HOAI & EnEV Änderungen: Thermische Bauphysik betroffen? Aktueller Stand & Auswirkungen
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HOAI & EnEV Änderungen: Thermische Bauphysik betroffen? Aktueller Stand & Auswirkungen

Beabsichtigt der Gesetzgeber mit Einführung der EnEVAbk. auch die HOAIAbk., Teil X: Leistungen für Thermische Bauphysik (§ 77  -  § 79) zu ändern? Wurde der Teil womöglich bereits geändert und ich habe es verschlafen? Oder bleibt alles beim alten, d.h. der Begriff Wärmeschutzverordnung in § 77 Abs. 2 Nr. 1 ist sinngemäß durch EnEV zu ersetzen.
Letzteres will ich nicht hoffen, da der Bearbeitungsaufwand nicht unerheblich angestiegen ist.
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    Die Frage zielt darauf ab, ob die Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) Änderungen im Teil X der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) bezüglich der Leistungen für Thermische Bauphysik (§ 77 - § 79) nach sich gezogen hat.

    Meiner Information nach hat es keine grundlegenden Änderungen in den genannten Paragraphen der HOAI durch die EnEV gegeben. Der Bezug zur Wärmeschutzverordnung in § 77 Abs. 2 Nr. 1 HOAI ist weiterhin gültig, auch wenn die EnEV die Wärmeschutzverordnung abgelöst hat. Die EnEV konkretisiert und erweitert die Anforderungen an den Wärmeschutz, was sich indirekt auf die Ausgestaltung der Leistungen in der Thermischen Bauphysik auswirken kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Um sicherzustellen, dass Sie über den aktuellsten Stand informiert sind, empfehle ich, die aktuellen Fassungen der HOAI und EnEV sowie die dazugehörigen Kommentare und Richtlinien zu konsultieren. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen auf Bauphysik spezialisierten Rechtsanwalt oder eine Architektenkammer zu wenden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Baurechts.
    Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Ingenieurrecht, Honorarberechnung
    EnEV
    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
    Verwandte Begriffe: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieeffizienz, Wärmeschutz
    Thermische Bauphysik
    Die Thermische Bauphysik befasst sich mit dem Wärme- und Feuchtigkeitstransport in Gebäuden. Sie ist wichtig für die Planung energieeffizienter und behaglicher Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Wärmeschutz, Feuchteschutz, Energieeffizienz
    Wärmeschutzverordnung
    Die Wärmeschutzverordnung war eine frühere deutsche Verordnung, die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden stellte. Sie wurde durch die EnEV abgelöst.
    Verwandte Begriffe: EnEV, Wärmedämmung, Energieeinsparung
    Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das aktuelle deutsche Gesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Es löste die EnEV ab.
    Verwandte Begriffe: EnEV, Energieeffizienz, Neubau
    § 77 HOAI
    § 77 der HOAI regelt die Leistungen für die Thermische Bauphysik im Rahmen der Objektplanung. Er definiert die Grundleistungen und Besonderen Leistungen in diesem Bereich.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Thermische Bauphysik, Objektplanung
    Energieausweis
    Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist in Deutschland Pflicht beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, EnEV, GEG

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Hat die EnEV die HOAI Teil X geändert?
      Nein, die EnEV hat die HOAI Teil X nicht direkt geändert. Die EnEV konkretisiert jedoch die Anforderungen an den Wärmeschutz, was indirekt Auswirkungen auf die Leistungen der Thermischen Bauphysik haben kann.
    2. Ist der Begriff Wärmeschutzverordnung in § 77 HOAI noch relevant?
      Ja, der Begriff ist weiterhin relevant, auch wenn die EnEV die Wärmeschutzverordnung abgelöst hat. Die EnEV kann als eine Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung betrachtet werden.
    3. Wo finde ich die aktuellen Fassungen der HOAI und EnEV?
      Die aktuellen Fassungen der HOAI und EnEV sind in der Regel über die Webseiten der zuständigen Ministerien oder Verlage erhältlich. Auch Architektenkammern bieten oft aktuelle Informationen und Kommentare an.
    4. Wer kann mir bei Fragen zur HOAI und EnEV helfen?
      Bei spezifischen Fragen zur Auslegung der HOAI und EnEV können auf Bauphysik spezialisierte Rechtsanwälte, Architektenkammern oder Ingenieurkammern weiterhelfen.
    5. Welche Auswirkungen hat die EnEV auf die Bearbeitung der Thermischen Bauphysik?
      Die EnEV führt zu detaillierteren Berechnungen und Nachweisen im Bereich des Wärmeschutzes. Dies kann den Bearbeitungsaufwand erhöhen, da komplexere Simulationsverfahren und detailliertere Dokumentationen erforderlich sein können.
    6. Gibt es spezielle Software zur Berechnung der Thermischen Bauphysik nach EnEV?
      Ja, es gibt verschiedene Softwarelösungen, die speziell für die Berechnung und den Nachweis der Anforderungen der EnEV im Bereich der Thermischen Bauphysik entwickelt wurden. Diese Programme unterstützen bei der Erstellung von Energieausweisen und der Durchführung von Wärmebrückenberechnungen.
    7. Wie wirkt sich die EnEV auf die Honorarberechnung nach HOAI aus?
      Die EnEV selbst hat keine direkte Auswirkung auf die Honorarberechnung nach HOAI. Allerdings kann der erhöhte Bearbeitungsaufwand durch die detaillierteren Anforderungen der EnEV indirekt zu höheren Honoraren führen, da der Leistungsumfang größer wird.
    8. Sind Schulungen zur EnEV für Architekten und Ingenieure empfehlenswert?
      Ja, Schulungen zur EnEV sind sehr empfehlenswert, um sich über die aktuellen Anforderungen und Berechnungsverfahren zu informieren. Diese Schulungen werden oft von Architekten- und Ingenieurkammern angeboten.

