Insolvenz Bauträger: Mahnung Vermessungskosten – Was tun als Grundstückskäufer?

In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Bei Insolvenz des Bauträgers besteht keine automatische Zahlungspflicht für Vermessungskosten. Forderungen des Vermessers sind nur bei direktem Vertrag mit dem Grundstückskäufer berechtigt. Eine einvernehmliche Lösung, wie die Koppelung mit einer neuen Vermessung, kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Psychologische Aspekte sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage ist entscheidend, um sich vor unberechtigten Forderungen zu schützen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Insolvenz Bauträger: Mahnung Vermessungskosten – Was tun als Grundstückskäufer?

Hallöchen Allerseits!
Kurze chronologische Schilderung:
  • Bauunternehmer erwirbt 2004 großes Grundstück

.- öffentlich bestellter Vermesser teilt dieses Grundstück

  • Ein Herr X erwirbt Ende 2004 davon ein Grundstück
  • Herr X möchte dann doch nicht bauen und wendet sich wieder an Bauunternehmer
  • Bauunternehmer löst Mitte 2005 den Vertrag mit Herrn X und verkauft noch am gleichen Tag uns dieses Grundstück (Grundstückskauf damit erledigt)
  • Bauunternehmer bietet uns auch den Hausbau an
  • Noch vor Unterzeichnung des Generalunternehmer-Vertrages lässt der Bauunternehmer das Grundstück von dem gleichen Vermesser von damals (und nur mit einem Vorentwurf für ein Haus) einen amtlichen Lageplan vermessen bzw. erstellen. Er wollte damit schon mal einen Freistellungsantrag zur Baugenehmigung stellen.
  • Vertrag kommt Ende 2005 mit Bauunternehmer zustande  -  aber mit einem abgeänderten Entwurf vom Haus.
  • Leider geht Bauunternehmer kurz danach pleite
  • nun Mahnung vom Vermesser an uns, über die noch nicht beglichene Rechnung über damalige Teilungsvermessung (2004) und den erstellten Lageplan mit Aufforderung zur Zahlung "Wir wären Begünstigte der Leistung"

Was nun? Wir haben eh schon genug um die Ohren mit der Insolvenz des Bauträgers und nun das. Wir haben und hatten nie einen Vertrag mit dem Vermesser, das Grundstück ist bereits vermessen von uns erworben worden und die Leistung über den Lageplan des Hauses haben wir auch nicht in Auftrag gegeben. Mal davon abgesehen müssen wir den Lageplan eh noch einmal erstellen lassen.
Hat jemand Rat?
Herzlichen Gruß

  • Name:
  • Claudia Jed
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Zahlung an den Vermesser leisten – dies könnte als freiwillige Leistung im Insolvenzverfahren des Bauträgers rückabgewickelt werden (ungerechtfertigte Bereicherung).

    🔴 KRITISCH: Die Mahnung unverzüglich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zurückweisen und auf das fehlende Vertragsverhältnis sowie die Insolvenz des Bauträgers hinweisen.

    ⚠️ WICHTIG: Prüfen, ob die Vermessungsleistungen (2004/2005) bereits verjährt sind – Regelverjährung beträgt 3 Jahre ab Schluss des Jahres der Leistungserbringung und Kenntniserlangung.

    ⚠️ WICHTIG: Vor einer erneuten Vermessung unbedingt den Baugenehmigungsstand klären – ein neuer Lageplan muss baugenehmigungsfähig sein und auf aktuellem Planungsstand basieren.

    ⚠️ WICHTIG: Keine mündliche oder informelle Zustimmung zu Leistungen oder Forderungen erteilen – jede Handlung könnte rechtlich als Anerkenntnis ausgelegt werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie nach der Insolvenz des Bauträgers eine Mahnung vom Vermesser erhalten haben. Das ist eine schwierige Situation, die ich Ihnen im Folgenden erläutern möchte.

    🔴 Gefahr: Eine Insolvenz des Bauträgers kann erhebliche finanzielle Risiken für Sie als Grundstückskäufer bedeuten, insbesondere wenn Leistungen noch nicht vollständig erbracht wurden.

