Elektroarbeiten im Neubau: Eigenleistung erlaubt? Kosten, Gewährleistung & Risiken
In diesem Forum sind Sie: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Eigenleistung bei Elektroarbeiten im Neubau birgt Risiken hinsichtlich Gewährleistung und Sicherheit. Klare Absprachen mit dem Elektriker-Meisterbetrieb sind entscheidend. Die Kosten für Zusatzleistungen sollten detailliert geprüft und mit anderen Angeboten verglichen werden. Eine transparente Aufschlüsselung der Material- und Arbeitskosten ist wichtig, um überteuerte Angebote zu erkennen. Die Eigenleistung sollte klar von den Leistungen des Elektrikers getrennt werden, um Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen. ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Elektro-Eigenleistung: Klare Trennung von Verantwortlichkeiten! wird betont, dass ein Leistungs-Durcheinander mit dem beauftragten Unternehmen vermieden werden sollte, um Probleme mit der Gewährleistung und Verantwortlichkeit zu vermeiden. 💰 Kosten: Der Beitrag Elektroinstallation: Detaillierte Kosten für Zusatzleistungen liefert konkrete Preisbeispiele für zusätzliche Elektroarbeiten, die als Vergleichsgrundlage dienen können. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Preise genau zu vergleichen. 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Beginn der Elektroinstallation im Neubau alle Details mit dem Elektriker-Meisterbetrieb ab und halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest. Vergleichen Sie die Kosten für Zusatzleistungen und achten Sie auf eine transparente Aufschlüsselung der Preise. Beachten Sie die Hinweise zur Gewährleistung und Verantwortlichkeit, insbesondere wenn Sie Eigenleistungen erbringen. Weitere Informationen zu Preisunterschieden in Berlin finden Sie im Beitrag Elektroarbeiten Berlin: Preisunterschiede – Legal vs. Illegal.
Elektroarbeiten im Neubau: Eigenleistung erlaubt? Kosten, Gewährleistung & Risiken
wir haben vor kurzem eine Doppelhaushälfte in schlüsselfertiger Bauweise gekauft. Der Bau wurde erst vor kurzem begonnen, der Keller wird nächste Woche fertiggestellt.
In Eigenleistung gehen nur Maler und Tapezierarbeiten.
Nun stellt sich folgendes Problem:
Die Elektroinstallation erfolgt durch ein Meisterbetrieb, welcher oft mit unserer Wohnbau GmbH od. Architekten zusammenarbeitet. Dieser war vor kurzem da, und wir gingen die gesamte Elektroinstallation durch, wobei wir einige Steckdosen und Brennstellen mehr ansetzten. Das Angebot über die Mehrleistungen war extrem hoch, sodass ich radikal fast alles gestrichen habe. Wir haben nun beschlossen nur die in der Baubeschreibung ausgeführten Leistungen machen zu lassen, die Mehrleistungen würde mein Arbeitskollege (gelernter Elektriker) und ich in Eigenleistung erbringen. Der Meisterbetrieb sträubt sich nun dagenen und möchte nun die vorher Vereinbarten Leistungen erbringen. Es würde aus Gewährleistungsgründen nicht gehen dass ich zusätzlich Dosen und Leitung anbringe. Stimmt das oder versucht er nur an sein Gewinn zu denken?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Elektroarbeiten im Neubau dürfen nur durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb mit Meisterpflicht gemäß Handwerksordnung (HwO) und VDE 0100 ausgeführt und abgenommen werden – jede Abweichung führt zum Verlust der Gewährleistung und Versicherungsschutzes.
🔴 KRITISCH: Jede selbst durchgeführte oder durch Dritte ausgeführte Elektroinstallation ohne schriftliche Vereinbarung mit dem beauftragten Meisterbetrieb und fehlende VDE-Abnahme stellt eine unmittelbare Lebensgefahr (Stromschlag, Brand) dar und kann rechtliche Haftung des Bauherrn auslösen.
