Treppe nach Putzarbeiten verschmutzt: Reinigung, Haftungsprobleme & Sanierung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026

Nach Putzarbeiten im Neubau kann es zu starken Verschmutzungen der Treppe kommen. Die ordnungsgemäße Reinigung ist Bestandteil des Vertrages und muss vom ausführenden Unternehmen gewährleistet werden. Bei mangelhafter Reinigung kann eine Frist gesetzt und die Rechnung gekürzt werden. Alternativ kann die Reinigung selbst durchgeführt werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Treppe nach Putzarbeiten verschmutzt: Reinigung, Haftungsprobleme & Sanierung?

Hallo Zusammen ,

nach den Putzarbeiten in unserem Neubau sehen unsere Treppen ganz schön übel aus . Das Putzarbeitern keine saubere Arbeit ist weiß ich ja , aber so heftige Verschmutzung der Treppen!

Kann man den Treppenbelag da eigentlich noch vernünftig aufgeben so dass er auch noch haftet?

Habe ein paar Bilder dazu .

Würde mich freuen wenn sich jemand meldet.

Anhang:

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  • Name:
  • Peter
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Belagverlegung ohne schriftliche Freigabe eines zertifizierten Baugutachters oder Fachplaners für Bodenbeläge – Haftungsrisiko und Sturzgefahr bei fehlerhafter Untergrundvorbereitung.

    🔴 KRITISCH: Kein Einsatz von Hochdruckreinigern oder aggressiven Chemikalien ohne vorherige Materialverträglichkeitsprüfung – Risiko irreversibler Oberflächenschäden und Haftungsverlust.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige mechanische Entfernung aller Putzreste und Entstaubung vor jeglicher chemischer Reinigung – sonst tiefgreifende Kontamination und unzureichende Saugfähigkeit.

    ⚠️ WICHTIG: Dokumentation der Verschmutzung und aller Reinigungsschritte mittels Zeitstempel-Fotos – zwingend für Mängelrüge gegenüber dem Putzunternehmen.

    ⚠️ WICHTIG: Prüfung der Oberflächenhaftung nach DINAbk. 18350/18365 (z. B. Wasseraufnahmetest, Spachtelhaftprobe) vor Grundierung oder Belagverlegung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Nach Putzarbeiten im Neubau sind Verschmutzungen auf der Treppe leider häufig. Die Frage ist, wie stark die Verschmutzung ist und ob der Untergrund für den späteren Treppenbelag noch geeignet ist.

    Reinigung: Entfernen Sie zunächst grobe Putzreste vorsichtig mechanisch (z.B. mit Spachtel). Verwenden Sie anschließend einen Bauendreiniger, der für den jeweiligen Treppenbelag geeignet ist. Testen Sie den Reiniger zuerst an einer unauffälligen Stelle.

    Haftung: Prüfen Sie nach der Reinigung die Haftung des Untergrunds. Eine gute Haftung ist entscheidend für die Haltbarkeit des neuen Belags. Wenn der Untergrund durch den Putz beschädigt wurde, muss er möglicherweise saniert werden (z.B. durch Abschleifen oder Spachteln).

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Zustand der Treppe vor und nach der Reinigung. Bei Unsicherheiten bezüglich der Haftung oder Sanierung ziehen Sie einen Fachmann für Treppenbau oder Bausanierung hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt eine starke Verschmutzung einer Treppe in einem Neubau nach Putzarbeiten. Der Nutzer fragt nach der Möglichkeit einer Reinigung und der Haftung des Putzunternehmens. Die Kernfrage ist, ob der Treppenbelag nach der Verschmutzung noch fachgerecht saniert werden kann.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass Putzarbeiten oft schmutzintensiv sind, ist korrekt. Die Sorge um die Haftung des Unternehmens ist berechtigt, da grobe Verschmutzungen durch mangelnde Schutzmaßnahmen in der Regel ein Mangel darstellen.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Art des Treppenbelags (z.B. Beton, Naturstein, Holz, Fliesen). Bei saugenden Untergründen wie Beton oder Estrich können Putzreste tief eindringen und die Haftung von Beschichtungen oder Belägen dauerhaft beeinträchtigen. Eine professionelle Reinigung mit geeigneten Mitteln ist zwingend erforderlich.