    Zunächst ist es wichtig zu prüfen, wer den Vermesser beauftragt hat. War es der Bauträger im Rahmen des Gesamtprojekts oder haben Sie den Vermesser direkt beauftragt? Dies ist entscheidend für die Frage, wer zur Zahlung verpflichtet ist.

    Wenn der Bauträger den Vermesser beauftragt hat, ist die Forderung des Vermessers grundsätzlich eine Insolvenzforderung. Diese muss beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ob und in welcher Höhe Sie als Grundstückskäufer letztendlich zur Zahlung verpflichtet sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den vertraglichen Vereinbarungen und dem Stand des Insolvenzverfahrens.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Anwalt für Baurecht oder Insolvenzrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihre individuelle Situation prüfen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben. Zudem sollten Sie die Forderung des Vermessers schriftlich zurückweisen und auf die Insolvenz des Bauträgers hinweisen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Fall betrifft eine Forderung eines Vermessungsingenieurs gegen einen Grundstückskäufer für Leistungen, die vor dem Eigentumserwerb und ohne direkten Vertrag mit dem Käufer erbracht wurden. Der Bauträger (Bauunternehmer) hatte die Vermessungsleistungen in Auftrag gegeben, ist jedoch insolvent. Der Vermesser versucht nun, die offene Forderung beim neuen Eigentümer einzutreiben, mit der Begründung, der Käufer sei "Begünstigter der Leistung".

    ✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass Sie keinen direkten Vertrag mit dem Vermesser haben, ist rechtlich korrekt. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Da Sie weder die Teilungsvermessung von 2004 noch den Lageplan für den Hausbau in Auftrag gegeben haben, besteht grundsätzlich keine vertragliche Zahlungsverpflichtung Ihnen gegenüber.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Vermessers, Sie seien "Begünstigter der Leistung", ist rechtlich nicht ohne Weiteres haltbar. Zwar profitieren Sie als Grundstückseigentümer von der Teilungsvermessung, jedoch wurde diese Leistung ausschließlich im Interesse des damaligen Eigentümers (Bauträger) erbracht. Eine automatische Schuldübernahme durch den Grundstückserwerb gibt es nicht.

    ➕ Ergänzung: Es könnte eine sogenannte "Vertrag zugunsten Dritter"-Konstellation vorliegen, die jedoch in der Regel eine ausdrückliche Vereinbarung voraussetzt. Zudem ist zu prüfen, ob die Forderung des Vermessers bereits verjährt sein könnte. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat. Die Teilungsvermessung von 2004 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verjährt.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass Sie aus Unwissenheit oder Zeitdruck die Rechnung bezahlen, obwohl Sie dazu nicht verpflichtet sind. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Lehnen Sie die Zahlung daher schriftlich und nachweisbar ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Widersprechen Sie der Mahnung umgehend schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie den Vermesser auf, seine Forderung gegenüber dem insolventen Bauträger geltend zu machen. Konsultieren Sie einen auf Baurecht oder Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Position zu stärken und mögliche Verjährungsfristen zu prüfen. Zahlen Sie keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Prüfung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine rechtlich komplexe Konstellation aus Insolvenz, Vermessungsrecht und Vertragsverhältnissen zwischen Grundstückskäufer, Bauträger und öffentlich bestelltem Vermesser. Der Käufer hat weder mit dem Vermesser einen Auftrag erteilt noch eine Leistung in Anspruch genommen – weder für die ursprüngliche Teilungsvermessung 2004 noch für den späteren Lageplan 2005. Die Mahnung beruht auf der Annahme einer sog. 'Geschäftsbesorgung' oder 'Geschäftsübernahme' zugunsten Dritter, was jedoch strengen gesetzlichen Voraussetzungen unterliegt.

    🔴 Gefahr: Eine Zahlung aufgrund einer unbegründeten Mahnung könnte als freiwillige Leistung im Insolvenzverfahren des Bauträgers als 'ungerechtfertigte Bereicherung' angesehen und rückabgewickelt werden – mit erheblichen finanziellen Risiken für den Käufer.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, man sei 'Begünstigter der Leistung', ist rechtlich nicht automatisch gegeben: Ein Anspruch des Vermessers setzt entweder einen wirksamen Vertrag mit dem Käufer oder eine nachweisbare, ausdrückliche Annahme der Leistung durch den Käufer voraus – beides fehlt hier eindeutig.