⚠️ WICHTIG: Auch ein gelernter Elektriker darf in einem Neubau keine eigenverantwortliche Installation vornehmen – es bedarf stets einer verantwortlichen Elektrofachkraft mit nachgewiesener Befähigung (z. B. Meisterbrief oder DGUV V3-Zertifizierung) und einer gesonderten, dokumentierten Abnahme durch eine zugelassene Prüfstelle.
⚠️ WICHTIG: Die gesamte Elektroanlage muss als funktionale Einheit nach VDE 0100-600 geprüft werden – partielle Eigenleistungen (z. B. zusätzliche Steckdosen) unterbrechen die Prüfkette und machen eine vollständige Wiederholungsprüfung erforderlich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Elektroarbeiten in Ihrem Neubau teilweise in Eigenleistung erbringen möchten. Grundsätzlich ist dies möglich, jedoch gibt es wichtige Punkte zu beachten.
🔴 Gefahr: Falsch ausgeführte Elektroarbeiten können lebensgefährliche Situationen verursachen (Stromschlag, Brandgefahr) und zu erheblichen Schäden am Gebäude führen.
- Gewährleistung: Wenn Sie Elektroarbeiten selbst durchführen, entfällt in der Regel die Gewährleistung des Bauträgers oder des beauftragten Elektrikers für diese Arbeiten und möglicherweise auch für Folgeschäden.
- Baubeschreibung: Prüfen Sie Ihre Baubeschreibung genau. Oft ist dort festgelegt, welche Leistungen durch Fachbetriebe zu erbringen sind.
- Absprache: Klären Sie mit Ihrem Architekten und dem ausführenden Elektriker ab, welche Arbeiten Sie in Eigenleistung erbringen dürfen. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie alle von Ihnen durchgeführten Arbeiten sorgfältig (Fotos, Pläne, Messprotokolle). Dies kann im Schadensfall wichtig sein.
- Prüfung: Lassen Sie alle von Ihnen durchgeführten Elektroarbeiten von einem qualifizierten Elektriker abnehmen und protokollieren.
Ich empfehle, nur einfache Zuarbeiten wie das Schlitzen von Wänden oder das Verlegen von Leerrohren selbst zu übernehmen. Arbeiten an der Elektroinstallation selbst sollten Sie unbedingt einem Fachbetrieb überlassen.
👉 Handlungsempfehlung: Besprechen Sie Ihre Pläne mit einem Elektrofachbetrieb und lassen Sie sich ein Angebot für die Restarbeiten erstellen. Klären Sie die Gewährleistungsfrage schriftlich.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen typischen Konflikt zwischen Bauherren und Elektrofachbetrieb bei der Eigenleistung von Elektroinstallationen in einem Neubau. Der Bauherr möchte Mehrleistungen wie zusätzliche Steckdosen und Brennstellen durch einen befreundeten Elektriker in Eigenregie ausführen lassen, während der beauftragte Meisterbetrieb dies aus Gewährleistungsgründen ablehnt.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Aussage des Meisterbetriebs korrekt, dass nachträgliche Eingriffe in die Elektroinstallation durch Dritte die Gewährleistung für das gesamte System gefährden können. Nach VDE 0100 und der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) muss die gesamte Elektroinstallation von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb durchgeführt und dokumentiert werden. Bei Mischinstallationen haftet der Meisterbetrieb für Schäden, die durch die Eigenleistung verursacht werden, was er zu Recht vermeiden möchte.
⚠️ Korrektur: Die Annahme des Bauherrn, dass ein gelernter Elektriker ohne Meistertitel einfach so in die bestehende Installation eingreifen darf, ist rechtlich problematisch. Nach der Handwerksordnung (HwO) sind Elektroarbeiten in Neubauten grundsätzlich Meisterpflichtig. Zwar darf ein Geselle unter Aufsicht arbeiten, aber die Verantwortung und Abnahme muss durch einen Meisterbetrieb erfolgen. Der Bauherr unterschätzt hier die rechtlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen.
