "alte 60/40 Regelung", das bei vorzeitiger Kündigung durch den Bauherrn er seinem oberschlauen Architekten 60 % seines Honorars als entgangegen Lohn zahlen muss, ist nur in sogenannten Formularverträgen unzulässig. Bei Einzelverträgen ist eine derartige Regelung zu lässig. Aber warum sollte der Architekt denn so eine Vereinbarung treffen, nachdem jetzt durch das BGH-Urteil die Beweislast der Minderung der Bauherr hat! Der Architekt braucht nur noch zu behaupten, er habe keine mindernden Kosten. Und schon bezahlt der Bauherr 100 % für Null Leistung. Die Pappnasen vom BGH haben auch schon gemerkt, das der Schuss für den Bauherrn richtig nach hinten losgegangen ist. Korrektur nicht in Sicht!
Also im Vertrag reinschreiben, dass der Architekt nur die sogenannten nachweislich "erbrachten Leistungen" bezahlt bekommt.
In diesem Sinne, viele Spaß beim Hausbau. -
Bauwesen: Schwarze Schafe – Geschäftemacherei durch Gesetzeslücken
Beschiss 2 ...
Beschiss 2 hat mit direktem Sachverhalt nicht so viel zu tun ... diese Vorgehensweise lässt sich von den schwarzen Schafen in der Branche (auch und gerade Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger) zum Geschäftemachen nutzen und wird von der Gesetzgebung geschützt. Gruß Ulf Eberhard -
Ironie: Architekten – Standardvorgehen zur Bereicherung?
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Diskussion: Architekten – Verallgemeinerung vs. Einzelfälle
welldone hat doch recht
Er hat ja nicht behauptet, dass es jeder so macht, sondern nur, dass man es machen kann und es auch schon vorgekommen ist. -
Klarstellung: Architekten – Behauptung eines Standardmusters
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Unterstützung: Architekten-Diskussion – Realitätsnahe Einschätzung
Mal aufwachen!
Vielen Dank für Deine Unterstützung, Martin. Da ich weiß, dass Stefan in Bochum zu Hause ist, kann ich kaum glauben, das er hintern dem Mond lebt. -
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Architekten-Diskussion: Vorurteile und Verallgemeinerungen
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um fehlerhafte Massenermittlungen eines Architekten bei einem Altbau-Umbau, was zu höheren Handwerkerrechnungen führt. Es wird diskutiert, ob der Architekt für die Mehrkosten haftet und wie der Bauherr vorgehen sollte. Ein wichtiger Punkt ist die korrekte Rechnungsprüfung und die Kenntnis des Architektenvertrags (HOAIAbk.). Die verschiedenen Stufen der Kostenermittlung und deren Toleranzen werden ebenfalls thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Architekt Fehler – Honorarminderung bei Massenermittlungsfehlern? sieht der BGH eine Kostenüberschreitung nicht automatisch als Schaden an, da sie eine Wertsteigerung beinhalten kann. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Architekten zu suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Kostenermittlung: Architektenhonorar – Stufen und Toleranzen werden die vier Stufen der Kostenermittlung (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) und die zulässigen Abweichungen erläutert. Dies ist wichtig für die Beurteilung, ob der Architekt seine Pflichten erfüllt hat.
💰 Zusatzinfo: Es wird auch darauf hingewiesen, dass Architekten ihr Honorar an die gestiegenen Baukosten anpassen könnten (siehe Architekt Honorar: Anpassung an höhere Baukosten – Rechtliche Schritte!). Dies sollte im Vertrag geprüft und gegebenenfalls rechtlich angegangen werden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Architektenvertrag (HOAI) genau und holen Sie sich bei Unklarheiten rechtlichen Rat. Dokumentieren Sie alle Mehrkosten und Abweichungen von den ursprünglichen Kostenschätzungen. Führen Sie eine detaillierte Rechnungsprüfung durch, wie im Beitrag Rechnungsprüfung Altbau: Architekt addiert nur Summen – Vorgehen? beschrieben, um Fehler zu erkennen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Ich war auch bis gestern im Glauben, wir sind grad mal 4 T. drüber, das wäre auch in Ordnung- trotz der Unmengen an Eigenleistung! Material dafür haben wir genau das gekauft, was in der Baukostenermittlung laut Architekt zugrunde gelegt wurde, daher kann es also auch nicht kommen …
- … Es sind nie Ausschreibungen etc. gemacht worden vom Architekten. Zum Beispiel haben sich auch sämtliche Handwerker beschwert, weil es …
- … keinen Werkplan, den hat die Zimmerei dann selbst gemacht, weil der Architekt keinen au die Bahn gegriegt hat! Das ist doch Schlamperei oder …
- … ich mich nun gar nicht mehr auf, denn es gab zwei Architektenverträge zu denen jeweils eine Pauschale vereinbart wurde, welche in mehreren …
- … Abschlagszahlungen fällig waren! Somit hat der Architekt sein Geld längst bekommen! Aber wer kommt nun für die durch ihn entstandenen Mehrkosten am Haus auf! Wenn die Bausparkasse nicht nachfinanziert, wovon sollen wir denn das Haus fertig bauen? Wir hatten vorher zwei Kostenvoranschlage von anderen Bauträgern bei denen ein mal 262 T. und ein mal 264 T. für ein Haus anderer Art berechnet worden wäre. Die haben wir beide abgelehnt, weil uns das zu viel Geld war! Nun habe ich ein Haus um 273 T. welches aber viel kleiner ist, nicht unterkellert und ohne Garagen- da stimmt doch was nicht! …
- … Bauvertrag: Bauherr vs. Architekt als Vertragspartner …
- … Eigentlich tut dies der Bauherr (natürlich mit fachlicher Unterstützung durch den Architekt), da er eben der Vertragspartner ist. Beim Bauträger beauftragt der …
- … (habt Ihr?) gehört dies natürlich dazu. Das kostet Zeit (dem Architekt), kostet Geld (Euch) und spart Ärger (Euch allen). …
- … macht übrigens der Architekt nicht! Klar kann man E-Dosen in den Plan pinseln oder die Deckenauslässe festlegen, aber einen qualifizierten E-Plan ist nicht Job des Architekten. Das kann er nämlich - in der Regel - …
- … Um das ramponierte Vertrauensverhältnis zum Architekt zu kitten würde ich mir nun aber mal die Angebote zeigen lassen. Gibt's keine, gibt's Ärger. …
- … Der Architekt ist nämllich verpflichtet im Sinne des Bauherren das für den …
- … Vielleicht berichtest Du mal wie denn das Vertragsverhältnis mit dem Architekt aussieht. Was wurde beauftragt. …
- … Architektenhaftung: Fehlende Fachplanung …
- … die Elektriker => Sache des Fachplaners Elt oder Extra-Honorar für den Architekten …
- … Ansonsten muss ich dem Kollegen Bock recht geben. Haben Sie dem Architekten eine Vollmacht erteilt? …
- … eine Menge Urteile für und gegen die Architekten. Die Richtung hängt stark an den Umständen. …
- … Holzbau: Fenstermaße & Architekten-Eleganz …
- … besonders eleganter Architekt war ;-) …
- … Architektenkosten: Fehlende Angebote & Aufsichtspflichten …
- … Trotzdem hat der Enduser die vollen Architektenkosten aufs Auge gedrückt bekommen. Bis zu dem Zeitpunkt, an …
- … Der Architekt hat ebenfalls seine Aufsichtspflichten (volle Beauftragung) nicht wahrgenommen. …
- … Und auch das Verhalten der BH wundert mich. Sie wissen nicht was der Architekt bei der Kostenplanung zugrunde gelegt hat, aber egal was sie …