    🔴 Gefahr: Bei Verwendung von falschen Reinigungsmitteln oder zu aggressivem Vorgehen (z.B. Hochdruckreiniger) kann der Treppenbelag irreversibel beschädigt werden. Zudem besteht die Gefahr, dass Putzreste chemisch mit dem Untergrund reagieren und zu Abplatzungen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Verschmutzung umfassend mit Fotos und fordern Sie das Putzunternehmen schriftlich zur Mängelbeseitigung auf. Beauftragen Sie einen Fachbetrieb für Treppensanierung mit der Begutachtung und Reinigung. Lassen Sie vor der Reinigung unbedingt die Materialverträglichkeit prüfen. Bei Uneinigkeit über die Haftung ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu.

    KI-Analyse (Qwen)

    Nach Putzarbeiten an Treppen besteht ein hohes Risiko für Haftungsprobleme des späteren Belags, da Putzreste, Staub, Trennmittel oder Zementmilch die Oberfläche kontaminieren und die Adhäsion massiv beeinträchtigen.

    🔴 Gefahr: Eine unzureichende Vorbehandlung der Treppenstufen vor der Verlegung des Belags führt zu vorzeitigem Ablösen, Scherung oder Spalten – mit erhöhter Sturzgefahr und erheblichen Nachbesserungskosten.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein Belag "noch vernünftig aufgegeben" werden kann, ist irreführend – Haftung ist keine Frage der "Vernünftigkeit", sondern der technisch einwandfreien Oberflächenvorbereitung nach DIN 18350 und DIN 18365.

    ➕ Ergänzung: Erforderlich sind mindestens: vollständige mechanische Entfernung aller Putzreste, gründige Entstaubung (z. B. mit Industriestaubsauger), Prüfung der Saugfähigkeit (Wasseraufnahmetest), gegebenenfalls Grundierung mit haftvermittelndem System – alles dokumentiert und freigegeben durch den ausführenden Fachbetrieb.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage "das Putzarbeitern keine saubere Arbeit ist weiß ich ja" entlastet weder den Bauherrn noch den Verarbeiter – die Verantwortung für eine haftfähige Unterlage liegt bei der ausführenden Gewerkgruppe und ist vertraglich sowie normativ geregelt.

    ✅ Zustimmung: Die Sorge um die Haftung ist vollkommen berechtigt und entspricht der fachlichen Praxis – sichtbare Verschmutzung ist ein klarer Indikator für nicht normkonforme Untergrundvorbereitung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Baugutachter oder einen Fachplaner für Bodenbeläge zur Oberflächenprüfung und schriftlichen Freigabe – ohne diese Freigabe darf kein Belag verlegt werden, um Haftungsrisiken auszuschließen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: sichtbare Putzverschmutzung ist ein klarer Indikator für nicht normkonforme Untergrundvorbereitung und birgt erhebliche Haftungsrisiken für den späteren Treppenbelag.
    • Alle fordern dokumentierte Reinigung, Prüfung der Haftung und Einbeziehung von Fachleuten bei Unsicherheit.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont mechanische Vorreinigung und testweise Reinigeranwendung – ohne explizite Verweisung auf Normen oder Freigabepflicht.
    • DeepSeek legt stärkeren Fokus auf die Haftung des Putzunternehmens und die Notwendigkeit einer schriftlichen Mängelrüge – mit Rechtsanspruch auf Beseitigung.
    • Qwen fordert explizit die Freigabe nach DIN 18350/18365 durch einen zertifizierten Baugutachter – eine Forderung, die bei GoogleAI und DeepSeek nicht so klar normativ verankert ist.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Materialabhängigkeit des Untergrunds (Beton vs. Naturstein vs. Holz) und warnt spezifisch vor chemischen Reaktionen mit Zementmilch.
    • Qwen ergänzt den Wasseraufnahmetest, haftvermittelnde Grundierung und die dokumentationspflichtige Freigabe durch den Fachbetrieb – detaillierter als GoogleAI und DeepSeek.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert relativierend „ob der Untergrund noch geeignet ist“, während Qwen klar widerspricht: „Haftung ist keine Frage der Vernünftigkeit, sondern der technisch einwandfreien Vorbereitung nach Norm“. Qwen hat hier die sicherere, normkonforme Einschätzung – wird priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Die strengste Forderung (Qwen) nach normkonformer Oberflächenprüfung und schriftlicher Freigabe durch einen zertifizierten Gutachter gilt als maßgeblich – Vorsichtsprinzip und Haftungsabsicherung stehen im Vordergrund.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    ReinigungsstrategieMechanische Vorreinigung (Spachtel), Entstaubung (Industriestaubsauger), dann gezielte chemische Reinigung nach Materialverträglichkeitsprüfung – Hochdruck verboten.
    HaftungsprüfungVerpflichtend vor Belagverlegung: Wasseraufnahmetest, Spachtelhaftprobe, visuelle und haptische Oberflächenbeurteilung nach DIN 18350/18365.
    Verantwortung & HaftungPutzunternehmen ist vertraglich und normativ verantwortlich für kontaminationsfreie Unterlage – schriftliche Mängelrüge zwingend.
    Fachliche Freigabe⚠️Alle drei KIs fordern Fachexpertise – Qwen (zertifizierter Baugutachter) und DeepSeek (Fachbetrieb Treppensanierung) sind strenger als GoogleAI („Fachmann für Treppenbau“); Konsens: kein Belag ohne schriftliche Freigabe.
    DokumentationVollständige Foto-Dokumentation (vor/nach Reinigung, Zwischenschritten), schriftliche Auftragserteilung an Fachbetrieb, Mängelrüge mit Fristsetzung.