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    • Softwarelösungen für die Berechnung der Thermischen Bauphysik
      Vergleich verschiedener Softwaretools zur Unterstützung der Planung.
    • Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Energieeffizienz
      Informationen zu Kursen und Seminaren für Architekten und Ingenieure.
    • Die Rolle des Energieberaters im Bauprozess
      Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Energieberaters.
  2. HOAI/EnEV: Architektenleistungen – Aufwand vs. Honorar

    Gute Frage, wo sind die Architekten?
    Ich weiß es aber auch nicht. Wäre natürlich eine Frechheit, denn der Aufwand ist erheblich höher.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. HOAI: Gültige Fassung – Keine Änderungen durch EnEV

    alles beim alten
    Die HOAIAbk. hat sich nicht geändert. BauNetz hat die neueste Fassung gültig ab 1.1.02 im Netz.
  4. EnEV-Berechnung: Lohnt sich der Aufwand für Architekten?

    Aber ohne mich
    für die paar Kröten ärgere ich mich sicher nicht mit der EnEVAbk. rum. Bin mal gespannt, wer das (richtig) macht für das Geld.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. HOAI-Honorare: Kritik an Architekteneinstellung zur EnEV

    warum nicht
    hoho, die "paar kröten" nennen sie das ja? das zeigt ja mal wieder die volle Einstellung und higabe zum beruf ☹ ein Glück, dass ich einen Architekt verpflichtet habe, der sich die Arbeit auch für ein drittel der HOAIAbk.-Gebühren macht. also nicht so hochnäsig, könnte sein, dass sie sonst irgendwann mal betteln gehen ...
    ab aus f+++
  6. HOAI-Kürzung: Architektenhonorare unter Wert?

    Sie kennen also die HOAIAbk.?
    Und haben einen Architekten auf ein Drittel seines zustehenden Honorars gekürzt? Und darauf sind Sie stolz?
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Architekten-Stundensatz: EnEV-Leistungen kostendeckend?

    Auf ein Drittel?
    Da hat der gute Architekt also für einen Lohn unter 2,5 €/Stunde gearbeitet. Könnten Sie mir mal seine Adresse nennen? So einen Architekten habe ich schon lange gesucht.
    Nein, nein, lassen Sie's. Das war natürlich nicht ernst gemeint. Ich fürchte aber, dass viele hier wie MB denken, wenn sich an der HOAIAbk. nichts nach oben hin ändert.
  8. EnEV-Planung: Tabellenkalkulation für Einfamilienhäuser

    Hallo MR
    Man muss dazu natürlich wissen, wieviel Aufwand es ist, auch ein relativ einfaches Einfamilienhaus nach EnEVAbk. zu planen (!) und zu berechnen. Das ist eben nicht in einer halben Stunde getan. Ich bin gerade dabei, mir eine Tabellenkalkulation dafür zurechzustricken. Gebe ich auch gerne weiter, allerdings habe ich kein Excel, sondern Star-Office. Ob da die Umwandlung klappt, weiß ich nicht.
    Ja, ich weiß, dass es fertige Programme gibt. Aber ich traue eben nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. EnEV-Nachweis: Aufwand bei komplexen Gebäuden

    Das ist ja der Haken bei der EnEVAbk.
    Der Aufwand gegenüber der WSchVO 1994 hat sich selbst bei einfacheren Wohngebäuden erhöht. Gottlob kann man hier einen Nachweis auch mit einer Tabellenkalkulation in annehmbarer Zeit hinbekommen (ich nutze übrigens auch StarOffice 😉.
    Aber wie sieht es bei größeren und komplexeren Gebäuden, z.B. Verwaltungsgebäuden mit gemischter Nutzung o.ä. aus? Ich schätze, dass der Zeitaufwand sich hier um den Faktor 2 bis 3 erhöht. Da helfen dann nur noch speziell zurechtgeschneiderte Softwarelösungen.
    Ohne sowas muss man einen Nachweis nach EnEV demnächst aus Kostengründen ablehnen. Oder man zahlt drauf.
  10. EnEV-Berechnung: Getrennte Nachweise bei Mischnutzung