- … Architektenvertrag: Leistungsphasen & Holzbaufirma …
- … Also, im ersten Architektenvertrag war folgendes vergeben: …
- … Dann gab es die ersten Schwierigkeiten, weil der Architekt keinen Werksplan für die Holzbaufirma auf die Bahn gegriegt hat. Weil die Holzbaufirma nicht länger warten konnte wegen anderer Terminarbeiten und anfangen musste, wurde dieser Plan dann mit unserer Hilfe und anhand der Vorplanungen von der Holzbaufirma selbst gemacht. …
- … nachdem wir zu diesem Zeitpunkt aber schon viel Geld an den Architekten bezahlt hatten, wollten wir den Architekten um nicht …
- … und haben die Unstimmigkeiten aus der Welt geschafft und einen zweiten Architektenvertag gemacht. In diesem wurden dann die Punkte 7. Mitwirkung bei …
- … Für diese beiden Verträge ist der Architekt auch bereits von uns bezahlt worden da die Abschlagsrechnungen immer sehr …
- … Die Vergabe hat komplett der Architekt vorgenommen, ohne mit uns darüber zu sprechen - aber da er uns immer versichert hat, dass er die Firmen gut kennt und die Preise völlig in Ordnung sind, haben wir im vertraut. (Es kamen solche Aussagen wie: Wir haben so gut kalkuliert, da kommen wir locker hin - oder: für den Preis bekommen wir das sonst niergendwo, etc.) …
- … Die Rechnungen von den Firmen wurden an ihn geschickt, er hat sie geprüft und abgezeichnet und ich habe sie überwiesen. Da sie aber vom Architekt abgezeichnet und als OK bezeichnet wurden- und ich doch davon …
- … Übrigens sitzt der Architekt nun mit einem schrecklich bedrücktem Dackelgesicht vor mir und versteht nicht …
- … Leistungsphasen: Architekt nur bis Baugenehmigung beauftragt? …
- … das der Zimmerer den Werkplan machen musste. Ja wieso denn. Der Architekt hatte doch bloß bis zur Baugenehmigung im Auftrag. …
- … Massenermittlung ist LPAbk. 6! …
- … Ich will den Kollegen nicht in Schutz nehmen, aber Sie verlangen schon ab bissel viel für Ihr (an den Architekten zu zahlendes) Geld, oder. …
- … Bauvertrag: Architekt krank – Holzbaufirma als Notlösung …
- … Architekt machen ... …
- … Es war mit dem Architekten sehr wohl besprochen, …
- … jeweils bei Beginn des nächsten Abschnitts neu gemacht werden und der Architekt kam nicht, weil er wie sehr oft in der Bauzeit wieder …
- … und die Holzbaufirma anfangen musste, wurde dieser Plan anderweitig gemacht. Der Architekt hat dann beim nächsten Termin (sehr oft haben wir ihn ja …
- … Die Holzbaufirma war nicht begeistert, den Plan zu machen, weil der Architekt die nötigen Maße nicht geliefert hat - was am Ende dazu …
- … führte, dass sich Baufirma und Architekt total verstritten haben und ich als Vermittler agieren musste, weil der Architekt und der Chef der Baufirma nicht mehr miteinander gesprochen haben …
- … übrigens nicht! (Es flatterten dann Baubehinderungsanzeigen seitens der Baufirma an den Architekten über mein Fax, usw.) …
- … Betreffend der Kostenüberwachung meinerseits habe ich mich an den vom Architekten ausgefüllten Baufortschrittsanzeigen orientiert. Bei der Aneige vom 13.12.05 haben wir …
- … ! Der Rohbau muss doch für den Architekten genau zu berechnen sein, da das Haus doch nach einem …
- … Rohbau: Direktabrechnung mit Unternehmen statt Architekt …
- … Sie mit Anwaltshilfe auch kein Geld für den Rohbau an den Architekten aus, sondern versuchen, wie gesagt mit Hilfe eines Anwalts direkt …
- … Vorteil, das a) das strittige Geld bei Ihnen bleibt, b) der Architekt erst mal Klagen muss (wenn er sich sicher ist, er hat …
- … Architektenfehler: Ursachenforschung & Konsequenzen …
- … ... ich mag nicht an 'nen Fake glauben. Wer macht sich denn soviel Arbeit und tippt den ganzen Kram, wenn da nicht was dahinter steckt. Man weiß halt nur nicht was. Langsam dröppelt ja durch, dass da so einiges krumm gelaufen ist (und nicht nur von Architektenseite aus). …
- … Baukostenexplosion: Architekt meldet 50T Mehrkosten! …
- … Architekten! …
- … so - wie ich es auch geschrieben habe! Seit unser Herr Architekt mir vor einer Woche mitgeteilt hat - dass wir 50 T. …
- … gewesen - das habe ich inzwischen auch kapiert - ihm als Architekt die Vergabe der Arbeiten zu überlassen in der Meinung, er würde …
- … von diesen fünf hat ein detailliertes Angebot erstellen können, da vom Architekten keine genauen Angaben gemacht wurden bzgl. Menge, Größe, Ausführungen, etc., …
- … und haben sich die Arbeit angesehen und darauf hin hat der Architekt den Auftrag erteilt! …
- … - da er Architekt aber keine schriftlichen Angebote erhalten hat, konnte er die Firmen auch nicht festnageln- und schon gar keine Rechnungen mit Angeboten vergleichen - wie auch? Und genau so ist es gelaufen! …
- … Ich habe auch keine schriftliche Mitteilung, dass wir den vereinbarten Kostenrahmen nicht einhalten können! Am Dienstag haben wir einen Termin mit Architekt und Finanzberater, der mit uns und dem Architekt die Finanzierung …
- … ja endlich mal Detail bekommen - aber ich vermute, dass der Architekt zu diesem Termin nicht auftauchen wird ... …
- … Liebe Grüße an alle verantwortungsbewussten Architekt's, die soetwas nicht machen! …
- … Bauträger vs. Architekt: …
- … denn hier die Stimmen der Vertreter der Fraktionmit einem Architekten, und alles wird gut? . Hier haben wir doch offenbar …
- … Architekten: Unmut über mangelnde Kostenkontrolle …
- … mal ehrlich liebe Architekten …
- … das alles wird gut, baue mit einem Architekt wird hier gerade vollständig entkräftet. …
- … Selbstverständlich muss sich die Fragestellerin einiges selber anlasten. Es kann doch aber nicht wirklich wahr sein, dass sie im treuen Glauben, alles richtig zu machen, mit dem Architekt baut und der den ganzen Mist macht. …
- … HOAI sein nur ein Abrechnenmodel, keinesfalls aber eine Aufgabenvorgabe für den Architekt. Offenbar hat der nichts gemacht, außer Mist. …
- … der Welt rechnet der Architekt nach HOAIAbk. ab, macht aber keineswegs die dort aufgegebenen Verpflichtungen (nicht das richitge Wort, ich weiß)? Warum ist bei einem Architekt nur das Ziel das Entscheidende, nicht aber der Weg dorthin …
- … In einem mir bekannten Fall hat der Architekt die Kostenschätzung so lange hin und her gezaubert, bis es erst …
- … überschritten waren. Diese Überschreitung war zu 100 % auf eigenwillige Auftragsvergabe des Architekt ohne Rücksprache mit dem BH zurückzuführen. und nun klagt der Architekt …
- … Dem Architekt kein Honorar mehr zu bezahlen wäre logisch - da aber eine …
- … tun kann! Die Vergabe der einzelnen Arbeiten war immer durch den Architekt, nie durch uns! Durch Aussagen wie: Das ist eine gute Firma, …
- … schon viel gemacht ... habe ich mich darauf verlassen, dass der Architekt unseren Kostenrahmen beachtet war für mich selbstverständlich - wozu sonst hätten …
- … waren? Ist das nicht die Pflicht eines mit der Bauüberwachung beauftragten Architekt, so etwas zu verhindern? …
- … Architektenhaftung: Grobe Fahrlässigkeit & Mehrkosten …
