durch den Bau eines Hochwasserschutzsystems kann man ja dafür sorgen, dass man laut den Hochwassergefahrenkarten nicht mehr im Überschwemmungsgebiet liegt. Aber wie sieht das bei geplanten mobilen Hochwasserschutzsystemen aus? Ändern sich da die HWGK auch? Finde dazu rechtlich keine Angaben.
Liebe Grüße