    warum das denn?
    bei Gebäuden mit unterschiedlicher Nutzung war bisher  -  zumindest wenn auch unterschiedliche
    Temperaturen/heizsysteme zu berücksichtigen waren - getrennte Berechnungen durchzuführen.
    das bleibt also bei der EnEVAbk.. dazu kommt ep.
    Qw war (zumindest bei meinem Programm *g*) auch in Berechnung nach WSVO95 als "feature" drin.
    so richtig lästig finde ich allerdings die Berücksichtigung  -  lässlicher  -  Wärmebrücken:
    reicht die Dämmung, reicht Dämmung nicht, reicht die Dämmung, ... usw.
    insbesondere die Varianten "rechnen vor planen+bauen" und "rechnen nach planen+bauen"
    dürften mitunter Probleme aufwerfen 😉
    der Abstimmungsaufwand wächst. das bedeutet mehr Teilleistungen.
    falls auch der Schwierigkeitsgrad wächst: höhere Honorarzone.
    und ggfs: zusatzhonorar durch Kostensenkung infolge Integration von Haustechnik/Bautechnik.
    (weiß aber noch nicht, wann letzteres genau geht)
  11. HOAI-Schwierigkeitsgrad: EnEV-Planung und Honorar

    Das ist ein guter Ansatz
    mit dem Schwierigkeitsgrad. Dann müsste man ja analog automatisch den höchsten Schweirigkeitsgrad nehmen. Jetzt kommt aber hinzu, dass die Tabelle ja erst bei einer halben Million DM anfängt. Und dafür dann im Mittel 1500 DM ...
    Und noch einmal: die Planung ist ja da schon drin, und das kann ganz schön zeitraubend sein. Wie geschrieben: planen =>rechnen =>rechnen =>planen =>rechnen. Detaillösungen können auch gut aufhalten.
    Zugegeben, mit einer Tabelle geht es schon schneller. Aber zunächst mal müssen ja die ganzen Daten erfasst werden.
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. EnEV-Nachweis: Werkplanung als Risiko-Minimierung

    fehlende Werkplanung ...
    kann auch noch ein Problem sein.
    das möchte ich hier nochmal explizit klarstellen.
    wie ich in einem anderen Beitrag geschrieben hab:
    "zu der Konstruktion:
    angesichts der jungen EnEVAbk. ist das Prozedere noch nicht ganz klar, aber:
    ich werde grundsätzlich für jeden Nachweis nach EnEV auf detaillierte Werkpläne
    des Architekten bestehen  -  oder auf e. explizite Beauftragung, diese für die
    "Knackpunkte" selber zu fertigen. das Risiko, irgendwas zu übersehen  -  auch
    trotz oder gerade wegen obiger, schon recht ausführlicher Fragestellung,
    (gemeint ist ein Fragenkatalog zu detailproblemen  -  a.d.v.)
    ist zu hoch und anders nicht kompensierbar. "
    daraus ergibt sich zwingend die Notwendigkeit integrierter, professioneller Planung.
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    HOAI & EnEVAbk.: Auswirkungen auf die Thermische Bauphysik

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Einführung der EnEV Änderungen in der HOAIAbk., Teil X (Leistungen für Thermische Bauphysik), nach sich zieht. Es wird diskutiert, ob der erhöhte Aufwand für EnEV-Nachweise angemessen honoriert wird und welche Werkzeuge zur effizienten Berechnung eingesetzt werden können. Einigkeit besteht darin, dass die EnEV den Planungsaufwand im Vergleich zur WSchVO 1994 erhöht hat.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architekten-Stundensatz: EnEV-Leistungen kostendeckend? wird die Frage aufgeworfen, ob Architekten bei zu geringen Honoraren überhaupt kostendeckend arbeiten können. Dies unterstreicht die Bedeutung einer fairen Honorierung der EnEV-Leistungen.

    📊 Zusatzinfo: Mehrere Teilnehmer nutzen Tabellenkalkulationen (z.B. StarOffice) für den EnEV-Nachweis bei Einfamilienhäusern (siehe EnEV-Planung: Tabellenkalkulation für Einfamilienhäuser). Für komplexere Gebäude wird jedoch der Einsatz von spezialisierter Software empfohlen, um den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden (siehe EnEV-Nachweis: Aufwand bei komplexen Gebäuden).

    🔴 Risiko: Der Beitrag EnEV-Nachweis: Werkplanung als Risiko-Minimierung betont die Notwendigkeit detaillierter Werkpläne für den EnEV-Nachweis, um Planungsfehler und daraus resultierende Risiken zu minimieren. Fehlende Werkplanung kann zu Problemen bei der Umsetzung der EnEV-Anforderungen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Architekten sollten den erhöhten Aufwand für EnEV-Leistungen bei der Honorarermittlung berücksichtigen und gegebenenfalls auf detaillierte Werkpläne bestehen. Bauherren sollten sich bewusst sein, dass eine sorgfältige Planung und Berechnung nach EnEV Zeit und Kosten verursacht, aber langfristig zu Energieeinsparungen und einer höheren Gebäudequalität führt.

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