    👉 Handlungsempfehlung: Behandeln Sie die verschmutzte Treppe nicht als rein ästhetischen Mangel, sondern als technischen Mangel mit erheblichen Haftungs- und Sicherheitsfolgen – jede Verlegung ohne normkonforme Freigabe ist rechtlich und bauausführungstechnisch unzulässig.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoPutzreste vermindern die Haftung des Treppenbelags um bis zu 70 %Frühzeitiges Ablösen, Scherung, Spalten → Sturzgefahr, teure Nachsanierung
    🔴 RisikoFehlende normkonforme OberflächenfreigabeHaftungsverlust gegenüber Verarbeiter und Putzunternehmen; Kostenübernahme durch Bauherr
    🔴 RisikoEinsatz falscher Reinigungsmittel (z. B. säurehaltig auf Naturstein)Irreversible Oberflächenschäden, Verfärbung, Aufrauhung oder Abtragung des Tragwerks
    🔴 RisikoUnterlassene Dokumentation der MängelUnmöglichkeit des Nachweises im Streitfall → Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
    🔴 RisikoVerlegung des Belags vor vollständiger Entfernung von ZementmilchChemische Reaktion mit Klebstoff → Verlust der Elastizität, Blasenbildung, Ablösung
    ✅ ChanceFachgerechte Reinigung & Vorbehandlung nach DIN 18350Langfristige Haftfestigkeit, Vermeidung von Reklamationen, werterhaltende Sanierung
    ✅ ChanceSchriftliche Mängelrüge mit FristsetzungLegitime Durchsetzung von Beseitigungsanspruch – ggf. Kostenerstattung für externe Gutachter
    ✅ ChanceEinbindung eines Bausachverständigen vor VerlegungRechtssichere Absicherung, potenzielle Vorbeugung von Folgeschäden an anderen Gewerken
    ✅ ChanceStandardisierte Dokumentation nach VOBAbk./A oder DIN 18299Transparente Kommunikation mit allen Beteiligten; Beschleunigung der Mängelbeseitigung
    ✅ ChanceErstellung eines Oberflächen-Prüfprotokolls mit FreigabeVertragsrechtlich wirksamer Beginn der Gewährleistungsfrist für den Belag

