Vom Auftragnehmer nicht realisierter Würfelbruch und Schädlingsbefall bei Sanierung
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Vom Auftragnehmer nicht realisierter Würfelbruch und Schädlingsbefall bei Sanierung

Es handelt sich um ein ca. 200 Jahre altes Fachwerkhaus im Landkreis Offenburg, Baden-Württemberg in dem die Decken herausgenommen wurden, um eine Raumhöhe von ca. 2.40 zu erhalten.
Im November 2009 begann eine Zimmerei zunächst mit den Abbrucharbeiten der Kellerdecke, sowie der Decke zwischen OGAbk. und EGAbk. und den vorhandenen Aussteifungen in den betroffenen Geschossen.
Die Kellerdecke mit Stützen aus KVH wurde neu eingezogen, von der Unterseite mit OSBAbk.-Platten beplankt.
Anschließend wurde die Decke zwischen OG und DGAbk. eingezogen (ebenfalls KVH), mit einer Konterlattung versehen um zwischen den Balkenfeldern OSB-Platten einzupassen.
Anschließend wurde zunächst in die Balkenfelder der oberen Decke eine neue Lehmfüllung eingebracht, was die Bauherren veranlasste, die Füllungen der alten abgebrochenen Decke ebenfalls in die Balkenfelder schütten zu lassen.
Nach Abschluss dieser Arbeiten, Anfang Dezember zogen sie mich als Berater hinzu.
Beim ersten Vor-Ort Termin stellte ich fest, dass die Fußbalken der Fassade, die im Zuge der Abbrucharbeiten freigelegt wurden erhebliche Substanz-Schäden in Form von Würfelbruch, sowie umfangreicher Fraßgänge von Insekten aufwiesen.
Ich veranlasste die Bauherren, diese Schäden gründlich untersuchen zu lassen, wodurch der Bau erst einmal gestoppt wurde.
Das Gebäude wies nun keine aussteifenden Bauteile zwischen Keller und Dachgeschoss auf, hier sollte später ein Fachwerkrahmen, der die Decke zwischen EG und OG tragen sollte, mit der alten Fassade verbunden werden.
Der Zimmermannsmeister hatte hier schon eine Schalung erstellt, in die auf der Bruchstein-Kellermauer der Fassade ein Betonträger zur Aufnahme der Deckenlasten gegossen werden sollte.
Der dahinter liegende geschädigte Fußbalken wäre de facto mit Beton verschalt worden.
Als er über von mir über die Schäden schriftlich informiert wurde und die Notwendigkeit, diese gründlich zu untersuchen, reagierte er mit einer Rechnungsstellung, für die Kellerdecke, sowie kurz darauf mit einer Abschlagsanforderung für die zweite (OG) Decke.
Auf die deutlich sichtbaren Schäden ging er nicht ein, behauptete diese nicht realisiert zu haben und schaltete einen Anwalt des Holzbau Baden e.V. ein, um ein Inkasso-Verfahren einzuleiten.
Zwischenzeitlich nahmen die Bauherren Abstand von einer weiteren Beauftragung, da sie ihm vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich mitgeteilt hatten, dass sie keinen Gesamtauftrag zu vergeben beabsichtigten.
Nach wie vor wird von ihm bestritten, dass überhaupt relevante Schäden vorliegen und stellte eine Schlussrechnung, die er mit einem Vertrag zu rechtfertigen sucht.
Abgesehen von den juristischen ergeben sich eine Menge bautechnische Fragen:
1. Kann von einem qualifizierten Zimmermannsmeister oder Facharbeiter nicht verlangt werden, dass er Holz-Schäden, die bei Herausnahme von Bauteilen deutlich sichtbar werden, erkennt?
2. Hat er als Auftragnehmer nicht die Pflicht, den Bauherren davon zu unterrichten und auf mögliche Sanierungsmaßnahmen hinzuweisen?
3. Ist es nicht mehr üblich, solche Schäden gründlich zu untersuchen? I
4. Entspricht es tatsächlich den "Regeln" der Baukunst, ohne eine gründliche Bestandssanierung und Feststellung, um welche Pilze und Schädlinge es sich handelt, bzw. ob diese nicht doch noch vorhanden sind, neue unbehandelte Hölzer
einzubauen?
5. Ist es auszuschließen, ob nicht doch Myzele in der alten Lehmfüllung vorhanden sind?
6. Kann in diesem Falle und in Anbetracht eines feuchten Lehmbodenkellers ausgegangen werden, dass im Falle der Decken Gefährdungsklasse 0 vorliegt?
7. Kann in diesem Falle von einer mangelhaften Ausführung gesprochen werden?
8. Haben die Bauherren überhaupt einen VOBAbk.-Vertrag geschlossen,
da sie belegbar darauf verwiesen, dass sie keinen Gesamtauftrag erteilten?
Mit herzlichem Dank für Ihre Hilfe.

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Löw
  1. Kann man eigentlich ...

    Kann man eigentlich ganz klassisch abhaken:
    Was war beauftragt?
    Man könnte natürlich auch noch fragen, wer was wann wie wo geplant hat, aber das geht wohl negativ aus.
    Die Frage 8 kann man wohl mit nein beantworten, da dann die VOBAbk. hätte ausgehändigt werden müssen.
    Der Rest ist Juristerei und Beweisbarkeit.
  2. Juristenfutter

    Da wurde wohl an der Planung bzw. am Honorar für den altbauerfahrenen baubegleitenden Architekten gespart.
    Nun muss man auch noch den RA bezahlen, und der Bau dauert wesentlich länger.
  3. Statik?

    Ich nehme an, es gab niemanden, der überprüft hat, ob man die möglicherweise Gebäudeaussteifenden Deckenbalken (auf dem ersten Bild sichtbar) einfach so herausschneiden konnte? Es steht ja noch, also offenbar kein Problem?
  4. Fragen, Antworten: 1 ja 2 ja ...

    Fragen, Antworten: 1 ja 2 ja Fragen, Antworten:
    1 ja
    2 ja
    3 was war beauftragt?
    4 nein
    5 nein
    6 nein
    7 Wer hat wie beauftragt, es muss doch was schriftliches geben.
    8 wenn nicht erwähnt VOBAbk., mit Möglichkeit zur Einsicht, dann
    BGB
  5. bei näher Hinsehen muss auch ich ...

    bei näher Hinsehen muss auch ich feststellen, der Jens hat recht,
    hier wird mal eben die komplette Statik geändert in Sachen Druck und Zug. So ein Fachwerk ist ein System was vor hunderten von Jahren nicht aus Langeweile von Zimmerleute entwickelt wurde, hier gibt es viele zusammenhänge die man nicht einfach außer acht lassen kann und mal eben eine Balkenlage Raustrennen und diese dann entgegengesetzt wieder montieren kann.
    Ist das ganze überhaupt noch Standfest, wessen Idee war das? Ein Statiker mit Ahnung von Holzbau scheint mir nicht involviert gewesen zu sein, wenn nicht schnellstens ein hinzu ziehen.
  6. Guten Tag, ich würde einen Juristen ...

    Guten Tag, ich würde einen Juristen Guten Tag,
    ich würde einen Juristen und einen Statiker hinzuziehen ...
    Gruß aus Hannover

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