Regen-Wasserschaden durch Abwasser-Rückstausicherung (NRW)
BAU-Forum: Hochwasser

Regen-Wasserschaden durch Abwasser-Rückstausicherung (NRW)

Hallo.
Innerhalb von 7 Wochen habe ich zum zweiten Mal meinen gesamten Keller inklusiv Kellerwohnung mit Möbel, Teppiche usw. unter Wasser stehen.
Bei starken Regenfällen wird mir durch den Abwasserkanal (nicht Regenkanal) das Regenwasser zurück in mein Haus gedrückt.
Die Abwasser-Rückstausicherung ist immer von mir gewartet worden, hält aber dem starken Wasserdruck nicht stand und das Wasser drückt zwischen Gehäuse und Deckel in meinen Keller.
Ich bewohne das Haus jetzt 18 Jahre und bisher ist so etwas nie passiert. Mir ist auch nicht klar, wieso bei zwei getrennten Systemen, Regenwasser und Abwasser, dass Regenwasser durch den Abwasserkanal zurückstaut. Hier kann doch etwas nicht stimmen? Oder? Direkt nach dem ersten Mal habe ich mich an die Stadt gewandt. Leider bekam ich nur eine ausweichende Antwort. Damit möchte ich mich nicht zufrieden geben. Ich habe direkt nach dem ersten Wasserschaden meinen Keller komplett renoviert und war gerade fertig damit. Jetzt wieder der gleiche Mist. Innerhalb von 7 Wochen ein Schaden von fast 7.000,00 €.
Meine Versicherung, die ich direkt nach dem ersten Schaden auf "Elementar" erweitert habe tritt in so einem Fall nicht ein, da das Regenwasser nicht durch Fenster, Türen usw. eingetreten ist. (Ist für mich so gar verständlich) Die Versicherung sagt mir, dass ich mich an die Stadt wenden soll, weil dort in den zwei "Kanälen" etwas nicht stimmen könne. Die Stadt will sich aus allem raus halten.
Kann und soll ich die Stadt deshalb verklagen?
Bitte um reichlich Antworten und um Hilfe.
Vielen Dank.
  1. Sie sollten erst mal in der Satzung nachsehen,

    bis wohin Sie für den Anschlusskanal verantwortlich sind. Geht Ihr Anschlusskanal bis Grundstücksgrenze, bis Übergabeschacht oder bis Abzweig am Hauptkanal.
    Ist der städt. Kanal im Trennsystem verlegt, dann sollte kein Regenwasser im Schmutzwasserkanal sein oder umgekehrt. Es besteht die Möglichkeit eines Fehlanschlusses auf Ihrem Grundstück, ist mit Nebelprobe oder Kamerabefahrung zu klären.
    Wie die Rückstauklappe arbeitet, bzw. ob diese richtig platziert ist, kann ich leider ohne Pläne nicht sagen.
    Die Stadt zu verklagen sollte gut überlegt sein, in den allerwenigsten Fällen haben Sie eine Chance. Bei Rückstauschäden haftet fast immer der Grundstückseigentümer.
  2. Erst einmal DANKE für die Antwort. Meine Antwort ...

    Erst einmal DANKE für die Antwort.
    Meine Antwort hat etwas länger gedauert, da ich erst einige Sachen prüfen musste.
    Nach meinen Recherchen geht mein Abwasserrohr bis zu einem Schacht. Der Schacht liegt auf meinem Grundstück und ist ca. 1 mtr. von der Grenze entfernt. (Was der Schacht für eine Bezeichnung hat weiß ich nicht.)
    Die Rückstausicherung ist von Fa. Kessel, hat 2 Klappen, eine davon ist manuell zu betätigen.
    Die Rückstausicherung ist im Keller in der Kellersohle eingebaut.
    Gibt es eigentlich eine zusätzliche Möglichkeit den Keller vorher, also auf dem Grundstück zu sichern?
  3. Hallo, um die von außen eindringende Wasserflut vor ...

    Hallo,
    um die von außen eindringende Wasserflut vor dem Haus abzuwehren hat die Fa. Kessel auf ihrer Seite

    das  -  Schachtsystem UNIVA-Plus lässt Rückstauwasser gar nicht erst ins Haus  -  vorgestellt. Allerdings wird dort unter der Rückstauebene anfallendes Abwasser immer abgepumpt.
    Die Stromkosten dafür sind aber bestimmt unerheblich gegen einen überschwemmten Keller mit Inventar.
    Schmutzwasserpumpen ggfs mit Zerhacker gibt es von verschiedenen Herstellern


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