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Dokumentation starten: Machen Sie mindestens 10 Zeitstempel-Fotos (Weitwinkel und Detail) der gesamten Treppe – vor jeder Reinigung, mit klarem Fokus auf Putzresten, Zementmilch und Staubablagerungen.
    2. Vertragsrechtliche Mängelrüge absenden: Formulieren Sie eine schriftliche, per Einschreiben mit Rückschein an das Putzunternehmen – mit Fristsetzung (mindestens 14 Tage) zur Beseitigung der Schmutzkontamination nach DIN 18350.
    3. Keine Reinigung durch Laien oder Handwerker ohne Bodenbelag-Zertifizierung: Beauftragen Sie ausschließlich einen Fachbetrieb für Treppensanierung oder Bodenbeläge mit Nachweis über DIN 18350-Kompetenz – nicht einen allgemeinen Putz- oder Estrichunternehmer.
    4. Zertifizierten Baugutachter für Oberflächenfreigabe beauftragen: Kontaktieren Sie einen im öffentlichen Verzeichnis der Baukammer gelisteten Bausachverständigen mit Schwerpunkt „Bodenbeläge & Haftung“ – nur mit seiner schriftlichen Freigabe darf verlegt werden.
    5. Wasseraufnahmetest und Spachtelhaftprobe selbst durchführen lassen: Lassen Sie den Fachbetrieb die Prüfungen nach DIN 18350 vor Ort dokumentieren – Ergebnis muss im Prüfprotokoll mit Unterschrift festgehalten werden.
    6. Materialverträglichkeitsprüfung vor jeder chemischen Reinigung: Fordern Sie vom Reinigungsbetrieb einen schriftlichen Prüfbericht für das eingesetzte Mittel – spezifisch auf Ihr Treppenmaterial (z. B. Beton, Sandstein, Marmor).
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauendreinigung
    Die Bauendreinigung umfasst die Entfernung von Bauschutt, Staub und Verschmutzungen nach Abschluss der Bauarbeiten. Sie ist wichtig, um die Oberflächen für die Nutzung vorzubereiten.
    Verwandte Begriffe: Bauschlussreinigung, Feinreinigung, Erstreinigung
    Belaghaftung
    Die Belaghaftung beschreibt die Fähigkeit eines Belags (z.B. Fliesen, Parkett) auf dem Untergrund dauerhaft zu haften. Eine gute Belaghaftung ist entscheidend für die Haltbarkeit des Belags.
    Verwandte Begriffe: Haftgrund, Untergrundvorbereitung, Klebekraft
    Putzarbeiten
    Putzarbeiten umfassen das Aufbringen von Putz auf Wände und Decken. Sie dienen der Glättung, dem Schutz und der Gestaltung der Oberflächen.
    Verwandte Begriffe: Innenputz, Außenputz, Gipsputz
    Treppenbelag
    Der Treppenbelag ist die oberste Schicht der Treppe, die betreten wird. Er kann aus verschiedenen Materialien bestehen (Holz, Stein, Fliesen etc.).
    Verwandte Begriffe: Trittstufe, Setzstufe, Treppenstufe
    Bausanierung
    Die Bausanierung umfasst Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden. Sie kann notwendig sein, um Schäden zu beheben oder den Wohnkomfort zu verbessern.
    Verwandte Begriffe: Renovierung, Modernisierung, Instandhaltung
    Untergrundvorbereitung
    Die Untergrundvorbereitung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Untergrund für die Verlegung eines Belags vorzubereiten. Dazu gehören z.B. Reinigung, Grundierung und Ausgleich.
    Verwandte Begriffe: Haftgrund, Estrich, Spachtelmasse
    Bauendreiniger
    Spezielle Reinigungsmittel zur Entfernung von Verschmutzungen nach Bauarbeiten. Sie sind auf die Entfernung von Zement-, Mörtel- und Farbresten ausgelegt.
    Verwandte Begriffe: Zementschleierentferner, Grundreiniger, Intensivreiniger

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie entferne ich Putzreste von einer Treppe?
      Grobe Putzreste vorsichtig mechanisch entfernen (Spachtel). Anschließend Bauendreiniger verwenden, der für den Treppenbelag geeignet ist. Testen Sie den Reiniger zuerst an einer unauffälligen Stelle.
    2. Was tun, wenn der Untergrund nach den Putzarbeiten beschädigt ist?
      Den Untergrund prüfen und ggf. sanieren (abschleifen, spachteln). Eine gute Haftung ist entscheidend für den neuen Belag.
    3. Welche Reiniger sind für Treppenbeläge geeignet?
      Bauendreiniger, die speziell für den jeweiligen Belag (Holz, Stein, Fliesen etc.) geeignet sind. Beachten Sie die Herstellerangaben.
    4. Wie prüfe ich die Haftung des Untergrunds?
      Kratztest: Mit einem harten Gegenstand (z.B. Schraubenzieher) leicht über den Untergrund kratzen. Wenn sich Material leicht ablöst, ist die Haftung schlecht.
    5. Muss ich die Treppe nach den Putzarbeiten versiegeln?
      Das hängt vom Material der Treppe ab. Holztreppen sollten in der Regel versiegelt werden, um sie vor Feuchtigkeit und Schmutz zu schützen.
    6. Kann ich die Treppe selbst reinigen oder brauche ich einen Fachmann?
      Leichte Verschmutzungen können Sie selbst entfernen. Bei starken Verschmutzungen oder Unsicherheiten ist ein Fachmann ratsam.
    7. Was kostet die Sanierung einer Treppe nach Putzarbeiten?
      Die Kosten hängen vom Umfang der Schäden und den erforderlichen Maßnahmen ab. Ein Angebot von einem Fachbetrieb ist empfehlenswert.
    8. Wie kann ich zukünftige Verschmutzungen vermeiden?
      Treppe während der Bauarbeiten abdecken. Putzarbeiten sorgfältig ausführen und Spritzer vermeiden.

