Baubegehung & Mängelliste: Ablauf, Kosten & was Bauherren beachten müssen?
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Baubegehung & Mängelliste: Ablauf, Kosten & was Bauherren beachten müssen?

Hallo Forum,
wir haben unseren Neubau (Einfamilienhaus in BW) von einem unabhängigen Sachverständigen regelmäßig kontrollieren lassen. Das lief auch ganz gut. Wir bekamen regelmäßig (je nach Baufortschritt) Berichte mit aktuellen Mängeln, dokumentiert mit Fotos und Grundlagen der Beurteilung.
Am Ende sollte noch einmal ein sogenannter "Beratender Bauingenieur" durch das Haus gehen und alle noch nicht gefundenen Mängel benennen und dokumentieren. Er wurde uns empfohlen, da er mit den Häusern dieses Bauträger Erfahrungen habe und alle diese Häuser grundsätzliche grobe planerische Fehler aufweisen würden. Nun habe ich mir mal eine von ihm erstellten Bericht besorgt, inklusive der dazu gehörigen Rechnung. Er listet die Mängel einfach nur auf. Ohne Bild, ohne Beurteilungsgrundlage, usw. Die Liste ist unter

Ganz offensichtlich stehen auf dieser Liste auch Dinge, bei welchen es sich nachweislich nicht um Mängel handelt.
Ich weiß leider nicht, was im Vertrag mit diesem Berater vereinbart wurde. Interessant ist aber, welchen Zeitbedarf er dafür in Rechnung stellt: drei Stunden Besichtigung des Hauses, zwei Stunden Einarbeiten in die Aktenlage und 6 Stunden (!) Ausarbeiten der Liste. Das kommt mir etwas viel vor für diese einfache Liste. Sehe ich das falsch?
Das ganze soll dann ca. 1350,- € kosten ...
Interessant: Der Mann ist KEIN "Beratender Ingenieur"! Bei der ersten Kontaktaufnahme hat er mir erzaählt, das er "Abdichtungsingenieur" sei. (Wir hatten Fragen zur Vertikalabdichtung ...) Bei einem anderen Bauherren ist er früher einmal langjähriger "Geschäftsführer einer Bedachungsfirma" gewesen. Richtig, dieser Bauherr hatte Probleme mit dem Dach ...
Irgendetwas stimmt da nicht!

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich empfehle Ihnen, die Mängelliste des Sachverständigen sorgfältig zu prüfen und die genannten Mängel vom Bauträger beheben zu lassen. Eine detaillierte Dokumentation der Mängel mit Fotos und nachvollziehbaren Beurteilungsgrundlagen ist dabei sehr wichtig.

    🔴 Gefahr: Nicht behobene Mängel können langfristig zu Bauschäden und Wertverlust der Immobilie führen.

    Ich rate Ihnen, bei der Abnahme des Hauses besonders auf die in den Berichten genannten Punkte zu achten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Begehung.

    Sollten Sie unsicher sein, ob alle Mängel fachgerecht behoben wurden, empfehle ich, einen weiteren Sachverständigen zur Endabnahme hinzuzuziehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Behebung. Bei Uneinigkeiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, Gutachten zu erstellen und fachliche Fragen zu beantworten. Im Bauwesen beurteilen Sachverständige beispielsweise Baumängel und Bauschäden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, öffentlich bestellter Sachverständiger
    Mangel
    Ein Mangel ist eine Abweichung des Ist-Zustands eines Bauwerks vom Soll-Zustand, der vertraglich vereinbart wurde oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mängel können beispielsweise Risse, Feuchtigkeitsschäden oder mangelhafte Ausführung sein.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Bauschaden, Gewährleistung
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist Vertragspartner des Bauherrn und für die mangelfreie Erstellung des Bauwerks verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Generalunternehmer, Projektentwickler
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass das Bauwerk im Wesentlichen vertragsgemäß erstellt wurde. Gleichzeitig beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Übergabe, Fertigstellung, Gewährleistung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel am Bauwerk innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadenersatz
    Vertikalabdichtung
    Die Vertikalabdichtung ist eine Abdichtung von Bauteilen, die senkrecht zum Erdreich stehen, beispielsweise Kellerwände. Sie dient dazu, das Eindringen von Feuchtigkeit in das Gebäude zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Horizontalsperre, Drainage, Abdichtung
    Bauingenieur
    Ein Bauingenieur ist ein Ingenieur, der sich mit der Planung, Konstruktion und dem Bau von Bauwerken befasst. Er kann beispielsweise für die Statik, Bauleitung oder Bauüberwachung zuständig sein.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Statiker, Tragwerksplaner

