Hauseinmessung: Vermessungskosten nach Sockelabnahme – Rechtens ohne Auftrag?
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Hauseinmessung: Vermessungskosten nach Sockelabnahme – Rechtens ohne Auftrag?
Nun bekommen wir 3 Jahre später eine Rechnung von ihm für die Hauseinmessung nach der Gebührenordnung in Höhe von über 800 €! Wir haben aber darüber nie einen Auftrag erteilt. Die Hauseinmessung sollte zusammen mit unserem Nachbarn erfolgen, wenn beide Haushälften fertig sind, was aber noch nicht der Fall ist. Nach Rückfrage erhielten wir tel. widersprüchliche Informationen der Mitarbeiterin und nun ein Schreiben, in dem uns der Vermesser mitteilt, dass die Hauseinmessung im Rahmen der Sockelabnahme notwendig gewesen sei und eben noch nicht berechnet wurde! Wie kann bei der Sockelabnahme eine Hauseimessung erfolgen, wenn das Haus doch noch nicht fertig ist und falls doch, kann es denn sein, dass hier dann 2 Rechnungen gestellt werden dürfen: 1 mal nach Zeitaufwand und 1 man nach der Gebührenordnung?
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Ich verstehe, dass Sie eine Rechnung für eine Hauseinmessung erhalten haben, obwohl Sie keinen schriftlichen Auftrag dafür finden können. Die Frage ist, ob diese Rechnung rechtens ist.
Grundsätzlich gilt im deutschen Recht, dass ein Vertrag – und damit auch ein Auftrag – nicht zwingend schriftlich erfolgen muss. Er kann auch mündlich oder stillschweigend zustande kommen. Entscheidend ist, ob der Vermesser nachweislich eine Leistung erbracht hat, die in Ihrem Auftrag lag oder von Ihnen zumindest gebilligt wurde.
Die Tatsache, dass der Vermesser bereits zuvor andere Vermessungsleistungen (z.B. Feinabsteckung) für Sie erbracht hat, könnte ein Indiz dafür sein, dass eine fortlaufende Geschäftsbeziehung bestand. Allerdings entbindet dies den Vermesser nicht von der Pflicht, einen klaren Auftrag für die Hauseinmessung einzuholen.
Die Höhe der Vermessungskosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Vermessungsleistungen (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO) des jeweiligen Bundeslandes. Die Rechnung sollte nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein und die erbrachten Leistungen sowie die entsprechenden Gebührensätze ausweisen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Vermesser eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung sowie den Nachweis, auf welcher Grundlage die Hauseinmessung durchgeführt wurde. Klären Sie, ob eine mündliche Absprache oder ein stillschweigender Auftrag vorlag. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Rechte zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Hauseinmessung
- Die Hauseinmessung ist die amtliche Vermessung eines Gebäudes nach seiner Fertigstellung. Sie dient der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters und ist in vielen Bundesländern Pflicht.
Verwandte Begriffe: Gebäudeeinmessung, Katastervermessung, Liegenschaftsvermessung - Sockelabnahme
- Die Sockelabnahme ist eine Vermessung des Gebäudes nach Fertigstellung des Rohbaus, um die Übereinstimmung mit den Baugenehmigungsplänen zu überprüfen. Sie ist ein wichtiger Schritt im Bauprozess.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Rohbauabnahme, Vermessungskontrolle - Gebührenordnung für Vermessungsleistungen (VermGebO)
- Die VermGebO ist eine Verordnung, die die Gebühren für Vermessungsleistungen regelt. Sie ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet und legt fest, welche Gebühren für welche Leistungen erhoben werden dürfen.
Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Preisverzeichnis, Tarifordnung - Feinabsteckung
- Die Feinabsteckung ist die Übertragung der im Lageplan dargestellten Gebäudeecken und -achsen auf das Baugrundstück. Sie dient als Grundlage für die Errichtung des Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Grobabsteckung, Bauabsteckung, Lageplan - Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet. Es dient der Sicherung des Eigentums und der Planungsgrundlage für Behörden und Bürger.
Verwandte Begriffe: Grundbuch, Katasteramt, Flurkarte - Öffentlich bestellter Vermesser
- Ein öffentlich bestellter Vermesser ist ein Vermessungsingenieur, der von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt wurde. Er ist berechtigt, hoheitliche Vermessungsleistungen durchzuführen.
Verwandte Begriffe: Katastervermessungsingenieur, Vermessungsbeamter, Ingenieurgeodät - Auftrag
- Ein Auftrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der sich eine Partei verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen, und die andere Partei sich verpflichtet, dafür eine Gegenleistung zu erbringen.
Verwandte Begriffe: Vertrag, Vereinbarung, Bestellung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Sockelabnahme?
Die Sockelabnahme ist eine Vermessung des Gebäudes nach Fertigstellung des Rohbaus, um die Übereinstimmung mit den Baugenehmigungsplänen zu überprüfen. Sie dient der Dokumentation und ist oft Voraussetzung für weitere Bauschritte. - Muss eine Hauseinmessung immer von einem Vermesser durchgeführt werden?
Ja, Hauseinmessungen sind in der Regel hoheitliche Aufgaben, die nur von öffentlich bestellten Vermessern durchgeführt werden dürfen. Dies dient der Sicherstellung der Genauigkeit und Rechtssicherheit der Daten. - Was ist die Gebührenordnung für Vermessungsleistungen (VermGebO)?
Die VermGebO ist eine Verordnung, die die Gebühren für Vermessungsleistungen regelt. Sie ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet und legt fest, welche Gebühren für welche Leistungen erhoben werden dürfen. - Kann ein Auftrag für eine Vermessungsleistung auch mündlich erteilt werden?
Ja, ein Auftrag kann grundsätzlich auch mündlich erteilt werden. Allerdings ist es im Streitfall schwierig, den Inhalt und Umfang des Auftrags nachzuweisen. Ein schriftlicher Auftrag ist daher immer empfehlenswert. - Was kann ich tun, wenn ich eine Rechnung für eine Vermessungsleistung erhalte, die ich nicht beauftragt habe?
Sie sollten zunächst den Vermesser kontaktieren und um eine Aufklärung bitten. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Rechnung unberechtigt ist, sollten Sie dies dem Vermesser schriftlich mitteilen und die Zahlung verweigern. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. - Welche Unterlagen sollte ich bei einer Hauseinmessung aufbewahren?
Sie sollten alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Hauseinmessung aufbewahren, insbesondere den Auftrag, die Rechnung, den Vermessungsplan und eventuelle Korrespondenz mit dem Vermesser. Diese Unterlagen können im Streitfall wichtig sein. - Was ist eine Feinabsteckung?
Eine Feinabsteckung ist die Übertragung der im Lageplan dargestellten Gebäudeecken und -achsen auf das Baugrundstück. Sie dient als Grundlage für die Errichtung des Gebäudes und stellt sicher, dass es an der richtigen Stelle gebaut wird. - Was passiert, wenn die Hauseinmessung Abweichungen von der Baugenehmigung ergibt?
Wenn die Hauseinmessung Abweichungen von der Baugenehmigung ergibt, müssen diese in der Regel korrigiert werden. Dies kann beispielsweise durch eine Änderung der Bauausführung oder durch eine nachträgliche Baugenehmigung erfolgen.
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