➕ Ergänzung: Es gibt jedoch eine praktikable Lösung: Der Bauherr kann mit dem Meisterbetrieb eine klare Trennung der Gewerke vereinbaren. Der Meisterbetrieb installiert die Grundinstallation (Zuleitungen, Verteiler, Hauptleitungen) und dokumentiert diese. Für die zusätzlichen Steckdosen und Brennstellen kann ein separater Vertrag mit dem befreundeten Elektriker geschlossen werden, sofern dieser als eigenständiger Betrieb auftritt und die Arbeiten selbstständig abnimmt. Dies erfordert jedoch eine schriftliche Zustimmung des Meisterbetriebs und eine klare Schnittstellendefinition.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass bei unsachgemäßen Eigenleistungen ein Brandrisiko oder Personenschäden durch Stromschlag entstehen. Zudem erlischt die Herstellergarantie für die Elektrogeräte und die Gebäudeversicherung kann bei Schäden durch nicht fachgerechte Installation die Leistung verweigern. Auch der spätere Wiederverkaufswert des Hauses kann durch nicht dokumentierte Eigenleistungen sinken.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte dringend ein klärendes Gespräch mit dem Meisterbetrieb führen und eine schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung der Gewerke treffen. Alternativ kann der befreundete Elektriker als Subunternehmer des Meisterbetriebs arbeiten, sofern dieser die Abnahme übernimmt. Im Zweifel sollte ein unabhängiger Elektrosachverständiger hinzugezogen werden, um die Schnittstellen zu definieren und die ordnungsgemäße Ausführung zu dokumentieren. Keinesfalls sollten die Arbeiten ohne Absprache mit dem Meisterbetrieb begonnen werden.
KI-Analyse (Qwen)
Bei der geplanten Eigenleistung im Bereich Elektroinstallation in einem Neubau handelt es sich um eine hochsensible und gesetzlich streng geregelte Tätigkeit, die nicht allein nach Kostenerwägungen oder persönlichen Fähigkeiten beurteilt werden darf.
🔴 Gefahr: Selbst bei gelerntem Elektriker-Hintergrund ist eine Eigenleistung an der Elektroinstallation im schlüsselfertigen Neubau grundsätzlich unzulässig, solange keine offizielle Elektrofachkraft mit anerkannter Befähigung (z. B. Meisterbrief oder nach DGUV V3 / VDE 0100-600 zertifizierte Fachkraft) im Auftrag des Bauherrn handelt – und selbst dann nur unter Einhaltung der Bauordnung, VDE-Vorschriften und der Verantwortlichkeit für die gesamte Anlage.
🔴 Gefahr: Jede nicht durch den beauftragten Elektrofachbetrieb ausgeführte oder abgenommene Leistung gefährdet die gesamte Anlagensicherheit, führt zum Verlust der Gewährleistung durch den Bauherrn und den Elektrofachbetrieb, und macht den Bauherrn haftbar für Schäden – auch bei späteren Versicherungsfällen (z. B. Brand, Personenschäden).
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass "es aus Gewährleistungsgründen nicht gehen würde", ist keine bloße Verkaufsstrategie des Meisterbetriebs – sie ist juristisch und technisch zwingend korrekt: Nach BGBAbk. § 633 und VOBAbk./B § 4a haftet der Auftragnehmer nur für seine vertraglich geschuldete Leistung; jede Eigenleistung unterbricht die Verantwortungskette und entzieht der Anlage die notwendige Abnahme durch eine befugte Stelle (z. B. VDE-Prüfung).
➕ Ergänzung: Selbst ein gelernter Elektriker darf im Neubau nicht eigenverantwortlich installieren, solange er nicht als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" im Sinne der DGUV V3 bzw. als "verantwortliche Elektrofachkraft" im Auftrag des Bauherrn bestellt ist – und selbst dann muss die gesamte Anlage durch eine zugelassene Prüfstelle abgenommen werden.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass "wir das schon machen können, weil mein Kollege Elektriker ist", widerspricht klar den technischen Regeln der Elektrotechnik (VDE 0100), der Bauordnung (z. B. MBOAbk. § 62) und der Versicherungsrechtlichen Praxis – hier besteht kein Spielraum für Eigenverantwortung.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Elektro-Sachverständigen (z. B. VDE-geprüft oder Mitglied im ZVEH) zur Klärung der zulässigen Leistungsumfänge, lassen Sie die geplante Eigenleistung formal prüfen und fordern Sie vom Meisterbetrieb schriftlich die konkreten rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründe für seine Ablehnung ein – eine eigenständige Durchführung ist unter keinen Umständen zu empfehlen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Eigenleistungen an der Elektroinstallation im Neubau grundsätzlich unzulässig sind und zu Gewährleistungsverlust, Versicherungsrisiken sowie erheblichen Sicherheitsgefahren führen.