    ➕ Ergänzung: Der Vermesser hat seine Leistung ausschließlich für den Bauträger erbracht; dessen Insolvenz führt dazu, dass die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden muss – nicht gegenüber dem Käufer. Die Tatsache, dass das Grundstück bereits vermessen war, verstärkt die fehlende Rechtsgrundlage für eine Inanspruchnahme.

    ❌ Widerspruch: Es besteht keinerlei Rechtsgrundlage dafür, dass der Käufer für Vermessungsleistungen haftet, die vor dem Erwerb des Grundstücks erbracht wurden oder die im Rahmen eines abgebrochenen Vertragsverhältnisses mit einem Dritten (Herr X) entstanden sind.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass der Lageplan erneut erstellt werden muss, ist fachlich korrekt – denn der 2005 erstellte Plan basierte auf einem Vorentwurf und wurde für einen abgeänderten Hausentwurf nicht aktualisiert; er ist daher für die Baugenehmigung unbrauchbar.

    👉 Handlungsempfehlung: Weisen Sie die Mahnung schriftlich unter Hinweis auf das Fehlen eines Vertragsverhältnisses und die fehlende Annahme der Leistung zurück. Fordern Sie vom Vermesser die Vorlage einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Bauträger sowie den Nachweis einer wirksamen Geschäftsbesorgung zugunsten Dritter. Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, öffentlich bestellten Vermesser für eine neue, baugenehmigungsfähige Vermessung – und lassen Sie sich rechtlich durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt beraten.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig: Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Grundstückskäufer und dem Vermesser.
    • Alle drei betonen die fehlende Rechtsgrundlage für eine Zahlungsverpflichtung des Käufers für Leistungen, die vor dem Erwerb und ausschließlich für den Bauträger erbracht wurden.
    • Alle drei fordern die unverzügliche schriftliche Ablehnung der Mahnung – mit Bezug auf Insolvenz, fehlenden Vertrag und fehlende Annahme der Leistung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt noch keine konkrete Verjährungsprüfung, während DeepSeek und Qwen explizit auf die Verjährung der Teilungsvermessung 2004 hinweisen (hohe Wahrscheinlichkeit der Verjährung).
    • GoogleAI spricht allgemein von „Insolvenzforderung“, während Qwen präziser auf die Risiken einer ungerechtfertigten Bereicherung bei Zahlung eingeht – ein juristisch zentraler Aspekt, der in GoogleAIs Analyse fehlt.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek erwähnt die „Vertrag zugunsten Dritter“-Konstruktion und deren strikte Voraussetzungen (ausdrückliche Vereinbarung), was bei GoogleAI fehlt.
    • Qwen ergänzt die fachliche Einschätzung zur Baugenehmigungsfähigkeit: Der 2005 erstellte Lageplan ist nicht verwendbar, da er auf einem Vorentwurf basiert und nicht für den tatsächlichen Bauentwurf aktualisiert wurde – dies ist eine entscheidende technische Zusatzinfo, die nur Qwen liefert.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen spricht von einem klaren Widerspruch („❌ Widerspruch“) bei der Annahme einer Haftung des Käufers – also einer vollständigen Rechtsgrundlosigkeit. GoogleAI bleibt hier vorsichtiger und spricht von „verschiedenen Faktoren“, die die Haftung theoretisch beeinflussen könnten (z. B. vertragliche Vereinbarungen). DeepSeek und Qwen folgen dem strikten Vorsichtsprinzip und verneinen die Haftung eindeutig – diese sicherere Einschätzung wird im Vergleich priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Die Empfehlung zur rechtlichen Beratung durch einen auf Baurecht/Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt findet sich bei allen drei KI-Modellen – mit höchster Dringlichkeit und Einheitlichkeit.
    • Qwen und DeepSeek ergänzen zielgenau: Erstelle neuere, baugenehmigungsfähige Vermessung – und fordere vom Vermesser Nachweis einer wirksamen Geschäftsbesorgung. Diese konkreten, praxisorientierten Schritte fehlen bei GoogleAI.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Vertragsverhältnis zum VermesserKein Vertrag zwischen Käufer und Vermesser besteht – die Mahnung beruht auf keiner vertraglichen Grundlage.
    Zahlungsverpflichtung des KäufersKeine Rechtsgrundlage für eine Haftung des Käufers für vorherige, vom Bauträger beauftragte Leistungen.
    Verjährung der Forderung⚠️Teilungsvermessung 2004 und Lageplan 2005 sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verjährt (3-Jahresfrist); endgültige Prüfung durch Rechtsanwalt erforderlich.
    Risiko einer ZahlungZahlung könnte im Insolvenzverfahren des Bauträgers als ungerechtfertigte Bereicherung rückabgewickelt werden.
    Nötigkeit einer neuen VermessungEin neuer, baugenehmigungsfähiger Lageplan ist zwingend erforderlich – der alte Plan ist für den aktuellen Bauentwurf unbrauchbar.
    Rechtliche BeratungUnverzügliche fachanwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Baurecht oder Insolvenzrecht ist zwingend geboten.