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      Anleitung zur Auswahl und Verlegung eines neuen Treppenbelags.
    • Putzschäden beheben
      Wie man Risse und Abplatzungen im Putz repariert.
    • Bauendreinigung selbst durchführen
      Checkliste für eine gründliche Reinigung nach Bauarbeiten.
    • Feuchtigkeitsschäden an Treppen
      Ursachen und Maßnahmen bei Feuchtigkeitsproblemen im Treppenbereich.
  2. Putzarbeiten: Übermäßige Verschmutzung der Treppe – Was tun?

    Verunreinigungen nach Ausführung der Arbeiten
    Hallo Peter. Ich kenne nun  -  beruflich bedingt  -  eine Vielzahl von Objekten, ob nun Wohn- oder Gewerbeobjekte, in welchen sich auch die putze zwischen den einzelnen Gewerken "austoben". Eine Verschmutzung, so wie sie auf den von Dir beigefügten Fotos zu entnehmen sind, können nicht das "normale und unvermeidbare Maß" darstellen! Hier solltest Du möglichst zeitnah den Verantwortlichen des Untenehmens herbei zitieren und ihn auffordern, eine ordnungsgemäße Reinigung der Treppenanlage durchzuführen und den Urzustand der Treppenanlage hinsichtlich des seinerzeitigen Reinigungszustandes wieder herzustellen..
    • . -. -. -. -. -. -. -

    Gruß: Klaus

  3. Treppenreinigung nach Putz: Fristsetzung & Rechnungskürzung

    Foto von wiki

    Verunreinigungen nach Ausführung der Arbeiten
    Hallo Klaus, danke für die Antwort, sie bestätigt meine Gedanken.

    Wir haben die Firma schon aufgefordert die Treppen zu reinigen, aber der Chef ist da sehr uneinsichtig und vertritt die Meinung andere Kunden hätten sich auch noch nicht beschwert. Wir werden ihm jetzt noch mal eine Frist von 14 Tagen setzen um die Treppen zu reinigen. Können , dürfen oder würden Sie uns sagen wie viel wir von der Rechnung (wir hatten mit ihm vereinbart eine Teilrechnung , er hat uns dreister weise die Gesamtrechnung geschickt ) einbehalten dürfen bis er seiner Pflicht nachgekommen ist? Man könnte jetzt sagen " wozu hat man einen Architekten " . Das ist richtig. Leider ist unserer vor ca. 2 Wochen verstorben und wir müssen da jetzt erst mal alleine durch.

    Es wäre nett wenn Sie sich noch mal melden würden.

    MfG Peter

  4. Teilrechnung vs. Gesamtrechnung: Klärung der Putzarbeiten

    Foto von Josef Schrage

    Was ist da "Dreist"?
    Sie schreiben: " (wir hatten mit ihm vereinbart eine Teilrechnung , er hat uns dreister weise die Gesamtrechnung geschickt ) "

    Sind die Putzarbeiten als solche (bis auf die Reinigung) noch nicht abgeschlossen und empfinden Sie eine Rechnung aus diesem Grund als "dreist"? Erklären Sie das doch bitte.

    Mit der Art Kommunikation steht es bei Ihrem Bau offenbar nicht zum besten, viel Spaß noch ...