- … die Ausführungen ispeztiell im vorletzten Thread von Frau Hörner den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, sehe ich die unprofessionelle Art Ihres Architekten als grob fahrlässig an. …
- … Ethik. In der heutigen Zeit gehört nun mal sowohl für einen Architekt wie speziell für uns Generalunternehmer's die laufende Kostenkontrolle zum Einmaleins …
- … Rechtsanwalts für die beste Lösung, da die Vorgehensweise des werten Kollegen Architekt sich leider im Dunstkreis der durchaus üblichen Praktiken am Bau bewegt …
- … Architekten: Freihändige Aufträge & Kostenkontrolle …
- … ... also erstmal: wenn das alles so gelaufen ist, d.h. Architekt vergibt munter freihändig Aufträge und drückt sich geschickt um die …
- … Niemand hat gesagt: Bau mit Architekt und alles wird gut! Auch hier gibt es bessere und schlechtere …
- … unserer Zunft. Kein Architekt käme auf die Idee zu behaupten: Wir machen alles richtig, baut mit uns und Eure ewigliche Glückseligkeit ist garantiert. Wir sind keine Halbgötter, die nichts falsch machen. Das ist die Ärzteschaft. …
- … Die Wahrscheinlichkeit mit einem Architekten eine Bauchlandung zu erleben ist schlichtweg viel geringer ... …
- … Architektenvollmacht: Wer vergibt Aufträge & wer zahlt? …
- … Falls ich das richtig verstanden habe, sind die Aufträge vom Architekten vergeben worden? Wer war denn dann Rechnungsempfänger? Vermutlich kommt …
- … es darauf an, welche Vollmachten der Architekt hatte oder eben nicht hatte. …
- … Architekten: Vertrauensverhältnis vs. Kostenrahmen …
- … Architekt: Einzelfall oder Berufsbild in Gefahr? …
- … Allgemeinkritik am Architekt hilft sicher nicht weiter! …
- … Fall einfach super super Pech gehabt mit diesem Architekten und ich bin ganz sicher, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt - denn sonst gäbe es das Berufsbild Architekt heute nicht mehr - wer sollte denn da noch einen …
- … beauftragen! Meine beiden Schwestern haben ebenfalls gebaut - mit Architekt und bei beiden wurde der Kostenrahmen eingehalten und die beiden Architekten haben eine einwandfreie Arbeit geleistet - zum Teil über …
- … Schon allein, dass es Architekten gibt, die sich in diesem Forum den Käse anderer antun …
- … doch schon äußerst hilfsbereit und liebenswert - ich würde wieder mit Architekt bauen - nur wäre ich diesmal nicht so gutgläubig - sondern …
- … Streitwert der RA seine Kosten berechnet. 50.000 oder Gesamtwert? Oder nur Architektenhonorar? …
- … Baukosten: Architekt liefert keine Klärung! …
- … bis heute keine Klärung der explodierten Baukosten durch Architekt! …
- … Klärung gebracht! Der Architekt kam zwar zum Termin, hatte aber weder ein Angebot noch irgendwelche anderen Zahlen dabei! Er hatte den Termin vor einer Woche mit dem Finanzierer ausgemacht und hatte nichts dabei, was die Kostenexplosion erklären hätte können! Da es aber gar kein Problem ist , die ganzen Zahlen zu belegen, wird er nun versuchen, alles bis nächsten Dienstag zusammen zu haben und lässt es uns dann zukommen! Ferner droht er uns, wenn wir im zu Nahe treten, dann würde er gehen und gar nichts mehr machen - noch weniger wie bisher wird aber nicht gehen, denke ich! Der Finanzberater war völlig fassungslos und ist auch der Meinung, dass da irgendetwas ganz gewaltig hinkt! …
- … Nun war der Hersteller des Holzrohbaus heute am Bau, um sich ebenfalls eins Bild zu machen, wie das geschehn konnte! Ich habe ihm die Baukostenrechnung des Architekt gezeigt. Er hat die Baukosten ermittelt, indem er 220 mal …
- … und dann würde sich auch der Preis erklären! Kann sich ein Architekt so verrechnen oder ist es nicht so, dass er durch seine …
- … Kann es sein, dass der Architekt- weil er ja wusste, wieviel Geld wir maximal für das Haus …
- … Mein Eindruck: Sie werden mit dem Architekten ohne Hilfe eines Fachmanns nicht zu einer gütlichen Einigung kommen …
- … Sie sich gedanklich von Fragen wie Kann es sein, dass der Architekt sich bei der Planung dies oder jenes gedacht hat? , Müssen …
- … wenn Sie beweisen können, dass zw. Ihnen und dem Architekt klar war, dass die Bausumme einzuhalten ist hilft Ihnen vielleicht das …
- … Wenn Bauherr und Architekt einen bestimmten Kostenrahmen als vertraglich geschuldete Beschaffenheit vereinbart haben, stellt jede …
- … Überschreitung einen Mangel des Architektenwerkes dar. …
- … Horrorszenario: Architekt unterschlägt Handwerkerrechnung! …
- … um nach evtl. vorhandenen Angeboten zu fragen, habe icherfahren, dass der Architekt auch noch eine Rechnung der Bodenplattenfirma unterschlagen hat! Die Rechnung über …
- … 15 T wurde am 20.10.05 an den Architekt geschickt und ich habe sie am Klärungstermin vergangenen Dienstag bekommen - Gott sei Dank war der Finanzberater dabei und ich habe dafür einen Zeugen! Der Handwerker ruft seit 3 Monaten ständig beim Architekt an und möchte sein Geld und wird mit Hatte Herzinfarkt, …
- … und sonst. Lügen hingehalten! Damit kann ich doch Beweisen, dass der Architekt die Kostenüberschreitung bewusst vor mir geheim gehalten hat. Hätte ich bereits …
- … dreht sich um eine Baukostenexplosion bei einem Einfamilienhaus in Holzständerbauweise. Der Architekt wird für mangelnde Kostenkontrolle, fehlende Ausschreibungen und Planungsfehler verantwortlich gemacht. Es …
- … wird die Frage aufgeworfen, ob der Bauherr oder der Architekt die Mehrkosten tragen muss. Zudem werden rechtliche Schritte und die Rolle der Rechtsschutzversicherung diskutiert. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architekt: Fehlende Angebote & mangelnde Kostenüberwachung wird die Gutgläubigkeit des …
- … Bauherrn kritisiert, der dem Architekten blind vertraute. Dies führte dazu, dass keine Angebote eingeholt wurden und der Architekt freie Hand bei der Auswahl der Firmen hatte. …
- … bei Fehlvergabe? wird die Problematik der bereits geleisteten Abschlagszahlungen an den Architekten angesprochen. …
- … 🔴 Risiko: Der Beitrag Horrorszenario: Architekt unterschlägt Handwerkerrechnung! offenbart, dass …
- … der Architekt eine Rechnung der Bodenplattenfirma unterschlagen hat, was die Situation zusätzlich verschärft. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Situation zu analysieren und die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten (siehe Empfehlung: Anwaltliche Hilfe bei Bauvorhaben). Zudem sollte geprüft werden, ob eine Beschwerde bei der Architektenkammer sinnvoll ist (siehe Architektenkammer: Beschwerde bei Kostenexplosion!). …
- … bei Bauprojekten. Bauherren sollten sich umfassend informieren und die Leistungen des Architekten kritisch hinterfragen, um Baukostenexplosionen zu vermeiden. Die Einhaltung des Kostenrahmens …
- … 1776450809,/forum/architektur/11283.php,/forum/architektur/10655.php,/forum/dig/10586.php,/forum/neubau …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauberater nach HOAI beauftragen? Kosten, Leistungen & Alternativen bei Dachsanierung?