    👉 Handlungsempfehlung: Weisen Sie die Mahnung umgehend schriftlich zurück, verzichten Sie auf jede Zahlung, veranlassen Sie unverzüglich eine neue baugenehmigungsfähige Vermessung und lassen Sie Ihr Recht durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt prüfen – insbesondere zur Verjährung und zur Risikominimierung bei einer möglichen Klage.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUngeprüfte Zahlung an den VermesserFinanzielle Rückabwicklung im Insolvenzverfahren mit möglicher Abführung an Gläubiger – Verlust der gezahlten Summe
    🔴 RisikoVerzögerung der schriftlichen Ablehnung der MahnungZeitliche Verzögerung bei Rechtsklarheit, mögliche Fristverpasste bei Verjährungsfragen oder Rechtsmitteln
    🔴 RisikoFortsetzung der Bauvorhaben ohne aktualisierte VermessungAblehnung der Baugenehmigung, Baustop, nachträgliche Korrekturen mit zusätzlichen Kosten und Zeitverlust
    🔴 RisikoVerzicht auf anwaltliche BeratungUngeklärte Haftungsrisiken, fehlende Sicherung eigener Rechte, mögliche Fehlentscheidungen bei Verhandlungen oder Klagen
    🔴 RisikoAnnahme oder Bestätigung der „Begünstigung“ durch das GrundstückGerichtliche Anerkennung einer faktischen Vertragsübernahme – Haftung trotz fehlenden Vertrags
    ✅ ChanceEinsparung durch Verjährung der alten ForderungKeine Zahlungspflicht für Leistungen ab 2004 – vollständige Entlastung von der Forderung
    ✅ ChanceNeue, unabhängige Vermessung mit aktuellem PlanungsstandOptimale Grundlage für Baugenehmigung, Vermeidung von Abweichungen im Bauablauf, klare Baukoordinaten
    ✅ ChanceFrühzeitige Rechtsberatung und AbwehrstrategieStärkung der eigenen Rechtsposition, mögliche außergerichtliche Einigung, Vermeidung von langwierigen Prozessen
    ✅ ChanceKlare Dokumentation aller Schritte (Einschreiben, Nachweise, Verträge)Wichtiger Beweisvorteil im Streitfall, Sicherung des eigenen Verhaltens als rechtskonform und sorgfältig
    ✅ ChanceNutzung der Insolvenzlage zur klaren Trennung der VerantwortungKeine Verantwortung für abgebrochene Geschäftsbeziehungen des Bauträgers – klare Zuordnung der Risiken