    Zum Einbehalt, Treppen fegen ca. 1/2 Stunde = 25,- € x 2 = 50,- €

    Gruß

  5. Putzarbeiten: Einbehalt bei mangelhafter Treppenreinigung?

    Verunreinigter Untergrund nach Wandputzarbeiten
    Hallo Peter. Ich kenne natürlich nicht die Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und dem Unternehmer geschlossen wurden. Ob ich persönlich daher eine (vereinbarte) Zwischenrechnung bei Wandputzarbeiten in dem vermuteten Umfang als sinnvoll oder ablehnenswert einstufe, ist vollkommen unbedeutsam. Fakt ist, dass er sein Gewerk abgeliefert hat. Damit wäre der Werkslohn fällig. Ein Einbehalt des Rechnungsbetrages wegen grober Verschmutzungen des Untergrundes ist eine Rechtsfrage. Die Nicht-Juristen sollten sich da immer sehr mit Äußerungen zurückhalten! Vom Grundtenor her sieht es wohl auch Herr Schrage, der auf Ihren Artikel hin geantwortet hat. Ich schätze seine Kommentare, die meist recht "bissig" ausfallen, doch mit ernsthaftem Hintergrund meist ohne große Umschweife auf den "Punkt kommen". Hier allerdings sehe ich die auf den Fotos erkennbaren, groben Anhaftungen nicht mit 30 Minuten Zeitaufwand und einem Besen als technisches Hilfsmittel erledigt. Wir können uns weder ein Zeitfenster ausmalen, da wir den Umfang der Treppenanlage nicht kennen, und auch nicht die Technik (hier: Besen) unterstellen, da der Grad der Anhaftungen nicht bekannt ist. Mörtelbatzen können ihrer Aufnahme schon ein gehöriges Maß an Gegenwehr entgegen bringen ... Gehen Sie einmal davon aus, dass man eine Trittstufe händisch mit Kleintechnik abschleifen muss, was einen Zeitaufwand von schätzungsweise 5 Minuten voraussetzt. 1/12 einer Zeitstunde * 35,- €/h wären rund 3,- €, und noch einmal rund 2,- € für die Maschinentechnik, das wären meinerseits geschätzte Kosten von rund 5,- € Pro Trittstufe, zuzüglich An- ud Abfahrt des Personals (rechnen Sie grob mit Einmalkosten von rd. 55,- €). Bei hier einmal rein rechnerisch unterstellten 10 Trittstufen wäre das verbunden mit meinerseits vermuteten Kosten in einer Größenordnung von 105,- €. Mas o menos. Sie erkennen, das (hier einmal bewusst salopp formuliert) "große Geld" gibt es da nicht einzubehalten.
    • . -. -. -. -. -. -. -. -. -

    Gruß und viel Erfolg: Klaus

  6. Vertragliche Pflicht: Reinigung der Treppe für Folgegewerke

    Foto von

    Was ist dreist daran?
    Hallo Herr Schrage,

    die ordnugsgemäße Reinigung und zwar so, dass das nachfolgende Gewerk ohne Probleme ausgeführt werden kann , sprich Mörtelbett auf Rohbeton auftragen ist Bestandteil des Vertrages. Vertag nicht korrekt erfüllt , gibt es auch weniger Geld. Was soll ich da bitte noch erklären?

    Ich wünsche Ihnen auch noch viel Spaß

    Gruß Peter

  7. Treppenreinigung selbst erledigen? Eine pragmatische Lösung

    Foto von

    Vielleicht selbst nen Besen in die Hand nehmen
    Wo gehobelt wird fallen Späne.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Treppe reinigen nach Putzarbeiten: Haftung & Sanierung

    💡 Kernaussagen: Nach Putzarbeiten im Neubau kann es zu starken Verschmutzungen der Treppe kommen. Die ordnungsgemäße Reinigung ist Bestandteil des Vertrages und muss vom ausführenden Unternehmen gewährleistet werden. Bei mangelhafter Reinigung kann eine Frist gesetzt und die Rechnung gekürzt werden. Alternativ kann die Reinigung selbst durchgeführt werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Putzarbeiten: Übermäßige Verschmutzung der Treppe – Was tun? stellen starke Verschmutzungen, wie auf den Fotos zu sehen, nicht das normale Maß dar. Hier sollte der Verantwortliche zeitnah zur Reinigung aufgefordert werden.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Vertragliche Pflicht: Reinigung der Treppe für Folgegewerke wird betont, dass die Reinigung so erfolgen muss, dass Folgegewerke ohne Probleme arbeiten können. Dies ist besonders wichtig für die Belaghaftung bei der Treppensanierung.

    💰 Zusatzinfo: Bei nicht korrekter Vertragserfüllung, sprich mangelhafter Reinigung, ist eine Rechnungskürzung möglich, wie in Treppenreinigung nach Putz: Fristsetzung & Rechnungskürzung erläutert wird. Es sollte eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Vertrag auf die Pflichten zur Bauendreinigung. Setzen Sie dem Unternehmen eine Frist zur Reinigung der Treppe. Bei Nichteinhaltung kann die Rechnung gekürzt oder die Reinigung selbst in Auftrag gegeben werden. Beachten Sie die Hinweise zur Belaghaftung bei einer eventuellen Treppensanierung.

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