- … Sie Ihren Bauberater nach HOAIAbk. beauftragen sollen. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren bei Bauprojekten. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen. …
- … Die Bauüberwachung ist die Überwachung der Bauausführung durch einen Architekten oder Ingenieur. Dabei wird sichergestellt, dass die Bauarbeiten gemäß den …
- … Regel in der Planung, Konstruktion und Bauleitung tätig. Verwandte Begriffe: Ingenieur, Architekt, Bauingenieur. …
- … für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die …
- … ist Bauüberwachung?Die Bauüberwachung ist die Überwachung der Bauausführung durch einen Architekten oder Ingenieur. Dabei wird sichergestellt, dass die Bauarbeiten gemäß den …
- … HOAIAbk.-Honorare richtig verstehenWie werden Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI abgerechnet? …
- … LPAbk. 6 beinhaltet u.a. die Massenermittlung für die Ausschreibungen. …
- … Mal andere Architekten um Angebote bitten (fairnisshalber die Situation erläutern). Und den Baubetreuer …
- … (was ist der eigentlich Architekt, Statiker, Techniker?) um Erläuterung bitten. …
- … Die LP 6 (10 % des Gesamthonorars!) der HOAI basiert darauf, dass dem Ausschreibenden die vollständige Planung vorliegt. Leider ist dies in der Praxis jedoch fast nie der Fall, sodass der Ausschreibende Details, Anschlüsse, Aufbauten, Materialien etc. selbst entwickeln und vorgeben muss, um überhaupt vernünftige Preisanfragen ausschreiben zu können. Für die AG ist natürlich alles inklusive, obwohl hier eigentlich Leistungen der LP 5 erbracht werden, die m.E. mit mindestens 5 % zu bewerten sind. Eine gute Ausschreibung wird einen Architekten (oder Ingenieur) nie zu Reichtümern bringen, weil die Honorierung …
- … 1776444952,/forum/alternat/11415.php,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11408.php,/forum …
- … /architektur/11406.php,/forum/architektur/11365.php,/forum/architektur/11327.php,/forum …
- … /architektur/11281.php,/forum/architektur/11264.php,/forum/architektur/11262.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rechnungsprüfung Elektriker: Massen erhöht – Betrugsverdacht? Vorgehen & Konsequenzen
- … auf einer Baustelle. Es dient als Grundlage für die Abrechnung.Verwandte Begriffe: Massenermittlung, Abrechnung, Bauzeichnung …
- … Verantwortung für die Planung und Durchführung des Projekts.Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekt …
- … Die Rolle des Architekten bei der RechnungsprüfungWie Architekten Bauherren bei der Prüfung von …
- … Bauherren-Sicht: Architekt als Kontrolleur der Kostenvoranschläge …
- … Er hat den Architekten beauftragt, damit unter anderem die Kostenvoranschläge auch eingehalten werden. Ich denke, das ist im vorliegenden Fall sein Hauptinteresse (nicht der Betrug). …
- … Wenn der Architekt das auch noch gutheißt, bedeutet das für den Bauherrn zunächst, …
- … dass der Architekt einen Fehler (von wem auch immer) vertuschen will und er als Bauherr soll ihn auch noch bezahlen. Daher auch der Vorwurf der gemeinsamen Sache mit dem Unternehmer. …
- … Urteil: Architekt haftet bei Fehlern in der Rechnungsprüfung! …
- … Pflicht des Architekten zur Rechnungsprüfung …
- … Zu den Grundleistungen eines mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten gehört die umfassende Rechnungsprüfung. Diese hat in sachlicher und …
- … Lässt der Architekt eine ohne jegliche Spezifizierung der erbrachten Leistungen von einem bauausführenden Unternehmen …
- … Rechnungsprüfung: Architekt zwischen Bauherrenschutz und Ehrlichkeit …
- … Nach der gültigen Rechtsprechung hat der Architekt dabei nur Fehler zu Lasten seines Auftraggebers zu korrigieren, nicht aber …
- … Rechnungsprüfung: Architekt haftet gegenüber dem Bauherrn …
- … sich keine Rechte herleiten. Das gilt namentlich für den Prüfvermerk des Architekten. Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der der Rechnung …
- … Der Architekt ist nur berechtigt, die in der Rechnung gestellten Forderungen des Bauunternehmers …
- … kann es sein, dass deshalb bei vielen Handwerkern eine Aversion gegen Architekten vorhanden ist? …
- … Architektenseitig steckt mannatürlich in einer Zwickmühle, denn man müsste eigentlich die Interessen des Bauherrn vertreten, andererseits will man womöglich mit den Handwerkern auch später zusammenarbeiten ... …
- … Architekt: Sachwalter des Bauherrn, kein Schiedsrichter! …
- … Architekt? schiedsrichter …
- … es der weltverbessernden Grundeinstellung mancher sendungsbewussten Architekten widerstrebt - sie bleiben die sachwalter des Bauherrn uns sonst gar nichts! sie sind weder schiedsrichter noch ist ihre Prüfung gottgleicher richterspruch. …
- … die falsche Abrechnung wird nach guter Sitte mit einer Schlusserklärung des Unternehmers fixiert! im übrigen gibt es es auch den Fall der Falschprüfung durch den Architekten! wer kennt nicht die großzügigen Massenberechnungen! was finden Rechnungsprüfer …
- … und liebe Architekten! die aktuelle Rechtsprechung zur Honorarschlussrechnung entlässt euch nicht aus der …
- … Rechnungsprüfung: Architekt darf Unternehmer nicht helfen! …
- … das auch OK. Denn der Architekt ist nicht der Moralapostel des Bauherren. Wenn dieser keinen Charakter hat, ist es nicht Sache des Architekten, ihm diesbezüglich auf die Sprünge zu helfen. Der Architekt …
- … Freilich ist fraglich, was der Bauherr aus einem solchen Pflichtverstoß des Architekten rechtlich herleiten kann. Denn der Handwerker kann seinen Fehler jederzeit …