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Baubegehung?
      Eine Baubegehung ist eine Besichtigung eines Bauwerks während der Bauphase oder nach Fertigstellung, um den Baufortschritt zu überprüfen und eventuelle Mängel festzustellen. Sie wird in der Regel von einem Sachverständigen oder Bauingenieur durchgeführt.
    2. Warum ist eine Mängelliste wichtig?
      Eine Mängelliste dokumentiert alle festgestellten Mängel und dient als Grundlage für die Mängelbeseitigung durch den Bauträger. Sie ist ein wichtiges Beweismittel bei Streitigkeiten.
    3. Wer erstellt eine Mängelliste?
      Eine Mängelliste wird in der Regel von einem Sachverständigen, Bauingenieur oder Architekten erstellt, der im Auftrag des Bauherrn die Baubegehung durchführt.
    4. Was tun, wenn der Bauträger die Mängel nicht behebt?
      Wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    5. Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Baumängel beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist müssen Mängel gerügt werden.
    6. Was kostet eine Baubegehung mit Mängelliste?
      Die Kosten für eine Baubegehung mit Mängelliste hängen vom Umfang der Leistung und dem Honorar des Sachverständigen ab. Es empfiehlt sich, vorab ein Angebot einzuholen.
    7. Kann ich die Kosten für den Sachverständigen vom Bauträger zurückfordern?
      Wenn die Mängel vom Bauträger zu vertreten sind, können Sie unter Umständen die Kosten für den Sachverständigen als Schadenersatz geltend machen.
    8. Was ist eine Bauabnahme?
      Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauabnahme richtig durchführen
      Tipps und Checkliste für eine erfolgreiche Bauabnahme.
    • Mängelrüge schreiben
      So formulieren Sie eine wirksame Mängelrüge.
    • Gewährleistungsansprüche geltend machen
      Ihre Rechte bei Baumängeln.
    • Sachverständigen finden
      So wählen Sie den richtigen Sachverständigen aus.
    • Bauschäden vermeiden
      Vorbeugende Maßnahmen gegen Bauschäden.
  2. Baubegehung: Bauträger-Kenntnis – Risiken & Konsequenzen

    orientalische Zeiten
    ... da meldet sich jemand der den Bauträger kennt und somit auch dessen wiederkehrende Mängel.
    Glauben Sie an den Klapperstorch?
    Ein "Beratender Ingenieur" ist ein durch die Ing-Kammern geschützte Bezeichnung, sonst nichts.
    Es bedeutet nur, der Berater ist unabhängig und bei der Ingenieurkammer gemeldet.
    Mängel werden dem Errichter des Bauwerkes nmitgeteilt, sind sie gravierend und drohen durch den Baufortschritt unsichtbar zu werden muss die weitere Ausführung unterbrochen werden.
    Mängel über lange Zeiträume aufzulisten und bei der Abnahme zu präsentieren ist unseriös.
    Mängel müssen im Streitfall der Beurteilung eines weiteren Sachverständigen und eines Richters standhalten.
    Also muss hier seriös gearbeitet werden.
    Ihre Bedenken bei dem komischen Berater sind berechtigt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Baugutachten-Kosten: Vergleich – Umfang vs. Preis

    Klapperstorch
    nein, seit dem ich eine Tochter habe, glaube ich nicht mehr an den Klapperstorch. 😉
    Er kennt offensichtlich doch schon einige Häuser dieses Bauträgers. das ist nicht strittig. Allerdings wundere ich mich doch etwas über die Vorgehensweise und die damit verbundenen Kosten. Für ein umfangreiches Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen habe ich kürzlich 1300,- € bezahlt. Der Mann nimmt für eine einfache Liste (wie gesagt steht dies unter

    fast die gleiche Summe. Keine Fotos beigefügt, keine Beurteilungsgrundlagen, ... Nichts. Kann man den dafür geforderten Preis beurteilen?

  4. Mängelliste Bauträger: Direkte Weitergabe – Ja oder Nein?

    OT
    Geben Sie die Liste jetzt so eigentlich an den Bauträger weiter?
    Grüße
  5. Bauabnahme: Vertrauen in Sachverständige – Unerlässlich!

