Öl für Holzfassade
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Öl für Holzfassade

Für unsere Holzfasssade aus sibirischer Lärche, habe ich als Vergrauungsschutz das Lärchenöl der Fa. PNZ ausgewählt. Obwohl das Öl keine Pigmente enthält, scheint ein guter Schutz zu bestehen, jedenfalls wurde das Öl bei einem Haus in der Nachbarschaft in Köln verwendet und das Holz sieht aus wie neu und das nach 5 Jahren.
Mein Zimmermann hat trotz meiner Weisung, das o.a. Öl zu nehmen, HK-Lasur von Aidol genommen, mit dem Hinweis es sei gleichwertig. Dieses Öl ist jedoch pigmentiert und enthält Lösungsmittel. Darüber hinaus ist er der Meinung das einseitiges Streichen reicht. Ich habe doppelseitig gefordert. Weiterhin war von Moco das Profil Variant bemustert worden. Angeliefert wurde ein mir nicht bekannter Hersteller mit einem nur ähnlichen Profil, mit dem Hinweis kurzfristigwaren die benötigten Längen nicht lieferbar.
Was ist davon zu halten? Ich habe das Anbringen der Stulpschalung gestoppt und neues Holz mit dem gewünschten Öl gefordert. Zimmermann stellt jetzt Rechnung über wieder abtransportierte Schalung und Arbeitsausfall. Wegen Vertrauensbruch möchte ich den VOBAbk.-Vertrag nun kündigen.
Ist das gerechtfertigt und wie fange ich das an? Der Architekt meint, dass sei übertrieben und will mit dem Zimmermann verhandeln (sicher auch deshalb, weil er noch andere Baustellen mit ihm hat).
Gruß
Ingo Brambach
  1. Wohl eher ...

    Werter Fragesteller
    die Verhandlungen, weil der Kollege weiß, welchen Rattenschwanz an Ärger und Kosten eine streitige Trennung mitten in der Arbeit für alle, also auch für Sie bedeutet.
    Als gleichwertig würde ich die Leistung auch nicht ansehen.
    Fordern Sie den Zimmerer schriftlich mit Terminsetzung und unter Nennung der Mangelgründe zur Beseitigung der mangelhaften Leistung auf, am besten hier bereits mit anwaltlicher Hilfe (im Hintergrund zur Beruhigung der Gemüter).
    Vor Ablauf der formaljuristisch erforderlichen Fristen können Sie ohne weiteres sowieso nicht kündigen.
    Aber warten Sie doch erstmal ab, was das Gespräch zwischen Arch. und Zimmerer erbringt.
    Sehen Sie das mit den anderen Baustellen doch auch mal so:
    Der Zimmerer will wieder mit dem Architekt zusammenarbeiten, ist also vielleicht dem gegenüber eher geneigt, nachzugeben, als er es Ihnen allein gegenüber wäre. Könnt'ja sein, der Architekt sagt beim nächsten LVAbk., wer so einen Mist macht, den frage ich nicht wieder.
  2. Einigung erfolgt

    Es sieht so aus, dass wir uns mit unserem Zimmermann dahingehend einigen konnten, dass er neues Holz liefert, wir selber streichen und montieren und er uns gegen Zahlung eines vergleichsweise geringen Betrages aus dem Vertrag entlassen werden.
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