- … bemerken und korrigieren, auch ohne dass ihn der Architekt direkt darauf hinweist ... …
- … ganz zu schweigen von der guten Architektensitte der Schlussprüfungserklärung bzw. Anerkennung der Prüfung der Schlussrechnung durch …
- … als bester Bauleiter auch niemals dahinterkommen werden. der Schuh passt dem Architekt nicht, weil ihm der Einblick fehlt! …
- … dagegen sollten Architekten immer …
- … Moralischen gleichstand zwischen AGAbk. und AN zu erwirken. diesen Zahn des architektonischen Sendungsbewusstseins sollten alle Architekten sich mal ziehen lassen! Moral …
- … im Entwurf und in der Planung - da ärgert mich das Architektenvolk am meisten, denn: …
- … mich doch eindeutig aus, oder? nachfordern ist nicht!? und als sorgsamer Architekt machst du da den definitiven Deckel drauf! …
- … Rechnungsprüfung: Architekt informiert Unternehmer – erlaubt? …
- … wie gehabt. Architekt fällt Differenz auf. Jetzt ruft er aber den Unternehmer an und macht ihn darauf aufmerksam. Unternehmer stellt neue Rechnung, das alte Papier wird weggeschmissen und keiner kann dem Architekt an die Karre fahren. Und Bauherr bekommts nicht mit. Ich …
- … Schlussrechnung: Architekt und Bauherr müssen Vertragssumme beachten …
- … in der az was nicht ansetzt ist das grobe Dummheit des Architekten samt Bauherrn wenn beide meinen das wird nicht mehr abgerechnet. …
- … und bitte nichts durcheinandermischen, auch wenn das die inspiration des Architekten im entwurflichen fördert! in den Leistungsphase 6 (lph 6) bis …
- … oder meinst du der bauspediteur (nachträger) bekommt freundliche Hinweise? und der Architekt steht immer gewehr beim Fuß des bh wenn er von ihm …
- … wird aber offenbar nur der Vergleich zu dem sein, was der Architekt gem. DINAbk. 276 zu erbringen hatte oder max. Kontrolle der Abschlagsrechnungen. …
- … Rechnungsprüfung: Architekt im Sinne des Bauherrn – Logik? …
- … Der Bauherr zahlt den Architekten damit er die Rechnungen prüft, wozu er selbst nicht in …
- … Architekt: Berufspflichten und Gewissen bei Rechnungsprüfung …
- … die Bautheologie ist im kommen - drum tragen alle Architekten schon seit Jahren schwarz ... …
- … Rechnungsprüfung: Architekt im Sinne des Bauherrn – Laienmeinung …
- … Problem. Es kann nicht Sache des von BH beauftragten und BEZAHLTEN Architekten sein, dem Bauunternehmer auf die Sprünge zu helfen. Empfehlenswerte Alternative …
- … Nach Korrektur durch Architekt sieht diese Rechnung wie folgt aus: …
- … Rechnungsprüfung: Architektenkammer als ergiebige Adresse? …
- … Rechnungsprüfung: Schiedsverfahren mit der Architektenkammer …
- … OT: Architekt wettert gegen eigene Truppen …
- … Rechnungsprüfung: Architekt vertritt Interessen des Auftraggebers …
- … vor Gericht. Spruch des richters: der Architekt hat die Interessen des ag zu vertreten und somit die Summen nicht nach oben zu korrigieren. …
- … Beim Architekten gibt es zwar eine Bindung an dessen Honorarschlussrechnung. Auch …
- … Erteilt ein Architekt nach der HOAIAbk. eine Schlussrechnung, so liegt darin regelmäßig die Erklärung, …
- … 242 BGBAbk. dar. Es müssen in jedem Einzelfall die Interessen des Architekten und die des Auftraggebers umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden …
- … Notabene: Nicht stets ! Bindend ist die Schlussrechnung des Architekten im Wesentlichen nur, wenn sich der Bauherr darauf einrichten konnte, …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflichten des Architekten bei der Rechnungsprüfung, insbesondere wenn Massenansätze erhöht wurden und ein …
- … Betrugsverdacht besteht. Es wird erörtert, ob der Architekt primär die Interessen des Bauherrn vertreten muss oder auch eine Verantwortung gegenüber dem Unternehmer hat. Die bindende Wirkung von Schlussrechnungen und die Rolle der HOAIAbk. werden ebenfalls thematisiert. Einigkeit besteht darin, dass der Architekt Fehler zu Lasten des Bauherrn korrigieren muss, während die Behandlung …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag Urteil: Architekt haftet bei Fehlern in der Rechnungsprüfung!, gehört die umfassende Rechnungsprüfung …
- … zu den Grundleistungen des Architekten und muss sachlich sowie rechnerisch erfolgen. Ein Pflichtverstoß kann Schadensersatzansprüche des Bauherrn nach sich ziehen. …
- … ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Architekt: Berufspflichten und Gewissen bei Rechnungsprüfung wird auf die Berufspflichten …
- … des Architekten hingewiesen, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem entgegengebrachten Vertrauen gerecht zu werden. Dies impliziert eine moralische Verpflichtung zur Korrektheit, die über die rein rechtliche hinausgeht. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich bewusst sein, dass die HOAIAbk. keine detaillierten Anweisungen zur Rechnungsprüfung enthält (siehe HOAI: Keine konkreten Anweisungen zur Rechnungsprüfung!). Es ist ratsam, im Architektenvertrag klare Vereinbarungen über den Umfang der Rechnungsprüfung zu treffen …
- … und gegebenenfalls einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen, um die Abrechnung zu überprüfen. Architekten sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen …
- … 1776433385,/forum/architektur/10864.php,/forum/architektur/10527.php,/forum/architektur/10487.php,/forum/architektur/10129.php,/forum/aussenwaende/12796.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Sicherheitseinbehalt Bauvertrag: Mündlicher Auftrag, Vollmacht & Rechtslage bei Zusatzleistungen?