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige schriftliche Ablehnung: Senden Sie noch heute eine formlose, aber eindeutige schriftliche Ablehnung der Mahnung per Einschreiben mit Rückschein – mit den Stichworten „kein Vertragsverhältnis“, „Insolvenz des Bauträgers“ und „keine Annahme der Leistung“.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen auf Baurecht und Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um die Verjährung zu prüfen, die Mahnung rechtlich zu entkräften und Ihre Risikolage zu sichern.
    3. Vermessung neu veranlassen: Beauftragen Sie unverzüglich einen anderen, unabhängigen öffentlich bestellten Vermesser mit einer neuen, baugenehmigungsfähigen Teilungs- und Lageplanvermessung – inklusive schriftlicher Auftragsbestätigung.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Insolvenzbeschluss, Kopie der Mahnung, ggf. alte Vermessungsunterlagen – für die anwaltliche Prüfung und Gerichtsakte.
    5. Keine mündlichen Zusagen: Vermeiden Sie jegliche mündliche Aussagen oder schriftliche Zusicherungen gegenüber dem Vermesser – auch bei Nachfragen oder Druck: Verweisen Sie stets auf Ihren Anwalt.
    6. Formlose Rückerstattungsklausel prüfen lassen: Lassen Sie durch Ihren Anwalt prüfen, ob im Kaufvertrag eine eventuelle Regelung zur Übernahme von Vermessungsleistungen des Bauträgers enthalten ist – und ob diese wirksam ist.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Insolvenzverfahren
    Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Abwicklung des Vermögens eines zahlungsunfähigen Schuldners. Ziel ist es, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverwalter, Insolvenzforderung.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend verkauft. Er trägt das wirtschaftliche Risiko des Bauprojekts. Verwandte Begriffe: Bauunternehmer, Generalunternehmer, Projektentwickler.
    Teilungsvermessung
    Eine Teilungsvermessung ist die Vermessung eines Grundstücks zur Aufteilung in mehrere selbstständige Grundstücke. Sie ist erforderlich, wenn ein Grundstück geteilt und verkauft werden soll. Verwandte Begriffe: Grundstücksteilung, Katastervermessung, Grenzfeststellung.
    Freistellungsantrag
    Ein Freistellungsantrag ist ein Antrag, mit dem ein Grundstückskäufer von der Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten des Bauträgers freigestellt werden kann. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn der Bauträger seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat. Verwandte Begriffe: Haftungsfreistellung, Bürgschaft, Sicherheitseinbehalt.
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Bauarbeiten den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan.
    Insolvenzforderung
    Eine Insolvenzforderung ist eine Forderung, die ein Gläubiger gegen einen Schuldner hat, der sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Die Forderung muss beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Verwandte Begriffe: Gläubiger, Schuldner, Insolvenzmasse.
    Generalunternehmer
    Ein Generalunternehmer ist ein Unternehmen, das von einem Bauherrn beauftragt wird, ein Bauprojekt zu realisieren. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke und trägt die Verantwortung für die termingerechte und mangelfreie Ausführung der Bauarbeiten. Verwandte Begriffe: Bauleitung, Baukoordination, Subunternehmer.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Kosten der Teilungsvermessung verantwortlich?
      Die Verantwortlichkeit für die Kosten der Teilungsvermessung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Bauträger, dem Grundstückskäufer und dem Vermesser ab. In der Regel trägt der Bauträger die Kosten, wenn die Vermessung im Rahmen des Gesamtprojekts erfolgt ist.
    2. Was passiert mit der Baugenehmigung bei Insolvenz des Bauträgers?
      Die Baugenehmigung bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn der Bauträger insolvent ist. Allerdings müssen Sie als Grundstückskäufer sicherstellen, dass die Bauarbeiten gemäß der Baugenehmigung fortgeführt werden. Gegebenenfalls müssen Sie einen neuen Bauunternehmer beauftragen.
    3. Wie melde ich meine Forderungen im Insolvenzverfahren an?
      Der Insolvenzverwalter wird die Gläubiger auffordern, ihre Forderungen anzumelden. Sie müssen Ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden und alle relevanten Unterlagen (z.B. Kaufvertrag, Rechnungen) beifügen.
    4. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz bei Insolvenz des Bauträgers?
      Ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Möglicherweise können Sie Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger oder andere Beteiligte geltend machen. Dies sollte von einem Anwalt geprüft werden.
    5. Was ist ein Freistellungsantrag?
      Ein Freistellungsantrag ist ein Antrag, mit dem Sie als Grundstückskäufer von der Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten des Bauträgers freigestellt werden können. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn der Bauträger seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermesser nicht erfüllt hat.
    6. Kann ich den Vertrag mit dem Bauträger kündigen?
      Ob Sie den Vertrag mit dem Bauträger kündigen können, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen der Insolvenz ab. In der Regel ist eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Generalunternehmer und einem Bauträger?
      Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend verkauft. Ein Generalunternehmer hingegen wird von einem Bauherrn beauftragt, ein Bauprojekt zu realisieren, ohne dass er Eigentümer des Grundstücks ist.
    8. Welche Risiken bestehen beim Hausbau mit einem Bauträger?
      Beim Hausbau mit einem Bauträger bestehen verschiedene Risiken, wie z.B. Insolvenz des Bauträgers, Baumängel, Verzögerungen oder Kostenüberschreitungen. Es ist daher wichtig, sich vor Vertragsabschluss umfassend zu informieren und den Vertrag sorgfältig zu prüfen.