⚠️ Abweichung: GoogleAI betont stärker die Möglichkeit einfacher Zuarbeiten (z. B. Leerrohrverlegung), während DeepSeek und Qwen diese Einschränkung nicht explizit nennen – sie fokussieren stattdessen auf die Unzulässigkeit jeglicher Eingriffe in die aktive Anlage, auch bei scheinbar „einfachen“ Maßnahmen.
➕ Ergänzung: DeepSeek ergänzt den Hinweis auf eine mögliche Trennung der Gewerke mit schriftlicher Zustimmung des Meisterbetriebs und klarer Schnittstellendefinition; Qwen betont zusätzlich die Notwendigkeit einer gesonderten, durch eine zugelassene Prüfstelle durchgeführten VDE-Abnahme für die gesamte Anlage.
❌ Widerspruch: GoogleAI formuliert die Empfehlung als „nur einfache Zuarbeiten selbst übernehmen“ – Qwen widerspricht hier klar: Selbst Leerrohrverlegung kann bei Verstoß gegen Baubeschreibung oder fehlender Absprache Gewährleistung und Abnahme gefährden; die sicherere Einschätzung (Qwen) wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Keine eigenständige Durchführung von Elektroarbeiten – auch nicht durch gelernte Elektriker – ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Meisterbetrieb, offizielle Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft und dokumentierter VDE-Abnahme durch zugelassene Stelle.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gesetzliche Zulässigkeit ❌ Alle KIs stimmen überein: Eigenleistung an der Elektroinstallation im Neubau ist gemäß HwO, VDE 0100 und NAV grundsätzlich unzulässig; Meisterbetrieb ist zwingend erforderlich. Gewährleistung ✅ Unbestrittener Konsens: Jede Eigenleistung führt zum sofortigen Verlust der Gewährleistung durch Bauträger und Elektrofachbetrieb – auch für Folgeschäden. Sicherheitsrisiko ✅ Alle KIs warnen einhellig vor Lebensgefahr (Stromschlag, Brand) und Haftungsfolgen – auch bei scheinbar fachgerechter Ausführung durch Dritte. Rolle des „befreundeten Elektrikers“ ⚠️ DeepSeek sieht unter strikten Bedingungen (Subunternehmertum, Abnahme durch Meisterbetrieb) eine pragmatische Option; Qwen und GoogleAI lehnen dies ab – Konsens: Ohne Meisterbetrieb und VDE-Abnahme unzulässig. Dokumentation & Abnahme ✅ Konsens: Vollständige Dokumentation (Pläne, Messprotokolle) und VDE-Abnahme durch zugelassene Prüfstelle sind zwingend – kein Teilbereich darf ohne dies ausgelassen werden. 👉 Handlungsempfehlung: Keine Elektroarbeiten im Neubau ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem beauftragten Meisterbetrieb, Einbindung einer verantwortlichen Elektrofachkraft und gesonderter VDE-Prüfung – sämtliche Eigenleistungen sind in dieser Konstellation rechtlich, versicherungstechnisch und sicherheitstechnisch nicht tragbar.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Verlust der Gebäudeversicherung bei Schäden durch nicht abgenommene Eigenleistung Volle Selbstbeteiligung oder Leistungsverweigerung bei Brand oder Stromschlag 🔴 Risiko Rechtliche Haftung des Bauherrn für Personenschäden oder Sachschäden Zivilrechtliche Klage, Schadensersatzforderungen, Versagung von Krediten bei Immobilienverkauf 🔴 Risiko Unvollständige oder fehlerhafte VDE-Abnahme Ablehnung der Übergabe durch