- … Sicherheitseinbehalt, Bauvertrag, mündlicher Auftrag, Vollmacht, Zusatzleistungen, Baurecht, Architekt, Zimmermann, VOBAbk. …
- … Bauvertrag, Baurecht, Sicherheitseinbehalt, Architektenrecht, Werkvertrag …
- … für alle OK und billiger. Vergabe erfolgte durch unsere geschätzte bevollmächtigte Architektin, und zwar mündlich. Grundlage der Angebote waren die Zimmermannsarbeiten im …
- … Die Architektin schrieb heute (auf die Bitte, die Vertragsbedingungen Zimmermann uns zuzuschicken), …
- … Eine Vollmacht des Architekten kann relevant sein, wenn er im Namen des Auftraggebers Vereinbarungen …
- … zu handeln. Umfang muss klar definiert sein. Verwandte Begriffe: Stellvertretung, Vertretungsbefugnis, Architektenvollmacht. …
- … Welche Rolle spielt eine Vollmacht des Architekten? …
- … Eine Vollmacht berechtigt den Architekten, im Namen des Auftraggebers …
- … Die Bedeutung der Architektenvollmacht …
- … Welche Befugnisse hat der Architekt wirklich? …
- … Sicherheitseinbehalt: Massenermittlung & Leistungsabrechnung …
- … einer detailiereten Massenermittlung, die auch zu Abschlagsrechnungen zu liefern ist, können überhöhte Massen - korrekte Prüfung durch Arch. vorausgesetzt - nicht in der Rechnung stehen. Und abzurechnen sind nur Leistungen, die eingebaut sind. …
- … Architektur wird keiner von uns noch studieren, eher Jura ... …
- … Ihre Architektin hätte bei der Angebotsprüfung auf die abweichende Leistungsbeschreibung des Zimmerers …
- … über Formfehler in den Mängelanzeigen und Fristsetzungen. Und da scheint Ihre Architekt nicht sehr sattelfest. …
- … auch ohne zu einer einvernehmlichen Lösung kommen), zur Bauabnahme kommt neben Architektin (die könnt' ich mir wahrscheinlich grad noch ersparen) und Statiker …
- … wird sein Gewerk wieder in Ordnung bringen. Dazu brauchen Sie keine Architektin, keinen Sachverständigen und keinen Rechtsanwalt. …
- … 1776444484,/forum/architektur/10865.php,/forum/architektur/10684.php,/forum/architektur/10626.php,/forum …
- … /architektur/10613.php,/forum/architektur/10546.php,/forum/architektur/10487.php,/forum …
- … /architektur/10446.php,/forum/architektur/10440.php,/forum/architektur/10406.php,/forum …
- … /architektur/10265.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt ohne Leistungsverzeichnis: Vorgehen, Alternativen & Risiken bei der Bauvergabe?
- … Architekt vergibt ohne LVAbk.: Risiken & Alternativen …
- … Architekt erstellt kein Leistungsverzeichnis? Welche Risiken entstehen bei der Bauvergabe? Alternativen …
- … Architekt, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Bauvergabe, Angebot, Gewerk, Architektenvertrag, VOBAbk., Bauvertrag kündigen, Ausführungsplanung …
- … Architektur, Bauwesen, Baurecht, Bauvertrag, Vergabe …
- … Architekt ohne Leistungsverzeichnis: Vorgehen, Alternativen & Risiken bei der Bauvergabe? …
- … derzeit dabei ein Einfamilienhaus mit Architekt neu zu bauen. (Architektenvertrag, Leistungsphasen 1-8). …
- … Der Architekt erstellt aber keine Leistungsverzeichnisse, sondern bespricht die Leistungen mit jeweils …
- … einem Unternehmer pro Gewerk. Nach Meinung des Architekten ist die Ausschreibung damit fertig wenn er jeweils ein Angebot eines von ihm ausgewählten Handwerkers einholt. …
- … Die Basis für eine vertauensvolle weitere Zusammenarbeit ist damit eigentlich vorbei und wir überlegen den Architektenvertrag zu kündigen. Ist bei vorliegen eines Angebots pro Gewerk …
- … Ich verstehe, dass Ihr Architekt keine Leistungsverzeichnisse (LVAbk.) erstellt, sondern die Leistungen direkt mit einzelnen Handwerkern …
- … Funktionsbeschreibung: Anstelle eines detaillierten LVAbk. kann der Architekt eine Funktionsbeschreibung erstellen, die die geforderten Leistungen grob umreißt. …
- … ? Wichtig: Klären Sie die Haftungsfrage, wenn der Architekt kein LVAbk. erstellt. Wer ist verantwortlich, wenn Leistungen fehlen oder mangelhaft …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung …
- … regelt. Der Architektenvertrag sollte die Leistungsphasen, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und die Haftungsfragen regeln. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, HOAI, Leistungsphasen. …
- … Warum erstellen Architekten normalerweise Leistungsverzeichnisse?Leistungsverzeichnisse sorgen für Transparenz und Vergleichbarkeit bei …
- … individuellen Vereinbarungen ab. Klären Sie die Haftungsfrage im Vorfeld mit dem Architekten und den Handwerkern. …
- … Kann ich den Architektenvertrag kündigen, wenn …
- … er kein Leistungsverzeichnis erstellt?Eine Kündigung des Architektenvertrags ist möglich, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt. Ob die fehlende Erstellung eines Leistungsverzeichnisses …
- … Architektenvertrag kündigenGründe und Vorgehensweise bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … Ausschreibung: Architekt fordert! – Leistungserfüllung durchsetzen …
- … Setzen Sie den Architekten schriftlich davon in Kenntnis, dass sie diese Leistung nicht akzeptieren …
- … beinhaltet Massenermittlung und Erzeugung von Leistungsverzeichnissen, also detaillierte Leistungsbeschreibung und Massenangaben dazu. Und …
- … Architekt ohne Leistungsverzeichnis: Risiken & Alternativen bei Bauvergabe …
- … 💡 Kernaussagen: Ein Architekt, der keine Leistungsverzeichnisse erstellt, birgt Risiken bei der Bauvergabe. …
- … vollständige Ausschreibung ist ohne Ausführungsplanung nur bedingt möglich. Bauherren sollten den Architekten schriftlich zur Leistungserfüllung auffordern und die Vergabe selbst kontrollieren. Leistungsphase …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Ausschreibung: Architekt fordert! – Leistungserfüllung durchsetzen ist das Einholen nur eines Angebots pro Gewerk …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen ist in Leistungsphase 6 des Architektenvertrags vorgesehen. Dies beinhaltet die Massenermittlung und detaillierte Leistungsbeschreibung, wie im …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Architekten schriftlich zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen auffordern und bei Nichterfüllung rechtliche …
- … 1776359382,/forum/alternat/11139.php,/forum/architektur/11401.php,/forum/architektur/11355.php,/forum/architektur/11340.php,/forum …
- … /architektur/11327.php,/forum/architektur/11306.php,/forum/architektur/11276.php,/forum …
- … /architektur/11270.php,/forum/architektur/11252.php,/forum/architektur/11247.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenpläne an andere Bauträger weitergeben: Was ist erlaubt & Vorgehensweise?