    Foto von Oliver Kettig

    Vertrauen
    Hallo Herr Barthel,
    völlig unabhängig davon ob der Mann gut oder schlecht ist: Sie haben kein Vertrauen in den Mann  -  also sollten Sie sich jemanden anders suchen.
    Laienmeinung + Grüße
  6. Mängelliste: Ungefiltert an Bauträger? – Risiken & Folgen

    Vertrauen
    es ist richtig, dass ich kein Vertrauen habe. Ich werde meinem Bauträger auch keine derartige Liste zukommen lassen. (Wir haben genug tatsächliche Mängel.)
    Ich kenne zwei Bauherren, welche die Liste ungefiltert dem Bauträger weitergegeben haben. Sie haben selbstverständlich auch die in meinen Augen überhöhte Rechnung bezahlt ...
    Das Klima zwischen Bauträger und Bauherren wird durch eine solche "Erbsenzähler-Liste" meiner Meinung nach derart gestört, dass man sich kaum noch gütlich einigen kann. Der Mann redet auch immer von einem wahrscheinlichen Rechtsstreit. Er ist überzeugt, dass man dann seine Kosten zurückbekommt. Wenn man bedenkt, dass die Mehrheit der Prozesse in Vergleichen endet ... Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass die Gegenseite seine Glaubwürdigkeit in Frage stellt, schon mit dem Hinweis auf das unerlaubte Verwenden der Bezeichnung "Beratender Ingenieur".
    Zu den monierten Mängeln ist zu sagen, dass einige Punkte durchaus besser ausgeführt werden KÖNNEN, jedoch nicht müssen. Das ist alles eine Frage des (Haus-) Preises.
    Der Mann wettert beispielsweise gegen eine Fachregel des Dachdeckerhandwerks. Diese sei grundsätzlich falsch. Darüber polemisiert er lang. Nur wird dieser Argumentation kein Gericht folgen! Aber der unwissende Bauherr vertraut dem Mann und zahlt nun sogar den Rechtsanwalt.
    Interessant ist auch, dass der Berater sogar für den Bauherren die Mängelrüge an den Bauträger formuliert (Rechtsberatung!). Der Bauherr unterschreibt den Quatsch und sendet ihn ab  -  und ist voll verantwortlich.
    Kann jemand etwas zur Liste und den Zeitbedarf dafür sagen?
  7. Baugutachten: Hohe Kosten – Standard-Mängelliste?

    Siebzehn Stunden reine Arbeitszeit!
    Wie ich jetzt erfuhr, hat der "Berater" für die oben genannte Liste 17 Stunden reine Arbeitszeit berechnet! Die Fahrzeiten kommen noch dazu. Also ca. 2.500,- € für eine Liste ... Dabei brüstet sich der Berater auch noch damit, dass diese Liste bei fast allen Häusern dieses Bauträgers unverändert verwendet werden kann! Bei dem Besichtigungstermin habe er etwas nicht genau genug aufgenommen, sodass er  -  natürlich kostenpflichtig  -  noch einmal anrücken muss. Na, auf diesen Rechtsstreit bin ich gespannt.
    Gibt es eigentlich Gutachter, welche die Leistungen und Honorare derartiger "Berater" begutachten?
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baubegehung & Mängelliste: Ablauf, Kosten & Fallstricke

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Vorgehensweise bei Baubegehungen, insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Mängellisten an Bauträger. Ein wichtiger Punkt ist das Vertrauen in den beauftragten Sachverständigen und die Angemessenheit der Kosten für die erbrachten Leistungen. Die Teilnehmer diskutieren auch die Risiken einer ungefilterten Weitergabe der Mängelliste und die potenziellen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bauherr und Bauträger.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Mängelliste: Ungefiltert an Bauträger? – Risiken & Folgen wird davor gewarnt, eine unkritisch erstellte Mängelliste an den Bauträger weiterzugeben, da dies zu Rechtsstreitigkeiten und Glaubwürdigkeitsproblemen führen kann. Es ist ratsam, die Liste vorab sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Anwalt zu besprechen.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für ein Baugutachten können stark variieren. Im Beitrag Baugutachten-Kosten: Vergleich – Umfang vs. Preis wird ein Preis von 1300,- € für ein umfangreiches Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen genannt. Im Gegensatz dazu stehen 2.500,- € für eine Liste, die möglicherweise standardisiert ist (siehe Baugutachten: Hohe Kosten – Standard-Mängelliste?). Es ist wichtig, die Leistungen und den Umfang des Gutachtens genau zu prüfen und zu vergleichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich vor der Bauabnahme gründlich über die verschiedenen Aspekte einer Baubegehung informieren und sich gegebenenfalls von einem unabhängigen Sachverständigen oder Bauingenieur beraten lassen. Ein wichtiger Aspekt ist die sorgfältige Erstellung und Prüfung der Mängelliste, bevor diese an den Bauträger weitergegeben wird. Das Vertrauen in den Sachverständigen ist dabei unerlässlich, wie im Beitrag Bauabnahme: Vertrauen in Sachverständige – Unerlässlich! betont wird.

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