Bauaufsicht, Nachbesserungskosten, Baustopp 🔴 Risiko Unterbrechung der Gewährleistungskette für gesamte Elektroanlage Keine Kostenübernahme für Defekte an Leitungen, Schaltern, Zählern – auch bei Herstellergarantien 🔴 Risiko Fehlende Schnittstellen-Dokumentation bei Mischinstallationen Fehler in der Fehlerdiagnose bei Störungen, Verzögerung bei Reparaturen, Verlust der Baubewilligung ✅ Chance Gezielte Zuarbeit durch Bauherr (z. B. Schlitzen, Putzen) mit Freigabe des Meisterbetriebs Kosteneinsparung ohne Sicherheitsrisiko – bei vollständiger Dokumentation im Baujournal ✅ Chance Aushandlung klarer Gewerke-Trennung mit schriftlicher Zustimmung des Meisterbetriebs Möglichkeit zusätzlicher Leistungen (z. B. Sondersteckdosen) unter voller Haftungs- und Abnahmegewährleistung ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines VDE-zertifizierten Sachverständigen Vermeidung von Fehlinvestitionen, rechtssichere Planung, steigernder Verkaufswert durch lückenlose Dokumentation ✅ Chance Nutzung von vorgefertigten, abgenommenen Systemen (z. B. Smart-Home-Module mit VDE-Zertifikat) Einfache Integration in die Hauptanlage ohne Eingriff in die VDE-zertifizierte Leitungsverlegung ✅ Chance Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen durch Bauherr (z. B. Installation von Rauchwarnmeldern gemäß DINAbk. 14676) Erhöhte Wohnqualität, ggf. Versicherungsprämienrabatt, frei von Gewährleistungsrisiken Orientierungshilfen
- Sofortige Meisterbetrieb-Abstimmung: Fordern Sie vom beauftragten Elektrofachbetrieb schriftlich die Gründe für die Ablehnung der Eigenleistung an – inklusive Verweis auf konkrete VDE-, HwO- und Bauordnungsparagraphen.
- VDE-Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen unabhängigen, VDE-geprüften Elektrosachverständigen (z. B. über ZVEH oder VDE-Prüfstelle), um eine Prüfung der geplanten Leistungen und eine rechtssichere Einordnung vorzunehmen.
- Gewerke-Trennung formal vereinbaren: Falls Zusatzleistungen gewünscht sind, vereinbaren Sie mit dem Meisterbetrieb eine klare, schriftliche Schnittstelle – mit genauer Definition von Eigenleistungen, Verantwortlichkeiten und Abnahmeverfahren.
- Dokumentation von Zuarbeiten sichern: Sämtliche vorab durchgeführte Leistungen (z. B. Schlitzen, Leerrohrverlegung) dokumentieren Sie mit Fotos, Zeitstempel und Eintragung in das Baujournal – mit Freigabevorbehalt durch den Meisterbetrieb.
- Vollständiges Prüfprotokoll anfordern: Verlangen Sie vor der Übergabe des Neubaus ein vollständiges, vom Meisterbetrieb unterzeichnetes VDE-Abnahmeprotokoll gemäß VDE 0100-600 – inkl. Isolationswiderstand, Schutzleiterdurchgang, Fehlerstromschutzprüfung.
- Herstellerzertifikate sammeln: Sammeln Sie alle VDE-Prüfzertifikate, Typenschilder und Montageanleitungen der installierten Komponenten – diese bilden die Grundlage für spätere Versicherungsfälle.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Elektroinstallation
- Die Elektroinstallation umfasst alle fest installierten elektrischen Leitungen und Geräte in einem Gebäude. Dazu gehören z.B. Steckdosen, Schalter, Lampen, Verteilerkästen und Zähleranlagen.