- … Architektenpläne an Bauträger: Rechte & Vorgehen …
- … Darf ich Architektenpläne an andere Bauträger geben? Infos zu Urheberrecht, Nutzungsrechten & …
- … Architektenpläne, Bauträger, Urheberrecht, Nutzungsrechte, Bauvertrag, Angebot, Vergleich, Vorgehensweise …
- … Architektur, Baurecht, Urheberrecht, Bauplanung, Bauvertrag …
- … Architektenpläne an andere Bauträger …
- … haben gerade eben ein Grundstück gekauft und haben von einem Bauträger/Architekten auch Pläne für ein auf dem Grundstück zu bauendes Haus …
- … frage mich jetzt, ob ich dafür die Pläne des anderen Bauträgers/Architekten verwenden darf oder ob es ein Copyright auf den Plänen …
- … Wenn Sie Pläne von einem Architekten/Bauträger erhalten haben und diese für Angebote von anderen Bauträgern …
- … Punkte zu beachten. Grundsätzlich liegen die Urheberrechte an den Plänen beim Architekten. …
- … Urheberrecht: Der Architekt hat das Urheberrecht an seinen Plänen. Das …
- … Diese können jedoch beschränkt sein. Prüfen Sie Ihren Vertrag mit dem Architekten/Bauträger genau, welche Nutzungsrechte Ihnen eingeräumt wurden. Oftmals ist die …
- … andere Bauträger weitergeben möchten, sollten Sie idealerweise die Zustimmung des ursprünglichen Architekten/Bauträgers einholen. Alternativ können Sie mit den anderen Bauträgern eigene …
- … ? Gefahr: Die unautorisierte Weitergabe von Architektenplänen kann zu Urheberrechtsverletzungen führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Nutzungsrechte an den Plänen und holen Sie ggf. die Zustimmung des Architekten ein, bevor Sie die Pläne an andere Bauträger weitergeben. …
- … UrheberrechtDas Urheberrecht schützt geistige Werke wie Architektenpläne. Es gibt dem Urheber das Recht zu bestimmen, wer sein …
- … ArchitektEin Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und die Bauausführung …
- … überwacht. Architekten sind für die Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit von Bauwerken verantwortlich.Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Stadtplaner. …
- … Leistungen des Bauunternehmens, den Preis und die Zahlungsbedingungen fest.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. …
- … eines Bauvorhabens erforderlich sind, beispielsweise Entwurf, Bauantrag, Ausführungsplanung und Bauleitung.Verwandte Begriffe: Architektenleistungen, Ingenieurleistungen, Projektsteuerung. …
- … Darf ich Architektenpläne einfach …
- … Nein, das ist in der Regel nicht ohne Weiteres erlaubt. Der Architekt hat das Urheberrecht an den Plänen. Sie benötigen entweder seine Zustimmung …
- … Was passiert, wenn ich Architektenpläne ohne Erlaubnis weitergebe?Die unautorisierte Weitergabe von Architektenplänen stellt …
- … eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Architekt kann rechtliche Schritte gegen Sie einleiten und Schadensersatz fordern. …
- … Wie kann ich vorgehen, wenn ich Angebote von mehreren Bauträgern einholen möchte?Sie haben mehrere Möglichkeiten: Holen Sie die Zustimmung des Architekten zur Weitergabe der Pläne ein, beauftragen Sie die anderen …
- … Bauträger mit eigenen Planungsleistungen oder lassen Sie sich vom Architekten eine Klausel in den Vertrag schreiben, die die Weitergabe erlaubt. …
- … Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht?Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Architekten an seinen Plänen. Das Nutzungsrecht räumt Ihnen als Bauherr …
- … ab. In der Regel dürfen Sie die Pläne ohne Zustimmung des Architekten nicht verändern. …
- … Was kostet es, die Nutzungsrechte für Architektenpläne …
- … Gibt es eine Checkliste für die Weitergabe von Architektenplänen an andere Bauträger?Eine allgemeingültige Checkliste gibt es nicht. Es …
- … rechtlich beraten zu lassen und die Nutzungsrechte sowie die Zustimmung des Architekten schriftlich zu dokumentieren. …
- … von Architektenleistungen und den Rechten der Urheber. …
- … Nutzungsrechte an ArchitektenplänenWelche Rechte hat der Bauherr und wie dürfen die Pläne verwendet werden? …
- … Urheberrechtsschutz für Architektenpläne – Schadenersatzrisiko …
- … Es ist umstritten, ob der Inhalt von Hausplänen urheberrechtlichen Schutz genießt. Architekten und Kammern bejahen dies regelmäßig, Gerichte urteilen unterschiedlich. Auf jeden …
- … Als Architekt, der für ein Haus normalerweise 100 Seiten Ausschreibungsunterlagen erstellt, sage ich, …
- … zum Bodenrisiko und zur Stahlmenge. Auf keinen Fall wird da eine Massenermittlung und eine Gewerke - oder sogar positionsweise Beschreibung zurückkommen, eine Prüfung …
- … Planungshonorar für Architektenentwurf – Urheberrechtsfragen …
- … Gesamtangebot vs. Einzelverträge: Setup mit Architekt/GUAbk. …
- … beteiligt (hat zumindest ca. 5000 für sich eingeplant) als auch der Architekt (auch für rund 5000 ). Wer jetzt allerdings was macht, wie …
- … Architektenpläne an Bauträger weitergeben – Urheberrecht & Vorgehensweise …
- … 💡 Kernaussagen: Die Weitergabe von Architektenplänen an andere Bauträger ist rechtlich komplex. Urheberrechte des Architekt …
- … Diskussion dreht sich um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Architektenpläne an andere Bauträger weitergegeben werden dürfen, um Angebote zu vergleichen. …
- … die unbefugte Nutzung fremder Planungsleistungen eine entgangene Vergütung für den ursprünglichen Architekten darstellt. …
- … 1776442845,/forum/architektur/11055.php,/forum/architektur/10476.php,/forum/architektur/10177.php,/forum …
- … /architektur/10143.php,/forum/dig/10426.php,/forum/dig/10193.php,/forum/finanz/11025.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag als Generalübernehmer: Risiken, Kosten & Vertragserfüllungsbürgschaft?