    Verwandte Themen

    • Insolvenz des Bauträgers: Rechte des Käufers
      Informationen zu den Rechten und Pflichten von Käufern bei Insolvenz des Bauträgers.
    • Mahnung vom Handwerker nach Insolvenz
      Was tun, wenn Handwerkerleistungen erbracht wurden, aber der Bauträger insolvent ist?
    • Teilungsvermessung: Kosten und Ablauf
      Informationen zu den Kosten und dem Ablauf einer Teilungsvermessung.
    • Freistellungsantrag: So schützen Sie sich
      Wie Sie sich durch einen Freistellungsantrag vor Haftungsrisiken schützen können.
    • Baugenehmigung: Gültigkeit und Übertragung
      Informationen zur Gültigkeit und Übertragung einer Baugenehmigung bei Insolvenz.
  2. Teilungsvermessung: Keine Zahlungspflicht bei Insolvenz!

    Der sucht einen Zahlungsfähigen
    wofür er mein Verständnis hat ...
    Aber:
    1. Die Teilungsvermessung ist außen vor  -  es sei denn, dieser Punkt wäre Grundbuchlich abgesichert 🙂  -  damit sollten Sie nichts mehr zu tun haben. Es fehlt an einer denkbaren Anspruchsgrundlage, die letzten Zweifel erledigt der Zwischenbesitz des Herrn X
    2. Der Lageplan hängt von den Verträgen mit dem Generalunternehmer und dem tatsächlichen beweisbaren Sachstand zum Zeitpunkt des Auftrages ab. Es kann IMHO durchaus sein, dass der Vermesser in Ihrem Interesse gehandelt hat, genauso gut kann eine Eigenmacht des Unternehmers vorliegen: Wie wäre es hier mit einer Paketlösung, dass Sie hier zwar bezahlen, aber dafür den neuen Lageplan bekommen? Müsste im Interesse des Vermessers sein, weil er dann überhaupt Geld bekommt, und Sie bekommen Ihren sowieso nötigen Lageplan.
    Ich bin kein Jurist => keine Rechtsberatung, persönliche Meinung.
  3. Empfehlung: Vermesser unterstützen, Schaden minimieren

    Ich schließe mich ...
    Ich schließe mich der persönlichen Meinung meines "Vorredners" an.
    So wäre dem Vermesser etwas geholfen und Sie hätten keinen Schaden (und keinen eventuellen Prozessärger).
    Freundliche Grüße
  4. Forderungen Vermesser: Nur bei Vertrag/Auftrag rechtens!

    Forderungen
    nur auf Basis von Verträgen/Aufträgen.
    Warum also jetzt zahlen? Wenn Sie dem Vermesser Gutes tun wollen, erklären Sie ihm, dass er den benötigten neuen Lageplan erstellen kann, den natürlich gegen Honorar.
    • Name:
    • M.P.
  5. Psychologie vs. Recht: Vermesser-Unterstützung überdenken

    so
    habe ich es gemeint, nur die Psychologie ist eine andere!
  6. Doppelte Zahlung? Neue Vermessung als Kompromiss!