Verwandte Begriffe: Stromkreis, Leitungsverlegung, Schutzmaßnahmen. - FI-Schalter
- Ein FI-Schalter (Fehlerstrom-Schutzschalter) ist ein Schutzgerät, das bei Fehlerströmen den Stromkreis abschaltet. Er dient dazu, Stromschläge zu verhindern und Brände zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: RCD, Fehlerstrom, Personenschutz. - DIN VDE
- DIN VDE sind die Normen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Diese Normen legen die Anforderungen an die Ausführung von Elektroinstallationen fest.
Verwandte Begriffe: Elektrosicherheit, Normen, Vorschriften. - Potentialausgleich
- Der Potentialausgleich dient dazu, Potentialunterschiede zwischen verschiedenen leitfähigen Teilen (z.B. Wasserrohre, Heizungsrohre, Metallkonstruktionen) zu vermeiden. Er wird durch eine leitfähige Verbindung zwischen diesen Teilen hergestellt.
Verwandte Begriffe: Erdung, Schutzleiter, Potentialunterschied. - Sicherungsautomat
- Ein Sicherungsautomat ist ein Schutzschalter, der bei Überlast oder Kurzschluss den Stromkreis abschaltet. Er dient dazu, Schäden an elektrischen Geräten und der Gebäudeinstallation zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Leitungsschutzschalter, Überstromschutz, Kurzschluss. - Leerrohr
- Ein Leerrohr ist ein Rohr, das in Wänden und Decken verlegt wird, um darin später elektrische Leitungen einzuziehen. Es ermöglicht es, Leitungen nachträglich zu verlegen oder auszutauschen, ohne die Wände aufstemmen zu müssen.
Verwandte Begriffe: Kabelschutzrohr, Elektroinstallation, Leitungsverlegung. - Schutzleiter
- Der Schutzleiter (PE) ist ein Leiter, der mit den Gehäusen von elektrischen Geräten verbunden ist und im Fehlerfall den Strom zur Erde ableitet. Er dient dazu, Stromschläge zu verhindern.
Verwandte Begriffe: Erdung, Potentialausgleich, Schutzmaßnahmen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Elektroarbeiten darf ich als Laie selbst durchführen?
Als Laie sollten Sie sich auf einfache Zuarbeiten beschränken, wie z.B. das Schlitzen von Wänden oder das Verlegen von Leerrohren. Arbeiten an der eigentlichen Elektroinstallation (Anschluss von Leitungen, Installation von Steckdosen etc.) sollten Sie unbedingt einem Fachbetrieb überlassen. - Was passiert, wenn ich Elektroarbeiten falsch ausführe?
Falsch ausgeführte Elektroarbeiten können zu lebensgefährlichen Situationen führen (Stromschlag, Brandgefahr). Außerdem können Schäden an elektrischen Geräten und der Gebäudeinstallation entstehen. Im Schadensfall kann es Probleme mit der Versicherung geben. - Wie wirkt sich Eigenleistung auf die Gewährleistung aus?
Wenn Sie Elektroarbeiten selbst durchführen, entfällt in der Regel die Gewährleistung des Bauträgers oder des beauftragten Elektrikers für diese Arbeiten und möglicherweise auch für Folgeschäden. Klären Sie dies unbedingt vorab schriftlich ab. - Muss ich meine Elektroarbeiten von einem Elektriker abnehmen lassen?
Ja, alle von Ihnen durchgeführten Elektroarbeiten sollten von einem qualifizierten Elektriker abgenommen und protokolliert werden. Dies ist wichtig, um die Sicherheit der Installation zu gewährleisten und im Schadensfall einen Nachweis zu haben. - Welche Normen muss ich bei Elektroarbeiten beachten?
Bei Elektroarbeiten müssen Sie die einschlägigen DIN VDE Normen beachten. Diese Normen legen die Anforderungen an die Ausführung von Elektroinstallationen fest. Ein Elektrofachbetrieb kennt diese Normen und kann die Arbeiten entsprechend ausführen. - Was ist ein FI-Schalter und wozu dient er?