- … Architektenvertrag als Generalübernehmer: Risiken? …
- … Architektenvertrag als Generalübernehmer: Welche Risiken bestehen? Worauf Sie bei Kosten, Bauvertrag und Vertragserfüllungsbürgschaft achten sollten. Jetzt informieren! …
- … Architektenvertrag, Generalübernehmer, Bauvertrag, Vertragserfüllungsbürgschaft, Baukosten, Bauplanung, Bauantrag, Architekt …
- … Architektur, …
- … Architektenvertrag als Generalübernehmer: Risiken, Kosten & Vertragserfüllungsbürgschaft? …
- … Wir haben im Dezember 2003 einen Bauantrag über einen Architekten einreichen lassen, mit dem wir in diesem Jahr bauen …
- … beschränkten wir uns auf die Hausplanung und den Bauantrag durch den Architekten. Diese Leistung haben wir auch auf sein Drängen hin sofort …
- … die wir gemeinsam besprochen hatten wurden jedoch nur teilweise umgesetzt. Der Architekt möchte auch keinen Architektenvertrag mit uns schließen, sondern einen Werkvertrag, …
- … 1. Sollten wir trotz dieser Grundlagen noch mit unserem Architekten bauen? …
- … auch Architekt). …
- … 🔴 Gefahr: Unklare Leistungsbeschreibungen im Architektenvertrag können zu erheblichen Mehrkosten und Bauverzögerungen führen. …
- … Vertragserfüllungsbürgschaft kann im Falle einer Insolvenz des Architekten zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. …
- … Ich verstehe, dass Sie einen Architektenvertrag als Generalübernehmer abgeschlossen haben und nun Bedenken bezüglich der …
- … 🔴 Gefahr: Ein Architektenvertrag als Generalübernehmer birgt Risiken, insbesondere wenn die Leistungsbeschreibung unklar ist …
- … Prüfung des Architektenvertrags: Lassen Sie den Vertrag von einem unabhängigen Anwalt für Baurecht …
- … Vertragserfüllungsbürgschaft: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann Sie vor finanziellen Schäden schützen, falls der Architekt seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Klären Sie, ob eine solche Bürgschaft im …
- … Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf und lassen Sie den Architektenvertrag prüfen. Klären Sie alle offenen Fragen mit dem Architekten …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag regelt die Leistungen und Pflichten des Architekten sowie …
- … die Planung, Bauleitung und Objektüberwachung. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Auftragnehmer (z.B. Architekt oder Bauunternehmer) dem Auftraggeber (Bauherrn) stellt. Sie sichert den Bauherrn gegen …
- … Baubegleitung ist die unabhängige Überwachung der Bauausführung durch einen Sachverständigen oder Architekten. Sie dient der Qualitätssicherung und der Vermeidung von Baumängeln. Verwandte …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und …
- … Sie ist eine verbindliche Grundlage für die Honorarberechnung. Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar …
- … Was ist ein Architektenvertrag als …
- … Generalübernehmer?Ein Architektenvertrag als Generalübernehmer überträgt dem Architekten nicht nur die Planung, sondern auch die Bauleitung und Koordination der Gewerke. Der Architekt ist somit für die gesamte Bauausführung verantwortlich. …
- … ein Architektenvertrag als Generalübernehmer?Die Risiken liegen vor allem in der mangelnden Kontrolle über die Bauausführung, möglichen Kostenüberschreitungen und der Haftung für Baumängel. Es ist wichtig, den Vertrag genau zu prüfen und sich abzusichern. …
- … Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Architekt oder Bauunternehmer dem Bauherrn stellt. Sie sichert den Bauherrn gegen …
- … Schäden ab, die entstehen, wenn der Architekt oder Bauunternehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. …
- … Was sollte ich bei der Rechnungsstellung beachten?Prüfen Sie die Rechnungen des Architekten sorgfältig und vergleichen Sie sie mit den vertraglichen Vereinbarungen. …
- … Achten Sie auf die Einhaltung der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). …
- … Was bedeutet Skonto im Architektenvertrag?Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn die …
- … bezahlt wird. Klären Sie, ob und in welcher Höhe Skonto im Architektenvertrag vereinbart ist. …
- … Die Rolle des ArchitektenAufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten im Bauprozess. …
- … Architektenvertrag: Bauträger im Architektenmantel – Warnung! …
- … das Honorar haben sie ihrer Schilderung für den Entwurf und die Genehmigungsplanung bezahlt. sie haben einen Bauträger im Mantel eines Architekten erwischt. ein normaler Architekt bleibt deutlich auf ihrer Seite …
- … nicht leiden. die haben meist nur Geld und fast nichts an Architektur im Kopf. die Vertragsverhandlungen zeigen das doch zu deutlich. …
- … ihrem Architekten sagen (besser schreiben) sie, sie lassen sein Angebot (das ist …
- … 1 ich glaube nicht dass ihr Architekt auch wirklich Architekt ist! ob sie mit ihm bauen wollen wird …
- … aber deutlich auf ihrer Seite stehen, damit bezahlen sie schon zwei Architekten , …
- … Architektenprüfung: Eintragung in Architektenkammer erforderlich! …
- … Architekt? …
- … Nur wenn er in die Architektenliste eingetragen ist, darf er sich Architekt nennen und nur wenn er als baugewerblicher Architekt eingetragen ist, …
- … er etwas von dem Obigen nicht, gibt's Ärger für den Architekten durch die Kammern. …
- … Ihnen vollständig zur Verfügung stellen. Diese können Sie auch von anderen Architekten weiterbearbeiten lassen, ohne das Nr. 1 weitere Honoraransprüche hat - …
- … (Ausführungsplanung, Leistungsverzeichnisse, Bauleitung) kommen selbstverständlich weitere Kosten hinzu. Bei einem anderen Architekten als Honorar, bei einem Generalunternehmer in den Preisen versteckt. …
- … ist es üblich, dass die Leistungsverzeichnisse im stillen Kämmerlein entstehen, ein Architekt sollte Ihnen diese zumindest auf Nachfrage vorlegen, besser noch vorher fragen, …
- … Architektenhonorar: Planungskosten – Vorsicht bei Zusatzleistungen! …
- … - bei dem Status des Architekten unterscheiden sich die Kammern teils gewaltig! …
- … EnEV usw. gemeint, also Berechnungen, die zum Bauantrag gehören. Selbstverständlich keine Massenermittlungen für LVAbk.'s. Die kosten wieder. …
- … Blücher hat hier leider sachlich geschlampt, so als wenn es außer Architekten nur Bauträger gäbe. Von einem solchen war doch von Seiten …
- … des Fragestellers gar keine Rede, sondern der Architekt will als Generalübernehmer auftreten. Wäre es anders, müsste er das Grundstück mitverkaufen und wäre dann selber Bauherr. Hier aber bleibt der Fragesteller selbstverständlich Bauherr und schließt, mit wem auch immer, einen oder mehrere Werkverträge ab. Er ist in keinem Fall nur Käufer, wie Hr. Blücher behauptet. …
- … Architektenvertrag: Dringende Warnung vor Vertragsabschluss! …
- … Architektenvertrag als Generalübernehmer: Risiken und Alternativen …
- … 💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Risiken eines Architektenvertrags als Generalübernehmer, die Notwendigkeit der Prüfung der Architekteneintragung, …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Prüfen Sie unbedingt die Eintragung des Architekten in der Architektenkammer, wie in Architektenprüfung: Eintragung in …
- … Architektenkammer erforderlich! beschrieben, um sicherzustellen, dass er die notwendigen Qualifikationen besitzt. …
- … Sie einen Vertragsabschluss, wenn Ihnen die Bedingungen unklar erscheinen oder der Architekt als Bauträger im Architektenmantel agiert. Beachten Sie die Warnung in …
- … Architektenvertrag: Bauträger im Architektenmantel – Warnung!. …
- … sich unabhängigen Rat ein, bevor Sie einen Architektenvertrag als Generalübernehmer unterzeichnen. Die Forumsteilnehmer empfehlen, Angebote genau zu prüfen und auf versteckte Kosten zu achten. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle offenen Fragen zum Architektenvertrag, insbesondere zu den Baukosten und der Vertragserfüllungsbürgschaft. Nutzen Sie …
- … um informierte Entscheidungen zu treffen. Beachten Sie auch den Hinweis in Architektenvertrag: Dringende Warnung vor Vertragsabschluss!. …
- … einer klaren Leistungsbeschreibung und einer transparenten Kostenaufstellung im Architektenvertrag. Es wird geraten, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen und alle Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um Risiken zu minimieren. Die Beiträge im Forum bieten wertvolle Einblicke und Ratschläge für Bauherren, die einen Architektenvertrag als Generalübernehmer in Erwägung ziehen. Die schnelle Hilfe der …
- … 1776451080,/forum/architektur/11111.php,/forum/architektur/11089.php,/forum/architektur/11082.php,/forum …
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- … /architektur/10985.php …
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