    Damit zahlen wir dann wohl doppelt ...
    Vielen Dank für die Antworten (Beitrag vom 14.2.06). Die ganze Geschichte ist schon sehr ärgerlich aber die Idee das Ganze mit der neuen Vermessung zu koppeln scheint ganz gut zu sein  -  obwohl mir das Ganze doch sehr quer runter geht. Sicherlich tut es uns für den Vermesser sehr leid, immerhin hat er bis jetzt noch kein Geld für seine Arbeit erhalten. Doch wir müssen anscheinend jetzt doppelt bezahlen. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass die Gebühren für den Vermesser ein Bestandteil unseres Ende 2005 geschlossenen Generalunternehmer-Vertrages waren und wir auch diese dem Generalunternehmer bezahlt haben! Da der Generalunternehmer aber jetzt pleite ist und der Vermesser anscheinend nie das Geld erhalten hat, sollen wir diese Gebühr nun doppelt zahlen..
    Gruß Claudi
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Insolvenz Bauträger: Vermessungskosten – Handlungsempfehlungen für Grundstückskäufer

    💡 Kernaussagen: Bei Insolvenz des Bauträgers besteht keine automatische Zahlungspflicht für Vermessungskosten. Forderungen des Vermessers sind nur bei direktem Vertrag mit dem Grundstückskäufer berechtigt. Eine einvernehmliche Lösung, wie die Koppelung mit einer neuen Vermessung, kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Psychologische Aspekte sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage ist entscheidend, um sich vor unberechtigten Forderungen zu schützen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Teilungsvermessung: Keine Zahlungspflicht bei Insolvenz! besteht keine Zahlungspflicht für die Teilungsvermessung, wenn diese nicht grundbuchlich abgesichert ist und ein Zwischenbesitzer existierte.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Empfehlung: Vermesser unterstützen, Schaden minimieren schlägt vor, dem Vermesser entgegenzukommen, um potenziellen Prozessärger zu vermeiden und gleichzeitig den eigenen Schaden zu begrenzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Vertragsgrundlagen und lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie Vermessungskosten begleichen. Erwägen Sie eine Kooperation mit dem Vermesser für eine neue Vermessung, wie im Beitrag Doppelte Zahlung? Neue Vermessung als Kompromiss! vorgeschlagen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Klären Sie, ob die Teilungsvermessung grundbuchlich abgesichert ist, um Ihre Zahlungspflicht zu beurteilen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Insolvenz, Bauträger, Mahnung, Vermesser". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauträger-Bilanz prüfen: Risiken erkennen, Insolvenz vermeiden? Expertenrat
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mangelhafte Bauleitung: Welche Rechte haben Bauherren? Kosten für Gutachter & Klageweg?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik nach Bauträger-Insolvenz: Wer zahlt Rechnung? Nutzungsrecht?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussrechnung Bauträger: Dämmplatten anderer Hersteller – Muss vereinbarte Marke drin stehen?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt ODER Bauleiter nach Bauträger-Insolvenz? Aufgaben, Kosten & Haftung im Vergleich
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukosten Eigentumswohnung pro m²: Aktuelle Preise & Vergleich für Geschosswohnungsbau?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachstuhlplanung: Gehört sie zur Ausführungsplanung des Architekten? Kosten & Details
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unterschreibt unfertige Gewerke: Was tun? Rechte, Vorgehen & Konsequenzen (BW)
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel Rohbau: Sachverständiger, Nachträge, Abnahme – Was tun bei Streit mit Bauunternehmer?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Insolvenz, Bauträger, Mahnung, Vermesser" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Insolvenz, Bauträger, Mahnung, Vermesser" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Insolvenz Bauträger: Mahnung Vermessungskosten – Was tun als Grundstückskäufer?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Insolvenz Bauträger: Mahnung vom Vermesser?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Insolvenz Bauträger, Mahnung Vermesser, Grundstückskauf, Teilungsvermessung, Vermessungskosten, Freistellungsantrag, Baugenehmigung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