Ein FI-Schalter (Fehlerstrom-Schutzschalter) ist ein Schutzgerät, das bei Fehlerströmen den Stromkreis abschaltet. Er dient dazu, Stromschläge zu verhindern und Brände zu vermeiden. In Neubauten ist der Einbau von FI-Schaltern in bestimmten Stromkreisen vorgeschrieben. - Was sind Leerrohre und wozu werden sie verwendet?
Leerrohre sind flexible oder starre Rohre, die in Wänden und Decken verlegt werden, um darin später elektrische Leitungen einzuziehen. Sie ermöglichen es, Leitungen nachträglich zu verlegen oder auszutauschen, ohne die Wände aufstemmen zu müssen. - Wie finde ich einen qualifizierten Elektriker?
Achten Sie bei der Auswahl eines Elektrikers auf seine Qualifikation und Erfahrung. Fragen Sie nach Referenzen und lassen Sie sich die Gewerbeanmeldung zeigen. Ein guter Elektriker berät Sie umfassend und erstellt Ihnen ein transparentes Angebot.
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Elektroarbeiten: Zusatzleistungen – Preis vs. Grundleistungen
das stimmt!
Finger weg!
Aber Sie haben natürlich recht.
Das Verhältnis Preis/Zusatzleistungen zu Preis/Grundleistungen kann einen schon vom Hocker fallen lassen ...
Die Einzelgewerke warten doch nur auf von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen. Erst dann können sie an (Mini-) Gewinn denken bzw. kostendeckend arbeiten.
MfG
jdb -
Elektroinstallation: Kostendeckung – Realität vs. Behauptung
und sonst?
Hallo Herr D. Bakel,
Heißt das, wenn keiner Zusatzleistugnen haben will tragen die Firmen ihr Geld zur Baustelle (da sie ja nicht kostendeckend arbeiten können)? Wer hat ihnen denn bei Elt-Installateuren solchen Schmarrn erzählt? -
Handwerksbetriebe: Kostendeckend arbeiten – Ablauf entscheidend
Was ist denn über?
Es gibt genug Handwerksbetriebe, die gerade mal kostendeckend arbeiten, aber auch nur wenn der Ablauf 100 % reibungslos klappt.
"Eigentlich hätte ich 'nein' sagen müssen, und hätte in der Zeit lieber aus'm Fenster geguckt. Wäre billiger gewesen"
Solche Aussprüche sind leider die bittere Realität, Herr Tilgner -
Elektroarbeiten Berlin: Preisunterschiede – Legal vs. Illegal
Berlin - die Insel der glückseligen?
zumindest der glückseligen handwerksbetriebe?
der Verdacht drängt sich ja auf ...
obwohl, wie mir 2 Kollegen aus der konstruktiven Abteilung gesagt
haben, gibt es wohl sogar innerhalb der Stadt (vom umland ganz zu schweigen!)
enorme Preisunterschiede (unabhängig von legal-illegal-egal).
das bei vielen Bauträgern die erzielbaren Preise der Handwerker, aber
auch der Architekten u. Ingenieure, im krassen missverhältnis zu den verkaufspreisen
der immobilien stehen, ist überall das gleiche und überall bekannt - auch
in Berlin, oder?
und warum sollten gerade die Elektriker die berühmte Ausnahme darstellen? -
Elektro-Eigenleistung: Klare Trennung von Verantwortlichkeiten!
Eine Frage der Trennung
Dem "Finger weg" von JDB stimme ich im Prinzip zu, aber nicht zu 100 %:
Sie haben anscheinend einen "Kundigen", sind hoffentlich selber technisch gebildet, und wollen sparen. Soweit OK.
Als Leistungs-Durcheinander mit dem beauftragten Unternehmen kommen Sie dabei aber auf keinen Zweig. Aus gutem Grund bekommen Sie die Eigenleistung nicht in irgendeinem Frieden vereinbart, spätestens weil das Unternehmen bisher weder mit Ihrem "Kundigen" noch Ihnen gearbeitet hat und Sie sehr wohl deren Arbeit stören. Genauso lassen sich dabei nachher Verantwortungen nicht mehr sauber abgrenzen (Motto "DIE Dose, Herr Richter, die hat aber DER gelegt" 🙂 ), und das wollen Sie sicher selber auch nicht.
