Müssen Innenwände verputzt werden?
BAU-Forum: Innenwände

Müssen Innenwände verputzt werden?

Guten Tag,
wir haben vom Bauträger in einem Mehrfamilienhaus eine ETW gekauft.
Jetzt wird mit dem Bau begonnen.
Die Leistungsbeschreibung des Bauträgers ist wie folgt:
" ... Wände: fugengespachtelte YTONG-Elemente, gespachtelte Kalksandsteinwände und/oder Gipskartonplatte, gespachtelt, als Grundlage für Rahfasertapeten, malerbereit ... ".
Nach diversen Diskussionen mit vermeintlichen "Fachleuten" stellt sich uns Laien die Frage, ob diese Ausführung üblich und empfehlenswert ist? Ist nicht für den Feuchtigkeitsaustausch ein Gipsputz zwingend? Was, wenn wir uns gegen Raufaser entscheiden?
Auch empfiehlt der Bauträger Raufaser (inkl. Decken), da nur so die immer auftretenden Risse (Austrocknung) "versteckt" werden könnten.
Wer weiß Rat bzw. kann mir weiterhelfen?
Dafür schon im Voraus ganz herzlichen Dank!
  1. Mal eine blöde Frage dazu ...

    Mal eine blöde Frage dazu was passiert eigentlich mit den Elektroleitungen auf den Wänden? Werden die alle eingeschlitzt und sauber wieder beigespachtelt?
    Zur eigentlichen Frage: nein, ein Gipsputz ist nicht unbedingt erforderlich, wenn die Wände an sonst "malerfertig" übergeben werden.
    Freundliche Grüße
  2. Vielen Dank! Die Leitungen müssen natürlich eingeschlitzt werden ...

    Vielen Dank! Die Leitungen müssen natürlich eingeschlitzt werden. Bespreche ich noch einmal mit dem Bauträger.
    Ist "malerfertig" so zu verstehen, dass auch andere Tapeten
    (d.h. keine Raufaser) aufgeklebt werden können?
    Können Sie mir auch was zu den "Rissen" sagen?
    Danke!
  3. Die 18202 wird als anerkannten Regeln der Technik ...

    Die 18202 wird als anerkannten Regeln der Technik angesehen.
    Wenn der Rohbauer es schafft, hinsichtlich der Winkeltoleranzen und der Ebenheitstoleranzen eine Flächenfertige Oberfläche zu schaffen, dann könnte der Generalunternehmer damit durchkommen.
    Ich kenne aber keinen Maurer der dieses schafft  -  schon gar nicht beide Seiten einer Wand.
  4. Es soll ja Gegenden geben in denen Gipsdünnputze ...

    Es soll ja Gegenden geben in denen Gipsdünnputze oder Spachtelputze eingesetzt werden/wurden. Habe allerdings bei jeder Baustelle bisher Probleme mit der Ebenheit gehabt. Zu den Decken: lieber einen kleinen Riss als RAUHFASER unter der Decke. Wo sollen denn überall Risse auftreten laut BT? Überall? Wie kommt der gute denn auf sowas? Soll ich ihnen mal sagen was der ganze Quatsch soll? mehr ZU VERKAUFENDE Wohnfläche PRO Einheit!
    MfG:
  5. Da könntste Recht haben ...

    Da könntste Recht haben Rohbaumaße ohne 3 % Putzabzug bringen schon was.
    Ob die aber die Mehrkosten fürs Leitungschlitzen und -verschließen wieder aufwiegen bezweifle ich  -  begründet weil nachgerechnet.
    Freundliche Grüße
  6. mal so ganz grob über den Daumen: Bei ...

    mal so ganz grob über den Daumen: Bei sagen wir mal 100 m² und in den Raum geworfenen 100 lfdm Wandfläche haben wir fast 1 m² Mehrfläche. Je nach Gegend ca. 3000 €/m². Für ein Viertel davon würde ich ihnen die Schlitze zumachen. Bei Dünnputzen i.d.R. eh im Preis eines "normalen" Putzes mit drin, da bei ähnlichen Materialkosten wesentlich weniger Aufwand ist. Mit einem Dünnputz machen sie locker das doppelte am Tag. Aber alles Theorie, je nach Region wohl auch unterschiedlich. Ich vermute das einfach nur als Grund, einen vernünftigen für Dünnputze gibt es nämlich (aus Sicht des Eigentümers/Besitzers) nicht.
    MfG:
  7. mal so ganz grob über den Daumen: Bei ...

    mal so ganz grob über den Daumen: Bei sagen wir mal 100 m² und in den Raum geworfenen 100 lfdm Wandfläche haben wir fast 1 m² Mehrfläche. Je nach Gegend ca. 3000 €/m². Für ein Viertel davon würde ich ihnen die Schlitze zumachen. Bei Dünnputzen i.d.R. eh im Preis eines "normalen" Putzes mit drin, da bei ähnlichen Materialkosten wesentlich weniger Aufwand ist. Mit einem Dünnputz machen sie locker das doppelte am Tag. Aber alles Theorie, je nach Region wohl auch unterschiedlich. Ich vermute das einfach nur als Grund, einen vernünftigen für Dünnputze gibt es nämlich (aus Sicht des Eigentümers/Besitzers) nicht.
    MfG:

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