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Bauen im Überschwemmungsgebiet
BAU-Forum: Hochwasser

Bauen im Überschwemmungsgebiet

Hallo,

durch den Bau eines Hochwasserschutzsystems kann man ja dafür sorgen, dass man laut den Hochwassergefahrenkarten nicht mehr im Überschwemmungsgebiet liegt. Aber wie sieht das bei geplanten mobilen Hochwasserschutzsystemen aus? Ändern sich da die HWGK auch? Finde dazu rechtlich keine Angaben.

Liebe Grüße

  • Name:
  • Thomas
  1. Sind Sie Planer oder Bauherr?

    In Anbetracht der Tatsache dass es in den nächsten Jahrzehnten sicher häufiger zu Hochwassern kommen wird, sollte sich jeder Bauherr in betroffenen Regionen ein Sicherheitspolster bei der Planung seines Hauses einrechnen. Eine mobile Hochwasserschutzeinrichtungen deren Vorhandensein im Hochwasserfall sicher nicht für die gesamte Standzeit des Hauses garantiert ist, stellt sicher keine belastbare Planungsgrundlage dar.

    Was sagt denn der Versicherer, dessen Elementarschadenversicherung dann für Eventualitäten aufkommen soll, auf diese Frage?

  2. nein

    Überschwemmungsgebiete liegen in Vorflutern außerhalb der Hochwasserschutzdämme. Dort besteht ein Bauverbot. Sie können das nicht durch eigene Schutzmaßnahmen aushebeln. Das Volumen wird gebraucht, um das Hochwasser nicht noch höher steigen zu lassen. Erkundigen Sie sich beim Amt für Hochwasserschutz beim Regierungspräsidium. Sie können auch nicht im Wald bauen indem Sie die Bäume fällen und behaupten, es sei kein Wald mehr.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Das ist zu einfach gedacht: "Die ...

    Foto von wiki

    Das ist zu einfach gedacht: "Die Beschränkungen und Anforderungen des § 78 WHG entfallen, wenn das betroffene Gebiet unter Beachtung der geltenden Anforderungen durch eine auf HQ100 ausgelegte Schutzanlage geschützt wird, da es sich dann um kein festgesetztes Überschwemmungsgebiet mehr handelt. "
  4. Tja wiki

    Gilt dieser entlastende Paragraph nun auch für mobile HSS? Denn das war ja die eigentliche Frage!
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