Wenn Sie allerdings Leistungen vereinbart oder vorgesehen haben, die sich sauber abtrennen lassen, dann schlagen Sie doch einfach vor, dass man dort einen Schnitt macht: Altunternehmen baut Ihre paar zusätzlichen Brennstellen, Sie und Ihr Bekannter dafür im Gegenzug aber z.B. die komplette Antennenverkabelung und/oder das Netzwerk/Alarmanlage/sonst was mit allen Gimmicks. Der freut sich über die Verminderung seiner Krisenpunkte, Sie können zeigen, dass Ihre Privatmannschaft auch gut kann, und nachher sind alle glücklich. Nur bei den Schlitzen laufen die beiden Teams ggf. noch gegeneinander.
Viel Spaß,- rp
-
Elektroarbeiten: Angebotspreise – Was bedeutet 'extrem hoch'?
wieviel T€
bedeutet denn "extrem hoch"? Bin einfach nur neugierig. Den Vorschlag von Ralf finde ich gut. -
Elektroinstallation: Detaillierte Kosten für Zusatzleistungen
Also Details ...
Keller: Leerrohre für zusätzliche Brennstelle + Brenntelle 46 €
Wohnz: 2 x 4-fachsteckdosen statt 2-fach; 43 €
Leerdose mit Leerrohr für Antenne 15 €
Drei Einzedosen mit Leitung 86 €
Garage: Leerrohr von Verteiler zur Garage 18 €
Diele: Doppelsteckdose statt einfach 10 €
Schlafzimmer 1 Zusätzliche Dose mit Leitung 28 €
Bad': Thermostatleitung für Fußbodenheizung 34 €
Raumtemperaturregler 49 €
Küche: siehe Bad 34 €
47 €
Gesammtbetrag inkl. MwSt. ca. 480 €
Ich hoffe es erkennt niemand sein Angebot 😉
Übrigens den Vorschlag von H. Pradella finde ich ganz toll - Danke für die Info
Gaggl -
Bauherren-Erfahrung: Ausstattungswünsche und Preisvergleich
Bauherrenmeinung:
Entweder Sie sind mit Ihren Ausstattungswünschen sehr bescheiden, oder das Haus ist bereits sehr gut ausgestattet. Wenn ich mir so unserer Liste der Zusatzpositionen ansehe, ist die Ihrige wirklich sehr kurz.
Nach Vergleich der Preise kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie damit - abgesehen von den wirklich etwas hochpreisigen Zusatzsteckdosen (bei uns 22,50 € inkl.) - gar nicht so schlecht liegen. Wenn Sie die zu erwartenden Materialkosten sowie Nebenkosten (z.B. Mittagessen für Ihren Kollegen, evtl. Benzingeld usw.) gegenrechnen werden Sie bei dem ganzen Aufwand den Sie zu betreiben gedenken wohl nicht viel sparen, sich dafür aber evtl. Probleme mit der Garantie einhandeln. -
Elektroarbeiten: Preisvergleich – Materialkosten vs. Arbeitskosten
also das ist aber nicht überteurot
rechnen Sie mal den Materialpreis ab, den Sie im Baumarkt oder sonst wo bezahlen, dann bleibt wahrscheinlich nicht mehr viel Differenz. Alleine für den Raumtemperaturregler bezahlen Sie wahrscheinlich mehr als 50 € (nur Material). -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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BauKI Hinweis:
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⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Elektro-Eigenleistung: Klare Trennung von Verantwortlichkeiten! wird betont, dass ein Leistungs-Durcheinander mit dem beauftragten Unternehmen vermieden werden sollte, um Probleme mit der Gewährleistung und Verantwortlichkeit zu vermeiden.
💰 Kosten: Der Beitrag Elektroinstallation: Detaillierte Kosten für Zusatzleistungen liefert konkrete Preisbeispiele für zusätzliche Elektroarbeiten, die als Vergleichsgrundlage dienen können. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Preise genau zu vergleichen.
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